Legal Lexikon

Angel


Begriff „Angel“ im Rechtslexikon

Definition und Allgemeines

Die Bezeichnung „Angel“ besitzt innerhalb der deutschen Rechtssprache unterschiedliche Bedeutungen, abhängig vom jeweiligen Rechtskontext. Vorrangig wird sie als Bezeichnung für ein Fanggerät im Fischereirecht verwendet. Im weiteren Sinn spielt der Begriff „Angel“ in verschiedenen Gesetzeswerken eine Rolle, etwa im Strafrecht, Naturschutzrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Zivilrecht im Rahmen von Besitz- und Eigentumsfragen. Die nachfolgende Darstellung beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Angel umfassend.


Angel im Fischereirecht

Zulässigkeit und Nutzung

Definition der Angel als Fanggerät

Im deutschen Fischereirecht bezeichnet die „Angel“ ein Gerät, das aus einer Angelrute, einer Angelschnur sowie einem Haken mit oder ohne Köder besteht. Grundsätzlich wird zwischen Friedfischangel, Raubfischangel und verschiedenen Spezialformen unterschieden. Im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz sowie der landesspezifischen Fischereigesetze gilt die Angel als Fanggerät mit dem Ziel der Entnahme von Fischen aus Gewässern.

Erlaubnispflichten

Die Ausübung der Fischerei mit der Angel ist in Deutschland in der Regel erlaubnispflichtig. Es bedarf einer staatlichen Fischereischeinpflicht (§ 4 Fischereigesetz der Länder) sowie der Erlaubnis des Gewässereigentümers oder Bewirtschafters. Die Anforderungen und Voraussetzungen für den Erwerb und die Erhaltung eines Fischereischeins sind bundeslandspezifisch geregelt. Typischerweise müssen Kenntnisse im Umgang mit Angeln, zur Fischhege sowie zu tierschutzrechtlichen Vorgaben nachgewiesen werden.

Beschränkungen und Verbote

Die Verwendung der Angel unterliegt rechtlichen Beschränkungen. Nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz und einschlägigen Landesgesetzen ist der Einsatz von Angeln in bestimmten Schutzgebieten untersagt. Die Verwendung verbotener Methoden, beispielsweise der Einsatz von lebenden Köderfischen, Elektrofischerei, oder Handgranaten (vgl. § 17 Tierschutzgesetz), ist ausnahmslos verboten und wird straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt.

Pflicht zur waidgerechten Fischerei

Das Prinzip der „waidgerechten Fischerei“ (§ 1 Tierschutzgesetz, landesspezifische Fischereigesetze) verpflichtet die ausübende Person, Tiere vor vermeidbaren Leiden zu schützen. Dazu gehören sachgemäßer Umgang mit der Angel sowie das unverzügliche Töten entnommener Fische nach geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben.


Angel im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Straftatbestände und Bußgeldvorschriften

Unerlaubte Fischerei

Die Fischwilderei, also die Nutzung einer Angel ohne gültige Erlaubnis oder Schein, stellt gemäß § 293 StGB eine Straftat dar. Das widerrechtliche Fangen von Fischen mit der Angel kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Verstöße gegen Tierschutzvorschriften

Die nicht tiergerechte Anwendung einer Angel kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz darstellen, wenn dadurch ein Tier ohne vernünftigen Grund getötet oder ihm erhebliche Schmerzen zugefügt werden.

Besitz und Verwendung illegaler Fanggeräte

Das Besitzen oder der Einsatz von verbotenen Angelmethoden, wie beispielsweise mehrfach widerhakenbewehrte Haken (je nach Regelung), Elektroköder oder Sprengstoffe, ist gemäß Strafgesetzbuch und Fischereigesetz strafbewehrt.

Weitere straf- und bußgeldbewehrte Handlungen

Über den Fischereibereich hinausgehend kann die Verwendung der Angel als Waffe oder Tatwerkzeug – etwa bei Körperverletzung oder Sachbeschädigung – strafrechtliche Relevanz entfalten. Auch der Missbrauch fremden Eigentums unter Verwendung einer Angel („Angeln“ von Gegenständen, Diebstahl mit Werkzeugen) kann unter entsprechende Straftatbestände fallen.


Angel im Naturschutzrecht

Bedeutung im Artenschutz und Gebietsschutz

Die rechtliche Zulässigkeit des Angelns steht stets unter dem Vorbehalt der Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorschriften. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist die Beeinträchtigung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensräume durch Fischerei gestört werden könnten, zu vermeiden. Die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung kann Angelverbote in Naturschutz-, Biosphären- oder Landschaftsschutzgebieten enthalten.


