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Exchangeable


Begriff und Definition von Exchangeable

Der Begriff Exchangeable (deutsch: „austauschbar“ oder „übertragbar“) ist in verschiedenen rechtlichen Kontexten von besonderer Relevanz und Bedeutung. Insbesondere im Zusammenhang mit Wertpapieren, derivativen Finanzinstrumenten und vertraglichen Austauschverhältnissen wird der Terminus präzise verwendet. Im rechtlichen Verständnis umfasst „exchangeable“ die Eigenschaft eines Instruments oder Rechts, ausgetauscht, umgewandelt oder übertragen werden zu können, meist unter bestimmten vertraglich oder gesetzlich geregelten Bedingungen.

Exchangeable im Wertpapierrecht

Exchangeable Bonds

Ein zentrales Anwendungsfeld des Begriffs exchangeable findet sich im Bereich der Schuldverschreibungen, konkret bei sogenannten exchangeable bonds. Dabei handelt es sich um Anleihen, die ihrem Inhaber neben der Rückzahlung des Nennbetrags das Recht einräumen, die Anleihe zu einem festgelegten Zeitpunkt und Kurs gegen Aktien eines Dritten – in Abgrenzung zu den Convertible Bonds, die auf eigene Aktien lauten – zu tauschen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen richten sich nach speziellen Emissionsbedingungen sowie einschlägigen gesetzlichen Regelungen, etwa dem Wertpapierprospektgesetz und den einschlägigen Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Kreditwesengesetz (KWG).

Ausgestaltung und Funktionsweise

Die rechtliche Ausgestaltung von exchangeable bonds beinhaltet typischerweise die Festlegung eines Bezugsrechts, der Wandlungs- beziehungsweise Umtauschmodalitäten sowie gegebenenfalls eines Verwässerungsschutzes zugunsten der Inhaber. Maßgeblich sind ferner die Offenlegungspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Prospektpflichten und Ad-hoc-Mitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Rechtliche Folgen des Umtauschs

Der Umtauschvorgang selbst wird zivilrechtlich als Erfüllung eines Anspruchs aus dem Schuldverhältnis der ursprünglichen Anleihe betrachtet, wobei das Recht auf Umtausch häufig als Gestaltungsrecht qualifiziert wird. Die Umsetzung des Umtausches zieht die Übertragung dinglicher Rechte an den betreffenden Aktien nach sich, für welche das sachenrechtliche Übertragungsregime der jeweiligen Jurisdiktion maßgeblich ist.

Austauschbarkeit im Vertragsrecht

Austauschbare Leistungen

Im Vertragsrecht wird der Begriff „exchangeable“ verwendet, um auf Leistungen oder Vertragsgegenstände hinzuweisen, die von den Vertragsparteien durch gleichwertige Gegenstände ersetzt werden können. Die Austauschbarkeit ist insbesondere im Schuldrecht relevant, etwa bei Gattungsschulden gemäß § 243 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wo nicht eine individuell bestimmte, sondern eine nach generellen Merkmalen festgelegte Sache geschuldet wird.

Risikoverteilung und Leistungsstörungen

Die rechtliche Behandlung und die Folgen der Austauschbarkeit von Leistungen betreffen insbesondere Fragen der Gefahrtragung (§ 446, 447 BGB), Leistungsbefreiung und Haftung bei Unmöglichkeit. Der Gläubiger kann im Falle einer vereinbarten Austauschbarkeit Ersatz aus einer anderen Lieferung fordern, solange die Leistung noch nicht konkretisiert wurde.

Austauschbare Rechte

Austauschbare Rechte sind solche, die auf einen Wechsel mit anderen Rechten gleicher Art und Güte gerichtet sind. Im Gesellschaftsrecht betrifft dies etwa Mitgliedschaftsrechte oder Geschäftsanteile, die übertragbar und somit functionally „exchangeable“ sind, wobei die Übertragung gesetzlichen oder satzungsmäßigen Beschränkungen unterliegen kann (vgl. §§ 15 ff. GmbHG, § 68 AktG).

Exchangeable im Steuerrecht und Bilanzrecht

Steuerliche Behandlung

Im Steuerrecht ist insbesondere bei der Umwandlung oder dem Austausch von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten zu prüfen, ob hierin ein steuerlich relevanter Vorgang liegt. Bei exchangeable bonds kann der Umtausch als Veräußerungsvorgang (§ 20 Abs. 2 EStG), Tausch (§ 6 Abs. 6 EStG) oder eine Einlösung qualifizieren, mit entsprechenden steuerlichen Folgen wie der Realisierung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten.

