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asset deal

Begriff und Grundzüge des Asset Deals

Ein Asset Deal ist eine Form der Unternehmensübertragung, bei der nicht das Unternehmen als Rechtsträger, sondern einzelne Vermögenswerte und Rechtspositionen (Assets) eines Unternehmens auf einen Erwerber übergehen. Gegenstand der Transaktion sind beispielsweise Maschinen, Warenlager, Markenrechte, Software, Forderungen, Verträge, Lizenzen, Grundstücke oder ganze Betriebsteile. Der Erwerber kann den Umfang der zu übernehmenden Assets grundsätzlich individuell festlegen. Verbindlichkeiten werden nur übernommen, wenn sie vertraglich mitübertragen werden oder aufgrund besonderer gesetzlicher Anknüpfungen mit den Assets verbunden sind.

Abgrenzung zum Share Deal

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an der Gesellschaft; die Gesellschaft bleibt als Rechtsträger unverändert bestehen, mit allen Rechten und Pflichten. Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Güter und Rechtspositionen unmittelbar vom bisherigen Rechtsträger. Dies hat Auswirkungen auf Zustimmungen Dritter, Genehmigungen, Steuern, Haftungszuordnung und Formalanforderungen.

Gegenstand der Übertragung

Typische Assets

Materielle Güter (z. B. Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge, Warenlager), immaterielle Rechte (z. B. Marken, Designs, Patente, Urheberrechte, Software), betriebliche Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Rezepturen, Kundendaten), Verträge (z. B. Liefer- und Kundenverträge), Grundstücke und Gebäude sowie organisatorische Einheiten (Betrieb oder Betriebsteile).

Abgrenzung, Inventarisierung und Zuordnung

Zentral ist die präzise Beschreibung, Identifizierung und Zuordnung der zu übertragenden Assets. Dies betrifft insbesondere Seriennummern, Standortangaben, Registereinträge, Vertragslisten, Lizenzschlüssel, Domainnamen und Datenbestände. Nicht zu übertragende Assets werden negativ abgegrenzt.

Vertragsstruktur und Ablauf

Signing und Closing

Häufig werden der Abschluss des Kaufvertrags (Signing) und die Vollziehung der Übertragung (Closing) auseinandergezogen. Zwischen Signing und Closing werden Bedingungen erfüllt, etwa Einholungen von Zustimmungen, behördlichen Freigaben oder kartellrechtlichen Freigaben. Mit Closing erfolgt die Einzelübertragung der Assets nach Maßgabe der vereinbarten Mechanik.

Formanforderungen

Je nach Asset-Typ gelten besondere Formvorschriften. Bei Grundstücken ist in der Regel eine notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch erforderlich. Bei eingetragenen Schutzrechten (z. B. Marken, Patente) kann eine Anmeldung der Rechtsänderung bei den zuständigen Registern zweckmäßig sein. Forderungsabtretungen, Vertragsübernahmen und Sicherheiten folgen jeweiligen Schrift- oder Anzeigeanforderungen. Unternehmenskennzeichen, Domains und Softwarelizenzen erfordern häufig gesonderte Übertragungsakte.

Verträge, Genehmigungen und Zustimmungen

Vertragsübernahmen

Verträge gehen im Asset Deal grundsätzlich nicht automatisch über. Regelmäßig ist eine Vertragsübernahme mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erforderlich, sofern nicht abtretbare Rechte betroffen sind oder der Vertrag Übertragungsverbote, Vorkaufsrechte oder Change-of-Control-Klauseln enthält. Für Dauerschuldverhältnisse können besondere Anzeigepflichten und Fristen gelten.

Behördliche Erlaubnisse und Register

Erforderliche Genehmigungen, Konzessionen oder Erlaubnisse sind auf den Erwerber zu übertragen oder neu zu beantragen, soweit sie nicht an die Person des bisherigen Inhabers gebunden sind. Branchenbezogene Zulassungen und öffentlich-rechtliche Anzeige- oder Zustimmungserfordernisse sind zu beachten.

Arbeitsverhältnisse und Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder ein abgrenzbarer Betriebsteil über, können Arbeitsverhältnisse unter bestimmten Voraussetzungen kraft gesetzlicher Anordnung auf den Erwerber übergehen. In diesem Zusammenhang bestehen Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten. Für Widerspruchsrechte, den Schutz bestehender Arbeitsbedingungen und die Behandlung kollektiver Regelungen gelten besondere Vorgaben. Betriebszugehörige betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche und Betriebsvereinbarungen können vom Übergang erfasst sein.

