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Steuerprüfung


Definition und Begriffserklärung zur Steuerprüfung

Unter einer Steuerprüfung versteht man ein behördliches Verfahren, bei dem die Finanzbehörden die steuerlichen Verhältnisse von natürlichen oder juristischen Personen überprüfen. Ziel einer Steuerprüfung ist die Feststellung, ob die abgegebenen Steuererklärungen korrekt und vollständig sind sowie ob die steuerlichen Pflichten eingehalten wurden. Eine Steuerprüfung kann sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen stattfinden.

Im weiteren Sinne versteht sich die Steuerprüfung als zentraler Bestandteil der steuerlichen Überwachung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Besteuerung. Sie dient der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten, Fehlern und potentiellen Steuerhinterziehungen; zugleich trägt sie zur Sicherung des Steueraufkommens bei.

Allgemeiner Kontext und Relevanz der Steuerprüfung

Die Steuerprüfung spielt eine wichtige Rolle im deutschen Steuerrecht und in der staatlichen Finanzverwaltung. Sie sichert die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gemäß den Prinzipien des Steuerrechts. Steuerprüfungen sind nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Selbstständige und zum Teil für Privatpersonen relevant.

Typischerweise werden im Rahmen einer Steuerprüfung Buchführungen, Rechnungen, Belege sowie alle steuerlich erheblichen Unterlagen geprüft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse führen gegebenenfalls zu einer Korrektur der jeweiligen Steuerbescheide oder zur Einleitung weiterer Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen der Steuerprüfung

Gesetzliche Regelungen

Die Steuerprüfung ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Abgabenordnung (AO): Die AO, insbesondere die §§ 193 bis 203 AO, regelt das Verfahren der Außenprüfung, deren Zwecke, den Ablauf sowie die Rechte und Pflichten der geprüften Personen.
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG): Regelt ergänzende Fragen zur Vertretung und Beratung im Rahmen von Steuerprüfungen.
  • Einzelne Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz): Enthalten spezifische Anforderungen an die Aufzeichnung und Erklärung steuerrelevanter Vorgänge, die im Rahmen einer Steuerprüfung überprüft werden.

Zuständige Institutionen

Federführend für die Durchführung von Steuerprüfungen sind die Finanzämter der Bundesländer, zu deren Aufgaben die Einleitung und Durchführung entsprechender Prüfungen zählt. In speziellen Fällen können darüber hinaus übergeordnete Finanzbehörden sowie die Bundeszentralamt für Steuern eingebunden sein.

Formen und Anwendungsbereiche der Steuerprüfung

Typische Kontexte der Steuerprüfung

Steuerprüfungen treten in unterschiedlichen Bereichen auf, darunter:

  • Unternehmen: Regelmäßige oder anlassbezogene Prüfung bei Unternehmen aller Größenordnungen im Rahmen der sogenannten Betriebsprüfung (Außenprüfung).
  • Selbstständige/Freiberufler: Überprüfung der steuerlichen Unterlagen, z. B. bei Umsatzsteuer oder Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
  • Privatpersonen: Gelegentliche Überprüfung insbesondere bei außergewöhnlichen Einkünften, Schenkungen oder Erbschaften.
  • Branchenprüfung: Sektorspezifische Überprüfungen in bestimmten Branchen, um branchentypische Risiken zu identifizieren.
  • Verwaltung und öffentliche Einrichtungen: Steuerprüfung hinsichtlich der Einhaltung steuerlicher Pflichten öffentlicher Institutionen.

Überblick über Prüfungsarten

Zu den häufigsten Arten der Steuerprüfung zählen:

  • Außenprüfung (Betriebsprüfung): Umfassende Prüfung insbesondere bei Unternehmen, geregelt in den §§ 193 ff. AO.
  • Lohnsteuer-Außenprüfung: Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer; betrifft vor allem Arbeitgeber.
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Überprüfung einzelner umsatzsteuerlicher Sachverhalte.
  • Steuerfahndungsprüfung: Spezielle Form, die in der Regel eingeleitet wird, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat besteht.

