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Bestimmungsmensur


Begriff und Bedeutung der Bestimmungsmensur

Die Bestimmungsmensur ist ein Begriff des Waffenrechts und bezeichnet eine besondere Kategorie der Messung von Hieb- und Stichwaffen, insbesondere von Blankwaffen wie Degen, Rapieren und Säbeln. Die Bestimmungsmensur findet vor allem im Zusammenhang mit studentischen Fechtsportarten in Deutschland, Österreich und der Schweiz Anwendung und hat im Zuge der rechtlichen Regulierung von Waffen besondere Bedeutung erlangt. Im rechtlichen Kontext wird die Bestimmungsmensur vor allem im Zusammenhang mit den Ausnahmetatbeständen des Waffengesetzes (WaffG) relevant.

Geschichte und Entwicklung des Begriffs

Der Begriff stammt aus dem studentischen Fechtwesen und beschreibt dort die Ausführung eines fechtlichen Duells nach genau festgelegten Regeln und mit bestimmten Waffenlängen und -formen. Rechtlich wurde die Bestimmungsmensur erst im 20. Jahrhundert bedeutsam, als der Gesetzgeber spezifische Ausnahmeregelungen für traditionelle Fechtwaffen und -veranstaltungen treffen musste.

Mit Inkrafttreten des deutschen Waffengesetzes wurde festgelegt, dass bestimmte Blankwaffen, die für Bestimmungsmensuren bestimmt sind, unter bestimmten Voraussetzungen vom Verbot des Führens und Besitzens ausgenommen sein können. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare Normierungen.

Bestimmungsmensur im Waffenrecht

Definition im Waffengesetz

Im deutschen Waffengesetz (§ 42a WaffG) wird die Bestimmungsmensur nicht explizit als Begriff verwendet, jedoch durch Ausnahmetatbestände berücksichtigt. Demnach ist das Führen bestimmter Messer und Waffen im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten, für Blankwaffen, die ausschließlich für die Austragung von Bestimmungsmensuren bestimmt sind, gelten jedoch Ausnahmen, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Voraussetzungen für die Ausnahme

Für die Inanspruchnahme der Ausnahme vom Waffenführungsverbot ist erforderlich, dass:

  • die Waffe ausschließlich für die Durchführung von Bestimmungsmensuren verwendet wird,
  • der Transport und Gebrauch der Waffe im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen,
  • organisatorische und sicherheitstechnische Vorgaben eingehalten werden.

Die Ausnahme dient dem Schutz traditioneller studentischer Fechtveranstaltungen und verhindert deren pauschale Kriminalisierung.

Rechtlicher Status von Bannernwachen und Mensuren

Für die Durchführung einer Bestimmungsmensur ist neben waffenrechtlichen Vorschriften auch das Versammlungsrecht sowie das Vereinsrecht zu beachten. Verschiedene Bundesländer haben zusätzliche Regelungen für öffentliche Versammlungen und das Mitführen von Waffen, auch bei traditionellen Anlässen. Die Durchführung einer Bestimmungsmensur erfordert daher häufig eine Prüfung etwaiger lokaler Bestimmungen.

Strafrechtliche Bewertung

Das Zuwiderhandeln gegen die waffenrechtlichen Vorschriften, also insbesondere das Führen von Waffen außerhalb der legalen Ausnahmefälle, stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat gemäß dem Waffengesetz dar.

Die Beteiligung an einer Bestimmungsmensur nach den gesetzlichen Ausnahmeregelungen ist hingegen legitim, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Fehlverhalten oder die Durchführung außerhalb der gesetzeskonformen Rahmen kann neben waffenrechtlichen auch allgemeine strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise wegen Körperverletzung.

Bestimmungsmensur und Veranstalterpflichten

Organisatorische Anforderungen

Veranstalter einer Bestimmungsmensur sind verpflichtet, die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Das umfasst insbesondere:

  • Die Dokumentation der Veranstaltung (Ort, Zeit, Teilnehmer),
  • den Nachweis über die ausschließlich traditionelle Nutzung der Waffen,
  • die Information der zuständigen Behörden, sofern erforderlich.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern führen.