Haftung, Gewährleistung und Risikoallokation

Rechtsmängel- und Sachmängelrisiken

Der Käufer erwartet regelmäßig Zusicherungen über Eigentum, Verfügungsbefugnis, Freiheit von Rechten Dritter, Zustand und Funktionsfähigkeit der Assets, Vollständigkeit von Listen sowie das Bestehen von Schutzrechten. Für identifizierte Risiken werden häufig Freistellungen vereinbart. Verjährungsfristen, Haftungshöchstgrenzen, Selbstbehalte, Basket- und De-minimis-Regelungen strukturieren das Haftungsgefüge.

Produkthaftung, Umwelt und Altlasten

Bestimmte Haftungsrisiken können an die Sache oder den Betrieb anknüpfen, etwa im Bereich Produkt-, Umwelt- oder Verkehrssicherungspflichten. Verfügungsbeschränkungen, öffentliche Auflagen oder behördliche Anordnungen können fortwirken. Die Zuweisung dieser Risiken erfolgt vertraglich, bleibt jedoch von zwingenden gesetzlichen Anknüpfungen unberührt.

Absicherungsinstrumente

Zur Absicherung dienen häufig Treuhandkonten (Escrows), Kaufpreiseinbehalte (Holdbacks), Garantiedeckungen, Bürgschaften oder Versicherungen für Garantie- und Freistellungsrisiken. Wettbewerbsverbote, Kundenschutz- und Lieferantenschutzklauseln schützen den Goodwill.

Steuerliche Grundzüge

Im Asset Deal werden die einzelnen Wirtschaftsgüter steuerlich getrennt betrachtet. Anschaffungskosten werden den Assets zugeordnet; dies kann zu neuen Abschreibungsgrundlagen führen. Für Geschäfts- oder Firmenwerte kann eine planmäßige Abschreibung in Betracht kommen. Die Behandlung indirekter Steuern hängt von der Ausgestaltung der Transaktion ab; der Übergang eines ganzen Betriebs kann zu besonderen umsatzsteuerlichen Folgen führen. Beim Übergang von Grundstücken kann eine besondere Verkehrssteuer anfallen. In der Gesamtschau wirken sich Zuordnung, Kaufpreisallokation und Transaktionsstruktur auf Ertrag-, Verkehrs- und gegebenenfalls Gewerbesteuern aus.

Kaufpreis, Allokation und Mechaniken

Kaufpreisfindung

Der Kaufpreis orientiert sich an den übertragenen Assets, ihrer Ertragskraft und dem betriebswirtschaftlichen Nutzen. Inventar- und Working-Capital-Anpassungen sind üblich.

Mechaniken

Verbreitet sind Closing-Accounts-Mechaniken mit nachträglicher Anpassung anhand finaler Zahlen oder Locked-Box-Konzepte mit wirtschaftlichem Stichtag. Earn-out-Regelungen können zusätzliche Zahlungen an künftige Leistungsziele knüpfen. Die Kaufpreisallokation auf die einzelnen Assets wird regelmäßig vertraglich festgelegt.

Due Diligence und Übergangsbetrieb

Prüfungsfelder

Im Fokus stehen Eigentumslagen, Belastungen, Vertragsübertragbarkeit, Genehmigungen, IP-Registerstände, Datenschutz, IT, Arbeitsschutz, Umweltfragen, Steuern sowie die betriebliche Kontinuität.

Übergangsregelungen

Für eine geordnete Fortführung dienen Übergangsleistungen des Veräußerers (Transitional Services), etwa IT-Betrieb, Buchhaltung, Logistik oder Markenlizenzierung. Lieferanten- und Kundenbeziehungen werden geordnet überführt; Warenzeichen, Verpackungen und Produktkennzeichnungen werden angepasst.

Kartellrecht und Regulierung

Je nach Umsatz- oder Größenkriterien kann eine fusionskontrollrechtliche Anmeldung und Freigabe erforderlich sein. In regulierten Branchen bestehen zusätzliche Zulassungs- und Anzeigepflichten. In sicherheitsrelevanten Bereichen können Investitionskontrollen einschlägig sein.

Datenschutz und Know-how

Die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Asset Deals setzt eine rechtliche Grundlage und die Beachtung von Informationspflichten voraus. Vertrauliches Know-how und Geschäftsgeheimnisse erfordern angemessene Schutzmaßnahmen, etwa Geheimhaltungsvereinbarungen, Zugriffskonzepte und dokumentierte Übergaben.

