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Forward


Begriff Forward im rechtlichen Kontext

Der Begriff Forward bezeichnet im rechtlichen Kontext eine besondere Vertragsform, die vor allem im Bereich der Finanzwirtschaft, des Wertpapierhandels und im internationalen Handel von zentraler Bedeutung ist. Ein Forward ist ein unbedingtes Termingeschäft, bei dem die Vertragspartner vereinbaren, eine bestimmte Menge eines Basiswerts (z.B. Wertpapiere, Rohstoffe oder Währungen) zu einem festgelegten Preis an einem zukünftigen, konkret bestimmten Termin zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die rechtliche Ausgestaltung, die Funktion und die rechtlichen Risiken von Forwards unterscheiden sich je nach nationalem Recht, Segment und Zweck erheblich.


Grundlagen und Definition

Ein Forward ist ein individuell zwischen zwei Parteien ausgehandelter Vertrag (sogenanntes OTC-Geschäft – „over the counter“), im Unterschied zu börsengehandelten Futures. Kennzeichnend für Forward-Geschäfte sind:

  • Verpflichtender Verkauf oder Kauf zu einem festgelegten Termin in der Zukunft
  • Festgelegter Preis (Forward-Preis)
  • Lieferung oder Abwicklung erfolgt zum Fälligkeitstag, nicht vorher
  • Keine tägliche Bewertung oder Zwischenabrechnung („Marking-to-market“), sondern Abrechnung am Ende der Laufzeit

Ein Forward gilt rechtlich als Termingeschäft gemäß § 2 Abs. 2 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz), wenn sich das Geschäft auf Finanzinstrumente bezieht.


Rechtliche Einordnung von Forward-Verträgen

Vertragstyp und vertragliche Grundlagen

Der Forward-Vertrag stellt eine besondere Form des gegenseitigen, zweiseitigen Verpflichtungsgeschäfts dar. Grundsätzlich handelt es sich je nach Inhalt um einen Kaufvertrag mit aufgeschobenem Erfüllungszeitpunkt, der auf die zukünftige Lieferung und Zahlung gerichtet ist. Nach deutschem Recht kann die Ausgestaltung des Forward als fixer Kauf (§ 376 HGB) oder als sachrechtlich typisierter Terminkauf ausgelegt werden.

Wesentliche Vertragspunkte sind:

  • Definition und Qualität des Basiswerts (Underlying)
  • Menge/Volumen
  • Preis, gegebenenfalls Anpassungsklauseln
  • Festlegung des Erfüllungstermins
  • Erfüllungsmodalitäten (physisch oder durch Differenzausgleich)
  • Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

Rechtliche Besonderheiten und Risiken

1. Erfüllung und Abwicklung

Der Forward kann durch physische Lieferung oder durch finanzielle Barausgleichszahlung („cash settlement“) erfüllt werden. Bei Nichterfüllung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz oder Differenzausgleich, abhängig von der im Vertrag vereinbarten Erfüllungspflicht.

2. Insolvenzrecht

Im Insolvenzfall eines Vertragspartners besteht das Risiko, dass das Forwardgeschäft als schwebendes Geschäft qualifiziert wird (§ 103 InsO). Besonderes Gewicht hat die Behandlung sogenannter Nettierungsvereinbarungen (Close-Out-Netting), mit denen die Parteien vereinbaren, dass im Fall der Vertragsstörung oder Insolvenz eine Gesamtverrechnung offener Positionen erfolgt. Diese Vereinbarungen können unter bestimmten Bedingungen insolvenzfest sein.

3. Bilanz- und aufsichtsrechtliche Behandlung

Forward-Geschäfte unterliegen bilanziellen Vorgaben nach HGB bzw. IFRS. Sie können als schwebende Geschäfte, derivative Finanzinstrumente oder als Sicherungsinstrumente bilanziert werden. Für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute gelten zudem spezifische aufsichtsrechtliche Anforderungen (z.B. Meldepflichten nach EMIR).

4. Steuerliche Aspekte

Forwards haben im deutschen Einkommensteuerrecht bei Unternehmen und Privatpersonen unterschiedliche steuerliche Folgen. Der Zufluss oder Abfluss der Gewinne oder Verluste erfolgt regelmäßig erst mit Abschluss des Geschäfts (Erfüllung), nicht bereits bei Vertragsabschluss. Zudem sind Sonderregelungen für Absicherungsgeschäfte und Spekulationsgeschäfte zu beachten.


Vergleich zu anderen Termingeschäften

Der Forward ist vom Börsentermingeschäft (Futures) und vom Optionsgeschäft zu unterscheiden. Die wichtigsten Unterschiede bestehen in der individuellen Ausgestaltung (Forwards sind nicht standardisiert), der Abwicklung (Forwards werden meist außerbörslich abgeschlossen) und der rechtlichen Behandlung von Sicherheiten und Erfüllungspflichten.


