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Intestaterbfolge

Begriff und Bedeutung der Intestaterbfolge

Die Intestaterbfolge bezeichnet die gesetzliche Erbfolge, die immer dann eintritt, wenn eine verstorbene Person (Erblasser) keine wirksame letztwillige Verfügung – wie ein Testament oder einen Erbvertrag – hinterlassen hat. In diesem Fall regelt das Gesetz, wer als Erbe in Betracht kommt und wie der Nachlass unter den berechtigten Personen aufgeteilt wird. Die Intestaterbfolge stellt somit sicher, dass das Vermögen des Verstorbenen auch ohne ausdrücklichen letzten Willen geordnet auf die Hinterbliebenen übergeht.

Grundprinzipien der gesetzlichen Erbfolge

Das System der Intestaterbfolge basiert auf einem festgelegten Ordnungsprinzip. Dabei werden bestimmte Personengruppen nach ihrer verwandtschaftlichen Nähe zum Verstorbenen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Je näher eine Person mit dem Erblasser verwandt ist, desto eher wird sie zur gesetzlichen Erbin berufen.

Ordnungen innerhalb der gesetzlichen Erben

Die gesetzlichen Erben werden in sogenannte Ordnungen eingeteilt:

  • Erste Ordnung: Kinder des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Enkelkinder usw.).
  • Zweite Ordnung: Eltern des Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten und Neffen).
  • Dritte Ordnung: Großeltern des Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge.
  • Weitere Ordnungen: Weitere entfernte Vorfahren und deren Nachkommen.

Nur wenn in einer höheren Ordnung keine erbberechtigten Personen vorhanden sind oder diese ausgeschlagen haben, kommen Angehörige aus einer nachfolgenden Ordnung zum Zug.

Bedeutung von Ehegatten bei der Intestaterbfolge

Ehegatten nehmen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge eine besondere Stellung ein. Sie erben neben den Angehörigen aus den verschiedenen Ordnungen einen bestimmten Anteil am Nachlass. Die Höhe dieses Anteils hängt davon ab, welche weiteren Familienmitglieder noch leben und welches eheliche Güterrecht galt.

Ausschluss von Personen von der Intestaterbfolge

Nicht alle nahestehenden Personen sind automatisch gesetzliche Erbinnen oder Erben. So gehören beispielsweise Lebensgefährten ohne Trauschein nicht zu den durch die gesetzliche Regelung begünstigten Kreisen. Auch Freunde oder entfernte Bekannte erhalten keinen Anteil am Nachlass im Rahmen dieser Regelung.

Anfall des Nachlasses bei fehlenden gesetzlichen Erbinnen und Erben

Sollte es keine erbberechtigten Angehörigen geben – also weder Ehegatte noch sonstige gesetzlich vorgesehene Familienmitglieder -, fällt das gesamte Vermögen an den Staat als sogenannten „letzten“ gesetzlichen Erwerber.

Bedeutung für Pflichtteilsberechtigte bei fehlender Verfügung von Todes wegen

Plichtteilsberechtigte erhalten ihren Anspruch grundsätzlich nur dann direkt aus dem Gesetz heraus zugesprochen, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung enterbt wurden; ansonsten richtet sich ihr Anteil nach ihrem Status als gesetzlicher Miterbe innerhalb ihrer jeweiligen Ordnung.

Ausschlagung eines durch die Intestaterbfolge erworbenen Anspruchs

Möchte jemand sein ihm zustehendes gesetzliches Recht ausschlagen – etwa weil Schulden bestehen -, kann dies ausdrücklich erklärt werden; dadurch rücken gegebenenfalls weitere Berechtigte derselben oder einer nachfolgenden Ordnung an seine Stelle.

Häufig gestellte Fragen zur Intestaterbfolge (FAQ)

Wer erhält das Vermögen eines Verstorbenen ohne Testament?

Liegen kein Testament oder kein anderer letzter Wille vor, bestimmt sich die Reihenfolge der Begünstigten ausschließlich nach dem Gesetz: Vorrangig erbt zunächst die engste Familie wie Kinder beziehungsweise Enkelkinder sowie Ehepartnerin oder Ehepartner; erst danach kommen entferntere Angehörige zum Zuge.

Können auch nichteheliche Kinder im Rahmen der Intestaterbfolge erbberechtigt sein?

Nichtehelich geborene Kinder stehen ehelich geborenen Kindern gleichgestellt gegenüber; sie sind daher ebenfalls vollumfänglich berechtigt am Nachlass beteiligt zu werden.

Können Stiefkinder im Rahmen dieser Regelung etwas erlangen?

Stiefkinder zählen nicht zu den vom Gesetz vorgesehenen Kreisen für diese Form des Erwerbsrechts; nur leibliche beziehungsweise adoptierte Kinder können Ansprüche geltend machen.

Bekommt ein Lebensgefährte ohne Trauschein einen Teil vom Nachlass?

Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten ohne Eheschließung haben keinen automatischen Anspruch auf Anteile am Vermögen über diese Form hinaus.

Muss man aktiv etwas tun um seinen Anteil zu bekommen?

In vielen Fällen erfolgt die Feststellung automatisch durch Behörden beziehungsweise Gerichte anhand vorhandener Unterlagen; dennoch kann es erforderlich sein eigene Ansprüche anzumelden.

Kann man seinen rechtmäßigen Anteil ablehnen?

Es besteht grundsätzlich jederzeit das Recht seinen eigenen Erwerbsanspruch auszuschlagen; dies muss jedoch ausdrücklich erklärt werden damit andere Berechtigte berücksichtigt werden können.