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Geschäftsführer


Begriff und Definition: Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist eine zentrale Leitungsposition in Unternehmen, insbesondere in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Als Geschäftsführer wird diejenige natürliche Person bezeichnet, die im rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen zur Führung der laufenden Geschäfte einer Gesellschaft bestellt ist und diese nach außen vertritt. Der Geschäftsführer übernimmt wesentliche Leitungs-, Vertretungs- und Entscheidungsfunktionen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch und besonders in wirtschaftlichen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Kontexten wird der Geschäftsführer als maßgebliche Leitungsinstanz verstanden, die die operative Umsetzung der Unternehmensziele sicherstellt. Dabei ist der Geschäftsführer nicht nur Bindeglied zwischen Gesellschaftern und Mitarbeitern, sondern auch gegenüber Dritten, wie beispielsweise Behörden oder Geschäftspartnern, für das Unternehmen verantwortlich.

Allgemeine Relevanz des Geschäftsführers

Die Funktion des Geschäftsführers ist von übergeordneter Bedeutung für Kapitalgesellschaften, insbesondere für die GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) sowie weitere juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen. Durch die gesetzliche Verankerung und die zentralen Aufgaben der Geschäftsführung hat der Begriff weitreichende Auswirkungen auf Unternehmensführung, Haftung und Entscheidungsprozesse.

Eine klare Abgrenzung zum Begriff des Vorstandes, wie er etwa bei Aktiengesellschaften existiert, ist geboten, da sich Rechte, Pflichten und Haftungsfragen unterscheiden.

Formelle und Laienverständliche Erklärung

Formelle Definition

Formaljuristisch ist der Geschäftsführer die zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer Gesellschaft nach außen hin befugte Person, die durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag beziehungsweise durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt wird. Die Bestellung, Rechte und Pflichten des Geschäftsführers sind insbesondere im deutschen Recht im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.

Laienverständliche Definition

Laienverständlich ausgedrückt ist der Geschäftsführer die Person, die offiziell ein Unternehmen nach außen vertritt, Entscheidungen trifft und für die tägliche Leitung verantwortlich ist. Er oder sie sorgt dafür, dass das Unternehmen funktioniert, Gesetze einhält und die Interessen der Eigentümer beziehungsweise Gesellschafter verfolgt.

Typische Einsatzbereiche und Kontexte

Der Begriff „Geschäftsführer“ findet in verschiedenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereichen Anwendung:

  • Wirtschaft: In den meisten Kapitalgesellschaften benennt der Begriff die geschäftsführende Leitung als zentrale Stelle der Unternehmensführung.
  • Recht: Im Zusammenhang mit Unternehmens-, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht besitzt der Geschäftsführer eine besondere juristische Stellung.
  • Verwaltung: Auch bei Organisationen ohne klassisches Gewinnstreben, wie Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften, wird das Leitungsorgan häufig als Geschäftsführer bezeichnet.
  • Alltag: Im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Geschäftsführer für die Person, die das Unternehmen tatsächlich „führt“ und nach außen repräsentiert.

Gesetzliche Grundlagen und Regelungen

GmbH-Gesetz (GmbHG)

Die wesentlichen Regelungen zum Geschäftsführer finden sich im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Nachfolgenden Kernparagrafen sind besonders relevant:

  • § 6 GmbHG: Legt fest, wer Geschäftsführer sein kann (nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen).
  • § 35 GmbHG: Regelt Vertretung und Geschäftsführung: Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
  • § 43 GmbHG: Bezieht sich auf Sorgfaltspflichten und Haftung.

Weitere rechtliche Regelungen

Je nach Gesellschaftsform und Unternehmensstruktur sind weitere Gesetze oder Normen relevant, z.B. das Handelsgesetzbuch (HGB) für den Handlungsrahmen im kaufmännischen Kontext, sowie steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften.