Besitz- und Eigentumsrechtliche Aspekte

Recht am Fischereigerät und gefangenem Wild

Die Angel zählt zu den beweglichen Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ihr Besitz und Eigentum bestimmen sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 854 ff. BGB). Hinsichtlich gefangener Fische bestimmt § 960 BGB, dass Fische als herrenlos gelten, solange sie sich im freien Gewässer bewegen; durch Fang mittels Angel werden diese in Eigentum des Fischereiausübungsberechtigten oder Fischereipächters überführt, sofern die ordnungsgemäßen gesetzlichen Erlaubnisse vorlagen.


Haftung und Versicherung

Schadensereignisse bei der Nutzung einer Angel

Der unsachgemäße Umgang mit einer Angel kann zu Haftungsfällen führen. Erfasst werden insbesondere Sachschäden (z.B. durch unbeabsichtigtes Haken von Booten oder anderer Ausrüstung) und Personenschäden (z.B. Verletzungen von Dritten durch einen Angelhaken). Die allgemeine Gefährdungshaftung sowie die deliktsrechtliche Haftung nach §§ 823 ff. BGB finden auch beim Angeln Anwendung. Versicherungstechnisch können Schäden über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.


Steuerrechtliche Aspekte

Gewerbsmäßige Nutzung im Angelbereich

Wird die Angel zum Zwecke des Erwerbs – beispielsweise im Rahmen eines Angelbetriebs, Angelparks oder kommerzieller Angelführungen – eingesetzt, ergeben sich umsatzsteuer-, einkommensteuer- und gegebenenfalls gewerberechtliche Folgen. Die Einkünfte sind gemäß § 2 Abs. 1 EStG steuerpflichtig, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.


Zusammenfassung

Die „Angel“ ist in der deutschen Rechtsordnung ein vielschichtiger Begriff und unterliegt einer Vielzahl gesellschafts- und verwaltungsrechtlicher Regelungen. Von der Erlaubnispflicht über tierschutzbezogene Verpflichtungen bis hin zu strafrechtlichen Risiken und haftungsrechtlichen Fragen sind zahlreiche Aspekte betroffen. Die jeweiligen Rechtsfolgen hängen wesentlich davon ab, ob die Angel im Rahmen erlaubter, ordnungsgemäßer Angelfischerei oder im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen eingesetzt wird. Zivilrechtliche, strafrechtliche, naturschutzrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen greifen dabei ineinander.


Hinweis: Spezifische gesetzliche Regelungen variieren je nach Bundesland und sind stets im Zusammenhang mit bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich in Deutschland einen Angelschein, um legal angeln zu dürfen?

In Deutschland darf grundsätzlich niemand ohne Angelschein, auch Fischereischein genannt, legal angeln. Der Angelschein ist ein behördlich ausgestelltes Dokument, das nach erfolgreichem Bestehen einer Fischerprüfung vergeben wird. Diese Prüfung beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse rund um die Fischerei, Gewässerkunde, Natur- und Tierschutz sowie Erste Hilfe. Die genauen Anforderungen und Abläufe variieren zwischen den einzelnen Bundesländern, da das Fischereirecht in die Kompetenz der Länder fällt. Ausnahmen bestehen für Kinder und Jugendliche sowie für Touristen, wobei kurzfristige Gastangelscheine (Touristenfischereischein oder Tageskarten) unter vereinfachten Auflagen erworben werden können. Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise, je nach Einzelfall, sogar eine Straftat (Schwarzangeln), die mit Geldbußen oder im Wiederholungsfall auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich ist meist für das jeweilige Gewässer eine Angelkarte erforderlich, die vom Besitzer oder Pächter des Gewässers ausgegeben wird.

Welche gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße muss ich beim Angeln beachten?

In Deutschland sind Schonzeiten und Mindestmaße für unterschiedliche Fischarten gesetzlich vorgeschrieben, um den Bestand der Fische zu sichern und deren Fortpflanzung zu gewährleisten. Diese Bestimmungen erfolgen auf Länderebene und können sich dementsprechend voneinander unterscheiden. Innerhalb der Schonzeit darf eine bestimmte Fischart überhaupt nicht gefangen oder entnommen werden. Wer dennoch Fische während der Schonzeit angelt oder behält, verstößt gegen das Fischereigesetz und riskiert empfindliche Strafen. Mindestmaße geben vor, welches Maß ein gefangener Fisch haben muss, um entnommen werden zu dürfen. Ist ein gefangener Fisch kleiner als das gesetzliche Mindestmaß, muss dieser unverzüglich und möglichst schonend zurückgesetzt werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von Fischereibehörden und Fischereiaufsehern regelmäßig kontrolliert.

