M & A

Begriff und Grundverständnis von M & A

Mergers & Acquisitions (M & A) umfasst alle rechtlich geprägten Vorgänge, durch die Unternehmen, Unternehmensbereiche oder Beteiligungen zusammengeführt, übertragen oder strukturell neu geordnet werden. Dazu zählen insbesondere Fusionen (Verschmelzungen), Übernahmen, Unternehmens- und Beteiligungskäufe, Abspaltungen, Ausgliederungen sowie Joint-Venture-Strukturen. M & A ist kein einzelner Vertragstyp, sondern ein Bündel von Rechtsgeschäften und Verfahrensschritten, die in abgestimmten Phasen ablaufen und unterschiedlichen Rechtsgebieten unterliegen.

Formen der M & A-Transaktion

Fusion (Verschmelzung)

Bei einer Fusion gehen zwei oder mehr Unternehmen in einem Rechtsträger auf. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen. Eigentümerstrukturen verändern sich, etwa durch Zuteilung von Anteilen am übernehmenden oder neu entstehenden Unternehmen. Erforderlich sind regelmäßig gesellschaftsrechtliche Zustimmungs- und Formvorschriften, Registeranmeldungen und formalisierte Verfahren zur Information der Anteilseigner.

Unternehmenskauf

Share Deal

Beim Share Deal werden Anteile an einer Gesellschaft erworben. Rechtlicher Vorteil ist die Kontinuität der bestehenden Verträge, Lizenzen und Genehmigungen auf Ebene der Gesellschaft, da der Rechtsträger unverändert bleibt. Je nach Rechtsform können Formvorschriften bestehen, etwa notarielle Beurkundungspflichten für Anteilskauf und -abtretung.

Asset Deal

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände, Rechte und Verträge direkt übertragen. Dies erfordert die identifizierende Zuordnung und die Einhaltung der jeweiligen Übertragungsregeln (z. B. Zustimmungserfordernisse von Vertragspartnern, Registerumschreibungen, Übergabe von Sicherheiten). Arbeitsverhältnisse können bei Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils mit übergehen.

Abspaltung, Ausgliederung und Carve-out

Unternehmensteile werden rechtlich verselbständigt und anschließend ganz oder teilweise veräußert oder in Kooperationsstrukturen eingebracht. Dies bedarf präziser Zuordnung von Vermögenswerten, Verträgen, Rechten an Technologie und Daten sowie Regelungen zu Dienstleistungen zwischen den Einheiten (Transitional Services).

Joint Venture

Mehrere Unternehmen bringen Vermögenswerte, Technologien oder Aktivitäten in ein gemeinsames Unternehmen ein. Zentrale rechtliche Themen sind Governance-Regelungen, Abstimmungsmechanismen, Vetorechte, Exit-Regelungen, Beitrags- und Leistungsbeschreibungen sowie der Umgang mit geistigem Eigentum und vertraulichen Informationen.

Akteure und Interessen

Käufer- und Verkäuferseite

Die Käuferseite zielt auf Erwerb von Kontrolle, Ressourcen, Technologie oder Marktanteilen. Die Verkäuferseite verfolgt regelmäßig Erlöse, Bereinigung des Portfolios oder strategische Neuausrichtung. Beide Seiten beurteilen Risiken und Pflichten aus bestehenden Verträgen, öffentlich-rechtlichen Erlaubnissen, Beschäftigtenbelangen und potenziellen Haftungstatbeständen.

Unternehmensorgane und Anteilseigner

Organe verantworten die ordnungsgemäße Vorbereitung und Entscheidung. Je nach Rechtsform und Satzung können Zustimmungspflichten und Mitwirkungsrechte der Anteilseigner bestehen. Bei Beteiligung mehrerer Minderheitsgesellschafter treten Informations- und Gleichbehandlungsfragen auf.

Finanzierer und Investoren

Fremd- und Eigenkapitalgeber knüpfen Finanzierung an Bedingungen, Zusicherungen und Sicherheiten. Covenants und Kontrollrechte beeinflussen Struktur und Ablauf des Vollzugs (Closing).

