Begriff und rechtliche Grundlagen von M & A
Unter „M & A“ (englisch: Mergers & Acquisitions) versteht man einen Sammelbegriff für verschiedene Transaktionen, die Unternehmen miteinander verschmelzen lassen (Mergers) oder Übernahmen ermöglichen (Acquisitions). Diese Prozesse umfassen komplexe Vorgänge, wobei Unternehmen, Beteiligungen, Vermögenswerte oder ganze Geschäftsbereiche auf andere Gesellschaften übertragen, übernommen oder verschmolzen werden. M & A ist von erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Relevanz, da er das Eigentum, die Kontrollstrukturen und die strategische Ausrichtung der betroffenen Gesellschaften maßgeblich beeinflusst.
Begriffsabgrenzung: Mergers und Acquisitions
Mergers beschreiben die rechtsgeschäftliche und tatsächliche Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit. Acquisitions (Übernahmen) sind demgegenüber Erwerbsvorgänge, bei denen Unternehmen, Anteile oder Unternehmenswerte von einer Partei auf eine andere übertragen werden.
Zu unterscheiden sind zudem folgende Begriffe im Kontext von M & A:
- Asset Deal: Übertragung einzelner Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.
- Share Deal: Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft.
- Verschmelzung: Fusion zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einer einzigen.
Rechtliche Formen und Transaktionsstrukturen
Asset Deal
Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte oder ganze Unternehmensteile durch einen Kaufvertrag auf den Erwerber übertragen. Rechtlich relevant sind hier neben schuldrechtlichen Vereinbarungen vor allem die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und HGB. Mit Blick auf die Übertragungspflichten sind spezifische Anforderungen zu beachten:
- Sachenrecht: Eigentumsübertragung erfordert Einigungsvertrag und Übergabe (§ 929 BGB), bei Grundstücken zudem notarielle Beurkundung (§ 311b BGB).
- Forderungen, Verträge und Lizenzen: Notwendigkeit der Zustimmung Dritter (z.B. bei der Vertragsübernahme oder Lizenzübertragung).
- Arbeitsrecht: Automatischer Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB.
Share Deal
Der Share Deal betrifft den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (z.B. GmbH-Anteile, Aktien). Wesentliche rechtliche Grundlagen sind:
- Gesellschaftsrecht: Regelungen zum Erwerb und zur Übertragung nach § 15 GmbHG (bei einer GmbH), §§ 398 BGB (Abtretung von Forderungen) sowie aktienrechtliche Vorschriften (§§ 67 ff. AktG).
- Mitbestimmung und Vorkaufsrechte: Mitunter Beteiligungsrechte von Gesellschaftern, Mitverkaufsrechte (Tag-along) und Mitziehrechte (Drag-along).
Verschmelzung/Fusion
Die Verschmelzung von Unternehmen ist insbesondere im Umwandlungsgesetz (UmwG) umfassend geregelt. Mögliche Varianten:
- Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG): Ein Unternehmen wird auf ein anderes übertragen und erlischt.
- Verschmelzung durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG): Zwei oder mehrere Unternehmen gründen gemeinsam eine neue Gesellschaft.
Hinsichtlich des Prozesses sind vor allem die Vorschriften zu Verschmelzungsplänen, Gläubigerschutz und Hauptversammlungsbeschlüssen (bei Aktiengesellschaften) zu beachten. Die Rechtsfolgen der Verschmelzung sind insbesondere der Gesamtrechtsnachfolge (§ 20 UmwG) zu entnehmen.