Übersicht gängiger Prüfungsarten

  • Außenprüfung (oft als Betriebsprüfung bekannt)
  • Lohnsteuer-Außenprüfung
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Steuerfahndungsprüfung
  • Nachschau (Kassen-Nachschau, Umsatzsteuer-Nachschau)

Ablauf einer Steuerprüfung

Der Ablauf einer typischen Steuerprüfung lässt sich wie folgt darstellen:

  1. Prüfungsanordnung: Die Finanzbehörde übersendet eine formale Anordnung, in der Zweck, Umfang und Zeitraum der Prüfung sowie der Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.
  2. Vorbereitung: Die geprüfte Person oder das Unternehmen werden aufgefordert, bestimmte Unterlagen vorzubereiten und bereitzuhalten.
  3. Durchführung: Ein Prüfbeamter erscheint am Ort der Prüfung (regelmäßig im Unternehmen oder beim Steuerpflichtigen) und nimmt Einsicht in die steuerlichen Aufzeichnungen, Bücher und sonstigen Unterlagen.
  4. Erörterung: Während und nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Besprechung der festgestellten Sachverhalte mit dem Steuerpflichtigen oder dessen Vertretung.
  5. Prüfungsbericht: Nach Abschluss der Prüfung wird ein schriftlicher Bericht erstellt, der die festgestellten Sachverhalte und eventuelle steuerliche Konsequenzen aufführt.
  6. (Änderungs-)Bescheid: Auf Grundlage des Prüfungsberichts werden ggf. neue bzw. geänderte Steuerbescheide erlassen.

Ziele und Zwecke der Steuerprüfung

Die Hauptziele einer Steuerprüfung sind:

  • Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Vorschriften
  • Feststellung vollständiger und richtiger Versteuerung
  • Aufdeckung etwaiger Fehler, Nachlässigkeiten oder bewusster Manipulationen bei der Steuerdeklaration
  • Abschreckung und Prävention von Steuerstraftaten
  • Schutz der Steuergerechtigkeit und Sicherstellung des Steueraufkommens

Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Typische Herausforderungen im Rahmen der Steuerprüfung

Im Rahmen von Steuerprüfungen treten immer wieder typische Problemfelder auf, darunter:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung: Werden Aufzeichnungen nur unzureichend oder nicht formgerecht geführt, kann dies zu Schätzungen durch die Finanzbehörde führen.
  • Verjährungsfristen: Steuerprüfungen unterliegen gesetzlichen Fristen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung können diese Fristen verlängert werden.
  • Verletzung von Mitwirkungspflichten: Steuerpflichtige sind verpflichtet, bei der Prüfung mitzuwirken und alle verlangten Unterlagen vorzulegen (§§ 200, 200a AO).
  • Konsequenzen bei Feststellungen: negative Prüfungsergebnisse können zu Steuernachzahlungen, Zinsen oder Strafverfahren führen.
  • Kommunikation und Verhandlungsführung: Die Zusammenarbeit mit den Prüfern erfordert in der Regel eine offene, kooperative Haltung. Missverständnisse oder Fehlkommunikation können Nachteile bringen.

Mögliche Folgen der Steuerprüfung

Je nach Ergebnis der Steuerprüfung ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen:

  • Steuernachforderungen bei Fehlern oder Versäumnissen
  • Erstattung zu viel gezahlter Steuern bei für den Steuerpflichtigen günstigen Feststellungen
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Feststellung bewusster Steuerverkürzungen
  • Zinsbescheide gemäß §§ 233a, 238, 239 AO

Beispiele für die Durchführung einer Steuerprüfung

Beispiel 1: Bei einem mittelständischen Handwerksbetrieb wird im Turnus alle drei Jahre eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Betriebsprüfer prüft unter anderem die Kassenführung sowie die Abrechnung der Löhne und Gehälter.

Beispiel 2: Eine Privatperson erhält eine Prüfungsanordnung, da hohe Werbungskosten geltend gemacht wurden, die einer Überprüfung bedürfen. Die Finanzbehörde fordert die Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsbelege an.

Beispiel 3: Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei einer Online-Händlerin werden die Umsatzaufzeichnungen, die Rechnungslegung und die Vorsteuerabzugsfähigkeit einzelner Posten intensiv überprüft.

