Fristlose Kündigung – Begriff und rechtliche Grundlagen
Die fristlose Kündigung ist eine besondere Form der Beendigung eines Vertragsverhältnisses, bei der das Vertragsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Frist beendet wird. Sie kommt insbesondere im Arbeitsrecht, aber auch in anderen Vertragsarten wie Miet- oder Dienstleistungsverträgen vor. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, entfaltet die fristlose Kündigung ihre Wirkung unmittelbar nach Zugang beim Vertragspartner.
Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich muss ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegen. Das bedeutet, dass dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der regulären Fristen nicht mehr zugemutet werden kann. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und hängen vom jeweiligen Vertragsverhältnis ab.
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht zählen zu den wichtigen Gründen beispielsweise schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl am Arbeitsplatz, wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten oder grobe Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen. Auch Straftaten zulasten des Arbeitgebers können einen wichtigen Grund darstellen.
Wichtige Gründe in anderen Vertragsverhältnissen
Auch außerhalb des Arbeitsrechts kann es wichtige Gründe geben: Im Mietrecht etwa erhebliche Störungen des Hausfriedens oder ausbleibende Mietzahlungen; im Dienstleistungsbereich etwa grobe Verstöße gegen vertragliche Pflichten.
Ablauf einer fristlosen Kündigung
Die Erklärung einer fristlosen Kündigung muss eindeutig erfolgen und dem Vertragspartner zugehen. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde – dies gilt insbesondere dann, wenn das beanstandete Verhalten nicht so schwerwiegend war, dass sofort gekündigt werden könnte.
Nach Zugang der Erklärung endet das jeweilige Rechtsverhältnis mit sofortiger Wirkung; weitere Leistungen aus dem Vertrag sind grundsätzlich nicht mehr zu erbringen.
Formvorschriften bei der fristlosen Kündigung
Für viele Verträge gelten bestimmte Formvorschriften: So muss beispielsweise die Beendigung eines Arbeits- oder Mietvertrags schriftlich erfolgen. Eine mündliche Mitteilung reicht in diesen Fällen meist nicht aus.
Zudem sollte klar erkennbar sein, auf welchen Sachverhalt sich die außerordentliche Beendigung stützt; dies dient auch dazu, spätere Streitigkeiten über den Anlass möglichst zu vermeiden.
Rechtsfolgen einer fristlosen Kündigung
Mit Wirksamwerden der außerordentlichen Beendigung entfallen grundsätzlich alle weiteren Verpflichtungen aus dem betroffenen Vertrag für beide Seiten ab diesem Zeitpunkt. Bereits entstandene Ansprüche bleiben jedoch bestehen (zum Beispiel Lohnansprüche bis zum Tag des Zugangs).
In manchen Fällen kann es zudem Schadensersatzforderungen geben – etwa dann, wenn durch die unberechtigte Auflösung ein Schaden entstanden ist.
Anfechtung und gerichtliche Überprüfung
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beziehungsweise andere Vertragspartner haben die Möglichkeit,
die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen außerordentlichen Auflösung gerichtlich überprüfen zu lassen,
wenn Zweifel an deren Zulässigkeit bestehen.
Bedeutung von Abmahnung und Verhältnismäßigkeit
Vor allem im Bereich von Dauerschuldverhältnissen wie beim Arbeits- oder Mietvertrag spielt
die sogenannte Abmahnung eine wichtige Rolle: Sie soll dem anderen Teil Gelegenheit geben,
sein Verhalten künftig anzupassen.
Nur wenn besonders gravierende Umstände vorliegen,
kann auf diese Vorwarnung verzichtet werden.
Außerdem gilt stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit:
Eine sofortige Auflösung darf nur dann erfolgen,
wenn keine mildere Maßnahme (wie Versetzung oder Verwarnung) ausreichend erscheint.
Häufig gestellte Fragen zur fristlosen Kündigung
Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?
Sobald sie dem Empfänger eindeutig erklärt wurde
und ein wichtiger Grund tatsächlich besteht,
entfaltet sie unmittelbare Wirkung ab Zugang.
Muss immer vorher abgemahnt werden?
Nicht zwingend;
bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann direkt gekündigt werden;
in weniger gravierenden Fällen wird jedoch häufig zunächst eine Abmahnung verlangt.
Können beide Seiten einen Vertrag außerordentlich beenden?
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer beziehungsweise Arbeitgeber wie Arbeitnehmer haben grundsätzlich dieses Recht –
sofern jeweils ein wichtiger Grund gegeben ist.
Muss ich den genauen Anlass nennen?
Zwar empfiehlt sich zur Klarstellung meist eine Angabe;
in einigen Bereichen besteht sogar ausdrücklich Informationspflicht über den konkreten Anlass gegenüber dem Gekündigten.
Kann gegen die Entscheidung vorgegangen werden?
Ja;
es besteht regelmäßig Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung durch Anrufung zuständiger Instanzen innerhalb bestimmter Fristen nach Zugang.
Ist kein ausreichender wichtiger Grund vorhanden,
kann dies Schadensersatzansprüche sowie Fortbestand des ursprünglichen Vertrages bedeuten –
je nach Einzelfallkonstellation .
Ja; je nachdem ob es sich um einen Arbeits-, Miet-, Dienstleistungs- oder sonstigen Dauerschuldvertrag handelt,
gelten unterschiedliche Anforderungen an Form , Inhalt sowie mögliche Anlässe .