Legal Lexikon

Aszendenten


Begriff und Bedeutung der Aszendenten im Recht

Der Begriff Aszendenten wird im deutschen Zivilrecht zur Benennung derjenigen Personen verwendet, die in einer geradlinigen aufsteigenden Linie von einer bestimmten Person abstammen. Im engeren Sinne versteht man unter Aszendenten insbesondere die Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und weiter zurückreichende Vorfahren. Das rechtliche Pendant zu den Aszendenten sind die sogenannten Deszendenten, die die Abkömmlinge einer Person umfassen.

Im Rechtsverkehr ist die genaue Definition und die Abgrenzung der Aszendenten vor allem in Erb- und Familienrecht von erheblicher Bedeutung. Aszendenten spielen zudem in weiteren Rechtsgebieten eine maßgebliche Rolle, etwa im Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht.


Aszendenten im Familienrecht

Begriff und Stellung innerhalb der Verwandtschaft

Aszendenten sind nach § 1589 BGB diejenigen Personen, die in gerader Linie mit einer Person verwandt sind und von ihr abstammen. Die Linie wird als „aufsteigend“ beschrieben, da sie von einer Person entstammt und rückwärts zu deren Vorfahren verfolgt wird. In der Praxis zählen hierzu Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und in erweiterter Auslegung noch weiter zurückliegende Generationen.

Rechtliche Relevanz der Aszendenten im Familienrecht

Verwandtschaftsverhältnisse

Das Verwandtschaftsverhältnis zu den Aszendenten bildet in zahlreichen Rechtsfragen die Grundlage relevanter Ansprüche und Verpflichtungen. Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen gerader Linie (Aszendenten und Deszendenten) und Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tanten etc.).

Unterhaltspflichten gegenüber Aszendenten

Gemäß § 1601 BGB kann ein Anspruch auf Verwandtenunterhalt sowohl für als auch gegen Aszendenten entstehen. Nach § 1606 Abs. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig. Dies bedeutet, dass Kinder grundsätzlich verpflichtet sind, Eltern und weiteren Vorfahren in Notlagen Unterhalt zu gewähren (sog. Elternunterhalt).

Auskunftsansprüche

Da in Fragen des Unterhalts der Bedarf und die Leistungsfähigkeit regelmäßig zu prüfen sind, ergeben sich für Aszendenten nach den § 1605 BGB Auskunftsansprüche gegenüber Abkömmlingen über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse und umgekehrt.


Aszendenten im Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Die Aszendenten fallen bei der gesetzlichen Erbfolge nach dem deutschen Erbrecht in die sogenannte zweite Ordnung (§ 1925 BGB). Fehlen Abkömmlinge (also Kinder, Enkel usw.), kommen Eltern, Großeltern und ggf. weitere Aszendenten als gesetzliche Erben in Betracht. Innerhalb der zweiten Ordnung erben jedoch die engeren Verwandten vor den weiter entfernten.

Pflichtteilsrecht

Aszendenten können im Rahmen des Pflichtteilsrechts nach § 2303 BGB pflichtteilsberechtigt sein, falls sie durch testamentarische oder erbvertragliche Verfügungen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Enterbung von Aszendenten

Das deutsche Erbrecht ermöglicht die Ausschließung der Aszendenten von der Erbfolge durch letztwillige Verfügung. Allerdings bleibt ihnen in den meisten Fällen der Pflichtteilsanspruch vorbehalten.


Aszendenten im Steuerrecht

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Im Rahmen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts werden Aszendenten in der günstigsten Steuerklasse (Steuerklasse I, § 15 ErbStG) berücksichtigt. Hierdurch genießen sie höhere Steuerfreibeträge und niedrigere Steuersätze im Vergleich zu entfernteren Verwandten oder nicht Verwandten.


Internationales Privatrecht

Innerhalb des Internationalen Privatrechts kann die Definition und die Behandlung von Aszendenten, insbesondere im Erb- und Familienrecht, abweichen. Das anwendbare Recht richtet sich dann nach den einschlägigen Kollisionsnormen wie der EU-Erbrechtsverordnung oder dem internationalen Kindschaftsrecht.


