Legal Lexikon

GmbH


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist eine weit verbreitete Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in weiteren deutschsprachigen Ländern. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften und zeichnet sich in ihrer Grundstruktur insbesondere durch eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen aus. Die GmbH ist als juristische Person eigenständig rechtsfähig und tritt im Geschäftsverkehr selbstständig auf.


Definition der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Geschäftsanteile aufgeteilt ist. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf die Einlage beschränkt, die sie bei Gründung der Gesellschaft erbracht haben oder zu erbringen verpflichtet sind. Im Unterschied zu Personengesellschaften haftet bei der GmbH nicht der einzelne Gesellschafter persönlich, sondern grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.

Laienverständliche Definition

Die GmbH ist eine Unternehmensform, bei der die Gesellschafter nur mit der Summe an Geld haften, die sie gemeinsam als Startkapital eingebracht haben. Sie ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch größere Unternehmen nutzen diese Rechtsform. Die GmbH ist als Unternehmen eigenständig rechtsfähig und kann Eigentümer von Vermögen sein, Verträge abschließen und vor Gericht klagen sowie verklagt werden.


Allgemeine Relevanz der GmbH

Die Relevanz der GmbH ergibt sich vor allem aus ihrer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und der Flexibilität in der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen. Dies macht sie zu einer attraktiven Rechtsform für zahlreiche Unternehmer und Unternehmensgründungen. Die GmbH besitzt ein hohes Maß an Rechtssicherheit und ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Geschäftsverkehr anerkannt.


Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Deutschland

In Deutschland ist die GmbH durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt. Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen sind beispielsweise:

  • § 1 GmbHG: Voraussetzungen und Gründung einer GmbH
  • § 5 GmbHG: Stammkapital und Mindestkapital (Mindesthöhe des Stammkapitals: 25.000 Euro)
  • § 13 GmbHG: Haftungsbeschränkung der Gesellschafter
  • § 35 GmbHG: Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer
  • § 42a GmbHG: Offenlegungspflichten

Neben dem GmbHG sind weitere Gesetze wie das Handelsgesetzbuch (HGB), das Steuerrecht sowie das Insolvenzrecht relevant.

Österreich und Schweiz

Auch in Österreich und der Schweiz ist die GmbH gesetzlich geregelt. In Österreich ist die Grundlage das GmbH-Gesetz (GmbHG), in der Schweiz das Obligationenrecht (OR).


Merkmale und Struktur der GmbH

Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (Satzung), der notariell beurkundet werden muss. Die wesentlichen Merkmale sind:

  • Gesellschafter: Mindestens eine natürliche oder juristische Person
  • Stammkapital: Mindestens 25.000 Euro in Deutschland, 35.000 Euro in Österreich, 20.000 CHF in der Schweiz
  • Haftung: Grundsätzlich beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Organstruktur

Die wichtigsten Organe der GmbH sind:

  • Geschäftsführer: Leitungsorgan und gesetzlicher Vertreter der GmbH
  • Gesellschafterversammlung: Zentrales Entscheidungsorgan der Gesellschafter
  • Aufsichtsrat: Nur bei großen GmbHs oder bei mehr als 500 Beschäftigten vorgeschrieben

Firmenname und Sitz

Eine GmbH muss einen rechtlich zulässigen Firmennamen führen, aus dem die Haftungsbeschränkung („GmbH“) hervorgeht. Der Sitz der GmbH bestimmt das zuständige Registergericht.


