Erwerbsgenossenschaften

„`html

Begriff und Wesen der Erwerbsgenossenschaften

Erwerbsgenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die sich mit dem Ziel organisieren, den Erwerb oder die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder gemeinschaftlich zu fördern. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Gewinnerzielung für Außenstehende, sondern der Nutzen für die eigenen Mitglieder. Die Genossenschaft ist eine eigenständige Rechtsform und unterscheidet sich von anderen Unternehmensformen durch ihre demokratische Struktur und den Förderzweck.

Rechtsform und Gründung einer Erwerbsgenossenschaft

Eine Erwerbsgenossenschaft entsteht durch den Zusammenschluss mehrerer Personen, meist mindestens drei. Sie wird als juristische Person anerkannt und erhält mit Eintragung in das zuständige Register ihre Rechtsfähigkeit. Die Gründung erfolgt auf Basis einer Satzung, in der unter anderem Zweck, Name sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt werden.

Mitgliedschaft in einer Erwerbsgenossenschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person werden, sofern sie bereit ist, sich an den Zielen der Genossenschaft zu beteiligen. Die Mitgliedschaft begründet Rechte wie das Stimmrecht bei Versammlungen sowie Pflichten wie die Beteiligung am Geschäftsbetrieb oder an finanziellen Einlagen.

Organe der Genossenschaft

Typische Organe sind die Generalversammlung (oder Vertreterversammlung), der Vorstand sowie ein Aufsichtsorgan. Die Generalversammlung ist das höchste Organ; hier üben alle Mitglieder ihr Stimmrecht aus – meist nach dem Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne des Förderzwecks; das Aufsichtsorgan überwacht dessen Tätigkeit.

Haftung und Vermögensstruktur bei Erwerbsgenossenschaften

Das Vermögen einer Erwerbsgenossenschaft gehört ihr als eigenständiger Rechtsträgerin. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen; eine Nachschusspflicht für Mitglieder besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Damit unterscheidet sich diese Form deutlich von anderen Gesellschaften mit persönlicher Haftung.

Austritt und Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitglieds erfolgt nach Maßgabe der Satzungsregelungen entweder freiwillig oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund. Mit Beendigung erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber der Genossenschaft; Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Einlagen richten sich nach dem festgestellten Auseinandersetzungsguthaben.

Auflösung und Liquidation einer Erwerbsgenossenschaft

Eine Auflösung kann freiwillig durch Beschluss erfolgen oder zwingend eintreten – etwa bei Wegfall des Förderzwecks oder Unmöglichkeit weiterer Geschäftstätigkeit. Nach Auflösung folgt regelmäßig ein Liquidationsverfahren zur Abwicklung aller offenen Angelegenheiten einschließlich Begleichung bestehender Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern sowie Auszahlung verbleibender Vermögenswerte an ehemalige Mitglieder entsprechend ihrer Anteile.

Besteuerung von Erwerbsgenossenschaften

Auch für diese Unternehmensform gelten steuerliche Vorschriften: Sie unterliegt grundsätzlich denselben steuerlichen Regelungen wie andere Unternehmen vergleichbarer Größe beziehungsweise Ausrichtung hinsichtlich Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuerpflichten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erwerbsgenossenschaften (FAQ)

Können auch Unternehmen Mitglied in einer Erwerbsgenossenschaft werden?

Ja, neben natürlichen Personen können auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine als Mitglieder aufgenommen werden.

Müssen alle Mitglieder gleich hohe Einlagen leisten?

Nicht zwingend: Die Höhe einzelner Einlagen richtet sich nach den Bestimmungen in der Satzung; Unterschiede zwischen einzelnen Mitgliedern sind möglich.

Sind Gewinne verpflichtend auszuschütten?

Nicht unbedingt: Ob Gewinne ausgeschüttet werden oder im Unternehmen verbleiben sollen entscheidet regelmäßig die Generalversammlung gemäß Satzungsregelungen.

Können Minderjährige Mitglied werden?

< >< >< >< >< >< >< < < < < < < < < <<<<< HEAD <<<<<< HEAD <<<<<< HEAD <<<<<< HEAD <<<<<< HEAD <<<<<< HEAD <<<<<<< assistant