Behörden und Arbeitnehmervertretungen

Je nach Transaktion können Fusionskontrolle, Investitionskontrolle oder sektorspezifische Zulassungen einschlägig sein. Arbeitnehmervertretungen verfügen über Informations- und ggf. Beteiligungsrechte; es können Konsultations- und Fristenregime gelten.

Ablauf und zentrale Dokumente

Typische Phasen

Der Prozess verläuft regelmäßig in Phasen: Vorbereitung (Vertraulichkeitsvereinbarungen, Prüfungsrahmen), Prüfung (Due Diligence), Verhandlung und Unterzeichnung (Signing), behördliche Freigaben und Erfüllung von Bedingungen (Conditions Precedent), Vollzug (Closing) und Integration. Die einzelnen Schritte folgen häufig einem strukturierten Zeitplan mit Meilensteinen und Bedingungen.

Vertraulichkeit, Absichtserklärungen und Exklusivität

Vertraulichkeitsvereinbarungen schützen Informationen im Prüfungs- und Verhandlungsprozess. Absichtserklärungen (Letter of Intent, Memorandum of Understanding) skizzieren Eckpunkte, ohne den endgültigen Vertrag vorwegzunehmen. Exklusivitätsabreden können Verhandlungen zeitlich und inhaltlich bündeln.

Kaufverträge und Nebenabreden

Der wesentliche Vertrag (Share Purchase Agreement oder Asset Purchase Agreement) regelt Kaufgegenstand, Kaufpreismechanik, Garantien, Freistellungen, Bedingungen, Vollzugsmodalitäten, Haftungsgrenzen, Verjährung, Streitbeilegung und anwendbares Recht. Nebenabreden betreffen Übergangsleistungen, Dienstleistungsverträge, Lizenzierungen, Liefer- und Kooperationsbeziehungen.

Kaufpreisregelungen

Gängig sind Festlegungen anhand eines wirtschaftlichen Stichtags mit abgesicherter Mittelentnahme (Locked-Box) oder nachträgliche Anpassungen aufgrund von Abschlusskennzahlen zum Vollzug (Completion Accounts). Earn-out-Regelungen knüpfen einen Teil des Preises an die künftige Entwicklung; sie erfordern klare Definitionen, Informationsrechte und periodische Feststellungsverfahren.

Garantien, Freistellungen und Covenants

Garantien sind vertragliche Zusicherungen zum Zustand des Unternehmens (z. B. zu Jahresabschlüssen, Verträgen, Genehmigungen, Steuern, IP, Datenschutz, Compliance). Freistellungen adressieren konkret identifizierte Risiken. Covenants regeln Verhalten zwischen Signing und Closing (z. B. Fortführung des Geschäfts im ordentlichen Verlauf) und können Bedingungen oder Zustimmungserfordernisse enthalten. Material-Adverse-Change-Klauseln betreffen wesentliche negative Veränderungen.

Rechtlicher Rahmen

Gesellschaftsrecht

Struktur, Zuständigkeiten und Beschlussfassungen ergeben sich aus Rechtsform, Satzung und Gesellschaftervereinbarungen. Bei bestimmten Rechtsformen sind Formvorschriften und notarielle Beurkundungen vorgesehen, etwa bei Anteilsübertragungen oder Strukturmaßnahmen. Eintragungen in öffentliche Register können erforderlich sein.

Fusionskontrolle und Regulierung

Abhängig von Umsatzschwellen, Marktbezug und Branchen können Zusammenschlüsse bei Wettbewerbsbehörden angemeldet und freigegeben werden. Sektoraufsichten (z. B. in Finanz-, Energie-, Gesundheits- oder Medienbereichen) sowie außenwirtschaftliche Investitionskontrollen können zusätzlich einschlägig sein. Ohne Freigaben dürfen Transaktionen in bestimmten Konstellationen nicht vollzogen werden.