Bilanzielle Erfassung

Bilanzrechtlich besteht im Fall von exchangeable bonds die Notwendigkeit, deren Bewertung und Bilanzierung nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen vorzunehmen. Die Bewertungsmaßstäbe orientieren sich an den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nach §§ 238 ff. HGB sowie an spezifischen Vorschriften für Finanzinstrumente nach IFRS beziehungsweise BilMoG.

Exchangeable im internationalen Recht und Kollisionsrecht

Kollisionsrechtliche Behandlung

Der Begriff exchangeable begegnet auch im internationalen Privatrecht, etwa bei grenzüberschreitenden Übertragungen von Finanzinstrumenten. Hier stellt sich die Frage, welches Recht auf die Übertragung anwendbar ist, insbesondere bei der dinglichen Übertragung von Wertpapieren (§§ 43 ff. EGBGB, Art. 14 Rom-I-VO). Die Bestimmung der Austauschbarkeit richtet sich nach dem auf das zugrundeliegende Recht anwendbaren Sachnormen.

Exchangeable im Insolvenzrecht

Austauschbarkeit von Forderungen und Rechten

Im Insolvenzverfahren kann die Austauschbarkeit von Rechten und Forderungen besondere Bedeutung erlangen, etwa bei der Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren. Austauschbare Forderungen können unter Umständen abgetreten oder eingetauscht werden, was gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Restriktionen hinsichtlich der Gleichbehandlung und der Anfechtungsregelungen (§§ 129 ff. InsO) auslösen kann.

Zusammenfassung

Der Begriff exchangeable ist ein zentraler Rechtsbegriff, der in vielfältigen Rechtsgebieten, insbesondere im Wertpapier-, Vertrags-, Bilanz- und Steuerrecht, relevante Bedeutung entfaltet. Seine rechtliche Behandlung hängt stets vom Einzelfall ab und umfasst Fragen der Übertragbarkeit, der Gestaltung und Umwandlung von Rechten und Pflichten sowie umfangreiche zivil-, handels- und steuerrechtliche Folgen. Die genaue rechtliche Würdigung erfolgt dabei stets im Lichte der einschlägigen nationalen und internationalen Regelungen und Normen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beim Handel mit Exchangeables beachtet werden?

Beim Handel mit Exchangeables, insbesondere solchen, die als Finanzinstrumente eingestuft werden, ist eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Zunächst unterliegen Exchangeables als strukturierte Schuldverschreibungen in den meisten Jurisdiktionen dem Wertpapierhandelsrecht, beispielsweise dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Deutschland oder der Prospectus Regulation auf EU-Ebene. Emittenten sind verpflichtet, einen ausführlichen Prospekt zu erstellen, der von der zuständigen Aufsichtsbehörde gebilligt werden muss, um Transparenz und Anlegerschutz zu gewährleisten. Die Prospektpflicht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, etwa bei einem qualifizierten Anlegerkreis oder kleinvolumigen Emissionen. Darüber hinaus unterliegen Exchangeables der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), was Insiderhandel und Marktmanipulationen verhindern soll. Vertraglich sind u. a. Umtauschmodalitäten, Bewertungsmechanismen sowie Rechte und Pflichten der Parteien detailliert zu regeln. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen zudem steuerliche Vorschriften, etwa Quellensteuerregelungen, beachtet werden. Schließlich sind die Bestimmungen des jeweiligen Börsenplatzes sowie etwaige Einschränkungen für bestimmte Investorenkreise (z. B. US-Personen gem. Regulation S des U.S. Securities Act) zu berücksichtigen.

Welche Pflichtinformationen müssen bei der Emission eines Exchangeables veröffentlicht werden?

Die rechtlichen Vorgaben verlangen, dass Emittenten bei der Emission eines Exchangeables umfangreiche Pflichtinformationen offenlegen. Zentral ist der Wertpapierprospekt, der gemäß den einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften alle wesentlichen Informationen zum Exchangeable aufführen muss. Dazu gehören eine genaue Beschreibung des zugrundeliegenden Basiswerts, der Umtauschmechanismus, Laufzeit, Verzinsung, Risiken (einschließlich Marktrisiken, Liquiditätsrisiko und Emittentenrisiko), rechtliche Ansprüche der Inhaber sowie die Verwendung der Emissionserlöse. Der Prospekt enthält ferner Informationen über die Emissionsbedingungen, die Rechtsstellung des Anlegers im Insolvenzfall des Emittenten und mögliche Interessenkonflikte. Die Veröffentlichung erfolgt zumeist elektronisch auf der Internetseite des Emittenten und bei der Zulassungsstelle. Die Einhaltung der Ad-hoc-Publizitätspflichten (z. B. gemäß §§ 15 ff. WpHG) sowie gegebenenfalls weiterer Nachweispflichten während der Laufzeit ist sicherzustellen.

