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Berichtigung falscher Angaben


Definition und Bedeutung der Berichtigung falscher Angaben

Die Berichtigung falscher Angaben bezeichnet im deutschen Recht die Verpflichtung oder Möglichkeit, unzutreffende, irrtümlich oder wissentlich abgegebene Informationen gegenüber Behörden, Gerichten oder privaten Dritten aktiv zu korrigieren. Die Thematik durchzieht zahlreiche Rechtsgebiete und nimmt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht eine zentrale Rolle ein. Ziel der Berichtigung ist die Wiederherstellung einer rechtlich maßgeblichen, korrekten Tatsachengrundlage, die für rechtswirksame Entscheidungen erforderlich ist.


Anwendungsbereiche der Berichtigung falscher Angaben

Berichtigungspflichten im Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht bestehen zahlreiche Konstellationen, in denen die Richtigstellung falscher oder unvollständiger Angaben verlangt wird. Beispielsweise ist der Antragsteller bei der Beantragung staatlicher Leistungen (z. B. Sozialleistungen, BAföG, steuerliche Vergünstigungen) verpflichtet, alle relevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Werden nachträglich Fehler erkannt oder ändern sich die Verhältnisse, so besteht eine Mitteilungspflicht (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I, § 153 AO).

Folgen unterlassener Berichtigung

Eine Nichtberichtigung oder bewusste Verschweigen der Unrichtigkeit kann schwerwiegende Folgen haben, wie etwa die Rückforderung zu Unrecht gewährter Leistungen, Versagung von Verwaltungsakten oder Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren (z. B. Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB).

Berichtigung im Zivilrecht

Auch im Zivilrecht können falsche Angaben, insbesondere in Willenserklärungen und Vertragsverhältnissen, berichtigt werden müssen. Hier stehen vor allem Erklärungen im Zusammenhang mit Vertragsanbahnung und Vertragsschluss im Fokus. Die Offenbarungspflicht nachträglich erkannter Fehler schützt vor anfechtbaren Verträgen und möglichen Schadensersatzforderungen.

Recht auf und Pflicht zur Richtigstellung

Im Zivilprozess besteht gemäß § 139 ZPO eine gerichtliche Hinweispflicht; Parteien sind gehalten, irrtümliche oder fehlerhafte Angaben umgehend zu korrigieren, um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen.

Berichtigungspflichten im Strafrecht

Im Strafrecht wird die Berichtigung insbesondere beim Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB), der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) oder der falschen Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) bedeutsam. Die Korrektur unrichtiger Angaben kann entlastend wirken oder strafmildernd berücksichtigt werden. Teilweise besteht eine strafbefreiende Wirkung im Rahmen der tätigen Reue, beispielsweise bei der Selbstanzeige nach § 371 AO (Steuerhinterziehung).


Gesetzliche Grundlagen der Berichtigung falscher Angaben

Zentrale Vorschriften im Überblick

  • § 153 AO (Berichtigung von Steuererklärungen): Verpflichtung zur umgehenden Korrektur steuerlich erheblicher Angaben.
  • § 60 SGB I (Mitwirkungs- und Berichtigungspflichten bei Sozialleistungen): Pflicht zur unverzüglichen Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Angaben.
  • § 123 BGB (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung): Korrektur unzutreffender Angaben zur Vermeidung von Rechtsfolgen.
  • § 263 StGB (Betrug): Korrektur kann strafmildernd oder strafbefreiend wirken, wenn ein Vorhaben rechtzeitig offengelegt wird.
  • § 371 AO (strafbefreiende Selbstanzeige): Spätere Berichtigung steuerrelevanter Angaben.

