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Google Fonts Abmahnung


Definition und Bedeutung von Google Fonts Abmahnung

Der Begriff Google Fonts Abmahnung bezeichnet die schriftliche Mitteilung (Abmahnung) an Webseitenbetreiber, die Google Fonts – einen von Google bereitgestellten Dienst zur Nutzung von Schriftarten – auf ihrer Internetseite nicht datenschutzkonform eingebunden haben. Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Vorwurf, gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verstoßen zu haben. Solche Abmahnungen fordern häufig die Unterlassung der bisherigen Praxis sowie die Zahlung eines Ausgleichsbetrags oder einer Aufwandsentschädigung.

Eine Google Fonts Abmahnung kann Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder öffentliche Institutionen treffen, sofern sie Websites betreiben, die Google Fonts in einer Art und Weise einbinden, bei der personenbezogene Daten der Besucher an die Server von Google in den Vereinigten Staaten übermittelt werden.

Allgemeiner Kontext und Relevanz von Google Fonts

Google Fonts ist ein von Google bereitgestelltes Verzeichnis lizenzfreier Schriftarten, das es Websitebetreibenden ermöglicht, eine große Auswahl an typografischen Stilrichtungen unkompliziert auf Webseiten einzusetzen. Der Komfort des Dienstes besteht darin, dass die eingebundenen Schriftarten direkt von den Google-Servern geladen werden und sich Aktualisierungen oder Erweiterungen mühelos umsetzen lassen.

Die eigentliche Problematik entsteht jedoch, wenn durch das Nachladen der Schriftarten aus den Vereinigten Staaten automatisch eine Verbindung zwischen dem Browser der Webseitenbesuchenden und den Google-Servern entsteht. Dabei werden automatisch verschiedene Daten wie die IP-Adresse, der Zeitstempel des Zugriffs und – in manchen Fällen – nutzerspezifische Informationen an Google übermittelt.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 stehen solche Datenübermittlungen, vor allem in außereuropäische Drittländer, unter strengeren gesetzlichen Vorgaben. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften stellt eine häufige Ursache für die Ausstellung von Google Fonts Abmahnungen dar.

Formelle und laienverständliche Definition

Formelle Definition:
Eine Google Fonts Abmahnung ist die formelle Aufforderung an die Betriebenden einer Website, künftig von einer rechtswidrigen Einbindung von Google Fonts – über einen Serveraufruf von Google – Abstand zu nehmen und gegebenenfalls einen bestimmten Ausgleichsbetrag zu leisten. Grund dafür ist meist die unerlaubte Weitergabe personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse) an Google beim Laden der Schriftarten direkt von externen Servern ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzenden.

Laienverständliche Definition:
Wenn eine Internetseite Schriftarten von Google so einbindet, dass beim Laden der Seite automatisch Daten wie die IP-Adresse an Google übertragen werden, ohne dass Besucher vorab zugestimmt haben, verstoßen die Seitenbetreiber laut Datenschutzrecht gegen geltende Regeln. Eine Google Fonts Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung, dieses Verhalten zu ändern und mögliche Kosten zu begleichen.

Rechtlicher Hintergrund und einschlägige Vorschriften

Die Kernproblematik der Google Fonts Abmahnung liegt im Bereich des Datenschutzrechts. Zentrale Vorschrift ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wichtige rechtliche Grundlagen sind insbesondere:

  • Artikel 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Insbesondere gilt, dass solche Vorgänge einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses bedürfen.
  • Artikel 44 ff. DSGVO: Regeln zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU – zum Beispiel die USA.
  • § 13 Telemediengesetz (TMG) (bis zum 30.11.2021, dann abgelöst durch das Telemediengesetz/die DSGVO).

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann, neben behördlichen Maßnahmen, zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Schadensersatz oder Herausgabe eines Gewinns begründen.

