Begriff und Grundlagen der Gemischten Schenkung
Die gemischte Schenkung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, der eine besondere Form der Vermögensübertragung beschreibt. Sie liegt vor, wenn eine Person einer anderen etwas überträgt und dabei sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Elemente miteinander verbunden werden. Das bedeutet: Der Empfänger erhält einen Vermögenswert (zum Beispiel ein Grundstück oder Geld), muss dafür aber eine Gegenleistung erbringen, die jedoch geringer ist als der tatsächliche Wert des übertragenen Gegenstands. Die Differenz zwischen dem Wert des erhaltenen Gegenstands und der erbrachten Gegenleistung stellt den schenkungsrechtlichen Anteil dar.
Abgrenzung zu anderen Rechtsgeschäften
Im Alltag werden häufig Verträge geschlossen, bei denen Leistungen gegen Bezahlung getauscht werden – etwa beim Kauf eines Autos oder einer Immobilie. Im Gegensatz dazu steht die reine Schenkung, bei welcher keine Gegenleistung erbracht wird. Die gemischte Schenkung nimmt hier eine Zwischenstellung ein: Es handelt sich weder um einen reinen Kauf noch um eine vollständige Schenkung.
Beispiel für eine Gemischte Schenkung
Ein typisches Beispiel ist die Übertragung eines Hauses im Familienkreis zu einem Preis deutlich unterhalb des Marktwerts. Wird das Haus beispielsweise für 100.000 Euro verkauft, obwohl es tatsächlich 300.000 Euro wert ist, so liegt in Höhe von 200.000 Euro eine unentgeltliche Zuwendung – also ein schenkungsähnlicher Vorgang – vor.
Rechtliche Einordnung und Bedeutung
Die rechtliche Behandlung einer gemischten Schenkung richtet sich nach den Anteilen von Entgeltlichkeit (Kauf) und Unentgeltlichkeit (Schenkung). Für den entgeltlichen Teil gelten die Vorschriften über Kaufverträge; für den unentgeltlichen Teil greifen die Regelungen zur Schenkung.
Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Formvorschriften sowie auf mögliche Rückforderungsrechte oder Anfechtungsmöglichkeiten im Falle von Irrtum oder Täuschung.
Bedeutung im Steuerrecht
Auch steuerlich spielt die Abgrenzung zwischen entgeltlichem Geschäft und unentgeltlicher Zuwendung bei gemischten Schenkungen eine wichtige Rolle: Während für den entgeltlichen Teil gegebenenfalls Grunderwerbsteuer anfällt, kann auf den schenkungsbezogenen Anteil Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer erhoben werden.
Die genaue Aufteilung erfolgt anhand des Wertes des übertragenen Vermögensgegenstandes sowie der tatsächlich geleisteten Zahlung durch den Erwerber.
Motive für Gemischte Schenkungen in der Praxis
Gemischte Schenkungen kommen häufig innerhalb von Familien vor – etwa wenn Eltern ihren Kindern Immobilien übertragen möchten, ohne dass diese sofort hohe Summen zahlen müssen. Auch unter Lebenspartnern oder nahestehenden Personen sind solche Gestaltungen verbreitet.
Sie ermöglichen es zum Beispiel älteren Menschen, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten teilweise weiterzugeben und dennoch einen gewissen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Sonderfälle: Auflagen und Bedingungen
Mitunter sind an gemischt-schuldrechtliche Übertragungen weitere Bedingungen geknüpft – wie Wohnrechte zugunsten des Veräußerers oder Pflegeverpflichtungen durch den Erwerber.
Solche Vereinbarungen können Einfluss darauf haben, wie hoch letztlich der schlüssige Wertanteil ausfällt.
Häufig gestellte Fragen zur Gemischten Schenkung (FAQ)
Was unterscheidet eine gemischte von einer reinen Schenkung?
Bei einer reinen Schenkung erhält jemand etwas ohne jegliche Gegenleistung; bei einer gemischten wird zwar ebenfalls etwas verschenkt, aber nur teilweise – denn es wird auch ein Entgelt gezahlt.
Muss man für jede gemischt geschenkte Sache Steuern zahlen?
Nicht immer fällt Steuer an; ob Steuern entstehen hängt vom Wertanteil ab sowie davon ab, ob Freibeträge überschritten werden.
Können auch bewegliche Sachen wie Autos oder Schmuck Bestandteil einer gemischten Schenkung sein?
Neben Immobilien können grundsätzlich alle Arten von Sachen im Rahmen einer solchen Übertragung weitergegeben werden.
Braucht man für jede Art dieser Übertragungen einen schriftlichen Vertrag?
Für bestimmte Güter wie Grundstücke schreibt das Gesetz zwingend Schriftform beziehungsweise notarielle Beurkundung vor; bei beweglichen Sachen reicht oft mündliches Einverständnis.
Kann man sich gegen Ansprüche aus dem schlüssigen Anteil wehren?
Ob Ansprüche bestehen beziehungsweise abgewehrt werden können hängt vom konkreten Sachverhalt ab; maßgeblich sind dabei insbesondere getroffene Vereinbarungen.
Können Dritte Rechte geltend machen wegen eines geschenkten Anteils?
In bestimmten Fällen können Dritte Rechte geltend machen – etwa Pflichtteilberechtigte nach einem Erbfall.
Lässt sich später feststellen welcher Anteil als Geschenk gilt?
Der geschenkte Anteil ergibt sich regelmäßig aus dem Unterschied zwischen Verkehrswert des übertragenen Gutes und gezahltem Entgeld.