Forwards im Kapitalmarktrecht

Forwards werden nach deutschem und europäischem Recht als Finanzderivate behandelt und unterfallen damit einer umfangreichen Regulierung. Zu den maßgeblichen Regelwerken zählen:

  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Definiert Termingeschäfte und regelt deren Transparenz- und Aufklärungspflichten
  • MiFID II (EU-Richtlinie 2014/65/EU): Regelt die Anforderungen an Finanzdienstleister beim Handel mit Forwards
  • EMIR (European Market Infrastructure Regulation): Stellt Anforderungen an die Meldung und Abwicklung außerbörslicher Derivate

Forward-Vertrag in verschiedenen Rechtsbereichen

Zivilrechtliche Aspekte

Im BGB oder HGB finden sich keine ausdrücklichen Regelungen zum Forward. Dessen rechtliche Behandlung ergibt sich daher aus allgemeinen Vorschriften zu Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen, ergänzt durch Handelsbrauch und AGB-Klauseln. Die Parteien können die gesetzlichen Regelungen weitgehend durch vertragliche Vereinbarungen ausgestalten, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften greifen.

Handelsrecht

Forward-Geschäfte unter Kaufleuten unterliegen, sofern der Basiswert eine bewegliche Ware ist, den Vorschriften über Handelskäufe, insbesondere den Fristen und Gewährleistungsregeln des HGB. Spezialregelungen bestehen für Börsentermingeschäfte.

Verbraucherschutz

Für Verbraucher gelten beim Abschluss von Forward-Geschäften besondere Schutzmechanismen. Beispielsweise können Informationspflichten und die Möglichkeit des Widerrufs gemäß §§ 312 ff. BGB relevant werden. Geschäfte mit erheblichem Verlustrisiko (z.B. Devisenforward) unterliegen strengerem Verbraucherschutz.


Forward-Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr

Forwards, insbesondere Waren- und Devisenforwards, sind auch im internationalen Handel üblich. Hier gelten neben nationalen Regelungen oft internationale Handelsbräuche (z.B. Incoterms), das UN-Kaufrecht (CISG) oder branchenspezifische Rahmenverträge (z.B. ISDA-Master Agreement im Finanzderivatebereich).


Besondere Formen von Forwards

Devisen-Forward

Bei einem Devisen-Forward wird ein Austausch von zwei Währungen zu einem festen Kurs an einem zukünftigen Termin vereinbart. Solche Verträge sind charakteristisch im Außenhandel zur Absicherung gegen Währungsrisiken.

Commodity-Forward

Hierbei handelt es sich um Verträge auf Rohstoffe wie Öl, Gas, Metalle oder Agrarprodukte. Sie dienen zumeist der physischen Sicherung zukünftiger Lieferungen zu festen Preisen.


Zusammenfassung

Der Forward stellt eine rechtlich und wirtschaftlich vielschichtige Vertragsform dar, die sowohl in der Finanzindustrie als auch im realwirtschaftlichen Handel verbreitet ist. Die rechtliche Behandlung hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von der Vertragsgestaltung, dem vereinbarten Basiswert sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Rechtsraums. Eine sorgfältige Ausgestaltung, sorgfältige Beachtung aufsichtsrechtlicher Pflichten sowie die Berücksichtigung insolvenz- und steuerrechtlicher Vorgaben sind für die Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und rechtliche Sicherheit von Forward-Geschäften unerlässlich.


Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Risiken bestehen bei Forward-Geschäften?

Forward-Geschäfte bergen unterschiedliche rechtliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Vertragserfüllung und mögliche Insolvenzszenarien. Ein zentrales Risiko besteht im sogenannten Erfüllungsrisiko: Da Forwards in der Regel außerbörsliche, individuell ausgehandelte Verträge sind, unterliegen sie nicht der standardisierten Absicherung wie börsengehandelte Derivate. Kommt eine Vertragspartei zum Fälligkeitstermin ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtung nicht nach – etwa aufgrund mangelnder Liquidität oder Insolvenz -, besteht für die andere Partei das Risiko eines Ausfalls und gegebenenfalls erheblicher finanzieller Verluste. Neben dem Erfüllungsrisiko ist bei internationalen Forwards zudem das Risiko rechtlicher Durchsetzbarkeit relevant: Unterschiedliche nationale Rechtssysteme und eventuelle Schiedsgerichtsbarkeit können zu Unsicherheiten bei der Exekution von Ansprüchen führen. Darüber hinaus müssen gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation und Offenlegung – beispielsweise nach MiFID II oder EMIR in der EU – strikt eingehalten werden. Verstöße dagegen können aufsichtsrechtliche Konsequenzen bis hin zu Bußgeldern oder dem Entzug der Lizenz zur Folge haben.

Welche Formanforderungen müssen bei Abschluss eines Forward-Vertrags beachtet werden?