Rechtsprechung

Bedeutsam wurde das Thema nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20). Das Gericht entschied, dass Webseitenbetreibende ohne Einwilligung der Nutzenden keine personenbezogenen Daten (IP-Adresse) an Google übermitteln dürfen.

Typische Kontexte und Problemstellungen

Google Fonts werden in folgenden Kontexten eingebunden, was die Gefahr einer Abmahnung erhöht:

  • Unternehmenswebsites: Firmenpräsentationen, Onlineshops, Dienstleistungsangebote.
  • Vereinsseiten und gemeinnützige Organisationen: Ehrenamtliche Angebote, Mitgliederservices.
  • Private Homepages und Blogs: Besonders solche, die ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung bereithalten.
  • Websites öffentlicher Einrichtungen: Schulen, Kommunen, Universitäten.

Die Verwendung von Google Fonts erfolgt dabei meist aus Gründen der Bequemlichkeit, der großen Auswahl an Schriften und dem einfachen Einbindungsprozess.

Typische Problemstellen

  • Externe Einbindung: Schriften werden über den Standardlink von Google geladen (z. B. ). Dadurch wird bei jedem Aufruf der Seite automatisch eine Verbindung zu Google hergestellt.
  • Einwilligung fehlt: Die meisten Betreibenden informieren ihre Nutzenden nicht oder holen keine ausdrückliche Einwilligung über einen Cookie-Banner oder vergleichbare Mechanismen ein.
  • Fehlende Information in der Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung weist nicht oder unzureichend auf die Datenübertragung an Google und die daraus folgenden Risiken hin.
  • Unwissenheit: Viele Webseitenbetreibende sind sich der Problematik nicht bewusst oder verlassen sich auf Website-Baukästen und vorgefertigte Themes.

Methoden der Abmahnung

Abmahnungen werden meist durch darauf spezialisierte Personen oder Organisationen versendet, die automatisiert Webseiten auf die rechtswidrige Einbindung von Google Fonts prüfen und anschließend standardisierte Abmahnschreiben verschicken. Diese enthalten meist folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Zahlung eines Betrags zur angeblichen Abgeltung immaterieller Schäden (z. B. 100-170 EUR).
  • Ersatz von Aufwendung für die Durchsetzung des angeblichen Anspruchs.

Beispiele für Google Fonts Abmahnung

Beispiel 1:
Ein kleines Unternehmen betreibt eine Webseite und nutzt Google Fonts, die per Standardlink von Google geladen werden. Ein Webseitenbesucher stellt fest, dass seine Daten – ohne Einwilligung – an Google übertragen werden. Er beauftragt den Versand eines Abmahnschreibens, das die Betreiberin zur Zahlung von 170 Euro und einer Unterlassungserklärung auffordert.

Beispiel 2:
Ein Verein mit eigener Homepage erhält eine Google Fonts Abmahnung von einer Person, die mit Dutzenden anderer Seiten ähnlich verfährt. Die berechnete Forderung liegt bei 100 Euro. Die Vereinsleitung prüft die Einbindung und stellt fest, dass tatsächlich externe Server von Google die Schriftarten bereitstellen.

Beispiel 3:
Ein Blogger verwendet ein Content Management System, das Google Fonts standardmäßig ohne lokale Einbindung nutzt. Nach Erhalt einer Google Fonts Abmahnung wird die betroffene Webseite angepasst und die Schriftarten lokal gespeichert.

Gesetzliche Regelungen und Paragraphen

Die wichtigsten Gesetze und Regelungen lauten:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Beinhaltet umfassende Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union. Zentral sind die Artikel 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) und 44 (Übermittlung in Drittländer).
  • Telemediengesetz (TMG): Bis November 2021 maßgeblich, wurde inzwischen durch das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) ergänzt.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Grundlage für Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB analog), Schadensersatz (§ 823 BGB), sowie für die Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
  • Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20: Bestätigt das Recht auf Schadensersatz wegen nicht-einwilligungsbasierter Übermittlung der IP-Adresse an Google.