Typische Anwendungsbereiche der GmbH

Die GmbH kommt in vielfältigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kontexten zur Anwendung. Typische Einsatzgebiete sind:

  • Unternehmensgründung für kleine, mittlere und große Unternehmen
  • Familienunternehmen oder Gemeinschaftsvorhaben mehrerer Gesellschafter
  • Tochtergesellschaften innerhalb von Konzernen
  • Dienstleistungsunternehmen, Handel und Produktion
  • Start-ups im Bereich Technik, Handel, Dienstleistungen oder Innovationen

Typische Beispiele:

  • Ein Software-Startup entscheidet sich aus Gründen der Haftungsbegrenzung für die GmbH als Rechtsform.
  • Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen wählt die GmbH wegen der besseren Finanzierungsmöglichkeiten und der klaren Trennung zwischen Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen.
  • Eine Gruppe von Handwerkern gründet eine GmbH, um gemeinsam größere Aufträge annehmen zu können und Risiken zu teilen.

Gesetzliche Vertretung und Haftung

Die GmbH wird grundsätzlich durch ihre(n) Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer haften in ihrer Funktion gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen (etwa bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln).

Die Gesellschafter einer GmbH haften grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sie verlieren im schlimmsten Fall lediglich ihre Einlage. Außnahmen gibt es, wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer gegen gesetzliche Pflichten verstoßen, beispielsweise im Insolvenzfall.


Wichtige Regelungen und Pflichten der GmbH

Offenlegung und Publizität

GmbHs unterliegen gesetzlichen Offenlegungs- und Publizitätspflichten. Dazu zählen insbesondere:

  • Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Offenlegung des Gesellschaftsvertrages
  • Führung der Gesellschafterliste beim Handelsregister

Steuerliche Behandlung

Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer. Bei Gewinnausschüttungen kommt zusätzlich die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zur Anwendung.


Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Obwohl die GmbH viele Vorteile bietet, gibt es auch typische Herausforderungen:

  • Startkapital: Die Aufbringung des Mindeststammkapitals kann für Gründer eine Hürde darstellen. Seit 2008 gibt es daher als Sonderform die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch „Mini-GmbH“ genannt, mit einem geringeren Stammkapital (ab 1 Euro).
  • Pflichten des Geschäftsführers: Geschäftsführer müssen zahlreiche gesetzliche und steuerliche Pflichten erfüllen. Versäumnisse können zur persönlichen Haftung führen.
  • Verlust des Stammkapitals: Fällt das Gesellschaftsvermögen unter die Hälfte des Stammkapitals, besteht die sofortige Verpflichtung zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung und ggf. zur Insolvenzanmeldung.
  • Übertragung von Geschäftsanteilen: Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist notariell zu beurkunden und im Handelsregister einzutragen.
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Banken verlangen bei Kreditvergaben oftmals zusätzliche Sicherheiten, da die Haftung der GmbH auf das Stammkapital begrenzt ist.

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die insbesondere durch die beschränkte Haftung, ein festgelegtes Stammkapital und eine eigenständige Rechtspersönlichkeit geprägt ist. Sie bietet Unternehmensgründern, Gesellschaftern und Investoren einen effektiven Haftungsschutz und zahlreiche Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften und Pflichten betreffen die Gründung, Verwaltung, Besteuerung und Offenlegung der Gesellschaft. Die GmbH eignet sich besonders für Unternehmen, die eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen wünschen und Wert auf Rechtssicherheit legen.


Empfehlungen und Hinweise zur Relevanz der GmbH

Die GmbH ist insbesondere für folgende Gruppen und Kontexte relevant:

  • Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen mit beschränkter Haftung aufbauen wollen
  • Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern, die Investitionen bündeln möchten
  • Familienunternehmen, die Nachfolgeregelungen klar strukturieren wollen
  • Tochtergesellschaften von nationalen und internationalen Konzernen
  • Unternehmen mit erhöhtem Haftungsrisiko, wie z.B. im Bau-, IT- oder Handelssektor

