Begriff und Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war eine internationale Organisation, die 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet wurde. Ziel der EWG war es, eine wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen und einen gemeinsamen Markt zu etablieren. Die Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die EWG bildete das Fundament für die spätere Entwicklung der Europäischen Union.
Ziele und Aufgaben der EWG
Die Hauptaufgabe der EWG bestand darin, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen. Dieser sollte durch den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zwischen den Mitgliedstaaten verwirklicht werden. Weitere Ziele waren die Förderung eines ausgewogenen wirtschaftlichen Wachstums sowie einer stetigen Annäherung der Wirtschafts- und Sozialpolitik in Europa.
Gemeinsamer Markt
Der gemeinsame Markt bedeutete insbesondere den Abbau von Zöllen sowie mengenmäßigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem wurden gemeinsame Regeln für Wettbewerbspolitik entwickelt und Maßnahmen zur Angleichung nationaler Rechtsvorschriften getroffen.
Gemeinsame Politikbereiche
Ein zentrales Element war auch die Einführung gemeinsamer Politiken in bestimmten Bereichen wie Landwirtschaft (Gemeinsame Agrarpolitik), Handel mit Drittstaaten oder Verkehrswesen. Diese Politiken sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Marktes sicherstellen.
Rechtliche Grundlagen und Institutionenstruktur
Die rechtlichen Grundlagen der EWG wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft festgelegt. Dieser Vertrag definierte sowohl Ziele als auch Strukturen sowie Entscheidungsverfahren innerhalb der Gemeinschaft.
Wichtige Organe der EWG
- Rat: Das zentrale Entscheidungsgremium mit Vertretern aller Mitgliedstaaten.
- Kommission: Das ausführende Organ mit Initiativrecht für Gesetzesvorschläge.
- Europäisches Parlament: Ein beratendes Gremium mit später wachsender Mitbestimmung.
- EUGH: Der Gerichtshof sorgte für einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts.
Bedeutung des Gemeinschaftsrechts
Das Rechtssystem beruhte auf dem sogenannten „Primärrecht“ (Vertragstexte) sowie dem „Sekundärrecht“ (Verordnungen, Richtlinien). Das Gemeinschaftsrecht hatte Vorrang vor nationalem Recht in bestimmten Bereichen; dies sicherte eine einheitliche Anwendung innerhalb aller Mitgliedsländer.
Bedeutung im europäischen Integrationsprozess
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung hin zu einer immer enger verbundenen Staatengemeinschaft in Europa. Sie legte das Fundament für weitere Integrationsschritte wie etwa die Schaffung einer Zollunion oder später einer Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Laufe ihrer Geschichte wurde sie mehrfach erweitert: Neue Staaten traten bei; Kompetenzen wurden ausgebaut; institutionelle Strukturen weiterentwickelt.
1993 ging aus ihr – nach mehreren Vertragsänderungen – offiziell die Europäische Union hervor: Die Bezeichnung „EWG“ wurde abgelöst durch „Europäische Gemeinschaft“, später dann vollständig integriert in das System EU.
Dauerhafte Auswirkungen auf das europäische Rechtssystem
Viele Grundprinzipien des heutigen europäischen Rechts stammen aus dieser Zeit: Dazu zählen etwa das Prinzip des Vorrangs von Unionsrecht gegenüber nationalem Recht oder Mechanismen zur Sicherstellung freier Märkte innerhalb Europas.
Auch zahlreiche Regelungen zum Verbraucherschutz oder Umweltschutz haben ihren Ursprung bereits im Rahmenwerk dieser ersten großen europäischen Wirtschaftsintegration gefunden.
Bis heute prägen diese Entwicklungen maßgeblich Struktur sowie Inhalte europäischer Gesetzgebung – weit über rein wirtschaftliche Fragen hinausgehend.
Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Was war die Hauptaufgabe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft?
Die Hauptaufgabe bestand darin, einen gemeinsamen Binnenmarkt unter Abschaffung von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedsstaaten einzurichten.
Welche Länder gehörten ursprünglich zur EWG?
Zu den Gründungsmitgliedern zählten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
Wie unterschied sich die EWG von anderen europäischen Organisationen?
Im Gegensatz zu anderen Organisationen setzte sich die EWG konkrete Ziele hinsichtlich wirtschaftlicher Integration um – insbesondere durch verbindliches gemeinschaftliches Rechtssystem.
Welche Bedeutung hatte das Gemeinschaftsrecht innerhalb der EWG?
Das Gemeinschaftsrecht regelte zentrale Bereiche wie Handelspolitik oder Wettbewerbsregeln verbindlich für alle Mitglieder; es hatte Vorrang vor widersprechendem nationalem Recht in diesen Feldern.
Wann endete offiziell die Existenz als eigenständige Organisation?
Mit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1993 ging sie vollständig in deren Strukturen auf; seither existiert sie nicht mehr als eigenständige Einrichtung weiter.
Welche Institution überwachte damals Einhaltung des Rechtsrahmens?
Der Gerichtshof sorgte dafür dass Vorschriften korrekt angewendet wurden; er entschied bei Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung gemeinschaftlicher Regeln unter Beteiligten Staaten bzw Einrichtungen . p >