Begriffserklärung: Was bedeutet „frachtfrei“?
Der Begriff frachtfrei ist ein Begriff aus dem Transport- und Lieferrecht. Er beschreibt eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, bei der die Kosten für den Transport einer Ware bis zu einem bestimmten Ort vom Verkäufer getragen werden. Das bedeutet, dass der Käufer keine zusätzlichen Kosten für die Beförderung der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungsort zahlen muss.
Bedeutung im Warenverkehr
Im Rahmen von Kaufverträgen wird häufig festgelegt, ob eine Lieferung frachtfrei erfolgt oder nicht. Die genaue Bedeutung kann je nach Vertrag unterschiedlich sein, da sie davon abhängt, welcher Ort als Zielort bestimmt wurde (zum Beispiel frachtfrei Lager des Käufers oder frachtfrei Bahnhof). Der Begriff regelt ausschließlich die Übernahme der Transportkosten und sagt nichts über den Gefahrenübergang oder Eigentumsübergang aus.
Abgrenzung zu anderen Lieferklauseln
Neben „frachtfrei“ gibt es weitere Begriffe wie „unfrei“, „ab Werk“ oder internationale Klauseln wie „FOB“ (Free On Board) und „CIF“ (Cost Insurance Freight). Während bei einer frachtfreien Lieferung die Transportkosten bis zum genannten Bestimmungsort vom Verkäufer übernommen werden, trägt bei einer unfrei-Lieferung in der Regel der Käufer diese Kosten ab dem Versandort.
Rechtliche Aspekte von „frachtfrei“
Kostenübernahme beim Versand
Die Vereinbarung „frachtfrei“ verpflichtet den Verkäufer dazu, sämtliche anfallenden Frachtkosten bis zum vereinbarten Zielort zu übernehmen. Dies umfasst in erster Linie die reinen Transportkosten durch das beauftragte Transportunternehmen. Weitere Nebenkosten wie Zölle oder Versicherungen sind hiervon nicht automatisch erfasst; deren Übernahme muss gesondert geregelt werden.
Gefahrenübergang und Haftungsausschluss
Obwohl „frachtfrei“ regelt, wer die Frachtkosten trägt, hat dies keinen Einfluss darauf, wann das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Käufer übergeht. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs richtet sich nach weiteren vertraglichen Absprachen zwischen den Parteien. Es ist möglich – aber nicht zwingend -, dass Gefahr und Kosten am selben Ort übergehen; dies sollte jedoch ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.
Sonderregelungen im internationalen Handel
Im internationalen Warenverkehr kommen häufig standardisierte Lieferbedingungen zur Anwendung (z.B. Incoterms), welche genau definieren, was unter „frachtfrei“ verstanden wird und welche Rechte sowie Pflichten damit verbunden sind. Hierbei können auch zusätzliche Leistungen wie Versicherungsschutz Bestandteil sein.
Anwendungsbereiche von „frachtfrei“
Nationale Transporte
Bei innerstaatlichen Warentransporten wird oft individuell vereinbart, ob eine Lieferung frachtfrei erfolgen soll – etwa im Großhandel zwischen Unternehmen oder beim Verkauf größerer Gütermengen an Endkunden.
Internationale Transporte
Im grenzüberschreitenden Handel spielt „frachtfrei“ insbesondere dann eine Rolle,
wenn unterschiedliche nationale Regelungen aufeinandertreffen und Klarheit darüber geschaffen werden soll,
wer welche Kosten übernimmt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema frachtfrei (FAQ)
Was bedeutet „frachtfrei“ konkret?
„Frachtfrei“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Vertragsparteien,
wonach alle anfallenden Frachtkosten bis zu einem bestimmten Bestimmungsort vom Versender übernommen werden.
Muss ich als Empfänger bei „frachtfreier“ Lieferung noch etwas bezahlen?
Soweit keine weiteren Zusatzleistungen vereinbart wurden,
fallen für den Empfänger grundsätzlich keine zusätzlichen Frachtgebühren an;
andere mögliche Nebenkosten sind hiervon jedoch nicht automatisch umfasst.
Bedeutet „frachffrei“, dass auch das Risiko erst am Zielort auf mich übergeht?
„Frachffrei“
betrifft ausschließlich die Kostentragungspflicht für den Transport;
wann das Risiko auf Sie als Empfänger übergeht,
hängt von weiteren vertraglichen Absprachen ab.
Können zusätzliche Gebühren trotz „frahtfreier“ Lieferung entstehen?
Neben reinen Fachtgebühren können weitere Aufwendungen
wie Zölle,
Steuern
oder Versicherungen entstehen;
deren Übernahme sollte separat geregelt sein.
ISt „frahtfreI“ gleichbedeutend mit kostenlosem Versand?
„FrahtfreI“
bezieht sich nur auf bestimmte Frachtausgaben;
andere Gebühren können weiterhin anfallen
– ein kostenloser Gesamtversand ist damit nicht zwangsläufig gemeint.
Zwar empfiehlt sich zur Klarstellung stets eine schriftliche Fixierung solcher Konditionen;
rechtlich bindend kann aber auch eine mündliche Absprache sein –
sofern beide Seiten übereinstimmen.
Dafür kommt es maßgeblich darauf an was ursprünglich vertraglich festgelegt wurde –
insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts des Gefahrenübergangs.