Rechtliche Prüfung und Ablauf einer M & A-Transaktion
Due Diligence
Bei jeder Transaktion erfolgt eine umfassende Prüfung (Legal Due Diligence), um Chancen, Risiken, rechtliche Verpflichtungen und potenzielle Haftungsrisiken zu bewerten. Relevante Prüfungsbereiche sind:
- Gesellschaftsrechtlicher Status
- Vertragsbeziehungen
- Arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Immaterialgüterrechte
- Haftungsverhältnisse, Garantien, anhängige Gerichtsverfahren
Vertragliche Gestaltung
Der Kaufvertrag oder Verschmelzungsvertrag regelt die Rechte, Pflichten und Risiken der Parteien. Wesentliche vertragliche Regelungen im M & A-Kontext betreffen:
- Kaufpreis und Kaufpreismechanismen
- Gewährleistungsregelungen und Garantien
- Haftungsfreistellungen und -begrenzungen (Indemnities)
- Vollzugsbedingungen (Closing Conditions)
- Wettbewerbsverbote und Earn-out-Regelungen
Genehmigungen und behördliche Auflagen
Viele Transaktionen sind genehmigungspflichtig. Erforderlich sind unter anderem:
- Fusionskontrolle gemäß §§ 35 ff. GWB (Bundeskartellamt oder Europäische Kommission)
- Mitteilungspflichten nach Außenwirtschaftsrecht
- Sektor-spezifische Genehmigungen (z.B. Bankenaufsichtsrecht, Versicherungsaufsicht)
Arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Implikationen
Arbeitsrechtlicher Übergang
Ein Unternehmenskauf (insbesondere im Asset Deal) führt regelmäßig zum Übergang der Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB). Die betroffenen Mitarbeitenden sind über den Übergang schriftlich zu informieren und haben ein Widerspruchsrecht.
Mitbestimmungsrechte
Je nach Transaktionsart sind Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen, Betreibsrat oder Aufsichtsrat zu beachten. Diese können formale Verfahren auslösen, wie etwa Anhörungs- und Mitwirkungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).
Gesellschafter- und Aktionärsrechte
Aktiengesellschaften sind zur Information und ggf. Einberufung einer Hauptversammlung verpflichtet, sofern Strukturmaßnahmen wie Squeeze-out, Verschmelzung oder Übernahme vorliegen. In anderen Gesellschaftsformen (etwa GmbH) ist eine Zustimmung der Gesellschafter meist ebenfalls notwendig.
Steuerrechtliche Aspekte von M & A
Ertragsteuerliche Betrachtung
M & A-Transaktionen lösen regelmäßig ertragsteuerliche Konsequenzen aus. Beim Strukturwandel können stille Reserven aufgedeckt werden, was auf Ebene der Veräußerer wie des Erwerbers erhebliche Besteuerung auslöst.
Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer
Asset Deals können den Tatbestand eines umsatzsteuerbaren Vorgangs erfüllen, außer sie stellen eine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar (§ 1 Abs. 1a UStG). Im Immobilienbereich unterliegt die Übertragung von Grundstücken zudem der Grunderwerbsteuer.
Strukturmaßnahmen nach UmwStG
Verschmelzungen, Spaltungen und Einbringungen unterliegen den besonderen Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG), die Steuerneutralität ermöglichen können, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Kartellrecht und regulatorische Anforderungen
Fusionskontrolle
Viele M & A-Transaktionen müssen bei den zuständigen Wettbewerbsbehörden angemeldet werden. Die Anmeldepflicht und das Prüfungsverfahren ergeben sich aus
- nationalem Kartellrecht: §§ 35 bis 43 GWB (Deutschland)
- europäischem Fusionskontrollrecht: VO (EG) Nr. 139/2004
Für die Freigabe prüft die Behörde insbesondere, ob die Transaktion zu einer wesentlichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt.
Außenwirtschaftsrecht
Nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) können Prüf- und Meldepflichten bestehen, insbesondere bei Erwerb deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren.
Branchenspezifische Aufsicht
In regulierten Sektoren, wie im Finanz- oder Versicherungswesen, ist regelmäßig eine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich.
Haftung und Anfechtung von M & A-Transaktionen
Gesellschaftsrechtliche Haftung
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haben im Zusammenhang mit M & A-Projekten besondere Sorgfaltspflichten zu beachten (§§ 93 AktG, 43 GmbHG), andernfalls droht eine persönliche Haftung.
Anfechtbarkeit von Beschlüssen
Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungsbeschlüsse können angefochten werden, wenn Verfahrens- oder Informationspflichten verletzt wurden (§§ 243 ff. AktG).
Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
M & A-Verträge können Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen enthalten, die regelmäßig einer Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen.
Fazit
M & A-Transaktionen sind von hoher rechtlicher Komplexität und betreffen zahlreiche Rechtsgebiete, insbesondere das Gesellschafts-, Vertrags-, Kartell-, Arbeits- und Steuerrecht. Die erfolgreiche Durchführung verlangt detaillierte Prüfungen, ausgewogene vertragliche Regelungen und die Einhaltung zahlreicher Form- und Genehmigungserfordernisse. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu M & A bilden daher einen der zentralen Bereiche des Wirtschaftsrechts national und international.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Due-Diligence-Prüfungen sind für eine M&A-Transaktion erforderlich?
Im Rahmen einer M&A-Transaktion ist die rechtliche Due Diligence ein zentrales Element, um potenzielle Risiken und Haftungsfallen zu identifizieren. Sie umfasst die systematische Überprüfung aller rechtlich relevanten Aspekte des Zielunternehmens, darunter Gesellschaftsstrukturen, Beteiligungsverhältnisse, Vertragsverhältnisse, Genehmigungen und Compliance-Anforderungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Tarifbindung und Betriebsvereinbarungen, dem Bestand und der Belastung von geistigen Eigentumsrechten, kartellrechtlichen Aspekten sowie datenschutzrechtlichen Compliance-Fragen gemäß DSGVO. Darüber hinaus sind auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und regulatorischer Anforderungen zu prüfen, etwa aus dem Umwelt-, Bau- oder Außenwirtschaftsrecht. Eine ineffiziente oder unvollständige rechtliche Due Diligence kann schwerwiegende haftungsrechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Käufer nach sich ziehen.
Welche Rolle spielen Garantien und Freistellungen (Warranties & Indemnities) in M&A-Verträgen?
Garantien (Warranties) und Freistellungen (Indemnities) sind zentrale Instrumente zur Risikoverteilung in M&A-Verträgen. Garantien sind Zusicherungen des Verkäufers bezüglich bestimmter Eigenschaften oder Umstände des Zielunternehmens, etwa bezüglich der Eigentumsverhältnisse, des Bestands an Vermögenswerten, der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Werden solche Garantien verletzt, hat der Käufer regelmäßig Anspruch auf Schadenersatz. Freistellungen dienen dagegen als spezielle Haftungsübernahme durch den Verkäufer für klar definierte Risiken, z.B. anhängige Gerichtsverfahren, Steuerrückforderungen oder Umweltrisiken. Sie werden oft mit zeitlichen und betragsmäßigen Höchstgrenzen versehen. Die detaillierte Ausgestaltung von Garantien und Freistellungen ist essentiell, da sie die Grundlage für spätere Streitigkeiten oder Gewährleistungsansprüche bildet. Eine rechtliche Beratung bei der Formulierung ist unumgänglich, um etwaige Rechtslücken oder unangemessene Risikoübernahmen zu vermeiden.
Welche kartellrechtlichen Genehmigungen sind bei M&A-Transaktionen zu beachten?
Bei M&A-Transaktionen ist regelmäßig zu prüfen, ob das Vorhaben unter die Zusammenschlusskontrolle nach deutschem oder europäischem Kartellrecht fällt. Erreicht ein Zusammenschluss bestimmte Umsatzschwellen, besteht eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Kartellbehörde (z. B. Bundeskartellamt oder Europäische Kommission). Die Anmeldung muss vor Vollzug der Transaktion erfolgen – ein sogenanntes „Gun-Jumping“, also ein vorzeitiger Vollzug, ist strengstens verboten und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Die Behörden untersuchen insbesondere, ob durch die Transaktion eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu befürchten ist. Ggf. können Auflagen oder gar eine Untersagung erfolgen. Für internationale Transaktionen kann darüber hinaus eine Mehrfachanmeldung in verschiedenen Jurisdiktionen erforderlich sein (multi-jurisdictional filing). Die Einhaltung aller kartellrechtlichen Vorschriften ist für die rechtssichere Durchführung einer M&A-Transaktion zwingend erforderlich.
