Begriff und Bedeutung der Weiterbildung
Weiterbildung bezeichnet alle Maßnahmen, die dazu dienen, bereits erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten oder Qualifikationen zu vertiefen, zu erweitern oder an neue Anforderungen anzupassen. Sie richtet sich in der Regel an Personen, die eine erste Ausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich oder persönlich weiterentwickeln möchten. Im Unterschied zur Erstausbildung steht bei der Weiterbildung das lebenslange Lernen im Vordergrund.
Arten und Formen der Weiterbildung
Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formen erfolgen. Dazu zählen unter anderem Seminare, Lehrgänge, Fernkurse sowie betriebsinterne Schulungen. Auch Umschulungen und Anpassungsqualifizierungen fallen unter den Begriff der Weiterbildung. Die Angebote können sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bildungsträgern organisiert werden.
Betriebliche und individuelle Weiterbildung
Betriebliche Weiterbildungen werden vom Arbeitgeber initiiert oder unterstützt und finden häufig während der Arbeitszeit statt. Individuelle Weiterbildungen hingegen werden eigenverantwortlich durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer organisiert; sie können außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Formale versus non-formale Weiterbildung
Formale Weiterbildungen führen oft zu anerkannten Abschlüssen oder Zertifikaten. Non-formale Weiterbildungen vermitteln Wissen ohne formellen Abschlussnachweis; sie sind jedoch für die persönliche Entwicklung ebenso bedeutsam.
Rechtliche Grundlagen zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist grundsätzlich freiwillig. In bestimmten Fällen kann ein Arbeitgeber jedoch verlangen, dass Beschäftigte an spezifischen Fort- oder Weiterbildungen teilnehmen – etwa wenn dies für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten erforderlich ist.
Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Arten von Weiterbildung besteht nicht generell für alle Beschäftigten; er kann sich aber aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben.
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es verpflichtende Fort- bzw. Weiterbildungsregelungen aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben.
Kostenübernahme bei beruflicher Weiterbildung
Ob Kosten für eine Maßnahme übernommen werden müssen, hängt vom Einzelfall ab: Wird eine Maßnahme vom Arbeitgeber angeordnet beziehungsweise liegt ein betriebliches Interesse vor, trägt meist das Unternehmen die Kosten ganz oder teilweise sowie gegebenenfalls entstehende Reise- und Übernachtungskosten.
Bei selbst gewählter individueller Fortbildung tragen Teilnehmende in vielen Fällen selbst die Kosten; es bestehen jedoch Möglichkeiten öffentlicher Förderung durch verschiedene Institutionen wie beispielsweise Agenturen für Arbeit.
Auch steuerliche Aspekte spielen bei den Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen eine Rolle: Unter bestimmten Voraussetzungen können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Arbeitsrechtliche Aspekte rund um die Freistellung zur Teilnahme an einer Weiterbildung
Ob Beschäftigte Anspruch auf Freistellung während einer Bildungsmaßnahme haben – also bezahlte Zeit zur Teilnahme erhalten -, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
In einigen Bundesländern existieren spezielle Gesetze zum Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung genannt), welche einen Anspruch auf bezahlte Freistellung regeln.
Unabhängig davon können auch tarifvertragliche Regelungen greifen.
Wird eine Maßnahme im Interesse des Unternehmens durchgeführt beziehungsweise angeordnet,
besteht häufig Anspruch auf Lohnfortzahlung während dieser Zeit.
Zeitpunkt und Dauer der Freistellung
Der Zeitpunkt sowie Umfang einer möglichen Freistellung richten sich nach betrieblichen Erfordernissen,
gesetzlichen Vorgaben sowie vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Zertifikate & Nachweise über absolvierte Maßnahmen
Nach erfolgreicher Absolvierung vieler Maßnahmen erhalten Teilnehmende Bescheinigungen,
Zertifikate oder Zeugnisse über ihre erworbenen Kenntnisse bzw. Fähigkeiten.
Diese Nachweise sind insbesondere dann relevant,
wenn sie Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten darstellen
oder gegenüber Dritten belegt werden sollen.
Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland
Abschlüsse ausländischer Bildungseinrichtungen bedürfen oftmals eines Anerkennungsverfahrens,
um ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Qualifikationen festzustellen;
dies betrifft insbesondere reglementierte Berufe.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Weiterbildung“
Muss mein Arbeitgeber mir immer eine berufliche Weiterbildung ermöglichen?
Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch einen Anspruch darauf, dass ihm vom Arbeitgeber eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme ermöglicht wird. Ein solcher Anspruch kann sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben.
Darf mein Arbeitgeber mich verpflichten, an einer bestimmten Schulung teilzunehmen?
Soweit es betriebliche Gründe erfordern – etwa weil gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen notwendig sind -, darf ein Unternehmen Mitarbeitende dazu verpflichten, entsprechende Schulungsmaßnahmen wahrzunehmen.
Muss ich meine reguläre Arbeit fortsetzen während ich mich weiterbilde?
Sollte keine ausdrückliche Freistellungsregelung bestehen (zum Beispiel durch Gesetzgebung zum Bildungsurlaub), muss neben einer individuell organisierten Maßnahme grundsätzlich weiterhin gearbeitet werden.
Können mir durch meine Teilnahme Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen?
Soweit gesetzlich geschützte Rechte eingehalten wurden (etwa beim Bildungsurlaub), dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen. Bei eigenständig organisierter privater Fortbildung außerhalb dienstlicher Belange bleibt das Arbeitsverhältnis unberührt.
Können mir entstandene Kosten erstattet werden?
Ob entstandene Kosten erstattet werden müssen hängt davon ab,
ob es sich um eine arbeitgeberseitig veranlasste Maßnahme handelt.
Bei privat organisierten Kursen besteht kein genereller Kostenerstattungsanspruch.
Es empfiehlt sich stets vorab zu klären,
wer welche Aufwendungen übernimmt.
Darf ich nach Abschluss meiner geförderten betrieblichen Fortbildung kündigen?
Es ist möglich,
dass mit dem Unternehmen Rückzahlungsvereinbarungen getroffen wurden,
falls innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss gekündigt wird.
Solche Vereinbarungen müssen transparent sein
und dürfen keine unangemessenen Benachteiligung enthalten.
Müssen Zertifikate deutscher Anbieter überall anerkannt werden?
Die Anerkennung von Zertifikaten richtet sich danach,
ob diese staatlich geprüft beziehungsweise allgemein anerkannt sind
sowie welchen Stellenwert sie am jeweiligen Arbeitsplatz besitzen.
Eine automatische bundesweite Gültigkeit besteht nicht immer;
dies gilt besonders bei internationalen Bewerbungen.
Besteht ein Recht auf unbezahlte Freistellung zur privaten Fortbildung?
Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung existiert nicht flächendeckend;
individuelle Absprachen mit dem Unternehmen bleiben möglich
sofern betriebliche Abläufe dadurch nicht beeinträchtigt sind.