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Autovermietung an Minderjährige


Definition und Bedeutung der Autovermietung an Minderjährige

Die Autovermietung an Minderjährige beschreibt das Vermieten von Kraftfahrzeugen an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Deutschland und vielen anderen Staaten ist die Fahrzeugmiete für diese Altersgruppe mit vielfältigen rechtlichen Einschränkungen und Besonderheiten verbunden. Der Begriff berührt Aspekte aus dem Straßenverkehrsrecht, Vertragsrecht sowie dem Haftungsrecht. Die Autovermietung an Minderjährige ist aus rechtlicher Sicht kritisch zu betrachten, da sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden müssen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Alterserfordernisse nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht liegt die Volljährigkeit bei 18 Jahren (§ 2 BGB). Minderjährige sind demnach Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zusammenhang mit Fahrzeuganmietungen bestehen zwei zentrale rechtliche Hürden:

  • Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit: Minderjährige gelten gemäß § 104 BGB als beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig (bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres).
  • Fahrerlaubnis: Das Führen eines Kraftfahrzeugs wird in Deutschland i.d.R. erst ab 18 Jahren (bzw. mit Ausnahme beim begleiteten Fahren ab 17, § 2 Abs. 5 StVG) gestattet.

Vertragsrechtliche Aspekte

Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Nach § 104 f. BGB sind Minderjährige nur eingeschränkt oder gar nicht geschäftsfähig:

  • Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; jeglicher Mietvertrag ist nichtig (§ 105 BGB).
  • Minderjährige ab sieben Jahren bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) sind beschränkt geschäftsfähig. Ihre Willenserklärungen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (§ 107 BGB), es sei denn, es handelt sich um einen ausschließlich wirkungsvorteilhaften Rechtsakt oder der Vertrag wird mit eigenen Mitteln (Taschengeldparagraph, § 110 BGB) erfüllt. Autovermietungen fallen i.d.R. nicht darunter, weil sie weder ausschließlich vorteilhaft noch mit üblichen Mitteln des Minderjährigen erfüllbar sind.

Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Die Anmietung eines Fahrzeugs durch Minderjährige ist nur dann wirksam, wenn die gesetzlichen Vertreter ihre Einwilligung erteilen (§ 107, § 1626, § 1629 BGB). Eine nachträgliche Genehmigung (§ 108 BGB) kann den Vertrag nachträglich wirksam machen. Fehlende Zustimmung führt zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrags.

Straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen

Fahrerlaubnis-Erfordernis

Das Führen eines Fahrzeugs setzt eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Minderjährige unter 18 Jahren verfügen für gewöhnlich nicht über eine entsprechende Fahrerlaubnis, außer beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (sog. BF17-Modell). Autovermieter sind verpflichtet, sich von der Fahrerlaubnis zu überzeugen; andernfalls drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.

Haftung des Vermieters

Vermieter haften, wenn sie wissentlich oder fahrlässig einem Minderjährigen ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug bereitstellen (§ 6 PflVG, § 21 Abs. 1 StVG). Dies gilt sowohl im zivilrechtlichen als auch im strafrechtlichen Rahmen.

Vertragliche und praktische Handhabung durch Autovermieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Autovermietungen

Die meisten Vermieter schließen Minderjährige über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Mindestalter, Fahrerlaubnisnachweis) dezidiert vom Mietvorgang aus. Standardisierte Altersgrenzen liegen zumeist bei mindestens 18 Jahren, teilweise bis 21 oder 25 Jahren, abhängig von der Fahrzeugkategorie und Risikobewertung der Versicherer.

Versicherungstechnische Aspekte

Versicherungsschutz im Schadensfall

Versicherungsunternehmen verweigern regelmäßig den Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug entgegen vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen (z.B. ohne Fahrerlaubnis) gefahren wurde. Im Schadensfall trägt somit der Vermieter ein erhebliches Risiko, haftbar gemacht zu werden.

