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Automatenaufstellung


Automatenaufstellung – Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die Automatenaufstellung bezeichnet das gewerbliche Bereitstellen von Automaten an öffentlich zugänglichen Orten oder in gewerblichen Einrichtungen. Typische Anwendungsbereiche sind Geldspielautomaten, Warenautomaten (z.B. Getränke-, Snackautomaten), Unterhaltungs- und Dienstleistungsautomaten (z.B. Musik- oder Parkscheinautomaten). Die Automatenaufstellung ist in Deutschland umfassend rechtlich geregelt und unterliegt unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, abhängig von der Art des Automaten und dem Ort der Aufstellung. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Automatenaufstellung unter besonderer Berücksichtigung der branchenrelevanten Regelungen.


Definition und Abgrenzungen

Automaten im rechtlichen Sinne sind technische Vorrichtungen, die nach Geldeinwurf oder einer ähnlichen Aktivierung eine Ware, Dienstleistung oder ein Spiel anbieten. Die rechtliche Definition variiert entsprechend dem Anwendungsbereich, zum Beispiel im Kontext des Glücksspielstaatsvertrags, der Gewerbeordnung (GewO) oder der Lebensmittelinformationsverordnung.

Waren- und Dienstleistungsautomaten

Zu den Warenautomaten zählen etwa Zigaretten-, Getränke- und Snackautomaten. Dienstleistungsautomaten sind technische Systeme, die eine Dienstleistung gegen Entgelt anbieten, wie beispielsweise Kopierer oder Waschmaschinen.

Geld- und Unterhaltungsspielautomaten

Geldspielautomaten sind Geräte, die Gewinnmöglichkeiten gegen Geldeinsatz bieten. Unterhaltungsspielautomaten ermöglichen dagegen lediglich das Spielen ohne Gewinnmöglichkeit (sogenannte „Fun Games“). Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Regelungen.


Gewerberechtliche Anforderungen

Die rechtlichen Anforderungen an die Automatenaufstellung ergeben sich maßgeblich aus der Gewerbeordnung sowie aus Spezialregelungen, abhängig vom Automatentyp.

Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung (GewO)

Für die Aufstellung von Geldspielautomaten setzt § 33c GewO eine behördliche Erlaubnis voraus. Diese Erlaubnis ist an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt, etwa die persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person sowie die Einhaltung einschlägiger Jugendschutzbestimmungen.

Zuverlässigkeitsprüfung

Die zuständige Behörde prüft, ob die aufstellende Person die für die Automatenaufstellung erforderliche Zuverlässigkeit aufweist. Dies umfasst insbesondere polizeiliche Führungszeugnisse und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Eine fehlende Zuverlässigkeit kann zur Versagung oder zum Entzug der Erlaubnis führen.

Stellplatzanforderungen

Nach § 33c Abs. 3 GewO dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur in zugelassenen Betriebsarten wie Spielhallen, Gaststätten oder Wettannahmestellen aufgestellt werden. Die Anzahl der aufstellbaren Geräte ist gesetzlich begrenzt.

Abstandregelungen

Viele Bundesländer schreiben Mindestabstände zwischen Spielhallen und zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche vor. Diese Regelungen sind in den Landesausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) konkretisiert.

Anzeige- und Genehmigungspflichten

Neben der Erlaubnispflicht ist die Aufnahme oder Änderung einer Automatenaufstellung beim Gewerbeamt anzuzeigen (§ 14 GewO). Im Rahmen der Anzeige müssen typenspezifische Angaben zum Automaten gemacht werden.


Glücksspielrechtliche Vorschriften

Für die Aufstellung von Geldspielautomaten gelten die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sowie das jeweilige Ausführungsgesetz der Bundesländer.

Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag

Ein Geldspielautomat ist nach § 3 Abs. 1 GlüStV ein Glücksspiel, wenn der Einsatz des Teilnehmers für die Möglichkeit eines Gewinns maßgeblich ist. Für die Aufstellung solcher Automaten ist daher eine zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich, die im Zusammenhang mit der Gewerbeerlaubnis zu beantragen ist.

Technische Zulassung und Prüfungen

Die Zulassung und Überwachung von Glücksspielgeräten unterliegt der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Nur nach § 12 Spielverordnung (SpielV) zugelassene Automaten dürfen aufgestellt werden.

Sperr- und Spielersperrsysteme

Für Spielhallen besteht seit Inkrafttreten des GlüNeuRStV (2021) die Pflicht zur Anbindung an das zentrale Sperrsystem OASIS zum Schutz suchtgefährdeter Personen.


