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Berufliche Fortbildung

Begriff und Bedeutung der Beruflichen Fortbildung

Die berufliche Fortbildung bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, bereits erworbene berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern oder an neue Entwicklungen anzupassen. Sie richtet sich in erster Linie an Personen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikationen besitzen und im Berufsleben stehen. Ziel ist es, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu sichern sowie den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Abgrenzung zur Ausbildung und Weiterbildung

Die berufliche Fortbildung unterscheidet sich von der Erstausbildung dadurch, dass sie auf vorhandenen Kenntnissen aufbaut. Während die Ausbildung grundlegende Fähigkeiten für einen bestimmten Beruf vermittelt, dient die Fortbildung dazu, diese Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder aufzufrischen. Im Unterschied zur allgemeinen Weiterbildung ist die berufliche Fortbildung stets berufsbezogen und verfolgt das Ziel einer verbesserten Ausübung des aktuellen Berufs.

Arten der Beruflichen Fortbildung

  • Anpassungsfortbildungen: Diese dienen dazu, Wissen an aktuelle technische oder organisatorische Entwicklungen anzupassen.
  • Erhaltungsfortbildungen: Sie helfen dabei, bestehende Kenntnisse aktuell zu halten.
  • Aufstiegsfortbildungen: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen mit dem Ziel einer höheren Qualifikation innerhalb eines Berufs (z.B. Meister- oder Fachwirtabschlüsse).

Zugangsvoraussetzungen zur Beruflichen Fortbildung

Für viele Formen der beruflichen Fortbildung wird eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung vorausgesetzt. In einigen Fällen sind auch mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach Art und Inhalt der jeweiligen Maßnahme sowie nach den Vorgaben des Anbieters.

Anerkennung von Abschlüssen aus der Beruflichen Fortbildung

Viele Abschlüsse aus anerkannten Aufstiegsfortbildungen sind bundesweit einheitlich geregelt und werden branchenübergreifend anerkannt. Dazu zählen beispielsweise Titel wie „Meister“, „Fachwirt“ oder „Techniker“. Andere Zertifikate können regional unterschiedlich bewertet werden; ihre Anerkennung hängt häufig vom jeweiligen Arbeitgeber ab.

Bedeutung für das Arbeitsverhältnis

Der erfolgreiche Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung kann Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis haben – etwa durch erweiterte Aufgabenbereiche oder verbesserte Karrierechancen innerhalb eines Unternehmens.

Kostentragung bei Beruflicher Fortbildung

Die Kosten für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme können von verschiedenen Stellen übernommen werden: Häufig tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese selbst; in manchen Fällen beteiligt sich auch der Arbeitgeber ganz oder teilweise daran. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem Anspruch auf staatliche Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse oder Darlehen.

Lohnfortzahlung während der Teilnahme an einer Maßnahme

Ob während einer betrieblich unterstützten Maßnahme weiterhin Gehalt gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob es sich um eine innerbetriebliche Schulung handelt beziehungsweise ob entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

Zeitlicher Umfang und Organisation von Maßnahmen

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Der zeitliche Rahmen variiert stark: Es gibt sowohl kurze Seminare als auch mehrjährige Lehrgänge mit abschließender Prüfung . Viele Angebote finden außerhalb regulärer Arbeitszeiten statt , andere wiederum sind als Vollzeitmaßnahmen konzipiert .

< h3 > Prüfungsverfahren bei Aufstiegs – fortbildungen < / h3 >
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Bei vielen Aufstiegs – fortbildungen erfolgt am Ende ein standardisiertes Prüfungsverfahren , dessen Bestehen Voraussetzung für den Erwerb eines entsprechenden Titels ist . Diese Prüfungen werden meist durch zuständige Kammern organisiert .
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< h4 > Rechtlicher Schutz des Titels < / h4 >
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Bestimmte Bezeichnungen , wie zum Beispiel “ Meister “ , unterliegen einem besonderen Schutz . Ihre Führung ist nur nach erfolgreichem Abschluss entsprechender Prüfungsverfahren zulässig .
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema Berufliche Fortbildung (FAQ) < / h2 >

< h3 > Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen Anpassungs -, Erhaltungs -und Aufstiegsfortbildungen ? < / h3 >
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Anpassungs -und Erhaltungsfortbildungen dienen vor allem dem Aktualisieren vorhandener Kenntnisse ; sie führen in aller Regel nicht zu einem neuen berufsqualifizierenden Abschluss . Bei Aufstiegsfortbildungen hingegen steht am Ende häufig ein geschützter Titel , dessen Erwerb bestimmte rechtlich geregelte Voraussetzungen hat .
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< h3 > Ist ein Arbeitgeber verpflichtet , Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme freizustellen ? < / h3 >
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Eine generelle Verpflichtung besteht nicht ; jedoch können tarifvertragliche Regelwerke , Betriebsvereinbarungen oder individuelle Verträge entsprechende Ansprüche begründen .
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< h3 > Wer trägt grundsätzlich die Kosten für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme ? < / h3 >
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Grundsätzlich liegt die Kostentragung beim Teilnehmenden selbst ; allerdings kann je nach Situation auch eine Übernahme durch den Arbeitgeber erfolgen . Zudem existieren verschiedene staatlich geförderte Programme .

Sind Abschlüsse aus allen Formen der beruflichen
Fort­bil­dun­gen bundesweit anerkannt?

Nicht alle Abschlüsse genießen bundesweite Anerkennung; dies gilt insbesondere für solche,
die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Die Anerkennung hängt oft vom jeweiligen Anbieter
sowie dem Bedarf im Unternehmen ab.

Darf jeder einen geschützten Titel wie „Meister“ führen?

Titel wie „Meister“ dürfen nur geführt werden,
wenn zuvor das vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. 
Unberechtigtes Führen solcher Bezeichnungen kann rechtlich geahndet werden.

Muss während einer externen Weiterbildungsmaßnahme Lohn gezahlt werden?

Einen grundsätzlichen Anspruch gibt es nicht;
ob Lohn gezahlt wird,
richtet sich nach individuellen Vereinbarun­gen,
tarifvertrag­ lichen Regelun­gen
oder gesetzlichen Vorschriften.

Können Teilnehmende gegen Ablehnung ihrer Anmeldung klagen?

Möglichkeiten bestehen grundsätzlich dann,
wenn diskriminierende Gründe vorliegen 
oder wenn vertrag­ liche Zusagen verletzt wurden. 
Im Regelfall entscheidet jedoch allein der Anbieter über Zulassungsvoraussetzungen.