Versicherungsschutz und Haftung

Ausrichter und Teilnehmer einer Bestimmungsmensur müssen sich über die haftungsrechtlichen Konsequenzen im Klaren sein. Soweit Verletzungen oder Sachschäden auftreten, kommt eine Haftung des Veranstalters in Betracht, wenn Sorgfaltspflichten nicht eingehalten wurden. Viele studentische Verbindungen schließen hierfür ergänzende Haftpflichtversicherungen ab.

Internationale und vergleichende rechtliche Betrachtung

Österreich

Das österreichische Waffengesetz trifft ähnliche Regelungen und nimmt traditionelle studentische Fechtwaffen von bestimmten Verboten aus, sofern diese nachweislich zu Brauchtumszwecken verwendet werden.

Schweiz

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition Bestimmungen zu Messern und Blankwaffen. Auch hier werden Fechtwaffen für Mensurzwecke unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert behandelt.

Literatur und Rechtsprechung

Die Bestimmungsmensur ist im Rechtswesen und in der Literatur ausführlich behandelt, insbesondere im Kommentar zum deutschen Waffengesetz. Gerichtsurteile zur Thematik befassen sich häufig mit der Abgrenzung legaler Traditionen und illegalen Waffenbesitzes oder -gebrauchs.

Fazit

Die Bestimmungsmensur nimmt im deutschsprachigen Waffenrecht eine besondere Stellung ein. Sie stellt eine Ausnahme von den umfassenden Regelungen zum Verbot von Hieb- und Stichwaffen dar und dient dem Schutz traditioneller Brauchtumsveranstaltungen. Bei der Durchführung und Organisation von Bestimmungsmensuren sind eine genaue Kenntnis und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften unerlässlich. Verstöße können straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weiterführende Links


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information zum Begriff Bestimmungsmensur im rechtlichen Kontext und stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Bestimmungsmensur nach deutschem Recht relevant?

Im deutschen Recht wird die Bestimmungsmensur insbesondere im Zusammenhang mit dem Waffengesetz (WaffG) und dem Beschussgesetz (BeschG) relevant. Sie dient der Feststellung bestimmter Maße von Schusswaffen – typischerweise der Lauflänge und gegebenenfalls des Gesamtlänge – und entscheidet dadurch maßgeblich über deren waffenrechtliche Einordnung, z.B. als erlaubnispflichtige oder verbotene Waffe. Die Messvorschriften sind insbesondere im § 1 Abs. 3 und 4 Beschussverordnung (BeschussV) normiert. Die Bedeutung der Bestimmungsmensur erstreckt sich zudem auf das Strafrecht (§ 52 WaffG), soweit Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen festgestellt werden. Die Beachtung der normierten Messmethoden ist insbesondere für Sachverständigengutachten, Behördenentscheidungen und gerichtliche Verfahren maßgebend.

Welche rechtlichen Normen regeln die Durchführung einer Bestimmungsmensur?

Die Durchführung einer Bestimmungsmensur richtet sich nach dem Waffengesetz (WaffG), dem Beschussgesetz (BeschG) sowie detailliert nach der Beschussverordnung (BeschussV). Wesentliche gesetzliche Vorschriften sind § 1 Abs. 3 und 4, sowie § 13 BeschussV, in denen detailliert vorgegeben wird, wie Maße wie Lauflänge und Gesamtlänge zu bestimmen sind. Ergänzend werden in rechtlicher Hinsicht auch technische Richtlinien und einschlägige DIN-Normen herangezogen, sofern sie von den gesetzlichen Vorgaben in Bezug genommen werden oder im Einzelfall als Auslegungshilfe dienen. Die Einhaltung dieser Normen ist insbesondere bei behördlichen Genehmigungen, Waffenbesitzkarten und bei der Kategorisierung als verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen zwingend.

Welchen Einfluss hat die Bestimmungsmensur auf die waffenrechtliche Zulassung und Einordnung von Waffen?

