Begriff und rechtliche Grundlagen der Elternzeit
Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, in dem Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden können, um sich vorrangig der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, ruht jedoch hinsichtlich der Hauptleistungspflichten. Die Elternzeit dient dazu, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Anspruch auf Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem eigenen Kind sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Adoptiv- oder Pflegeeltern. Der Anspruch gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Auch Teilzeitarbeitende können Elternzeit beanspruchen.
Dauer und Aufteilung der Elternzeit
Die maximale Dauer beträgt bis zu drei Jahre pro Kind. Die Zeit kann flexibel zwischen den beiden sorgeberechtigten Personen aufgeteilt werden; eine gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide ist möglich. Ein Teil dieser Zeit kann auch auf einen späteren Zeitraum übertragen werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Anmeldung und Fristen
Die Anmeldung zur Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen. Für die Anmeldung gelten bestimmte Fristen: In den meisten Fällen muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn erfolgen; bei einer geplanten Übertragung eines Teils über das dritte Lebensjahr hinaus verlängert sich diese Frist entsprechend.
Rechte während der Elternzeit
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Während des gesamten Zeitraums besteht ein besonderer Kündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin. Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Zustimmung.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Es besteht die Möglichkeit, während dieses Zeitraums in Teilzeitarbeit tätig zu sein – dies jedoch nur im Rahmen bestimmter Stundenumfänge pro Woche sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange. Der Antrag hierzu erfolgt gesondert beim Arbeitgeber.
Ende und Rückkehr aus der Elternzeit
Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit
Nach Ablauf kehrt die betreffende Person grundsätzlich an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück oder erhält eine gleichwertige Position mit vergleichbaren Arbeitsbedingungen im Unternehmen angeboten.
Lohnfortzahlung & Sozialversicherung
< p >Während dieses Zeitraums wird kein reguläres Gehalt gezahlt; stattdessen kann gegebenenfalls Elterngeld bezogen werden (dieses Thema fällt nicht direkt unter arbeitsrechtliche Regelungen). Hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher Aspekte bleibt das Beschäftigungsverhältnis erhalten: Es bestehen weiterhin Ansprüche etwa gegenüber Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungsträgern.
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Elternzeit“ h2 >
< h3 > Wer hat Anspruch auf Elternzeit? h3 >
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Grundsätzlich haben alle abhängig Beschäftigten mit eigenem Kind einen Anspruch darauf – unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeitanstellung arbeiten sowie unabhängig von Betriebsgröße oder Betriebszugehörigkeit.
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< h3 > Wie lange kann man insgesamt in Elternzeit gehen? < / h 3 >
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Pro Kind können bis zu drei Jahre beansprucht werden; diese lassen sich flexibel zwischen beiden Sorgeberechtigten verteilen.
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< h 3 > Muss ich meinen Arbeitgeber über meine geplante Abwesenheit informieren? < / h 3 >
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Ja, es besteht eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung innerhalb bestimmter Fristen vor Beginn.
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< h 3 > Besteht währenddessen Kündigungsschutz? < / h 3 >
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Während dieses besonderen Schutzes darf das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nur ausnahmsweise beendet werden – hierfür ist eine behördliche Zustimmung erforderlich.
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< h ³ > Kann ich währenddessen in Teilzeitarbeit tätig sein?< / H ³ >< P >Eine Tätigkeit in reduziertem Umfang ist möglich – allerdings müssen dabei sowohl betriebliche als auch gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.< / P
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Wie erfolgt die Rückkehr an meinen Arbeitsplatz?
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>< P > Nach Ablauf kehren Sie entweder an Ihren alten Arbeitsplatz zurück oder erhalten eine vergleichbare Position.< /
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Gilt mein Versicherungsschutz weiter?
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^>< P > Das Beschäftigungsverhältnis bleibt bestehen;
daher bleiben Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern erhalten.< /
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Wird mein Gehalt weitergezahlt?
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^^>< P > Währenddessen wird kein reguläres Gehalt gezahlt;
stattdessen kann gegebenenfalls Elterngeld bezogen werden.< /
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