Begriff „Adjusted“ im rechtlichen Kontext
Der Begriff „Adjusted“ (deutsch: „angepasst“, „bereinigt“ oder „korrigiert“) findet im juristischen Sprachgebrauch vor allem in wirtschafts-, finanz- und vertraglichen Zusammenhängen breite Anwendung. Besonders im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht sowie im Bereich von Finanz- und Bewertungsvorschriften spielt dieser Terminus eine bedeutende Rolle. Eine detaillierte Betrachtung des Begriffs „Adjusted“ sowie seiner rechtlichen Relevanz und Anwendungsgebiete erleichtert das Verständnis komplexer, rechtsrelevanter Angelegenheiten.
Definition und Abgrenzung
Im rechtlichen Bereich bezeichnet „Adjusted“ die nach bestimmten Grundsätzen vorgenommene Veränderung, Korrektur oder Anpassung eines Wertes, Betrages oder Zustandes. Ziel dieser Anpassung ist es, äußere, einmalige oder verzerrende Einflüsse aus rechtlich relevanten Berechnungen herauszufiltern und ein objektiviertes, sachlich bereinigtes Ergebnis zu erzielen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
„Adjusted“ grenzt sich von Begriffen wie „Nominalwert“, „Bruttowert“ oder „Originalwert“ dadurch ab, dass bei Adjustierungen systematisch Abweichungen oder Sondereffekte – beispielsweise Einmaleffekte, außerordentliche Aufwendungen oder Wertkorrekturen – eliminiert oder modifiziert werden, um die reale Sachlage maßgeblich widerzuspiegeln.
Anwendungsbereiche und Rechtsquellen
Gesellschaftsrecht und Unternehmensbewertung
Im Gesellschaftsrecht und insbesondere bei der Bewertung von Unternehmen, Gesellschaftsanteilen sowie im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen sind Adjustierungen gängige Praxis. Hierbei werden – oft in vertraglichen Regelungen wie Unternehmenskaufverträgen – Ausgangswerte wie das operative Ergebnis (z. B. EBITDA adjusted) oder der Cashflow angepasst, um eine Bewertung frei von atypischen Einflüssen zu ermöglichen.
Adjusted im Unternehmenskaufvertrag
Vertragliche Vereinbarungen bezüglich „Adjusted EBITDA“ oder „adjusted Net Profit“ sind weit verbreitet. Sie dienen dazu, die Bewertung und Kaufpreisfindung an reale, nachhaltige Erträge anzupassen, indem beispielsweise:
- Restrukturierungsaufwendungen
- Einmalige Rechtsstreitigkeiten
- Abschreibungen auf außerplanmäßige Wertverluste
herausgerechnet werden.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Im arbeitsrechtlichen Kontext kann „Adjusted“ bei Gehaltsabrechnungen, Bonusberechnungen oder Abfindungen relevant werden. So werden etwa leistungsabhängige Vergütungen anhand eines adjustierten Jahresergebnisses kalkuliert, um Einflüsse wie Betriebsübergänge oder Sondereffekte zu berücksichtigen.
Steuerrecht und Rechnungslegung
Anpassungen finden im Steuerrecht und der handelsrechtlichen Rechnungslegung Anwendung, insbesondere bei der Ermittlung von steuerlich relevanten Gewinnen oder bei der Korrektur von Bilanzposten gemäß HGB oder IFRS. Hier verlangt der Gesetzgeber häufig die Adjustierung um nichtabziehbare Betriebsausgaben, periodenfremde Erträge oder steuerliche Sondereffekte.
Methoden der Adjustierung und rechtliche Vorgaben
Grundsätze ordnungsgemäßer Adjustierung
Die Adjustierung erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen, die eine nachvollziehbare, transparente und objektive Berechnung verlangen. Dazu gehören:
- Dokumentation und Offenlegung sämtlicher Anpassungen
- Anwendung anerkannter Bewertungsstandards (z. B. IDW S1, IFRS-Vorschriften)
- Abstimmung auf spezifische rechtliche Vorgaben und vertragliche Regelungen
Typische Rechtsnormen und Vorgaben
- § 252 HGB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)
- IAS/IFRS, insbesondere IAS 1, IAS 8 (Anpassung und Offenlegung von Schätzungen und Fehlern)
- IDW S1 (Bewertung von Unternehmen und Adjustierungsmethoden)
Praxisrelevanz und Rechtsprechung
Bedeutung in Rechtsprechung und Vertragsauslegung
In Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren können adjustierte Werte eine entscheidende Rolle spielen, etwa wenn es um Schadensersatzberechnungen, Kaufpreisstreitigkeiten oder Forderungsbewertungen geht. Die Rechtsprechung verlangt eine nachvollziehbare und adäquate Begründung von Adjustierungen insbesondere dann, wenn diese kaufpreisrelevant oder steuerrelevant sind.
Streitpotenzial und Risikofaktoren
Nicht selten bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit und Höhe von Adjustierungen. Entscheidend ist, dass die Methoden und Ergebnisse klar dokumentiert sowie mit rechtlichen und vertraglichen Anforderungen übereinstimmend festgelegt sind.
Zusammenfassung und Ausblick
Der Begriff „Adjusted“ steht im rechtlichen Kontext für die methodische Korrektur von Werten unter Ausschluss außerordentlicher oder nicht dauerhaft wirkender Einflüsse. Seine Anwendung ist vor allem in komplexen wirtschafts- und steuerrechtlichen Sachverhalten von großer Bedeutung. Für die Rechtssicherheit bei Verträgen, Bewertungen und steuerlichen Fragestellungen ist es wesentlich, dass die Adjustierung auf transparenten, nachvollziehbaren und mit Rechtsvorschriften konformen Grundlagen erfolgt. Die nachhaltige Berücksichtigung von „Adjusted“-Werten wird durch kontinuierliche Weiterentwicklung der Rechtsprechung und Rechnungslegungsvorschriften stetig präzisiert.