Aszendenten im Sozialrecht und im Betreuungsrecht

Im Rahmen des Sozialrechts, etwa bei der Feststellung von Unterhaltspflichten oder bei Bedarfsgemeinschaften (insbesondere im SGB II), spielen Aszendenten eine Rolle. Ebenso können Aszendenten mit gesetzlichen Aufgaben im Betreuungsrecht betraut werden, etwa bei der Antragstellung auf rechtliche Betreuung oder im Rahmen einer Betreuungsvollmacht.


Begriffliche Abgrenzung und Abweichungen

Aszendenten vs. Deszendenten

Es ist zu unterscheiden zwischen Aszendenten (Vorfahren) und Deszendenten (Abkömmlingen). Die Betrachtungsrichtung ist für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften maßgeblich.

Besonderheiten bei Stief- und Adoptivverhältnissen

Das BGB unterscheidet nach natürlichen und rechtlichen Verwandtschaftsverhältnissen. Adoptiveltern und weitere Vorfahren des Adoptivkindes gelten rechtlich als Aszendenten im Sinne des Gesetzes, während Stiefeltern keine Aszendenten nach gesetzlicher Definition sind.


Fazit

Aszendenten besitzen im deutschen Recht eine bedeutende Stellung, insbesondere im Familien-, Erb- und Steuerrecht. Die genaue Bestimmung des Umfangs der Aszendenten sowie deren Rechte und Pflichten gegenüber den Abkömmlingen ist für zahlreiche Rechtsfragen entscheidend. Die Definition des Begriffs und seine differenzierte Bewertung finden ihr Fundament in gesetzlichen Regelungen des BGB und sind durch die Rechtsprechung geprägt. Bei internationalen Sachverhalten ist zudem auf abweichende Begriffsbestimmungen und die Anwendung von Kollisionsnormen zu achten.

Ein umfassendes Verständnis der aszendentischen Rechtsstellung ist somit Voraussetzung für die rechtssichere Gestaltung von familien- und erbrechtlichen Verhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Inwieweit gelten astrologische Angaben zum Aszendenten als rechtsverbindlich?

Astrologische Angaben und insbesondere solche zum Aszendenten haben im deutschen Recht prinzipiell keinerlei rechtsverbindlichen Charakter. Weder im Zivilrecht noch im öffentlichen Recht erkennt die Rechtsprechung astrologische Deutungen oder Berechnungen als entscheidungsrelevant oder verpflichtend an. Vielmehr werden astrologische Angaben als private Glaubensüberzeugungen respektiert, die jedoch keine objektiv beobachtbaren oder nachprüfbaren Tatsachen darstellen. Insbesondere etwaige Ansprüche, die sich auf astrologische Aussagen zum Aszendenten stützen – etwa Schadensersatzforderungen aufgrund fehlerhafter astrologischer Beratung – sind nur dann rechtlich durchsetzbar, wenn nachweislich ein konkludenter Vertragsverstoß oder eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten vorliegt. Auch bei Dienstleistungen durch Astrologen besteht keine Garantie dafür, dass die Angaben zum Aszendenten im juristischen Sinne „korrekt“ sind, denn eine rechtswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Überprüfbarkeit fehlt.

Kann der Aszendent als Bestandteil eines Vertrages rechtlich wirksam vereinbart werden?

Die Einbeziehung astrologischer Angaben, wie zum Beispiel des Aszendenten, in einen Vertrag ist grundsätzlich möglich, sofern keine gesetzlichen Verbote oder Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) entgegenstehen. Die Vertragspartner können etwa im Rahmen der Privatautonomie festlegen, dass bestimmte astrologische Kriterien beim Abschluss oder bei der Erfüllung des Vertrages berücksichtigt werden sollen. Ein solcher Vertrag entfaltet grundsätzlich Rechtswirkung, solange keine gesetzlichen Schranken überschritten werden. Allerdings kann die gerichtliche Durchsetzbarkeit solcher Vereinbarungen zweifelhaft sein, wenn der Vertragsinhalt auf die „Richtigkeit“ astrologischer Angaben abstellt, denn dem liegt keine objektivierbare Tatsachengrundlage zugrunde. Gerichte prüfen im Streitfall, ob der betreffende Vertragsbestandteil hinreichend bestimmt und rechtlich überprüfbar ist.