Steuerrechtliche Aspekte

Die Automatenaufstellung ist steuerrechtlich relevant.

Umsatzsteuer

Automatenumsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), soweit keine Ausnahme wie beispielsweise der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Waren gilt.

Vergnügungssteuer

Viele Kommunen erheben eine Vergnügungssteuer auf die Aufstellung bestimmter Automaten, insbesondere von Geldspielautomaten. Die Bemessung erfolgt je nach Stadt unterschiedlich, meist nach Anzahl und Art der Geräte oder dem Einspielergebnis.


Weitere Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Automatenaufstellung kann weiteren gesetzlichen Anforderungen unterliegen.

Jugendschutz

Gemäß § 6 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und § 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist die Aufstellung von Geräten mit jugendgefährdenden Inhalten oder Glücksspielangeboten für Minderjährige unzulässig.

Datenschutz bei Automaten

Bei Automaten, die personenbezogene Daten verarbeiten, zum Beispiel bei Ausweisprüfung durch Zigarettenautomaten, sind die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen. Insbesondere müssen Datensparsamkeit, Transparenz und technische Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Lebensmittelrechtliche Aspekte

Automaten, die Lebensmittel anbieten, unterliegen den Vorschriften der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) sowie der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), einschließlich der Kennzeichnungspflichten für Inhaltsstoffe und Allergene.


Pflichten des Aufstellers

Aufstellende Unternehmen haben umfassende Pflichten zur ordnungsgemäßen Wartung, zum Betrieb, zur Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen:

  • Kontrolle der Funktion und Sicherheit der Automaten
  • Einhalten von Wartungsintervallen und Hygienestandards
  • Umsetzung des Jugendschutzes (Alterskontrolle)
  • Meldung und Beseitigung technischer Störungen oder Manipulationen
  • Dokumentation und Nachweispflicht gegenüber den Behörden

Sanktionen und Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben der Automatenaufstellung können verschiedene Folgen haben. Diese reichen von Bußgeldern nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bis hin zum Entzug der Aufstellerlaubnis nach § 35 GewO bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.


Zusammenfassung

Die Automatenaufstellung ist ein umfangreich geregeltes Gewerbe mit verschiedenen rechtlichen Anforderungen, die von gewerbe-, glücksspiel-, steuer-, jugend- und datenschutzrechtlichen Vorschriften bis hin zu lebensmittelrechtlichen Bestimmungen reichen. Wer Automaten gewerblich aufstellen möchte, muss sich vorab umfassend mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen auseinandersetzen und deren Einhaltung dauerhaft sicherstellen. Die gesetzlichen Vorgaben dienen dem Schutz der Allgemeinheit, insbesondere dem Verbraucher- und Jugendschutz sowie der Bekämpfung von Geldwäsche und Spielsucht.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für die Aufstellung von Automaten zu erfüllen?

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Automatenaufstellung hängen maßgeblich von der Art des Automaten ab. Für Geldspielgeräte und andere Glücksspielautomaten ist eine besondere Erlaubnis gemäß § 33c Gewerbeordnung (GewO) erforderlich, die vom Gewerberegister ausgestellt wird. Zusätzlich sind Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten, um den Zugang Minderjähriger zu verhindern. Automaten, die Waren oder Dienstleistungen anbieten (z.B. Snackautomaten), benötigen zwar grundsätzlich keine spezielle Erlaubnis, unterliegen jedoch den allgemeinen gewerberechtlichen Vorschriften, einschließlich einer Gewerbeanmeldung und der Einhaltung von Hygiene- sowie Produktsicherheitsvorschriften. Weiterhin ist für alle Automaten die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben, des Datenschutzes (bei Videoüberwachung oder personenbezogenen Datenverarbeitung am Automaten) sowie gegebenenfalls der Richtlinien zur Barrierefreiheit sicherzustellen.

Welche Rolle spielen Standortgenehmigungen und Bauordnungsrecht bei der Automatenaufstellung?

Noch bevor ein Automat aufgestellt werden kann, muss geprüft werden, ob der geplante Standort baurechtlich zulässig ist. Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben, je nach Automatenart, unterschiedliche Anforderungen vor. Insbesondere für Geldspielgeräte sind Vorgaben hinsichtlich Mindestabständen zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder anderen sensiblen Einrichtungen zu berücksichtigen. Oft werden auch Raumgrößen, Sichtschutz oder besondere Zugangsbeschränkungen verlangt, beispielsweise in Gaststätten oder Spielhallen. Zudem kann in bestimmtem städtebaulichem Kontext eine Baugenehmigung erforderlich sein, wenn etwa bauliche Veränderungen für die Automatenaufstellung notwendig werden. Deshalb ist auch die Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt obligatorisch.