Pflichten und Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers:

  • Leitung der Gesellschaft im Innen- und Außenverhältnis
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Vorschriften
  • Vertretung der Gesellschaft gegenüber Behörden, Gerichten und Geschäftspartnern
  • Organisation und Überwachung der Buchführung und Bilanzierung
  • Sicherstellung der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht

Aufsichtsorgane und Kontrollmechanismen

Geschäftsführer unterliegen häufig einer Überwachung durch Gesellschafterversammlungen, Beiräte oder Aufsichtsräte, je nach Unternehmensform und Satzung. Insbesondere die Gesellschafterversammlung besitzt im Regelfall Weisungsrechte und kann den Geschäftsführer anweisen beziehungsweise abberufen.

Auswahl und Bestellung eines Geschäftsführers

Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung (bei der GmbH) oder das jeweils zuständige Organ. Die Modalitäten sind zumeist im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung geregelt. Die Amtsübernahme kann zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen.

Wichtige Voraussetzungen:

  • volle Geschäftsfähigkeit
  • keine bestehenden Unvereinbarkeiten oder Tätigkeitsverbote (z.B. Insolvenz, bestimmte Vorstrafen)
  • Zustimmung der Gesellschafter beziehungsweise Bestellung gemäß Satzung

Die Bestellung eines Geschäftsführers wird in das Handelsregister eingetragen und ist für Dritte bindend.

Abberufung und Kündigung

Geschäftsführer können grundsätzlich durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Im Einzelfall können auch abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag bestehen. Häufige Gründe für die Abberufung sind grobe Pflichtverletzungen, Vertrauensverlust oder Unvereinbarkeit mit den Unternehmenszielen.

Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers

Die Tätigkeit als Geschäftsführer umfasst sowohl unternehmerische als auch administrative Aufgaben. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Geschäftsleitung und strategische Steuerung: Entwicklung und Umsetzung von Unternehmensstrategien und Geschäftsmodellen.
  • Vertretung der Gesellschaft: Rechtliche und wirtschaftliche Vertretung im Geschäftsverkehr (z.B. Vertragsabschlüsse).
  • Erfüllung der Sorgfaltspflichten: Gewährleistung ordnungsgemäßer Betriebsführung unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften.
  • Personalführung und Organisation: Einstellung, Führung und Entlassung von Mitarbeitenden sowie Organisation betrieblicher Abläufe.
  • Buchführung und Rechnungswesen: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung.
  • Einhalten gesetzlicher Melde- und Veröffentlichungspflichten: Fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen, Offenlegungspflichten gegenüber dem Handelsregister.

Typische Aufgaben im Überblick

  • Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Überwachung von Zahlungen und Liquidität
  • Beantragung von Genehmigungen, Lizenzen und behördlichen Dokumenten
  • Organisation von Gesellschafterversammlungen
  • Steuerung von Investitionen und Finanzierungen
  • Risikomanagement und Krisenbewältigung

Rechte und Weisungsgebundenheit

Der Geschäftsführer ist grundsätzlich im Innenverhältnis an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. Im Rahmen des Außenverhältnisses kann er die Gesellschaft grundsätzlich vollumfänglich vertreten. Einschränkungen können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüssen ergeben, haben gegenüber Dritten jedoch in der Regel keine Wirkung (§ 37, § 35 GmbHG).

Haftung des Geschäftsführers

Zivilrechtliche Haftung

Der Geschäftsführer haftet im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft für Verletzungen seiner Sorgfaltspflichten, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit (§ 43 GmbHG). Typische Haftungsrisiken bestehen bei

  • Verletzung von Buchführungs- und Bilanzpflichten
  • verspäteter Insolvenzanmeldung (§ 15a InsO)
  • Verletzung von steuerlichen Pflichten
  • Verstoß gegen Compliance, z. B. im Bereich Arbeitsschutz oder Umweltschutz

Strafrechtliche Verantwortung

Neben der zivilrechtlichen Haftung kann der Geschäftsführer auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, etwa bei Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder anderen Wirtschaftsstraftaten.

Verjährungsfristen und Absicherung

Ansprüche gegen den Geschäftsführer unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. Viele Geschäftsführer schließen deshalb eine sogenannte D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ab, die zudem einen gewissen Schutz vor Haftungsrisiken bietet.