Ist der Aszendent bei Namensänderungen oder amtlichen Dokumenten relevant?

Für amtliche Zwecke, wie etwa Standesamtsangelegenheiten, Namensänderungen oder Personalausweise, besitzt der Aszendent keine rechtliche Relevanz. In allen einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften in Deutschland wird ausschließlich auf objektiv überprüfbare Merkmale wie Geburtsdatum, Geburtszeit und Geburtsort abgestellt, jedoch nicht auf astrologische Interpretationen daraus. Die Angabe des Aszendenten findet daher in behördlichen Dokumenten keinerlei Berücksichtigung und kann von Behörden auch nicht als Begründung für einen Antrag oder für die Änderung amtlicher Daten anerkannt werden.

Dürfen astrologische Angaben zum Aszendenten in der Werbung verwendet werden?

Werbemaßnahmen, die sich auf den Aszendenten beziehen, müssen sich an die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), halten. Astrologische Aussagen zum Aszendenten dürfen nicht irreführend oder täuschend sein, insbesondere dürfen keine wissenschaftlich gesicherten Wirkungen suggeriert werden, wenn diese nicht beweisbar sind. Gemäß § 5 UWG kann schon die Behauptung, bestimmte Resultate seien durch Kenntnis des Aszendenten garantiert erreichbar, als unzulässige Irreführung betrachtet werden. Ferner muss bei Heilversprechen oder Beratung stets klargestellt werden, dass es sich um eine nicht-wissenschaftlich anerkannte Methode handelt.

Besteht ein Widerrufsrecht bei astrologischer Aszendentenberatung?

Für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge (z. B. Online-Kauf) über astrologische Beratungen zum Aszendenten gilt grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Der Verbraucher hat demnach das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen greift (z. B. bei vollständig erbrachter und mit Zustimmung des Verbrauchers begonnener Leistung nach § 356 Abs. 4 BGB). Dabei ist stets darauf zu achten, dass der Anbieter den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert; unterbleibt dies, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate.

Sind berufliche Tätigkeiten, die sich auf den Aszendenten beziehen, genehmigungspflichtig?

Die gewerbliche Tätigkeit als Astrologe, einschließlich der Beratung zu Aszendenten, fällt in Deutschland grundsätzlich unter den Grundsatz der Gewerbefreiheit nach § 1 GewO (Gewerbeordnung). Für die selbstständige Ausübung ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich, sofern nicht besondere gesetzliche Vorschriften (z. B. Heilpraktikergesetz bei explizit medizinisch-therapeutischen Angeboten) eingreifen. Eine spezielle behördliche Erlaubnis allein wegen Beratung zu Aszendenten ist nicht erforderlich, es sei denn, die Tätigkeit überschreitet juristisch relevante Grenzen, etwa im Bereich unerlaubter Heilbehandlung oder Scharlatanerie.

Können astrologische Angaben zum Aszendenten als Beweismittel vor Gericht verwendet werden?

Astrologische Informationen wie der Aszendent werden im deutschen Zivil- und Strafprozessrecht grundsätzlich nicht als taugliches Beweismittel anerkannt, da ihnen jegliche objektive Nachweisbarkeit und wissenschaftliche Basis fehlen. Gerichte ziehen für die Tatsachenfeststellung ausschließlich rechtlich relevante und nachprüfbare Beweise heran, wie Urkunden, Sachverständigengutachten oder Zeugenaussagen. Astrologische Aussagen können höchstens im Rahmen der Schilderung persönlicher Beweggründe (z. B. Motiv für eine Handlung), jedoch nicht zur Klärung objektiver Sachverhalte, eingebracht werden.

Unterliegen astrologische Informationen zum Aszendenten dem Datenschutz?

Daten zum Aszendenten selbst sind in Verbindung mit Geburtsdatum, -ort und -zeit personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Bei der Erhebung, Speicherung und Verwendung dieser Angaben im Rahmen astrologischer Dienstleistungen ist daher die Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Der Kunde muss über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung transparent informiert werden; eine Verarbeitung darf nur mit wirksamer Einwilligung erfolgen. Ferner gelten die allgemeinen Betroffenenrechte, u. a. auf Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit.