Begriff und Bedeutung der Nachtragsverteilung
Die Nachtragsverteilung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Sie bezeichnet die nachträgliche Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger eines insolventen Unternehmens oder einer insolventen Person, nachdem das eigentliche Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen wurde. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden zunächst alle bekannten Vermögenswerte des Schuldners erfasst und verwertet, um daraus eine sogenannte Insolvenzmasse zu bilden. Diese Masse wird dann unter den Gläubigern verteilt.
Es kann jedoch vorkommen, dass nach Abschluss der regulären Verteilung weitere Vermögenswerte entdeckt oder dem Schuldner zugesprochen werden. In solchen Fällen erfolgt eine Nachtragsverteilung, um auch diese neu hinzugekommenen Werte gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen.
Ablauf einer Nachtragsverteilung
Voraussetzungen für die Durchführung
Eine Nachtragsverteilung setzt voraus, dass nach Beendigung des ursprünglichen Insolvenzverfahrens zusätzliche Vermögensgegenstände festgestellt werden. Dies können beispielsweise bislang unbekannte Bankguthaben, Forderungen oder andere Wertgegenstände sein.
Eröffnung und Organisation der Verteilung
Wird ein solcher Wert entdeckt, informiert in der Regel der zuständige Verwalter das Gericht über das neue Vermögen. Das Gericht entscheidet dann über die Durchführung einer Nachtragsverteilung und ordnet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen an. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt meist durch den früher eingesetzten Verwalter.
Beteiligung der Gläubiger an der Nachtragsverteilung
An einer Nachtragsverteilung nehmen grundsätzlich dieselben Gläubiger teil wie am ursprünglichen Verfahren – also diejenigen Personen oder Unternehmen, deren Forderungen im ersten Verfahren anerkannt wurden. Neue Forderungsanmeldungen sind in diesem Stadium in aller Regel nicht mehr möglich.
Zweck und rechtliche Zielsetzung der Nachtragsverteilung
Der Hauptzweck besteht darin sicherzustellen, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Werte gleichmäßig auf alle berechtigten Gläubiger verteilt werden – auch wenn diese erst nachträglich bekannt geworden sind. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Parteien bevorzugt behandelt werden oder unentdeckte Werte beim Schuldner verbleiben.
Rechtsfolgen für Schuldner und Gläubiger bei einer Nachtragsverteilung
Für den Schuldner bedeutet eine angeordnete Nachtragsverteilung meist keine erneute vollständige Eröffnung des gesamten Insolvenzprozesses; vielmehr beschränkt sich das Verfahren auf die neu entdeckten Gegenstände beziehungsweise Beträge.
Für die betroffenen Gläubiger ergibt sich daraus häufig eine zusätzliche Quote auf ihre angemeldeten Forderungen – sie erhalten also einen weiteren Anteil aus dem neuen Fundus.
Dauerhaftigkeit von Ansprüchen im Rahmen einer Nachtragsverteilung
Die Ansprüche aus dem ursprünglichen Verfahren bleiben bestehen; es findet lediglich eine ergänzende Ausschüttung statt.
Nach Abschluss dieser Maßnahme gilt auch hinsichtlich dieser zusätzlichen Mittel das Prinzip: Sind alle verfügbaren Mittel verteilt worden, endet auch dieses ergänzende Verfahren endgültig.
Häufig gestellte Fragen zur Nachtragsverteilung (FAQ)
Was ist eine Nachtragsverteilung?
Eine Nachtragsverteilung ist ein ergänzendes Verfahren innerhalb eines abgeschlossenen Insolvenzprozesses zur späteren Ausschüttung neu entdeckter Vermögenswerte an bereits berücksichtigte Gläubiger.
Können neue Forderungen bei einer Nachtagsverteilung angemeldet werden?
Nebenforderungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden; es nehmen nur jene Personen teil, deren Ansprüche bereits im Ursprungsverfahren anerkannt wurden.
Müssen betroffene Parteien erneut aktiv tätig werden?
Beteiligte müssen üblicherweise keine erneuten Anmeldungen vornehmen; sie profitieren automatisch entsprechend ihrer bisherigen Quote von etwaigen Auszahlungen aus neu gefundenem Vermögen.
Kann es mehrere aufeinanderfolgende Nachtagsverteilungen geben?
Sollten wiederholt neue Werte auftauchen kann es zu mehreren separaten Nachtagsverteilungen kommen solange noch verteilbare Masse vorhanden ist.
An wen wendet man sich bei Fragen zur Nachtagsverteilung?
Zuständig bleibt regelmäßig derselbe Sachbearbeiter beziehungsweise Verwalter wie im Ursprungsverfahren sowie das betreffende Gericht welches über Maßnahmen entscheidet.
Müssen Kosten für die Durchführung getragen werden?
Kosten entstehen durch Verwaltung sowie gerichtliche Tätigkeiten welche vorrangig aus den zusätzlich gefundenen Werten gedeckt werden bevor Auszahlungen erfolgen können.