Praxisrelevanz, Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Besonderheiten:

  • Viele Abmahnschreiben werden massenhaft und nach dem gleichen Muster verschickt.
  • Es besteht häufig Uneinigkeit, ob die geforderten Beträge als tatsächlicher Schadensersatz oder nur als Aufwandsentschädigung gelten können.
  • Datenschutzbehörden haben in manchen Fällen Untersuchungen gegen die massenhaften Abmahner eingeleitet, um einen Missbrauch des Instrumentariums zu verhindern.

Herausforderungen für Betreibende:

  • Technische Komplexität: Die korrekte lokale Einbindung der Google Fonts setzt gewisse technische Kenntnisse voraus.
  • Prüfung bestehender Themes, Plugins oder Baukastensysteme auf datenschutzkonforme Schriftarteinbindung.
  • Häufig werden Cookie-Banner fälschlicherweise als ausreichend angesehen, obwohl die bloße Information über die Nutzung von Google Fonts im Banner nicht genügt, sofern keine explizite Einwilligung abgefragt wird.

Abhilfemöglichkeiten:

  • Umstellung auf lokale Einbindung der Schriftarten (Download und Einbindung von Google Fonts auf den eigenen Server).
  • Anpassung und Ergänzung der Datenschutzerklärung.
  • Nachträglicher Einbau eines wirksamen Einwilligungsbanners, sofern ein externer Font-Import unvermeidbar ist.

Checkliste zur Vorbeugung einer Google Fonts Abmahnung

  • Sind alle verwendeten Schriftarten lokal auf dem eigenen Server eingebunden?
  • Wird auf einen externen Abruf von Schriftarten (z.B. durch Baukastensysteme, Themes oder Plugins) verzichtet?
  • Enthält die Datenschutzerklärung einen Hinweis auf die Verwendung externer Schriftarten, falls dies unumgänglich ist?
  • Wurden Einwilligungen der Webseitenbesuchenden vor der Übertragung personenbezogener Daten eingeholt?
  • Werden verwendete Tools und Plugins regelmäßig auf Datenschutzkonformität geprüft?

Zusammenfassung: Wesentliche Aspekte der Google Fonts Abmahnung

Unter dem Begriff Google Fonts Abmahnung versteht man Abmahnschreiben, die sich gegen Webseitenbetreibende richten, weil sie Google Fonts nicht datenschutzkonform einbinden und dadurch personenbezogene Daten ihrer Besuchenden an Google übermitteln. Die rechtliche Basis bildet vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders relevant ist dabei die Übermittlung der IP-Adresse ohne explizite Einwilligung der Nutzenden. Abgemahnte werden meist zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schadensersatzbetrags aufgefordert.

Die Problematik betrifft verschiedenste Arten von Webseiten, unabhängig davon, ob sie von Unternehmen, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen oder Privatpersonen betrieben werden. Aufgrund eines Urteils des Landgerichts München I und nachfolgenden massenhaften Abmahnungen hat sich das Thema erheblich verbreitet.

Hinweise für relevante Zielgruppen

Von der Thematik der Google Fonts Abmahnung sind besonders folgende Gruppen betroffen:

  • Betreiberinnen und Betreiber von Unternehmenswebsites
  • Vereine und Verbände mit eigener Homepage
  • Freiberuflich Tätige, die über eine Webseite verfügen
  • Institutionen des öffentlichen Rechts (Schulen, Kommunen, Universitäten)
  • Privatpersonen mit eigenen Internetpräsentationen

Für diese Zielgruppen empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Website sowie die ggf. technische Anpassung bei der Nutzung von Google Fonts, um Abmahnrisiken vorzubeugen und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Google Fonts Abmahnung und warum bekomme ich sie?