Kapitalmarktregeln bei börsennotierten Unternehmen

Bei börsennotierten Gesellschaften stehen Transparenz, Insiderinformationen, Gleichbehandlung und gegebenenfalls Übernahmeverfahren im Vordergrund. Veröffentlichungspflichten, Angebotsunterlagen und Fristen gewährleisten einen geordneten Ablauf. Interessenkonflikte und Nebenabreden unterliegen besonderen Anforderungen.

Arbeits- und Mitbestimmungsrecht

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil über, bleiben die bestehenden Arbeitsbedingungen grundsätzlich bestehen; Information und ggf. Widerspruchsrechte der Beschäftigten sind zu beachten. Abhängig von Unternehmensgröße und Rechtsform bestehen Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen. Kollektivvereinbarungen, Pensionszusagen und variable Vergütung sind zu prüfen und in die Vertragsarchitektur einzuordnen.

Vertragsübernahme und Change-of-Control

Viele Verträge enthalten Zustimmungsvorbehalte für die Übernahme oder Klauseln, die an einen Kontrollwechsel anknüpfen. Dies betrifft etwa Kreditverträge, Liefer- und Lizenzvereinbarungen, Vertriebsstrukturen und Kooperationsabreden. Die Wirksamkeit von Übertragungen hängt daher oft von Einwilligungen Dritter ab.

Datenschutz, IT und Geschäftsgeheimnisse

Beim Datenaustausch in der Prüfung und bei der Übertragung personenbezogener Daten gelten Datenschutzanforderungen, etwa Datenminimierung, Zweckbindung und geeignete Sicherheitsmaßnahmen. Geheimnisschutz erfordert vertragliche und organisatorische Vorkehrungen, insbesondere bei Technologie, Quellcode, Rezepturen und Know-how.

Geistiges Eigentum

Patente, Marken, Designs, Urheber- und Datenbankrechte bilden häufig wesentliche Vermögenswerte. Erforderlich sind klare Eigentumsketten, Lizenzzuständigkeiten, Übertragungsakte sowie Sicherstellungen zur weiteren Nutzung. Bei gemeinsam genutztem IP können Nutzungsrechte, Exklusivität und Wettbewerbsbeschränkungen maßgeblich sein.

Steuerliche Bezüge

M & A-Strukturen beeinflussen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, Verlustvorträgen, Grunderwerbstatbeständen, Umsatzsteuer, Quellensteuern und internationaler Zuweisung von Besteuerungsrechten. Strukturwahl (Share vs. Asset Deal), Kaufpreisallokation und Reorganisationsformen haben jeweils unterschiedliche steuerliche Folgen.

Besondere Konstellationen

Public M & A

Übernahmen börsennotierter Gesellschaften erfolgen in formalisierten Verfahren mit Angebotsunterlagen, Fristen, Gleichbehandlung der Inhaber von Wertpapieren und Offenlegung relevanter Informationen. Kontrollschwellen, Pflichtangebote, Delisting-Konstellationen sowie Squeeze-out-Mechanismen sind Teil dieses Rahmens.

Distressed M & A

In finanziell angespannten Situationen stehen Fortführung, Gläubigerschutz und geordnete Verwertung im Vordergrund. Besonderheiten betreffen Rangfolgen, Zustimmungserfordernisse, Verwertungskonzepte, mögliche Sanierungseffekte und Haftungsfragen der Organverantwortlichen. Geschwindigkeit und Transaktionssicherheit sind prägend.

Grenzüberschreitende Transaktionen

Bei internationalen Vorhaben treffen unterschiedliche Rechtsordnungen, Zuständigkeits- und Vollstreckungsregeln aufeinander. Prüfungs- und Freigabeverfahren können parallel in mehreren Staaten laufen. Währungs-, Sanktions- und Investitionskontrollen sowie unterschiedliche Arbeits- und Datenschutzregime sind zu berücksichtigen.

