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Eigentum

Begriff und Bedeutung des Eigentums

Eigentum ist ein zentrales Konzept im deutschen Rechtssystem und bezeichnet das umfassende Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Wer Eigentümer ist, darf grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Das Eigentum unterscheidet sich damit von anderen Rechten an Sachen, wie etwa dem Besitz oder beschränkten Nutzungsrechten.

Unterschied zwischen Eigentum und Besitz

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Eigentum“ und „Besitz“ häufig gleichgesetzt, rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Konzepte. Der Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache – er hält sie in seiner Obhut oder nutzt sie. Der Eigentümer hingegen hat das umfassende Recht an der Sache, unabhängig davon, ob er sie gerade besitzt oder nicht.

Beispiel zur Unterscheidung

Wird ein Auto vermietet, bleibt der Vermieter weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs. Der Mieter wird lediglich zum Besitzer für die Dauer des Mietverhältnisses.

Erwerb und Verlust von Eigentum

Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Das Eigentum an beweglichen Gegenständen wie Möbeln oder Fahrzeugen kann durch Übergabe vom bisherigen auf den neuen Erwerber übertragen werden. Voraussetzung ist meist eine Einigung beider Parteien darüber, dass das Eigentum übergehen soll sowie die tatsächliche Übergabe der Sache.

Eigentumsübergang bei Immobilien (Grundstücken)

Beim Erwerb eines Grundstücks sind besondere Formalitäten zu beachten: Neben einer Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber muss auch eine Eintragung im Grundbuch erfolgen. Erst mit dieser Eintragung wird der neue Inhaber rechtlich als Grundstückseigentümer anerkannt.

Sonderfälle beim Erwerb von Eigentum

Es gibt verschiedene Sonderregelungen für den Erwerb von Sachen ohne Zustimmung des bisherigen Berechtigten (zum Beispiel gutgläubiger Erwerb) sowie für den Verlust des Eigentums durch Verarbeitung oder Vermischung mehrerer Sachen.

Befugnisse und Grenzen des Eigentümers

Nutzungs- und Verfügungsrechte

Der Inhaber eines vollständigen Herrschaftsrechts darf seine Sache nutzen (beispielsweise bewohnen), verändern (umbauen) oder veräußern (verkaufen). Er kann Dritten Rechte einräumen – etwa durch Vermietung – oder sein Recht ganz aufgeben beziehungsweise übertragen.

Einschränkungen durch Gesetze

Die Ausübung des Rechts am eigenen Gut findet ihre Grenzen dort, wo gesetzliche Vorschriften greifen: So können beispielsweise Nachbarrechte bestimmte Nutzungen einschränken; Umweltschutzvorschriften können bauliche Veränderungen begrenzen; auch Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sonderformen des Eigentumsrechts

Miteigentum

Mehrere Personen können gemeinsam Inhaber desselben Gegenstands sein; man spricht dann vom Miteigentum. Jeder Miteigentümer verfügt über einen ideellen Anteil am Ganzen – Entscheidungen müssen oft gemeinsam getroffen werden.

< h 4 > Wohnungseigentum < / h 4 >
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Eine besondere Form stellt das Wohnungseigentum dar: Hierbei erhält jede Partei Sondereigentumsrechte an einer bestimmten Wohnung innerhalb eines Gebäudes sowie einen Anteil am gemeinschaftlichen Grundstück.

< h 4 > Nießbrauch < / h 4 >
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Der Nießbrauch gewährt einem Dritten umfassende Nutzungsrechte an einer fremden Sache ohne Übertragung des vollen Herrschaftsrechts.

< h 4 > Erbbaurecht < / h 4 >
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Das Erbbaurecht erlaubt es einem Berechtigten, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten bzw. zu nutzen – ohne selbst Grundeigentümer zu sein.

< h 2 > Schutzmechanismen rund um das Thema Eigentum < / h 2 >

< p > Das Recht schützt den Inhaber vor unbefugten Eingriffen anderer Personen in dessen Sachherrschaft . Wird jemandem beispielsweise etwas entwendet , stehen ihm Ansprüche auf Herausgabe , Unterlassung weiterer Störungen sowie gegebenenfalls Schadensersatz zur Verfügung . Auch gegen staatliche Eingriffe bestehen Schutzmechanismen , sofern diese nicht ausnahmsweise gerechtfertigt sind .

< h 2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigentum < / h 2 >

< h 3 > Was bedeutet Alleineigentümerschaft ? < / h 3 >
< p > Bei Alleineigentümerschaft steht das vollständige Herrschaftsrecht nur einer einzigen Person zu . Diese kann allein entscheiden , was mit dem Gegenstand geschieht .

< h 3 > Kann man mehrere Personen als gemeinsame Eigentümer haben ? < / h 3 >
< p > Ja , dies ist als Miteigentümerschaft möglich . Die Beteiligten halten jeweils einen ideellen Anteil am Gesamtgegenstand ; Entscheidungen bedürfen oft gemeinsamer Abstimmung .

< h 3 > Wie unterscheidet sich Besitz vom Eigentum ? < / h 3 >
< p > Während Besitz lediglich die tatsächliche Kontrolle über eine Sache beschreibt , umfasst das Recht am eigenen Gut sämtliche Befugnisse einschließlich Nutzung , Veränderung oder Weitergabe . Man kann also Besitzer sein ohne zugleich berechtigt zu sein ; ebenso umgekehrt .

< h 3 > Welche Rechte habe ich als Inhaber eines Hauses ? < / h 3 >
< p > Als Hausinhaber dürfen Sie Ihr Gebäude grundsätzlich nutzen , verändern oder verkaufen ; allerdings gelten gesetzliche Einschränkungen wie Bauvorschriften bzw Nachbarrechte weiter fortlaufend .

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