Eine Google Fonts Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben, in dem Sie darauf hingewiesen werden, dass auf Ihrer Webseite Google Fonts (Schriftarten von Google) direkt von den Servern des Unternehmens geladen werden, ohne vorher die Zustimmung der Webseitenbesucher einzuholen. Dies gilt seit einem Urteil des Landgerichts München vom Januar 2022 als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weil dadurch personenbezogene Daten wie die IP-Adresse ohne rechtliche Grundlage an Google in die USA weitergegeben werden. Abmahner – häufig Anwälte oder Privatpersonen – verlangen in diesen Schreiben meist die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Schadensersatzes sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten. Der Hintergrund der Abmahnwelle ist oft das schnelle Auffinden solcher Verstöße mithilfe von Online-Tools. Das Ziel ist meist eine außergerichtliche Einigung, jedoch sollten Betroffene das Schreiben ernst nehmen und nicht ignorieren.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Nutzung von Google Fonts?

Die Nutzung von Google Fonts, bei der die Schriftarten von Google-Servern nachgeladen werden, fällt unter die DSGVO, insbesondere Artikel 6 und Artikel 44 ff., die den Datenschutz und die Übermittlung personenbezogener Daten regeln. Sobald ein Webseitenbesucher eine Seite aufruft, die Fonts von Google-Servern lädt, wird dessen IP-Adresse an Google übertragen, was als Weitergabe personenbezogener Daten gilt. Ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung des Nutzers ist dies in der EU nicht zulässig. Das Landgericht München I hat entschieden, dass eine solche Weitergabe ohne Einwilligung einen immateriellen Schaden darstellen kann, der einen Schadensersatzanspruch nach sich zieht (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Webseitenbetreiber sind verpflichtet, technische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Google Fonts nur lokal gehostet und nicht von den Google-Servern nachgeladen werden.

Was sollte ich tun, wenn ich eine solche Abmahnung erhalten habe?

Wenn Sie eine Google Fonts Abmahnung erhalten, sollten Sie keinesfalls in Panik geraten und das Schreiben auch keinesfalls ignorieren. Zunächst sollten Sie die Vorwürfe überprüfen und feststellen, ob Ihre Webseite tatsächlich Google Fonts von externen Servern lädt. Nutzen Sie dafür Browser-Entwicklertools oder Online-Scanner. Im nächsten Schritt sollten Sie die beanstandete Praxis – falls noch nicht geschehen – sofort beheben und auf lokal gehostete Fonts umstellen. Rechtsanwälte empfehlen, nicht ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder die verlangte Zahlung zu leisten, da diese Erklärungen schwerwiegende Folgen haben können. Stattdessen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für IT-Recht oder Datenschutz zu konsultieren, um das weitere Vorgehen und mögliche Verteidigungsstrategien zu besprechen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt und ob die Forderungen angemessen sind, und ggf. modifizierte Unterlassungserklärungen oder Widersprüche formulieren.

Muss ich die geforderte Zahlung und Unterlassungserklärung leisten?

Die geforderten Zahlungen und Unterlassungserklärungen in einer Google Fonts Abmahnung sollten nicht vorschnell akzeptiert werden. In vielen Fällen sind die geforderten Beträge (meist zwischen 100 und 250 Euro) überhöht oder es handelt sich um Massenabmahnungen, bei denen fraglich ist, ob tatsächlich ein individueller Schaden vorliegt. Das Landgericht München hat zwar einen Schadensersatz zugesprochen, aber pauschale und massenweise verschickte Abmahnungen können rechtsmissbräuchlich sein. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie zahlen oder eine Unterlassungserklärung abgeben. Ein Anwalt prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt und die Forderungen korrekt berechnet sind und hilft, Risiken einer vorschnellen Einigung zu vermeiden.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Webseite Google Fonts problematisch verwendet?