Siehe auch:
- EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
- Unternehmensbewertung
- Periodenabgrenzungsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen muss Adjusted beim Einsatz in der EU erfüllen?
Adjusted ist beim Einsatz innerhalb der Europäischen Union (EU) streng an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Dies bedeutet insbesondere, dass Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten auf einer rechtlichen Grundlage beruhen müssen, wie etwa einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Nutzer gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder auf Grundlage berechtigter Interessen unter Abwägung der Interessen des Anbieters gegenüber den Rechten und Freiheiten der Nutzer. Adjusted ist zudem verpflichtet, die Betroffenen transparent aufzuklären – typischerweise über Datenschutzerklärungen in Apps oder auf Websites -, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Da Adjusted häufig Mobile Advertising und Nutzungsanalysen durchführt, muss insbesondere darauf geachtet werden, dass keine über das notwendige Maß hinausgehenden Daten erhoben werden („Datensparsamkeit“ gemäß Art. 5 DSGVO). Zudem sind Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Adjusted zu schließen, sofern Adjusted personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Verantwortlichen verarbeitet.
Welche Meldepflichten bestehen bei Datenschutzverletzungen durch Adjusted?
Kommt es bei der Nutzung von Adjusted zu Datenschutzverletzungen („Data Breaches“), bestehen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO weitreichende Melde- und Benachrichtigungspflichten. Der Verantwortliche (z. B. der App-Anbieter, der Adjusted einsetzt) muss eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm diese bekannt wurde, an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. In Fällen, in denen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht, sind diese Personen ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen. Adjusted selbst ist als „Auftragsverarbeiter“ verpflichtet, etwaige Datenschutzverletzungen, die den Verantwortlichen betreffen, ebenfalls unverzüglich an diesen zu melden, damit eine fristgerechte und ordnungsgemäße Meldung an die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls an die Betroffenen erfolgen kann.
Inwieweit ist Adjusted verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen?
Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung ist gemäß Art. 35 DSGVO notwendig, wenn durch die Verwendung von Adjusted eine Form der Verarbeitung vorliegt, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, insbesondere bei umfangreicher systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Da Adjusted oft detaillierte Bewegungs- und Nutzungsprofile erstellt, kann im Einzelfall eine DSFA notwendig werden. Die Pflicht zur Durchführung einer DSFA liegt grundsätzlich beim Verantwortlichen, der Adjusted einsetzt. Adjusted muss allerdings als möglicher Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Einhaltung der entsprechenden Pflichten unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung notwendiger Informationen über die Art, den Umfang und die Zwecke der Datenverarbeitung sowie durch Hinweise auf etwaige noch vorhandene Risiken.
Welche Rechte können betroffene Personen gegenüber Adjusted geltend machen?
Betroffene Personen haben nach der DSGVO eine Vielzahl von Rechten gegenüber dem Verantwortlichen und, je nach Konstellation, auch gegenüber Adjusted als Auftragsverarbeiter. Zu diesen Rechten zählen insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen (Art. 21 DSGVO). Adjusted ist verpflichtet, diese Rechte im Rahmen seiner Möglichkeiten und gemäß vertraglichen Vorgaben zu unterstützen, beispielsweise durch zeitnahe Bereitstellung, Korrektur oder Löschung von Daten sobald eine entsprechende Weisung des Verantwortlichen erfolgt.
Welche regulatorischen Anforderungen gelten für die Übermittlung von Daten durch Adjusted in Drittländer?
Werden bei der Nutzung von Adjusted personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt, greifen die speziellen Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO. Dies bedeutet, dass entweder ein angemessenes Datenschutzniveau im Empfängerland bestehen muss (z. B. durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission) oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules) oder explizit eingeholte Einwilligungen vorliegen müssen. Adjusted ist verpflichtet, den Verantwortlichen umfassend über etwaige Datenübermittlungen in Drittländer und die dabei getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren sowie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein angemessenes Datenschutzniveau zu sorgen.
Welche Dokumentationspflichten bestehen für Adjusted und deren Kunden hinsichtlich der Datenverarbeitung?
Sowohl Adjusted als auch deren Kunden als Verantwortliche müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO führen. In diesem Verzeichnis sind alle relevanten Verarbeitungsvorgänge, deren Zwecke, Kategorien von Daten und betroffenen Personen, mögliche Empfänger sowie Übermittlungen in Drittländer zu dokumentieren. Adjusted muss als Auftragsverarbeiter ebenso ein solches Verzeichnis für sämtliche im Auftrag durchgeführten Datenverarbeitungen führen, um gegenüber Aufsichtsbehörden die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nachweisen zu können.
Welche besonderen Anforderungen bestehen für die Einbindung von Adjusted in mobile Apps unter dem Aspekt des Datenschutzes?
Bei der Integration von Adjusted in mobilen Apps sind insbesondere die Anforderungen des TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und der DSGVO zu beachten. Der Einsatz von Adjusted kann Tracking-Technologien wie Cookies oder Mobile Identifiers beinhalten, für deren Verwendung grundsätzlich eine informierte Einwilligung der Nutzer vor deren Setzung erforderlich ist, außer diese sind technisch unbedingt erforderlich. Die Einwilligung muss granular, freiwillig, informiert und durch eine aktive Handlung (z. B. Opt-in über Consent-Banner) erfolgen. Zudem sind Entwickler verpflichtet, Nutzern umfassend verständliche Informationen über die Funktion und den Zweck der Datenverarbeitung bereitzustellen sowie eine einfache Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung vorzusehen.