Spezielle Problemstellungen und Besonderheiten

Der Aufgabenbereich des Geschäftsführers ist von einer Vielzahl praxisrelevanter Fragestellungen begleitet. Zu den häufigsten Problemstellungen zählen:

  • Interessenkonflikte: Etwa bei Doppelmandaten oder persönlichem Interesse an Geschäften der Gesellschaft.
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern: Unterschiedliche Auffassungen über Führung und Entwicklung der Gesellschaft.
  • Informations- und Mitteilungspflichten: Sicherstellung, dass die Gesellschafter ausreichend und angemessen informiert werden.
  • Haftungsfalle „Insolvenz“: Besonders herausfordernd sind Tätigkeiten während oder kurzfristig vor der Insolvenzreife der Gesellschaft.

Beispiele aus der Praxis

  • Beispiel 1: Ein Geschäftsführer einer GmbH unterschreibt einen langfristigen Mietvertrag für neue Geschäftsräume. Dabei handelt er als Vertreter der Gesellschaft.
  • Beispiel 2: Der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins meldet fristgerecht die jährliche Mitgliederversammlung an und sorgt dafür, dass Spenden und Fördergelder satzungsgemäß verwendet werden.

Zusammenfassung und Relevanz

Der Geschäftsführer ist die zentrale Führungsperson in Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG und trägt umfassende Verantwortung für die Leitung und Vertretung des Unternehmens. Wesentliche Grundlage bildet das GmbH-Gesetz, das Rechte, Pflichten und Haftung präzise regelt. Die Bestellung, Aufgaben und Pflichten sind durch den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise durch gesetzliche Vorgaben festgelegt. Die große Verantwortung des Geschäftsführers erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Unternehmens, von der wirtschaftlichen Steuerung bis zur Beachtung gesetzlicher Vorgaben. Insbesondere die Haftung bei Pflichtverletzungen macht die Position anspruchsvoll und erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt.

Für wen ist der Begriff Geschäftsführer besonders relevant?

Der Begriff und die damit verbundenen Regelungen sind insbesondere für folgende Personengruppen und Institutionen relevant:

  • Gesellschafter und Gründer von Kapitalgesellschaften
  • Investoren und Geschäftspartner, die mit Kapitalgesellschaften interagieren
  • Mitglieder von Aufsichts- oder Kontrollgremien
  • Mitarbeitende mit Führungsverantwortung, die für eine Geschäftsführerposition in Betracht kommen
  • Behörden und Institutionen, die mit Unternehmen in Kontakt stehen

Die Kenntnis der Rolle, der Aufgaben und Pflichten eines Geschäftsführers ist für den rechtssicheren Betrieb und die erfolgreiche Führung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben eines Geschäftsführers?

Die Aufgaben eines Geschäftsführers sind äußerst vielfältig und umfassen die gesamte Leitung und Steuerung des Unternehmens. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, die Vertretung der Gesellschaft nach außen, insbesondere gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Behörden, sowie die Organisation und Koordination aller betrieblichen Abläufe. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien. Darüber hinaus steuert er das Personalmanagement, übernimmt die Budget- und Finanzplanung, kontrolliert die Liquidität und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und ist in viele wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden. Auch die Erstellung des Jahresabschlusses, die Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie, je nach Gesellschaftsform, die Berichtspflicht an Aufsichtsgremien gehören zu seinem Aufgabenbereich.

Welche rechtlichen Pflichten hat ein Geschäftsführer?

Ein Geschäftsführer unterliegt zahlreichen gesetzlichen Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Sorgfaltspflicht und die Loyalitätspflicht, wonach er im besten Interesse des Unternehmens zu handeln und Vermögensschäden für dieses zu vermeiden hat. Er muss sämtliche gesetzlichen Vorschriften einhalten, zum Beispiel im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und in Bezug auf Buchführungspflichten. Eine wichtige Pflicht ist die rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz, sollte das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet sein – Verstöße hiergegen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Darüber hinaus gehört die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie die Vertretung der Gesellschaft nach außen, im Rahmen der im Gesellschaftsvertrag sowie im Gesetz vorgegebenen Grenzen, zu seinen Pflichten. Diverse Informations- und Berichtspflichten gegenüber den Gesellschaftern und ggf. Aufsichtsgremien runden das umfangreiche Pflichtenspektrum ab.

