Begriff und Funktion der Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung ist die Mitteilung eines Unternehmens an eine Kundin oder einen Kunden, dass eine zuvor eingegangene Bestellung inhaltlich angenommen wird. Sie dokumentiert, dass ein Vertrag über die bestellte Ware oder Dienstleistung zustande gekommen ist oder zu welchen Bedingungen der Vertrag geschlossen werden soll. In der Praxis erfüllt sie drei Hauptfunktionen: Sie schafft Klarheit über Vertragsinhalt, markiert regelmäßig den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dient als Beweismittel für den Inhalt der Vereinbarung.
Entstehung und rechtliche Einordnung
Angebot, Bestellung und Annahme
Im gewöhnlichen Ablauf geht der Bestellung eine Werbung oder Angebotsdarstellung voraus, die häufig noch kein verbindliches Angebot darstellt. Die Bestellung ist dann das Angebot der Kundin oder des Kunden. Die Auftragsbestätigung enthält die Annahme dieses Angebots oder stellt – bei inhaltlichen Abweichungen – ein neues Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Angebot und Annahme inhaltlich übereinstimmen. Ob die Auftragsbestätigung bereits der Vertragsschluss ist oder nur eine Dokumentation eines zuvor geschlossenen Vertrags, ergibt sich aus Inhalt, Timing und Umständen des Einzelfalls.
Abgrenzung zur Eingangsbestätigung im elektronischen Geschäftsverkehr
Im Onlinehandel wird oft unmittelbar nach Absenden der Bestellung eine automatische Eingangsbestätigung versandt. Diese bestätigt nur den Zugang der Bestellung und stellt regelmäßig noch keine Annahme dar. Erst eine gesonderte Auftrags- oder Versandbestätigung, die den Vertrag ausdrücklich oder konkludent bestätigt, führt zum Vertragsschluss, sofern sie die Bestellung inhaltlich annimmt.
Abgrenzung zu ähnlichen Dokumenten
Die Auftragsbestätigung ist nicht mit der Rechnung gleichzusetzen; die Rechnung dient der Abrechnung einer bereits geschuldeten Leistung. Der Lieferschein dokumentiert den Versand oder die Übergabe. Vom „kaufmännischen Bestätigungsschreiben“ unterscheidet sich die Auftragsbestätigung dadurch, dass Letzteres typischerweise nach mündlichen Verhandlungen den bereits geschlossenen Vertrag wiedergibt und unter bestimmten kaufmännischen Gepflogenheiten eine besondere Bindungswirkung durch Schweigen entfalten kann. Die Auftragsbestätigung hingegen ist häufig das erste Schriftstück, das die Annahme einer Bestellung erklärt.
Bindungswirkung und Abweichungen
Übereinstimmende Auftragsbestätigung
Deckt sich die Auftragsbestätigung mit der Bestellung in allen wesentlichen Punkten (Leistung, Preis, Menge, Lieferzeit), liegt regelmäßig eine Annahme vor. Der Vertrag ist mit Zugang der Auftragsbestätigung geschlossen. Die Parteien sind an die bestätigten Bedingungen gebunden.
Abweichende Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Auftragsbestätigung in wesentlichen Punkten von der Bestellung ab, gilt sie rechtlich meist als neues Angebot. Ein Vertrag kommt dann erst zustande, wenn die andere Seite der Abweichung zustimmt oder konkludent handelt, etwa durch Entgegennahme der Leistung. Geringfügige, nicht wesentliche Abweichungen können je nach Auslegung den Vertragsschluss nicht hindern; entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont.
Schweigen und dessen Bedeutung im Geschäftsverkehr
Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung. Eine Besonderheit besteht im kaufmännischen Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen: Bestätigungsschreiben nach vorangegangenen Verhandlungen können eine Bindungswirkung entfalten, wenn ihnen nicht zeitnah widersprochen wird. Im Verhältnis zu Verbraucherinnen und Verbrauchern findet eine solche Schweigewirkung regelmäßig keine Anwendung.
Inhaltliche Mindestangaben und typische Klauseln
Vertragsparteien, Leistungsbeschreibung, Preis, Lieferzeit
Die Auftragsbestätigung enthält üblicherweise die vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien, eine präzise Leistungsbeschreibung (Produkt, Spezifikation, Umfang), den Gesamtpreis einschließlich Preisbestandteilen, Zahlungsmodalitäten, Liefer- oder Leistungszeitpunkte, Lieferadresse und gegebenenfalls Versandart. Präzision dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und der Vermeidung von Auslegungszweifeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einbeziehung
Häufig nimmt die Auftragsbestätigung Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren wirksame Einbeziehung setzt voraus, dass die andere Partei bei Vertragsschluss von deren Geltung Kenntnis erlangen kann und ihnen zumutbar ist, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Treffen AGB beider Seiten aufeinander und enthalten widersprechende Regelungen, wird der Vertragsinhalt regelmäßig nach den übereinstimmenden Teilen bestimmt; kollidierende Klauseln treten zurück, und an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Eigentumsvorbehalt, Teillieferungen, Zahlungsbedingungen
Typische Klauseln betreffen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung, Zulässigkeit von Teillieferungen, Fälligkeit und Zahlungsmittel, Verzugsfolgen, Gefahrübergang, Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaige Annahme- und Prüfpflichten. Solche Klauseln prägen den Vertragsvollzug und können haftungs- oder risikoverteilende Wirkung haben.
Form, Zugang und Beweisfunktion
Schrift-, Text- und elektronische Form
Für eine Auftragsbestätigung ist keine besondere Form vorgeschrieben, sofern das zugrunde liegende Geschäft keiner besonderen Form bedarf. Sie erfolgt häufig in Textform per E-Mail oder auf elektronischem Wege. In bestimmten Branchen kommen elektronische Datenaustauschverfahren zum Einsatz. Bei Geschäften, die gesetzlich einer besonderen Form bedürfen, kann eine einfache Auftragsbestätigung die Formvorgaben nicht ersetzen.