Haftungsdurchgriff bei Minderjährigen

Ist ein Minderjähriger ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Mietwagens und verursacht einen Schaden, ist neben dem Minderjährigen auch der Vermieter regresspflichtig. Die elterliche Haftung ist jedoch auf grobe Verletzung der Aufsichtspflicht beschränkt (§ 832 BGB).

Unterschiedliche Regelungen im internationalen Kontext

Im Ausland gelten zum Teil abweichende Alters- und Fahrerlaubnisregelungen für die Anmietung von Fahrzeugen. In manchen Ländern ist die Anmietung bereits ab 16 oder 21 Jahren mit Sonderregelungen möglich. Besondere Aufmerksamkeit ist der Frage zu widmen, welche Versicherungsbedingungen dort greifen und wie etwaige Rechtsverletzungen sanktioniert werden.

Strafen und Konsequenzen bei Verstößen

Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Folgen

Die vorsätzliche oder fahrlässige Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen Minderjährigen ohne erforderliche Fahrerlaubnis ist strafbar (§ 21 Abs. 1 StVG) und kann hohe Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Zusätzlich drohen versicherungsrechtliche Rückforderungen (Regress).

Zivilrechtliche Folgen für Vermieter und Erziehungsberechtigte

Wird das Fahrzeug von einem Minderjährigen ohne Fahrerlaubnis bewegt und kommt es zu einem Schaden, können Vermieter und Erziehungsberechtigte (bei Aufsichtspflichtverletzung) zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden (§§ 823 ff. BGB).

Besonderheiten: Autovermietung im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17

Im Rahmen des begleiteten Fahrens dürfen Jugendliche bereits ab 17 mit entsprechender Fahrerlaubnis unter Aufsicht einer zugelassenen Begleitperson fahren. Eine Autovermietung ist hier nur möglich, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Verantwortlich ist insbesondere, dass der Mietvertrag über einen volljährigen Erziehungsberechtigten abgeschlossen und die Begleitperson legitimiert ist.

Fazit

Die Autovermietung an Minderjährige ist im deutschen Recht grundsätzlich ausgeschlossen und nur unter strikten Voraussetzungen zulässig. Zentral sind dabei das Erfordernis der vollen Geschäftsfähigkeit, das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis sowie die Beachtung vertraglicher und versicherungsrechtlicher Regelungen. Im Regelfall besteht für Minderjährige ein umfassendes Verbot, Kraftfahrzeuge anzumieten und zu führen. Verstöße können erhebliche strafrechtliche, ordnungsrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen darf ein Mietwagen an Minderjährige herausgegeben werden?

Nach deutschem Recht ist die Vermietung von Kraftfahrzeugen an Minderjährige grundsätzlich problematisch. Minderjährige gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als beschränkt geschäftsfähig gemäß § 106 BGB, was bedeutet, dass sie Verträge grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen können. Ohne diese Zustimmung ist ein Mietvertrag schwebend unwirksam. Ein Mietwagenvertrag stellt kein sogenanntes „lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft“ im Sinne des § 107 BGB dar, da der Minderjährige mit der Übernahme eines Fahrzeugs nicht nur Rechte, sondern auch erhebliche Pflichten (bspw. Rückgabe, Haftung für Schäden) übernimmt. Darüber hinaus bestehen führerscheinrechtliche Vorgaben, da das Führen eines Kraftfahrzeugs erst ab einem bestimmten Alter und mit gültiger Fahrerlaubnis zulässig ist. Die allermeisten gewerblichen Autovermieter haben zudem in ihren Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen Mindestaltergrenzen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

Welche haftungsrechtlichen Besonderheiten sind bei der Vermietung an Minderjährige zu beachten?

Wird dennoch ein Fahrzeug an einen Minderjährigen vermietet, können zivilrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen für die Autovermietung entstehen. So kann das Unternehmen im Schadensfall – etwa bei einem Unfall – haftbar gemacht werden, falls erkennbar war, dass die Person minderjährig und somit nur beschränkt geschäftsfähig ist. Außerdem haftet der Minderjährige selbst nur eingeschränkt für Pflichtverletzungen aus dem Mietvertrag, da die Wirksamkeit des Vertrags vom Vorliegen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängt (§§ 107, 108 BGB). Ohne wirksamen Vertrag haften auch die Eltern nur in besonderen Fällen, z. B. bei Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB.

Welche strafrechtlichen Risiken ergeben sich für einen Autovermieter?

Strafrechtlich kann die Herausgabe eines Fahrzeugs an einen minderjährigen, nicht volljährig fahrberechtigten Nutzer, einen Verstoß gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) darstellen, wenn der Vermieter weiß oder fahrlässig nicht prüft, dass keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Hier drohen Freiheits- oder Geldstrafen. Auch eine eventuelle Beihilfe zu weiteren Straftaten (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB) kann relevant werden.

Ist eine elterliche Einwilligung ausreichend, um einem Minderjährigen ein Auto zu vermieten?

Selbst mit einer schriftlichen oder mündlichen Einwilligung der Eltern ist die Mietwagenüberlassung an Minderjährige rechtlich nur dann zulässig, wenn die jeweilige Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Für Fahrzeuge der Klasse B (Pkw) ist diese erst ab 18 Jahren (bzw. 17 Jahren im Rahmen von begleitetem Fahren) möglich. Die Einwilligung allein schafft keine generelle Rechtssicherheit; sie kann jedoch die Wirksamkeit des Vertrags sichern, sofern alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das Fahrerlaubnisrecht, eingehalten werden.

Gibt es spezielle gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Arten von Mietfahrzeugen?

Für bestimmte Fahrzeugklassen, wie bspw. Mofas oder Mopeds, die ab 15 bzw. 16 Jahren mit entsprechender Fahrerlaubnis geführt werden dürfen, bestehen seitens des Gesetzgebers weniger strenge Altersbeschränkungen. Hier ist, bei Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis, eine Vermietung unter Umständen auch an Minderjährige möglich, solange die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt und der Vertrag den Vorschriften des Minderjährigenrechts entspricht.

Welche Informations- und Prüfpflichten treffen das Autovermietungsunternehmen?

Autovermieter sind verpflichtet, das Alter sowie die Fahrerlaubnis der mietenden Person zu überprüfen, um ihre zivil- und strafrechtlichen Risiken zu minimieren. Das Unternehmen muss Ausweisdokumente und den Führerschein kontrollieren und dokumentieren. Die Unterlassung dieser Prüfpflichten kann im Schadensfall zu einer erheblichen Haftungsverlagerung auf das Unternehmen führen. Ggf. kann das Unternehmen sich gegenüber Dritten nicht entlasten, wenn es an diese Sorgfaltspflichten nicht nachkommt.

Wie verhalten sich Versicherungsverträge bei Vermietung an Minderjährige?

Die meisten Versicherungspolicen schließen Schäden aus, die durch nicht berechtigte Fahrer – also insbesondere Minderjährige ohne entsprechende Fahrerlaubnis – verursacht wurden. Wird ein solcher Schaden durch einen Minderjährigen als Fahrer verursacht, riskiert das Vermietungsunternehmen den Verlust des Versicherungsschutzes. Dies kann zudem zu erheblichen Regressforderungen des Versicherers gegen das Vermietunternehmen führen.

Welche gesetzlichen Änderungen sind im Bereich der Autovermietung an Minderjährige in Zukunft möglich?

Die Entwicklungen im Fahrerlaubnis- und Vertragsrecht werden regelmäßig angepasst, beispielsweise durch die Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren oder bei der Absenkung der Altersgrenzen für spezifische Fahrzeugklassen. Entsprechende Gesetzesänderungen können künftig dazu führen, dass bestimmte Vermietungen an Minderjährige erleichtert oder weiter beschränkt werden. Autovermietungen sind daher gehalten, aktuelle Entwicklungen im Blick zu behalten und ihre Vertragsbedingungen, Kontrollverfahren und Versicherungsabschlüsse stets dem geltenden legislativen Rahmen anzupassen.