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich bei einem Betriebsübergang infolge einer M&A-Transaktion?
Der Erwerb eines Unternehmens oder Teilbetriebs kann gemäß § 613a BGB zu einem Betriebsübergang führen, wodurch die Arbeitsverhältnisse automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen. Der Erwerber ist nicht berechtigt, die Arbeitsverträge einseitig zu verändern oder zu kündigen, allein weil der Betriebsübergang stattfindet. Zudem besteht eine umfassende Informationspflicht gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern über den bevorstehenden Übergang, dessen Gründe, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie über geplante Maßnahmen. Arbeitnehmern steht ein Widerspruchsrecht zu, das innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung ausgeübt werden kann. Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Nachteilen führen, etwa zu einer Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen mit dem ursprünglichen Arbeitgeber oder zur Anfechtbarkeit der Kündigungen.
Wie wird die Haftung für Altverbindlichkeiten in M&A-Transaktionen geregelt?
Die Haftung für sogenannte Altverbindlichkeiten – also vor dem Stichtag der Übernahme begründete Verbindlichkeiten des Zielunternehmens – ist ein kritischer Punkt jeder M&A-Transaktion. Grundsätzlich haftet der Erwerber beim Asset Deal nach § 25 HGB für alle im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten des erworbenen Geschäfts, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und öffentlich bekannt gemacht. Bei Share Deals verbleiben die Verbindlichkeiten bei der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden; allerdings können Verhaltensweisen oder Vertragsklauseln auch hier zu einer (Mit-)Haftung des Erwerbers führen. Regelmäßig werden entsprechende Haftungsausschlüsse, Garantien und Freistellungsklauseln im Kaufvertrag geregelt. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung bestehender Verbindlichkeiten samt Gestaltung effektiver Haftungsbeschränkungen ist von hoher Bedeutung, um Ansprüche Dritter gegen den Erwerber zu verhindern oder zu minimieren.
Welche spezialgesetzlichen Genehmigungspflichten und Investitionskontrollen sind zu beachten?
M&A-Transaktionen können zusätzlich spezialgesetzlichen Genehmigungspflichten unterliegen, beispielsweise nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder dem Kreditwesengesetz (KWG). Besonders relevant ist das AWG, wenn bei einem Unternehmenskauf ein ausländischer Investor Anteile an einem deutschen Unternehmen in sensiblen Sektoren erwirbt. Hier können Meldepflichten und ein Investitionsprüfverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erforderlich werden. Die Transaktion darf erst nach Zustimmung des Ministeriums vollzogen werden. Diese Investitionskontrolle dient dem Schutz öffentlicher Ordnung und Sicherheit und kann bis zur Untersagung des Erwerbs führen. Auch in regulierten Branchen wie Finanzdienstleistungen und Versicherungen bedürfen Kontrollwechsel einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. Eine detaillierte Prüfung einschlägiger Gesetze ist bei grenzüberschreitenden oder regulierten Unternehmenskäufen unerlässlich.
Wie wirken sich Vertreter und Vollmachten im Rahmen von M&A-Transaktionen aus?
Die Bestellung und Überprüfung von Vertretern und Vollmachten spielt eine bedeutende Rolle bei der rechtswirksamen Durchführung von M&A-Transaktionen. Bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen und beim Abschluss von Vorverträgen (z. B. Letter of Intent) müssen die handelnden Personen nachweisen, dass sie zur verbindlichen Vertretung der Vertragsparteien berechtigt sind. Insbesondere bei notariell zu beurkundenden Verträgen (etwa Share Deal mit GmbH-Anteilen, § 15 GmbHG) ist die Vorlage ordnungsgemäßer Vollmachten zwingend. Falsche oder nicht ordnungsgemäße Vertreter können zur Unwirksamkeit der Transaktion führen oder nachträgliche Anfechtungen und Schadensersatzansprüche begründen. Deshalb sollte stets geprüft und dokumentiert werden, von wem und in welchem Umfang Vertreter handeln – einschließlich Überprüfung von Handelsregisterauszügen und Gesellschaftsverträgen.