Welche gewerberechtlichen Pflichten treffen den Automatenaufsteller?

Automatenaufsteller unterliegen umfangreichen gewerberechtlichen Pflichten. Das Gewerbe muss ordnungsgemäß beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden; dabei sind Art und Anzahl der aufgestellten Automaten sowie deren Standorte anzugeben. Änderungen wie Standortwechsel oder neue Automaten sind unverzüglich zu melden. Zusätzlich müssen alle relevanten Nachweise wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen, ggf. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und polizeiliche Führungszeugnisse nach § 33c GewO vorgelegt werden. Automatenaufsteller sind darüber hinaus verpflichtet, regelmäßige Wartungen und Prüfungen nach technischen Regeln (zum Beispiel der Technischen Richtlinie TR 5 für Geldspielgeräte) zu dokumentieren und Behörden auf Nachfrage vorzulegen. Das Nichtbeachten dieser Pflichten kann zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und zum Entzug der Aufstellerlaubnis führen.

Welche steuerrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?

Jede Einnahme aus Automatenbetrieb unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, die monatlich oder vierteljährlich erklärt werden muss. Für bestimmte Automatentypen, wie zum Beispiel Geldspielgeräte, gilt zusätzlich die Vergnügungssteuer, die eine kommunale Abgabe ist und je nach Stadt oder Gemeinde erhebliche Unterschiede aufweist. Automatenaufsteller sind verpflichtet, die Umsätze korrekt zu erfassen, Kassenberichte und Buchhaltungsunterlagen jederzeit prüfbar aufzubewahren und auf behördliche Anforderung vorzulegen. Bei Manipulation von Zählerständen oder Umsatzverschleierung drohen hohe Steuernachzahlungen, Bußgelder und strafrechtliche Verfolgung.

Was ist aus jugendschutzrechtlicher Sicht bei der Automatenaufstellung zu beachten?

Je nachdem, ob der Automat Waren, Dienstleistungen oder Glücksspiele anbietet, gelten unterschiedliche jugendschutzrechtliche Anforderungen. Insbesondere für Geldspielgeräte und Tabakautomaten bestehen strenge Alterskontrollpflichten (in der Regel Zutritt oder Nutzung erst ab 18 Jahren). Die Betreiber müssen sicherstellen, dass entweder automatische Identifikationssysteme installiert sind (z.B. EC-Karten-, Personalausweis- oder Führerscheinkontrolle) oder das Personal vor Ort aktiv den Jugendschutz gewährleistet. Verstöße gegen die jugendschutzrechtlichen Vorgaben werden mit hohen Bußgeldern geahndet und führen zum Entzug der Betriebserlaubnis.

Welche haftungs- und sicherheitsrechtlichen Pflichten bestehen für den Automatenaufsteller?

Der Automatenaufsteller trägt die Verantwortung für die technische Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Automaten. Rechtsgrundlage hierfür sind unter anderem das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung. Automaten müssen regelmäßig gewartet, auf Funktion und Stromsicherheit geprüft werden. Mängel oder Defekte sind umgehend zu beseitigen. Schäden, die durch fehlerhafte oder mangelhaft gewartete Automaten entstehen, können zu zivilrechtlicher Haftung des Aufstellers führen. Bei Personenschäden infolge unsicherer Automaten drohen neben Schadensersatzansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen. Versicherungen gegen solche Risiken sind dringend angeraten, ersetzen jedoch nicht die rechtlichen Pflichten.

Welche Datenschutzanforderungen müssen Automatenaufsteller berücksichtigen?

Sobald ein Automat personenbezogene Daten verarbeitet, greifen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das betrifft zum Beispiel Automaten mit Kundenkarten, elektronischen Zahlungsfunktionen oder Videoüberwachung. Die Betreiber müssen für transparente Informationen sorgen, Datensparsamkeit und Zweckbindung gewährleisten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen und im Falle von Datenpannen Meldungen an die Aufsichtsbehörden machen. Datenschutzverstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern und Schadenersatzforderungen geahndet werden; daher empfiehlt sich, den Datenschutz bereits bei der Auswahl und Implementierung des Automaten zu planen (Privacy by Design).