Grundsätzlich bestehen für den Abschluss eines Forward-Vertrags keine speziellen gesetzlichen Formvorschriften; rechtlich ist die Schriftform jedoch dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten hinsichtlich der Vertragsinhalte und -bedingungen zu vermeiden. Im Rahmen unternehmerischer Sorgfaltspflichten und zur Nachvollziehbarkeit der Vertragsdetails sollten sämtliche wesentlichen Vereinbarungen, insbesondere zu Preis, Menge, Liefertermin und Zahlungsmodalitäten, ausdrücklich schriftlich fixiert werden. Im Bank- und Finanzdienstleistungsbereich verlangen zudem zahlreiche nationale und europäische Vorschriften – etwa das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder EMIR – eine klar nachvollziehbare Vertragsdokumentation. Vertragsmuster und Rahmenverträge, z. B. der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte (DRV) oder das ISDA Master Agreement bei internationalen Transaktionen, erleichtern die rechtssichere Gestaltung maßgeblich und minimieren Auslegungsrisiken.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Forward-Geschäfte im Finanzdienstleistungsbereich?

Forward-Geschäfte gelten rechtlich als Termingeschäfte und unterliegen daher strengen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere wenn sie von Finanzdienstleistern wie Banken oder Finanzinstituten angeboten werden. In Deutschland greift das Kreditwesengesetz (KWG), welches insbesondere eine Erlaubnispflicht für das Betreiben des Forward-Geschäfts vorsieht. Zusätzlich sind aufsichtsrechtliche Anforderungen und Meldepflichten nach der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zu beachten. Diese Vorschriften verlangen unter anderem eine Offenlegung von Geschäftsrisiken gegenüber dem Kunden, Regeln zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie spezifische Vorgaben zur Risikosteuerung und Transaktionsdokumentation. Je nach Ausgestaltung des Forwards (z. B. physische Lieferung vs. Barausgleich) können außerdem weitere steuerliche und handelsrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen.

Inwiefern sind Forward-Geschäfte von der Prospektpflicht betroffen?

Ob für Forward-Geschäfte eine Prospektpflicht nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) beziehungsweise der EU-Prospektverordnung besteht, hängt von deren Ausgestaltung ab. Standardmäßig sind individuell ausgehandelte Forwards zwischen professionellen Marktteilnehmern nicht prospektpflichtig. Werden Forward-Geschäfte allerdings als Finanzinstrument öffentlich angeboten oder an Privatkunden vertrieben, kann eine Prospektpflicht ausgelöst werden, sofern der Forward als strukturiertes Finanzprodukt qualifiziert. Die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Prospekts dient dem Anlegerschutz und setzt voraus, dass die wesentlichen Risiken, Vertragsmerkmale und Kostenstrukturen vollumfänglich offengelegt werden. Unternehmen sollten daher vor öffentlichen Platzierungen stets prüfen, ob und in welchem Umfang Prospektanforderungen zu erfüllen sind, um Sanktionen zu vermeiden.

Welche Rolle spielen Aufsichtsbehörden bei Forward-Geschäften?

Die Überwachung von Forward-Geschäften liegt insbesondere bei nationalen und supranationalen Finanzaufsichtsbehörden, etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland oder der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf EU-Ebene. Diese Institutionen kontrollieren, ob die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere hinsichtlich Kundeninformation, Risikomanagement, Transparenz und Meldewesen – eingehalten werden. Für Forward-Geschäfte bedeutet dies unter anderem, dass Anbieter Meldepflichten zu Geschäftstransaktionen erfüllen, Anforderungen an die Eigenmittelunterlegung beachten und interne Kontrollmechanismen installieren müssen. Bei Verstößen drohen verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Bußgelder oder im Extremfall Lizenzentzug.

Welche Besonderheiten gelten im Insolvenzfall einer Vertragspartei bei Forward-Geschäften?

Im Insolvenzfall einer der am Forward-Geschäft beteiligten Parteien greifen spezifische insolvenzrechtliche Regelungen, die Risiken und Konsequenzen für die Gegenpartei erheblich beeinflussen können. Termingeschäfte wie Forwards fallen häufig unter die Vorschriften des Finanzsicherheitenrechts (z. B. § 104 InsO in Deutschland), wonach solche Geschäfte entweder fortgesetzt oder im Rahmen eines sogenannten Close-out netting beendet und mit dem Marktwert abgerechnet werden. Das Schutzinteresse liegt darin, eine kurzfristige Bewertung und Abwicklung zu ermöglichen, um das Risiko des Vertragspartners zu begrenzen. Je nach nationalem Rechtssystem kann allerdings die Möglichkeit bestehen, dass der Insolvenzverwalter bestehende Verträge anficht oder rückabwickelt. Rechtssichere Rahmenverträge und Kündigungsrechte für den Fall der Insolvenz mindern das Risiko nachteiliger Folgen für die solvente Partei erheblich.