Risikosteuerung, Haftung und Streitbeilegung

Haftungsarchitektur

Vertragliche Haftung wird über Garantien, Freistellungen, Haftungsobergrenzen, De-minimis- und Basket-Regelungen, Verjährungsfristen und Nachweismechanismen ausgestaltet. Escrow-Konten, Kaufpreiseinbehalte, Bürgschaften oder W&I-Versicherungen können der Absicherung dienen.

Konfliktlösung

Gerichtsstandsvereinbarungen oder Schiedsvereinbarungen regeln die Zuständigkeit für Streitigkeiten. Vereinbarungen zur anwendbaren Rechtsordnung, zu Beweisaufnahmen, Mediation und einstweiligem Rechtsschutz beeinflussen die Durchsetzbarkeit. Bewertungsstreitigkeiten, Earn-out-Differenzen und Gewährleistungsfälle gehören zu den häufigen Konfliktfeldern.

Dokumentation und Vollzug

Closing-Bedingungen und Unterlagen

Vor Vollzug werden Bedingungen geprüft, Freigaben und Zustimmungen eingeholt sowie Vollzugsunterlagen bereitgestellt (z. B. Übertragungsakte, Zustimmungsnachweise, Registerdokumente). Im Anschluss werden Eintragungen aktualisiert, Mitteilungen vorgenommen und Integrationsschritte rechtlich nachvollzogen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet M & A aus rechtlicher Sicht?

M & A bezeichnet strukturierte Vorgänge, durch die Unternehmen oder Unternehmensanteile zusammengeführt, übertragen oder neu geordnet werden. Rechtlich geht es um abgestimmte Verträge, Genehmigungen, Zustimmungen, Registerakte und Pflichten, die mehrere Rechtsgebiete berühren.

Worin liegt der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

Beim Share Deal werden Anteile an der Gesellschaft übertragen, der Rechtsträger bleibt unverändert. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte, Verträge und Rechte direkt übertragen, wofür jeweils die entsprechenden Übertragungs- und Zustimmungserfordernisse gelten.

Welche Rolle spielt die Due Diligence?

Die Due Diligence dient der rechtlichen Prüfung von Risiken, Verpflichtungen und Rechten des Zielunternehmens. Untersucht werden unter anderem Verträge, Genehmigungen, arbeitsrechtliche Themen, IP, Datenschutz, Umweltfragen sowie anhängige Verfahren. Ergebnisse fließen in Garantien, Freistellungen und Kaufpreismechaniken ein.

Wann ist eine fusionskontrollrechtliche Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung kann erforderlich sein, wenn Umsatz- oder Schwellenwerte erreicht werden und der Zusammenschluss wettbewerblich relevant ist. Ohne erforderliche Freigabe kann der Vollzug untersagt sein; dies betrifft nationale, europäische oder weitere ausländische Behörden je nach Marktauswirkungen.

Was geschieht mit Arbeitsverhältnissen bei einem Unternehmenskauf?

Beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils können Arbeitsverhältnisse mit übergehen. Informations-, ggf. Widerspruchs- und Beteiligungsrechte sind zu berücksichtigen. Betriebliche Regelungen, Pensionszusagen und Mitbestimmung bleiben in einem rechtlich geregelten Rahmen bedeutsam.

Wie werden Garantien und Freistellungen rechtlich eingesetzt?

Garantien sichern vertraglich zu, dass bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Zustände vorliegen. Freistellungen adressieren konkret festgestellte Risiken. Haftungsgrenzen, Fristen, Nachweis- und Verfahrenregeln bestimmen, wie Ansprüche geltend gemacht werden können.

Welche Besonderheiten gelten bei börsennotierten Zielgesellschaften?

Bei börsennotierten Gesellschaften bestehen erweiterte Publizitäts-, Verfahrens- und Gleichbehandlungsanforderungen. Übernahmeangebote folgen formalen Abläufen mit Angebotsunterlagen, Fristen und besonderen Regeln zum Umgang mit Insiderinformationen und Interessenkonflikten.