Zur Überprüfung Ihrer Webseite sollten Sie die Entwicklerwerkzeuge Ihres Browsers (Rechtsklick > „Element untersuchen“) nutzen und unter dem Reiter „Netzwerk“ (Network) filtern, ob beim Laden Ihrer Webseite Verbindungen zu domains wie fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com aufgebaut werden. Alternativ gibt es Online-Tools wie Google Fonts Checker oder Sicher3 Google Fonts Checker, die Ihre URL analysieren und Ihnen mitteilen, ob und wie Google Fonts eingebunden sind. Es gibt auch Browser-Plugins, wie „Ghostery“ oder „uMatrix“, die anzeigen, welche Ressourcen von Drittanbietern geladen werden. Finden Sie heraus, ob und auf welchen Unterseiten Fonts extern eingebunden sind, um gezielt reagieren zu können.

Wie stelle ich meine Webseite auf DSGVO-konforme Google Fonts Nutzung um?

Um Ihre Webseite DSGVO-konform zu machen, sollten Sie die verwendeten Google Fonts herunterladen und lokal auf Ihrem eigenen Webserver speichern. Anschließend müssen Sie den HTML- oder CSS-Code Ihrer Seite so anpassen, dass die Schriftarten direkt von Ihrem Server geladen werden und nicht mehr von den Google-Servern. Dies erreichen Sie, indem Sie die @font-face-Regel im CSS nutzen und die Pfade auf die lokal gespeicherten Dateien verweisen. Es gibt zahlreiche Anleitungen und auch WordPress-Plugins für diese Umstellung. Nach der Anpassung testen Sie, wie oben beschrieben, erneut, ob jegliche Verbindung zu Google-Servern unterbunden wurde. Zusätzlich sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend aktualisieren und darauf hinweisen, dass die Fonts lokal gehostet werden.

Bin ich auch betroffen, wenn ich ein Website-Baukastensystem (wie Wix, Jimdo, Squarespace) oder WordPress nutze?

Ja, auch Nutzer von Baukasten-Systemen oder anderen Content-Management-Systemen (wie z.B. WordPress mit bestimmten Themes oder Pagebuildern) können betroffen sein. Viele Themes und Plugins laden Google Fonts standardmäßig von den Google-Servern nach, wenn diese Funktion nicht explizit deaktiviert oder auf lokale Schriften umgestellt wird. Bei Baukastensystemen hängen die Anpassungsmöglichkeiten stark von den jeweiligen Anbieter-Einstellungen ab – manchmal ist die Umstellung auf lokal gehostete Fonts nicht ohne weiteres möglich. In diesem Fall sollten Sie den Kundensupport Ihres Dienstleisters kontaktieren und auf eine datenschutzkonforme Lösung drängen. Bei WordPress helfen Plugins wie „Local Google Fonts“ oder manuelle Anpassungen im Code, um das Problem zu beheben. Letztendlich sind immer Sie als Webseitenbetreiber für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.

Können noch weitere Dienste ähnliche Datenschutzprobleme wie Google Fonts verursachen?

Ja, das Datenschutzproblem, das durch externe Einbindung von Google Fonts entsteht, kann prinzipiell mit jedem externen Dienst auftreten, bei dem personenbezogene Daten (insbesondere die IP-Adresse) ohne Einwilligung an Dritte übermittelt werden. Dazu gehören z.B. eingebettete YouTube-Videos, Google Maps, Social Media Plugins, Analyse- und Tracking-Tools oder Content Delivery Networks (CDNs). Für alle diese Dienste gelten die Grundsätze der DSGVO, insbesondere hinsichtlich Datentransfers in Drittstaaten (wie den USA). Auch für deren Nutzung müssen die Besucher Ihrer Webseite transparent informiert werden und – sofern nicht eine andere Rechtsgrundlage greift – eine explizite Einwilligung einholen. Ein regelmäßiges Prüfen Ihrer Webseite auf solche externen Einbindungen ist daher sinnvoll und angesichts der verschärften Rechtsprechung zu empfehlen.