Gesetzliche Grundlagen und Paragraphen im Überblick

Für die Steuerprüfung sind insbesondere folgende Gesetzesgrundlagen und Paragraphen relevant:

  • Abgabenordnung (AO): §§ 193 bis 203 AO (Außenprüfung), §§ 146, 147 AO (Buchführungspflichten), § 200 AO (Mitwirkungspflichten)
  • Umsatzsteuergesetz (UStG): insb. §§ 18, 27b
  • Einkommensteuergesetz (EStG): Diverse Vorschriften zur Buchführungs- und Erklärungspflicht
  • Körperschaftsteuergesetz (KStG) und Gewerbesteuergesetz (GewStG): Rechtsgrundlagen für spezielle Steuerarten
  • Sanktionsregelungen: zum Beispiel §§ 370 ff. AO für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Zusammenfassung und Bedeutung der Steuerprüfung

Die Steuerprüfung stellt ein wesentliches Element des deutschen Steuersystems dar. Sie dient der Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Pflichten, der Sicherung des Steueraufkommens und der Bekämpfung von Steuerstraftaten. Steuerprüfungen können Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Institutionen betreffen und reichen von der Außenprüfung (Betriebsprüfung) über Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfungen bis hin zu Anwendungsfällen bei besonderen steuerlichen Sachverhalten.

Die gesetzlichen Grundlagen bieten einen klaren Rahmen für die Durchführung der Steuerprüfung. Häufige Problemstellungen betreffen die ordnungsgemäße Buchführung, die Einhaltung der Mitwirkungspflichten und den Umgang mit etwaigen Feststellungen der Prüfer.

Hinweis: Die Steuerprüfung ist besonders für unternehmerisch tätige Personen, Angestellte mit besonderen Einkünften, freiberuflich Tätige sowie für Unternehmen und Konzerne von herausragender Bedeutung. Ein sorgfältiger Umgang mit buchhalterischen und steuerlichen Pflichten ist die beste Vorbereitung, um dem Prüfungsverfahren gelassen entgegenzusehen und Risiken zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Steuerprüfung und warum wird sie durchgeführt?

Eine Steuerprüfung, auch Betriebsprüfung genannt, ist ein behördliches Verfahren, bei dem das Finanzamt die steuerlichen Angaben eines Unternehmens oder einer Privatperson überprüft. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten sicherzustellen und möglicherweise verborgene Steuereinnahmen aufzudecken. Dabei werden beispielsweise Buchführungsunterlagen, Belege, Steuererklärungen und Verträge untersucht. Die Auswahl für eine Steuerprüfung kann nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen, etwa risikoorientiert durch automatische Prüfalgorithmen, bei Unregelmäßigkeiten in Steuererklärungen oder stichprobenartig. In der Regel werden Unternehmen größere Umfangs, aber auch Selbstständige oder Freiberufler geprüft, wobei Privatpersonen meist dann ins Visier geraten, wenn auffällige Abweichungen oder Hinweise auf Steuerverkürzung vorliegen.

Wie läuft eine Steuerprüfung typischerweise ab?

Eine Steuerprüfung folgt meist einem klar strukturierten Ablauf. Zunächst erhält der Betroffene vom Finanzamt eine Prüfungsanordnung, die den Beginn sowie den Umfang der Prüfung festlegt. Anschließend beginnt die Außenprüfung in der Regel in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder, bei Privatpersonen, teilweise auch zu Hause. Der Prüfer verschafft sich einen Überblick über die Geschäftsabläufe und sieht sich die Buchführung sowie alle relevanten Unterlagen an – hierzu zählen beispielsweise Rechnungen, Kassenbücher, Kontoauszüge und Verträge. Bei Bedarf fordert das Finanzamt Nachweise oder Erklärungen zu bestimmten Geschäftsvorfällen an. Während der Prüfung kann es zu Rückfragen und Erörterungen kommen. Am Ende erstellt der Prüfer einen Prüfungsbericht, in dem etwaige Feststellungen und Korrekturen aufgeführt sind. Führt die Prüfung zu einer Änderung der Steuerfestsetzung, erfolgt dies zumeist durch einen geänderten Steuerbescheid.

Welche Unterlagen müssen für eine Steuerprüfung bereitgestellt werden?