Verfahren der Berichtigung falscher Angaben

Korrekturmaßnahmen im Verwaltungsverfahren

Im Verwaltungsverfahren können fehlerhafte Angaben durch einen schriftlichen oder mündlichen Hinweis an die zuständige Behörde korrigiert werden. Die Meldung sollte unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Unrichtigkeit erfolgen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Verwaltungsrechtlicher Ablauf

  • Identifizierung der fehlerhaften Angabe
  • Information der jeweiligen Behörde über die Korrektur
  • Soweit vorgesehen: Nachweis oder Beleg der richtigen Angabe

Korrektur im gerichtlichen Verfahren

Bei gerichtlichen Prozessen erfolgt die Berichtigung fehlerhafter Tatsachen im Wege des Vorbringens in Schriftsätzen oder im Rahmen mündlicher Verhandlungen. Das Gericht ist verpflichtet, über die Konsequenzen zu belehren und unrichtige Angaben in den Prozessakten zu korrigieren.


Rechtliche Folgen der Berichtigung oder unterlassenen Berichtigung

Sanktionen bei unterlassener Berichtigung

Wird eine Berichtigungspflicht verletzt, können verschiedene Rechtsfolgen eintreten:

  • Rückforderung oder Aberkennung von Leistungen: Empfangene Leistungen können auf Basis unrichtiger Informationen zurückgefordert werden.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Falsche Angaben und das Unterlassen der Richtigstellung können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei schuldhafter Falschinformation kann eine Haftung für daraus entstehende Schäden bestehen.

Vorteile einer rechtzeitigen Berichtigung

Eine frühzeitige Korrektur kann negative Folgen verhindern, strafmildernd berücksichtigt werden oder sogar – insbesondere im Steuerrecht – zu einer Straffreiheit führen.


Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Häufig verwechselt werden die Begriffe Berichtigung, Widerruf und Rücknahme. Während die Berichtigung die Richtigstellung objektiv falscher Tatsachen meint, beziehen sich Widerruf und Rücknahme auf die Änderung oder das Zurücknehmen einer zuvor getroffenen Willenserklärung oder Verwaltungsentscheidung.


Bedeutung für die Praxis

Die Pflicht zur Berichtigung falscher Angaben ist ein zentrales Element des Vertrauensschutzprinzips und der Rechtssicherheit in Deutschland. Sie dient der Integrität rechtsstaatlicher Verfahren und schützt vor Fehlentscheidungen, finanziellen Nachteilen und strafrechtlichen Konsequenzen. Im Umgang mit Behörden, Gerichten und Vertragspartnern sollte daher auf die Richtigkeit der Angaben und deren rechtzeitige Korrektur größtes Augenmerk gelegt werden.


Zusammenfassung

Die Berichtigung falscher Angaben ist ein wichtiges Rechtsinstitut, das durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften in nahezu allen Rechtsgebieten verankert ist. Sie dient der Korrektur von Fehlern, dem Schutz der Rechtsordnung und der Wahrung von Vertrauen. Ihr Umfang erstreckt sich von Verwaltungs- über Zivil- bis hin zum Strafrecht. Die Kenntnis der einschlägigen Verpflichtungen und Verfahren ist unverzichtbar, um rechtliche Nachteile und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ich feststelle, dass eine Behörde falsche Angaben über mich gespeichert hat?

Wenn Sie bemerken, dass eine Behörde falsche personenbezogene Daten über Sie verarbeitet oder speichert, sind Sie berechtigt, gemäß § 17 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Berichtigung dieser Angaben zu verlangen. Sie sollten zunächst der betreffenden Behörde den Fehler schriftlich mitteilen und dabei möglichst genaue Angaben zur fehlerhaften Information sowie zur korrekten Angabe machen. Es empfiehlt sich zudem, entsprechende Nachweise (zum Beispiel Urkunden oder Bescheinigungen) beizufügen, um Ihre Angaben zu belegen. Nach Eingang Ihres Berichtigungsantrags ist die Behörde verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu prüfen und bei Vorliegen eines Fehlers zu berichtigen. Sollte die Behörde Ihrem Berichtigungsbegehren nicht nachkommen, steht Ihnen das Recht zu, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen oder gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kann die Berichtigung auch von Dritten beantragt werden?