Wer langfristige Rechtssicherheit, eine breite Akzeptanz im Geschäftsverkehr und Möglichkeiten für strategisches Wachstum sucht, findet in der GmbH eine geeignete Rechtsform. Dennoch sollten die Pflichten und formalen Anforderungen stets beachtet werden, um die zahlreichen Vorteile der GmbH vollständig nutzen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GmbH und welche Vorteile bietet sie?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie ist eine juristische Person und kann somit eigene Rechte und Pflichten haben, unabhängig von ihren Gesellschaftern. Der Hauptvorteil der GmbH besteht in der Haftungsbeschränkung: Das heißt, die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern lediglich mit ihrer Einlage. Dadurch ist das finanzielle Risiko für die Beteiligten begrenzt. Weitere Vorteile sind die hohe gesellschaftsrechtliche Flexibilität, die Möglichkeit der unkomplizierten Übertragung von Geschäftsanteilen, die Attraktivität für Investoren und eine höhere Akzeptanz bei Kunden, Partnern sowie Banken aufgrund der transparenten Strukturen und der Prüfungspflichten einer Kapitalgesellschaft.

Wie viel Stammkapital ist für die Gründung einer GmbH erforderlich?

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben. Bei der Eintragung ins Handelsregister muss mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt sein. Die Einlagen können in bar oder in Form von Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) geleistet werden. Die genaue Höhe der Einlage jedes Gesellschafters wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Bis zur vollständigen Einzahlung des Stammkapitals haftet die GmbH weiterhin, und die Geschäftsführer müssen dafür sorgen, dass Nachschusspflichten eingehalten werden. Die Einlage wird auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt und darf nur für Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Die Gründung einer GmbH ist ein formalisierter Prozess und gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) abschließen, der notariell beurkundet werden muss. Anschließend wird das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, meldet der Notar die GmbH zum Handelsregister an. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH rechtlich. Danach folgen weitere Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt, die Beantragung einer Steuernummer, die Gewerbeanmeldung und – falls erforderlich – die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Wer kann Geschäftsführer einer GmbH werden?

Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige natürliche Person zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz. Auch Gesellschafter können Geschäftsführer sein. Es dürfen allerdings keine Ausschlussgründe gemäß § 6 GmbHG vorliegen, wie etwa eine Verurteilung wegen bestimmter Insolvenz- oder Vermögensdelikte. Mehrere Geschäftsführer sind möglich, deren Aufgaben und Befugnisse untereinander aufgeteilt werden können. Die genauen Rechte und Pflichten werden im Geschäftsführervertrag sowie im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Wie wird die Haftung bei einer GmbH geregelt?

Die Haftung ist einer der wesentlichen Gründe für die Wahl der GmbH als Rechtsform: Die Gesellschaft haftet ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen gelten nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, beispielsweise durch den Geschäftsführer, etwa bei Verletzung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. In diesem Fall kann eine persönliche Haftung eintreten. Auch im Insolvenzfall kann eine Haftung der Geschäftsführer drohen, wenn diese beispielsweise Insolvenzverschleppung betreiben. Es ist daher ratsam, sich über die Pflichten als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH genau zu informieren.

Welche steuerlichen Pflichten hat eine GmbH?

Eine GmbH ist steuerlich selbständig und unterliegt verschiedenen Steuerarten. Dazu zählen die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Sämtliche steuerlichen Pflichten müssen eigenständig beziehungsweise von einem beauftragten Steuerberater erfüllt werden. Die GmbH muss regelmäßig Steuererklärungen einreichen, Jahresabschlüsse erstellen und die entsprechenden Steuern abführen. Auch die Lohnsteuer für etwaige Angestellte sowie die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater.

Wie können Gewinne einer GmbH verteilt werden?

Die Gewinnverteilung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses und ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. In der Regel werden die Gewinne entsprechend den Geschäftsanteilen auf die Gesellschafter verteilt. Die Auszahlung erfolgt nach einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss. Alternativ kann ein Teil oder der gesamte Gewinn im Unternehmen belassen werden, um beispielsweise Rücklagen zu bilden oder nötige Investitionen zu finanzieren. Die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter unterliegen der Kapitalertragsteuer sowie etwaigen weiteren Steuern, abhängig von der individuellen steuerlichen Situation der Gesellschafter.