Legal Wiki

Krankenkassen

Begriff und Funktion der Krankenkassen

Krankenkassen sind Einrichtungen, die im Rahmen des deutschen Gesundheitssystems für die Absicherung im Krankheitsfall sorgen. Sie übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel und weitere Gesundheitsleistungen. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist für viele Menschen verpflichtend und bildet einen zentralen Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland.

Arten von Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie bieten eine Grundversorgung an medizinischen Leistungen, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist. Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern.

Private Krankenversicherungen

Neben den gesetzlichen gibt es private Krankenversicherungen. Diese stehen bestimmten Personengruppen offen, etwa Selbstständigen oder Personen mit einem Einkommen oberhalb bestimmter Grenzen. Private Versicherer bieten individuelle Tarife an, deren Leistungen über das gesetzliche Maß hinausgehen können.

Mitgliedschaft und Versicherungspflicht

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie bestimmte andere Gruppen sind verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen oder privaten Kasse zu versichern. Die Wahl der Kasse steht den meisten Versicherten frei; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel erfolgen.

Kreis der Versicherten

Zu den Pflichtmitgliedern zählen insbesondere abhängig Beschäftigte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze sowie Auszubildende, Studierende (unter bestimmten Bedingungen) und Rentnerinnen beziehungsweise Rentner. Für andere Personengruppen besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung.

Leistungen der Krankenkassen

Krankenkassen übernehmen Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente sowie Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen eines festgelegten Leistungskatalogs. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Prävention gefördert.

Zuzahlungen und Eigenbeteiligung

Für bestimmte Leistungen müssen Versicherte Zuzahlungen leisten oder sich anteilig an den Kosten beteiligen – beispielsweise bei Medikamenten oder stationären Aufenthalten im Krankenhaus.

Sachleistungsprinzip

Kernmerkmal des Systems ist das Sachleistungsprinzip: Versicherte erhalten medizinische Leistungen direkt über ihre elektronische Gesundheitskarte ohne Vorauszahlung; Abrechnung erfolgt zwischen Leistungserbringenden (z.B. Ärzten) und der jeweiligen Kasse.

Organisation und Aufsicht über die gesetzlichen Kassen

< p >
Gesetzliche Kassen verfügen über eigene Organe wie Vorstand oder Verwaltungsrat . Sie unterliegen staatlicher Aufsicht , um eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherzustellen . Die Aufsicht wird durch verschiedene Behörden auf Bundes – bzw . Landesebene ausgeübt .

< h 3 >Finanzierungssysteme< / h 3 >
< p >
Die Finanzierung basiert auf dem Solidaritätsprinzip : Beiträge richten sich nach dem Einkommen , nicht nach individuellem Risiko . Bei privaten Anbietern hingegen werden Prämien meist risikobasiert kalkuliert .
< / p >

< h 2 >Rechte & Pflichten von Mitgliedern< / h 2 >
< p >
Mitglieder haben Anspruch auf alle vorgesehenen Leistungen ihrer gewählten Kasse . Gleichzeitig bestehen Mitwirkungspflichten , etwa bei Nachweis von Arbeitsunfähigkeit oder beim Einreichen erforderlicher Unterlagen .
< / p >

< h 4 >Wahlrecht & Wechselmöglichkeiten < / h 4 >
< p >Versicherte können ihre gesetzliche Kasse innerhalb bestimmter Fristen wechseln ; dabei gelten Vorgaben hinsichtlich Mindestbindungsdauer sowie Kündigungsfristen.< / p >


< h 2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Krankenkassen“< / h 2 >

< h 3 >Wer muss in Deutschland krankenversichert sein?< / h 3 >
< p >In Deutschland gilt grundsätzlich eine Versicherungspflicht: Nahezu alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.< / p >

< h 3 >Welche Unterschiede bestehen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen?< / h 3 >
< p >Gesetzliche Anbieter arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen; private Anbieter kalkulieren Prämien individuell anhand persönlicher Merkmale wie Alter oder Gesundheitszustand.< / p >

< h 3 >Kann man seine Krankenkasse frei wählen?< / h 3 >
< p >Innerhalb des Systems der gesetzlichen Anbieter besteht grundsätzlich Wahlfreiheit; Einschränkungen ergeben sich aus Bindungsfristen sowie besonderen Regelungen für bestimmte Berufsgruppen.< / p >

< h 3 >Welche Rechte haben Mitglieder gegenüber ihrer Krankenkasse?< / h 3 >
< p >Mitglieder haben Anspruch auf alle vertraglich zugesicherten beziehungsweise gesetzlich vorgesehenen Leistungen ihrer gewählten Einrichtung.< / p >

< h   ³  ³   ³   ³   ³                                                                               Welche Pflichten treffen Mitglieder gegenüber ihrer Einrichtung? < / H t r e e >< P>M it gl ie de r m üs se n z u m B ei sp ie l Ä nd er un ge n i hr er pe rs ön li ch en Ve rh äl tn is se mi tt ei le n o de r b ei A uf fo rd er un g U nt er la ge n v or le ge n.

< H t r e e >Können Zusatzleistungen beantragt werden?

Neben dem festen Leistungskatalog bieten viele Einrichtungen zusätzliche Angebote an – diese können beantragt werden; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht immer.

Sind Familienmitglieder automatisch mitversichert?

Im System der öffentlichen Anbieter gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung.

Muss man Zuzahlungen leisten?

Zuzahlungspflichten bestehen insbesondere bei Arzneimitteln sowie einigen weiteren Leistungsbereichen – Höhe und Umfang richten sich nach rechtlichen Vorgaben.