Grundsätzlich ist das Recht auf Berichtigung ein höchstpersönliches Recht, das nur von der betroffenen Person selbst geltend gemacht werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen: Handelt zum Beispiel ein gesetzlicher Vertreter für eine beschränkt geschäftsfähige oder nicht geschäftsfähige Person (etwa Eltern für ihr Kind oder ein Betreuer für einen Betreuten), kann auch dieser eine Berichtigung beantragen. Ebenso können Erben nach dem Tod der betroffenen Person unter bestimmten Voraussetzungen ein Berichtigungsbegehren geltend machen, insbesondere wenn es um die postmortale Fürsorgepflicht oder das Persönlichkeitsrecht geht. Dritte ohne berechtigtes Interesse oder ohne ausdrückliche Vollmacht haben dieses Recht hingegen nicht.

Welche Fristen gelten für die Berichtigung falscher Angaben durch Behörden?

Das Gesetz sieht für die Bearbeitung von Berichtigungsanträgen keine konkrete Frist vor, fordert aber in Art. 16 DSGVO die unverzügliche Korrektur bzw. Ergänzung fehlerhafter Daten. In der Praxis bedeutet dies, dass die Behörde nach Zugang des Antrags ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Sollte die Überprüfung umfangreicher sein oder Rücksprachen und Nachweise erforderlich machen, darf die Bearbeitungsdauer das erforderliche Maß nicht überschreiten. In der Regel geht die Rechtsprechung von einer angemessenen Erledigungszeit von wenigen Wochen aus. Eine Versagung oder Verzögerung der Berichtigung muss Ihnen begründet werden.

Was passiert, wenn die Behörde die Berichtigung ablehnt?

Lehnt eine Behörde Ihren Antrag auf Berichtigung ab, muss sie diese Entscheidung schriftlich begründen. Sie können gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen und sich zudem an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Sie haben auch die Möglichkeit, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gerichtlich durchzusetzen. Oft empfiehlt es sich, vor einem Klageverfahren die Möglichkeit des behördlichen Widerspruchs oder der Beschwerde zu nutzen, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

Gelten für private Unternehmen dieselben Regeln wie für Behörden?

Das Recht auf Berichtigung ist sowohl für öffentliche Stellen (Behörden) als auch für private Unternehmen geregelt, wobei die jeweiligen Datenschutzgesetze Anwendung finden. Für private Unternehmen gilt unmittelbar die DSGVO (Art. 16). Im Umgang mit Behörden wird ergänzend das BDSG sowie jeweils spezielles Fachrecht einbezogen. Die Verpflichtungen zur schnellen und vollständigen Korrektur personenbezogener Daten bestehen grundsätzlich sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Stellen, wobei die Umsetzung und die weiterführenden Rechte, wie Widerspruchs- oder Beschwerdemöglichkeiten, ähnlich gestaltet sind.

Sind Behörden zur Benachrichtigung verpflichtet, wenn sie Angaben berichtigen?

Wird eine Berichtigung personenbezogener Daten vorgenommen, ist die verantwortliche Behörde nach Art. 19 DSGVO grundsätzlich verpflichtet, alle Empfänger, an die die betreffenden Daten weitergegeben wurden, über die Berichtigung zu informieren, soweit dies möglich und nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Die betroffene Person kann verlangen, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. Die Benachrichtigungspflicht dient der Sicherstellung, dass fehlerhafte Angaben nicht weiterverbreitet oder auf Basis falscher Daten Entscheidungen getroffen werden.

Was ist bei der Berichtigung von Angaben im Straf- oder Melderegister zu beachten?

Für die Berichtigung von Einträgen in speziellen Registern, wie dem Bundeszentralregister oder dem Melderegister, gelten zum Teil besondere Verfahrensregelungen. Im Bundeszentralregister wird ein Berichtigungsverfahren gemäß § 52 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) durchgeführt. Auch hier ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, dem Nachweise über die Unrichtigkeit beizufügen sind. Die Überprüfung unterliegt besonderen formellen Voraussetzungen, etwa Anhörung einer betroffenen oder meldenden Behörde. Die Fristen und Abläufe können vom allgemeinen Verwaltungsrecht abweichen und sind in den jeweiligen Fachgesetzen geregelt. Eine widerspruchsfreie und rechtssichere Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse muss immer das Ziel sein.