Im Rahmen einer Steuerprüfung sind sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen und Nachweise bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere die Buchhaltungsunterlagen wie das Kassenbuch, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sämtliche Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Verträge mit Geschäftspartnern, Mitarbeiterunterlagen im Lohnbereich sowie bei Bedarf elektronische Daten aus Buchhaltungsprogrammen. Auch private Konten und sonstige Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden, sollten diese steuerlich relevant sein, beispielsweise zur Klärung der Mittelherkunft. Es empfiehlt sich, die Unterlagen geordnet, vollständig und möglichst digital zur Verfügung zu stellen, da das die Bearbeitung erleichtert und den Prüfungsverlauf in der Regel beschleunigt.

Wie lange dauert eine Steuerprüfung?

Die Dauer einer Steuerprüfung variiert erheblich, abhängig von der Unternehmensgröße, dem Umfang der Tätigkeit und der Komplexität der Finanzströme. Kleinere Betriebe oder Freiberufler können mit einer Prüfungsdauer von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen rechnen, während es bei größeren Unternehmen Monate – in Einzelfällen sogar Jahre – in Anspruch nehmen kann. Die eigentliche Prüfungszeit vor Ort ist oft kürzer, häufig zwischen drei Tagen und mehreren Wochen. Allerdings kann der gesamte Prozess, von der Ankündigung bis zum Abschluss der Maßnahmen, deutlich länger dauern, insbesondere wenn Nachfragen, fehlende Unterlagen oder Unklarheiten vorliegen.

Was sind typische Gründe für eine Steuerprüfung?

Steuerprüfungen werden aus unterschiedlichsten Gründen eingeleitet. Ein häufiger Auslöser sind Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten in den Steuererklärungen, etwa große Schwankungen von Umsätzen oder Gewinnen, hohe Betriebsausgaben, auffällige Verlustvorträge oder widersprüchliche Angaben im Vergleich zu Vorjahren. Auch Kontrollmaterial von Dritten, wie zum Beispiel Banken, Geschäftspartnern oder anderen Behörden kann auf Unstimmigkeiten hinweisen und eine Prüfung auslösen. Daneben werden bestimmte Branchen mit erhöhtem Prüfungsrisiko häufiger kontrolliert, beispielsweise Gastronomie, Baugewerbe oder freie Berufe. Manchmal sind Steuerprüfungen jedoch auch Folge von Zufallsauswahlen oder routinemäßigen Prüfungen im Rahmen von Schwerpunktaktionen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer Steuerprüfung?

Während einer Steuerprüfung haben Sie als Steuerpflichtiger zahlreiche Rechte und Pflichten. Sie sind verpflichtet, vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen, die angeforderten Unterlagen vorzulegen und die Prüfung grundsätzlich zu ermöglichen. Gleichzeitig steht Ihnen das Recht zu, sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten zu lassen und Rückfragen oder Feststellungen des Prüfers zu erörtern. Bei Meinungsverschiedenheiten haben Sie das Recht, Einwände vorzubringen, Erklärungen nachzureichen oder ergänzende Dokumente vorzulegen. Zudem dürfen Sie verlangen, dass die Prüfung zu angemessenen Zeiten und unter Wahrung der betrieblichen Abläufe durchgeführt wird. Sensible private Bereiche sind besonders geschützt, weshalb z.B. eine Wohnungsdurchsuchung nur bei richterlicher Anordnung zulässig ist.

Was passiert nach Abschluss der Steuerprüfung?

Nach Beendigung der Steuerprüfung erhalten Sie in der Regel einen schriftlichen Prüfungsbericht, in dem sämtliche Feststellungen, abweichende Bewertungen und daraus resultierende steuerliche Konsequenzen detailliert aufgelistet sind. Falls es zu Änderungen kommt, werden anschließend entsprechende geänderte Steuerbescheide erlassen. Gegen diese Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Häufig werden im Nachgang zur Prüfung auch zukünftige Steuererklärungen genauer überwacht oder weitere Prüfmaßnahmen angekündigt. In gravierenden Fällen, zum Beispiel bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung, kann die Steuerprüfung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich einer Anzeige oder eines Steuerstrafverfahrens.