Welche Konsequenzen drohen bei illegalem Angeln (Schwarzangeln)?

Illegal angeln, häufig als „Schwarzangeln“ bezeichnet, stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach § 293 StGB (Fischwilderei) dar. Wird eine Person ohne gültigen Angelschein oder Angelkarte beim Angeln erwischt, drohen hohe Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Darüber hinaus kann das benutzte Angelgerät eingezogen und ein befristetes oder dauerhaftes Angelverbot ausgesprochen werden. Ebenso sind die gefangenen Fische und möglicherweise auch das Fahrzeug, mit dem das Gewässer aufgesucht wurde, von einer Beschlagnahmung betroffen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen sind auch zivilrechtliche Ansprüche des Gewässereigentümers, beispielsweise auf Schadensersatz, möglich.

Was ist beim Angeln in Naturschutzgebieten zu beachten?

Das Angeln in Naturschutzgebieten unterliegt besonders strengen gesetzlichen Vorgaben. Natur- und Artenschutz stehen hier an oberster Stelle. Nicht jedes Naturschutzgebiet erlaubt Angeln; das Verbot ist im jeweiligen Verordnungstext des Schutzgebietes geregelt. Sollte das Angeln erlaubt sein, gelten meist zusätzliche Einschränkungen wie Angelverbote an bestimmten Uferabschnitten, Einschränkungen bei der Nutzung von Booten oder das Verbot bestimmter Köder. Verstöße gegen die Regeln in Naturschutzgebieten können mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden. Fischerprüfungen und Fachliteratur enthalten spezifische Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen in Schutzgebieten, die stets einzuhalten sind.

Ist das Angeln mit lebenden Köderfischen erlaubt?

Das Verwenden lebender Köderfische ist in Deutschland durch das Tierschutzgesetz (§ 17 und § 18 TierSchG) weitgehend verboten. Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder stellt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat dar. Das Gesetz bezieht sich auf das Zufügen von Leiden beim Tier, das auch durch die Nutzung als Köder gegeben wäre. Es bestehen in Ausnahmefällen regionale Abweichungen, jedoch ist das Angeln mit toten Köderfischen allgemein rechtlich zulässig, sofern die jeweilige Fischart nicht unter Schutzmaßnahmen fällt. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Deshalb sollten Angler stets prüfen, welche Formen von Ködern in ihrem Bundesland und im jeweiligen Gewässer genehmigt sind.

Welche Vorschriften gelten für das Nachtangeln?

Ob und unter welchen Bedingungen Nachtangeln erlaubt ist, wird auf Landesebene, teilweise sogar gewässerspezifisch geregelt. Viele Bundesländer gestatten das Nachtangeln, häufig jedoch nur an bestimmten Gewässern und unter Vorlage spezieller Genehmigungen. Oft sind zusätzliche Sicherheitsauflagen einzuhalten, beispielsweise das Mitführen ausreichender Beleuchtung, sichtbarer Positionslichter und Schutzausrüstung. Die Angelkarte muss die Genehmigung zum Nachtangeln ausdrücklich enthalten. Wer ohne entsprechende Erlaubnis in der Nacht angelt, riskiert Sanktionen wie Bußgelder oder ein Angelverbot. Informationen hierzu sind beim Gewässerbetreiber oder der örtlichen Fischereibehörde einzuholen.

Darf ich jeden gefangenen Fisch behalten?

Nein, nicht jeder gefangene Fisch darf behalten werden. Über die Einhaltung von Schonzeiten und Mindestmaßen hinaus regeln viele Bundesländer Fangbegrenzungen, die die tägliche oder wöchentliche Entnahmemenge auf bestimmte Stückzahlen pro Person limitieren. Darüber hinaus stehen viele Fischarten auf Schutzlisten und dürfen entweder gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen entnommen werden. Das Überschreiten der erlaubten Fangmenge oder das Entnehmen geschützter Arten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann hohe Bußgelder sowie mögliche weitere Sanktionen nach sich ziehen. Ebenso schreibt das Tierschutzgesetz das waidgerechte Töten des Fisches vor; das bedeutet, dass ein gefangener Fisch nur dann getötet werden darf, wenn dies sachkundig und möglichst schmerzfrei geschieht.