Die korrekte Durchführung der Bestimmungsmensur ist für die waffenrechtliche Zulassung und die rechtliche Einordnung einer Waffe entscheidend. Sie beeinflusst, ob eine Schusswaffe unter die Regelungen für kurze oder lange Waffen fällt und ob sie möglicherweise als Waffe mit verbotenen Eigenschaften klassifiziert wird. Die Messung der Lauflänge oder der Gesamtlänge hat beispielsweise Auswirkungen darauf, ob eine Waffe als Schusswaffe im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG gilt oder ob deren Besitz, Erwerb oder das Führen genehmigungspflichtig ist. Fehlerhafte Messungen können zu unzutreffenden rechtlichen Bewertungen führen, wodurch z.B. der Besitz einer Waffe irrtümlich als legal oder illegal eingestuft werden kann.

Wer ist rechtlich zur Durchführung einer Bestimmungsmensur berechtigt?

Rechtlich ist die Durchführung einer Bestimmungsmensur grundsätzlich denjenigen vorbehalten, die nach dem Beschussgesetz und der Beschussverordnung zur Prüfung und Bescheinigung berechtigt sind, insbesondere staatlich anerkannte Beschussämter sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Waffenwesen. Für privatwirtschaftliche Zwecke – etwa beim Handel oder bei Sammlerfragen – kann die Messung auch von sonstigen sachkundigen Personen vorgenommen werden; rechtsverbindliche Wirkung entfalten Messungen aber regelmäßig nur, wenn sie von den genannten Stellen vorgenommen und entsprechend dokumentiert werden.

Welche Anforderungen stellt das Recht an die Dokumentation der Bestimmungsmensur?

Die rechtliche Dokumentation der Bestimmungsmensur muss nachvollziehbar, überprüfbar und vollständig erfolgen. Sie beinhaltet die genaue Angabe des gemessenen Werts, die Beschreibung und Identifizierung der Waffe, das Messverfahren einschließlich etwaig angewandter Sonderregeln (z.B. abweichende Messpunkte bei Klappschäften), und die Angabe des Datums sowie der verantwortlichen Person oder Institution. Wird die Bestimmungsmensur im Rahmen einer behördlichen Überprüfung oder eines Gutachtens erstellt, sind Protokolle anzufertigen und entsprechende Nachweise vorzulegen, ggf. mit bildlicher Dokumentation der Messung. In Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist eine ordnungsgemäß dokumentierte Messung Beweismittel.

In welchen rechtlichen Streitigkeiten kann die Bestimmungsmensur entscheidend sein?

Die Bestimmungsmensur kann in verschiedenen rechtlichen Streitfällen von entscheidender Bedeutung sein, u.a. bei Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen das WaffG, bei Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse oder bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über waffenrechtliche Eigenschaften eines Gegenstands (z.B. bei Kaufverträgen, Gutachtenstreitigkeiten). Insbesondere in Strafverfahren wird häufig die korrekte Durchführung der Messung und deren rechtliche Bewertung zum Dreh- und Angelpunkt der gerichtlichen Entscheidung.

Welche Haftung droht bei fehlerhafter Bestimmungsmensur?

Wer eine Bestimmungsmensur fehlerhaft durchführt und dokumentiert, kann haftungsrechtlich und ggf. strafrechtlich in Anspruch genommen werden. Dies betrifft insbesondere Sachverständige, Beschussämter oder Waffenhändler, wenn sie durch fehlerhafte Angaben zu einer falschen waffenrechtlichen Einordnung beitragen, wodurch es zu einem rechtswidrigen Besitz, Erwerb oder Handel kommen kann. Falschaussagen bezüglich der durch Bestimmungsmensur festgestellten Maße können als Ordnungswidrigkeit oder – falls vorsätzlich – als Straftat (z.B. im Rahmen einer Urkundenfälschung oder des unerlaubten Waffenbesitzes) verfolgt werden. Auch eine zivilrechtliche Haftung, etwa im Rahmen eines Gewährleistungsfalls, ist denkbar.