Haftet ein Geschäftsführer persönlich für Fehler?

Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers ist ein wichtiger Aspekt seiner Tätigkeit. Zwar haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen gegenüber Dritten, jedoch kann der Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden, wenn er gegen seine Pflichten verstößt. Dies betrifft zum Beispiel Verstöße gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, Verletzungen der Sorgfalts- oder Insolvenzantragspflicht oder grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln. Auch bei Verletzung von Vertragspflichten, die strafrechtliche Relevanz haben, droht eine persönliche Haftung. In vielen Fällen kann die Gesellschaft den Geschäftsführer in Regress nehmen, wenn ihr durch Pflichtverletzungen ein Schaden entstanden ist. Eine sogenannte D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) kann das Haftungsrisiko mindern, greift aber nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten.

Wie wird ein Geschäftsführer bestellt und abberufen?

Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt in der Regel durch Gesellschafterbeschluss und wird im Handelsregister eingetragen. Die Einzelheiten dazu sind meist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Ein Dienst- bzw. Anstellungsvertrag regelt die genauen Rechte, Pflichten und Vergütungen des Geschäftsführers. Die Abberufung kann ebenfalls durch Gesellschafterbeschluss erfolgen und ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern der Gesellschaftsvertrag keine besonderen Vorschriften vorsieht. Nach der Abberufung muss die Änderung ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Abberufung als Geschäftsführer nicht zwangsläufig auch zur Kündigung des Anstellungsvertrags führt; für Letzteres gelten individuell vereinbarte bzw. arbeitsrechtliche Regelungen.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Fremd- und Gesellschafter-Geschäftsführer?

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist gleichzeitig Anteilseigner (Gesellschafter) der Gesellschaft, während ein Fremd-Geschäftsführer nicht am Unternehmen beteiligt ist. Dies kann Einfluss auf die rechtliche und steuerliche Behandlung haben, insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht: Fremd-Geschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig, während Gesellschafter-Geschäftsführer, vor allem bei einer Mehrheitsbeteiligung, oft als Selbstständige eingestuft werden. Auch die Weisungsgebundenheit und das Maß der internen Kontrolle unterscheiden sich meist. Zudem sind Gesellschafter-Geschäftsführer in eigentümerdominierten Gesellschaften häufig weitergehende Mitspracherechte eingeräumt, die sich aus ihrer Gesellschafterstellung ergeben.

Welche Voraussetzungen und Qualifikationen muss ein Geschäftsführer erfüllen?

Rechtlich gesehen gibt es für die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH oder UG in Deutschland keine spezifischen Ausbildungsanforderungen oder Berufsabschlüsse. Er muss lediglich unbeschränkt geschäftsfähig und darf nicht mit einem Bestellungsverbot oder Berufsverbot belegt sein (z. B. wegen Insolvenzverschleppung oder bestimmter Straftaten). In der Praxis erwarten Gesellschafter jedoch eine fundierte betriebswirtschaftliche und/oder juristische Ausbildung, unternehmerische Erfahrung sowie Führungskompetenz. Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Buchhaltung, Personalführung und Strategie sind in der Regel unerlässlich. Bei bestimmten Branchen können zudem spezielle Fachkenntnisse, z. B. in technischen, medizinischen oder regulierten Bereichen, vorausgesetzt werden.

Muss ein Geschäftsführer immer Gesellschafter sein?

Nein, ein Geschäftsführer muss nicht zwangsläufig Gesellschafter sein. Insbesondere bei größeren Unternehmen werden häufig externe (Fremd-)Geschäftsführer bestellt, um unabhängige Fachkompetenz ins Unternehmen zu holen. Dies ermöglicht gezielte professionelle Führung auch dann, wenn die Gesellschafter selbst nicht über die notwendige Erfahrung oder Kapazität zur operativen Geschäftsleitung verfügen. Ob ein Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist, hängt von der Eigentümerstruktur, den individuellen Bedürfnissen der Gesellschaft und strategischen Überlegungen ab.