Welche Prospektpflichten gelten bei Exchangeables gemäß MiFID II und wie wirken sie sich auf den Vertrieb aus?

Exchangeables fallen unter die Regulierung nach MiFID II, sofern sie als Wertpapiere im Sinne der Richtlinie ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass sowohl Emittenten als auch vertreibende Finanzinstitute verpflichtet sind, bestimmte Transparenz- und Informationspflichten zu erfüllen. Neben der allgemeinen Prospektpflicht müssen sie Anleger in Form einer Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung beraten, wobei die spezifischen Anlageziele, Erfahrungen und Kenntnisse des Anlegers berücksichtigt werden. Vertriebsbeschränkungen etwa für Privatkunden können sich aus der Komplexität der Produkte ergeben. Das Zielmarktkonzept verpflichtet Emittenten und Vertreiber weiter, den vorgesehenen Anlegerkreis klar zu definieren und im Vertriebsprozess zu dokumentieren. Verstöße gegen diese Pflichten können administrative Sanktionen oder zivilrechtliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Welche Rolle spielt das Aktienrecht beim Austauschrecht (Exchange Right) von Exchangeables?

Das Aktienrecht ist beim Umtauschrecht von Exchangeables von zentraler Bedeutung, sofern sich der Umtausch auf Aktien oder aktienähnliche Werte bezieht. Die wichtigsten Aspekte betreffen die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lieferung der zugrunde liegenden Aktien beim Umtausch und die Einhaltung aktienrechtlicher Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Übertragbarkeit, ggf. bestehende Zustimmungserfordernisse (z. B. Vinkulierungsklauseln) sowie die Wahrung von Bezugsrechten. Auch Transparenzpflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz (z. B. Meldepflichten bei Überschreiten von Schwellenwerten) können ausgelöst werden. Wenn der Emittent nicht zugleich der Aktienausgeber ist, bedarf es rechtlich belastbarer Regelungen zur Andienung oder Beschaffung der Aktien auf dem Markt.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Emittenten und vertreibende Stellen bei fehlerhafter Information oder Beratung?

Emittenten und vertreibende Stellen haften rechtlich für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen im Rahmen der Exchangeable-Emission. Der Emittent kann nach den Prospekthaftungsregelungen zivilrechtlich in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn wesentliche Risiken oder Kennzahlen unzutreffend dargestellt werden. Im deutschen Recht regelt § 9 WpPG die Haftung für fehlerhafte Prospekte, nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) § 37b ist eine Haftung für Falschinformationen im laufenden Reporting statuiert. Für vertreibende Stellen (wie Banken) besteht ein Beratungsverschulden, wenn Anleger nicht sachgerecht über die Risiken und Besonderheiten des Produkts aufgeklärt werden; das gilt insbesondere im Privatkundengeschäft. Daneben eröffnen aufsichtsrechtliche Verstöße Sanktionsmöglichkeiten für die Finanzaufsichten (BaFin, ESMA).

Welche steuerlichen Aspekte sind bei Exchangeables zu beachten?

Die Besteuerung von Exchangeables folgt den allgemeinen Grundsätzen zur Besteuerung von Kapitalerträgen. In Deutschland etwa werden Zinsen aus Exchangeables als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer. Der Umtausch kann bei Einlösung des Exchangeables in Aktien einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang darstellen, insbesondere wenn die hingegebenen Anteile wertgestiegen sind. Im internationalen Kontext ist auf mögliche Quellensteuerabzüge zu achten, ebenso auf anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Für Emittenten stellt die Erfüllung von Melde- und Einbehaltungspflichten eine zentrale rechtliche Verpflichtung dar.

Welche Besonderheiten gelten bei grenzüberschreitender Emission von Exchangeables?

Bei grenzüberschreitender Emission von Exchangeables sind besondere rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Neben der Einhaltung der jeweiligen nationalen Prospekt- und Vertriebsregelungen kann die Anerkennung eines Prospekts im sogenannten EU-Pass-Verfahren erfolgen. Unterschiedliche Wertpapiergesetze, nationale Aufsichtspflichten und Besonderheiten im Insolvenzrecht des Emittenten- oder Anleiherechtsstaat müssen berücksichtigt werden. Das betrifft etwa die rechtliche Durchsetzbarkeit von Umtauschrechten oder Gläubigeransprüchen. Im Vertrieb ist auf lokale Vertriebsbeschränkungen und Besonderheiten wie die Anerkennung als Wertpapierklasse, steuerliche Quellenbesteuerungen sowie potenzielle Offenlegungspflichten gegenüber ausländischen Finanzaufsichten zu achten.