Zugangsnachweis und Beweiswert
Rechtlich relevant ist der Zugang der Auftragsbestätigung bei der anderen Partei. Elektronische Bestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind. Die Auftragsbestätigung besitzt eine erhebliche Beweisfunktion hinsichtlich des Vertragsinhalts, etwa bei Streit über Preis, Menge oder Liefertermin.
Besonderheiten im Verbrauchergeschäft
Informationspflichten und Widerruf
Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern bestehen je nach Vertriebsweg erweiterte Informationspflichten. Die Auftragsbestätigung wird häufig genutzt, um diese Informationen in klarer und verständlicher Form zu übermitteln. Bei Fernabsatzverträgen enthält sie regelmäßig Hinweise zu wesentlichen Produkteigenschaften, Gesamtpreis, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie zu einem möglichen Widerrufsrecht und dessen Ausübung, soweit gesetzlich vorgesehen.
Digitale Inhalte und Dienstleistungen
Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen sind Hinweise zu Leistungsbeginn, technischen Voraussetzungen und etwaigen Besonderheiten beim Widerruf üblich. Die Auftragsbestätigung dokumentiert, ob die Leistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnen soll und welche Folgen dies hat, soweit rechtlich vorgesehen.
Änderungen, Stornierung und Vertragsanpassung
Nachträgliche Änderungen
Nach Zugang einer übereinstimmenden Auftragsbestätigung sind einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen grundsätzlich nicht möglich. Anpassungen setzen das Einvernehmen beider Parteien voraus. Bestätigt die Auftragsbestätigung die Annahme noch nicht, kann die Bestellung in bestimmten Konstellationen aufgehoben oder angepasst werden, solange keine bindende Annahme erfolgt ist.
Unmöglichkeit, Lieferverzug, Preisanpassungen
Kommt es nach Auftragsbestätigung zu Leistungsstörungen, greifen die allgemeinen Regeln zu Unmöglichkeit, Verzug und Schadensersatz. Preisänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer wirksamen Grundlage im Vertrag und müssen transparent sein. Für Lieferfristen gilt, dass unverbindliche Angaben anders zu behandeln sind als ausdrücklich vereinbarte Fixtermine.
Internationaler Kontext und Sprachfassungen
Im grenzüberschreitenden Handel enthält die Auftragsbestätigung häufig Regelungen zu anwendbarem Recht, Gerichtsstand, Incoterms, Sprache und Währung. Mehrsprachige Fassungen sollten erkennen lassen, welche Sprachversion im Zweifel maßgeblich ist. Die rechtliche Wirkung der Auftragsbestätigung richtet sich nach dem gewählten oder objektiv ermittelten Recht und kann je nach Rechtsordnung Unterschiede aufweisen.
Häufig gestellte Fragen
Wann kommt durch eine Auftragsbestätigung ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung das zuvor abgegebene Angebot (Bestellung) inhaltlich annimmt und der Bestätigung zugeht. Erfolgt die Bestätigung abweichend, handelt es sich in der Regel um ein neues Angebot, das erst mit Zustimmung wirksam wird.
Ist eine automatische Eingangsbestätigung bereits eine Auftragsbestätigung?
Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt üblicherweise nur den Zugang der Bestellung und hat keine Annahmewirkung. Eine Annahme liegt meist erst mit einer ausdrücklich so bezeichneten Auftrags- oder Versandbestätigung vor, die die Bestellung inhaltlich bestätigt.
Welche Angaben enthält eine rechtlich relevante Auftragsbestätigung typischerweise?
Üblich sind Angaben zu Vertragsparteien, Produkt- oder Leistungsbeschreibung, Menge, Preis, Liefer- oder Leistungszeit, Zahlungsbedingungen, Versand- und Liefermodalitäten sowie Hinweise zu einbezogenen Geschäftsbedingungen.
Welche Bedeutung hat Schweigen auf eine abweichende Auftragsbestätigung?
Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung. Im kaufmännischen Verkehr können Bestätigungsschreiben unter bestimmten Voraussetzungen eine Bindungswirkung entfalten, wenn ihnen nicht widersprochen wird. Im Verhältnis zu Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht eine solche Schweigewirkung regelmäßig nicht.
Kann eine Auftragsbestätigung nachträglich geändert werden?
Nach wirksamem Vertragsschluss sind Änderungen nur durch übereinstimmende Vereinbarung möglich. Einseitige Änderungen der bestätigten Konditionen sind rechtlich nicht durchsetzbar, sofern keine entsprechende vertragliche Grundlage besteht.
Welche Rolle spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung?
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden häufig durch die Auftragsbestätigung einbezogen. Sie werden Bestandteil des Vertrags, wenn auf sie hingewiesen wurde und zumutbare Kenntnisnahme möglich war. Kollidierende AGB beider Seiten neutralisieren sich regelmäßig in widersprüchlichen Punkten.
Welche Beweiswirkung hat eine Auftragsbestätigung?
Die Auftragsbestätigung dient als wichtiges Beweismittel für Inhalt, Umfang und Konditionen des Vertrags. Sie kann bei Streit über Preis, Menge, Lieferfristen oder besondere Vereinbarungen maßgebliche Indizwirkung entfalten.
Gilt die Auftragsbestätigung auch für Verträge mit besonderen Formvorschriften?
Bei Geschäften mit gesetzlich vorgeschriebener besonderer Form ersetzt eine einfache Auftragsbestätigung die erforderliche Form nicht. In solchen Fällen kommt ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Form regelmäßig kein wirksamer Vertrag zustande.