Internationale Bezüge

Bei grenzüberschreitenden Asset Deals sind Kollisionsregeln, Zuständigkeitsfragen, Register- und Formvorschriften des Belegenheitsorts der Assets, Exportkontrollen, Zollrecht sowie Sprach- und Übersetzungserfordernisse zu beachten. Steuern, Arbeits- und Genehmigungsrecht folgen oft dem Ort der Assets oder der Tätigkeit.

Besonderheiten im Krisen- und Insolvenzkontext

Erfolgt der Erwerb aus einer wirtschaftlichen Krise oder aus einer Insolvenzmasse, gelten spezielle Regeln zur Auswahl des Erwerbers, zur Freistellung von Verbindlichkeiten, zu Anfechtungsrisiken und zur Wirksamkeit der Übertragungen. Häufig sind beschleunigte Prozesse, gebündelte Übertragungen und gesonderte Informationsrechte vorgesehen.

Zusammenfassung

Der Asset Deal ist eine flexible Transaktionsform, die den zielgenauen Erwerb eines Betriebs, Betriebsteils oder einzelner Wirtschaftsgüter ermöglicht. Sie zeichnet sich durch die Einzelübertragung von Assets, mögliche Zustimmungs- und Genehmigungserfordernisse, eine differenzierte Haftungszuordnung, besondere arbeitsrechtliche Folgen beim Betriebsübergang sowie eigenständige steuerliche Wirkungen aus. Struktur, Form und Risikoallokation werden vertraglich festgelegt und durch zwingende rechtliche Rahmenbedingungen ergänzt.

Häufig gestellte Fragen zum Asset Deal

Was unterscheidet einen Asset Deal von einem Share Deal?

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte und Rechtspositionen unmittelbar übertragen, beim Share Deal die Anteile am Unternehmen. Dies führt im Asset Deal zu Einzelübertragungen, möglichen Drittzustimmungen und gezielter Haftungszuordnung, während beim Share Deal der Rechtsträger mit seinen Rechten und Pflichten unverändert bestehen bleibt.

Gehen Verträge im Asset Deal automatisch auf den Erwerber über?

Regelmäßig nicht. Verträge werden im Asset Deal einzeln übertragen und erfordern meist die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Vertragsklauseln wie Übertragungsverbote, Vorkaufsrechte oder Mitteilungspflichten können die Übernahme beeinflussen.

Werden Arbeitnehmer im Asset Deal übernommen?

Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil über, können Arbeitsverhältnisse unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auf den Erwerber übergehen. Damit verbunden sind Informationspflichten sowie Regelungen zum Schutz bestehender Arbeitsbedingungen und zu Widerspruchsmöglichkeiten.

Welche Genehmigungen sind bei einem Asset Deal erforderlich?

Erforderlich sein können kartellrechtliche Freigaben, behördliche Erlaubnisse für bestimmte Tätigkeiten, registerrechtliche Eintragungen bei Schutzrechten oder Grundbucheintragungen bei Grundstücken. Der Umfang richtet sich nach Art und Umfang der zu übertragenden Assets sowie der Branche.

Wie wird der Kaufpreis im Asset Deal bestimmt und verteilt?

Der Kaufpreis orientiert sich am Wert der einzelnen Assets und ihrer Ertragskraft. Üblich sind Mechaniken wie Closing Accounts oder Locked Box. Die vertraglich vereinbarte Allokation legt fest, welcher Teil des Kaufpreises auf welches Asset entfällt.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es beim Asset Deal?

Die einzelnen Assets erhalten neue steuerliche Anschaffungskosten, was Abschreibungen beeinflusst. Der Übergang eines gesamten Betriebs kann besondere umsatzsteuerliche Folgen haben. Bei Grundstücken kann eine besondere Verkehrssteuer anfallen. Die konkreten Wirkungen hängen von Struktur und Zusammensetzung der Transaktion ab.

Wie werden Risiken und Haftung im Asset Deal geregelt?

Risiken werden durch Zusicherungen, Garantien und Freistellungen vertraglich verteilt. Häufig werden Haftungshöchstgrenzen, Verjährungsfristen, Selbstbehalte, Escrows oder Kaufpreiseinbehalte vereinbart. Zwingende gesetzliche Haftungsanknüpfungen bleiben hiervon unberührt.