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Abschlussvertreter

Begriff und rechtliche Einordnung des Abschlussvertreters

Der Begriff „Abschlussvertreter“ bezeichnet eine Person, die im Auftrag eines Unternehmens oder einer Organisation Verträge mit Dritten abschließt. Der Abschlussvertreter handelt dabei nicht im eigenen Namen, sondern vermittelt Geschäfte für einen anderen – den sogenannten Unternehmer oder Prinzipal. Typische Einsatzbereiche sind der Handel, die Versicherungsbranche sowie andere Dienstleistungssektoren.

Rechtsstellung und Aufgaben des Abschlussvertreters

Die Hauptaufgabe eines Abschlussvertreters besteht darin, Verträge zwischen dem Unternehmer und Kunden zu vermitteln und diese rechtsverbindlich abzuschließen. Im Gegensatz zu einem bloßen Vermittler ist der Abschlussvertreter berechtigt, Vertragsabschlüsse unmittelbar herbeizuführen. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Vertreter wird durch einen Vertretungsvertrag geregelt.

Unterschiede zu anderen Vertretern

Ein wesentlicher Unterschied zum sogenannten Vermittlungsvertreter liegt darin, dass letzterer lediglich Kontakte herstellt oder Verhandlungen anbahnt, ohne selbst Verträge abzuschließen. Der Abschlussvertreter hingegen hat die ausdrückliche Befugnis zum Vertragsschluss im Namen des Unternehmers.

Befugnisse des Abschlussvertreters

Die Befugnisse eines Abschlussvertreters ergeben sich aus der Vereinbarung mit dem Unternehmen. Sie können sich auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen beschränken oder umfassender ausgestaltet sein. In jedem Fall ist er verpflichtet, im Interesse seines Auftraggebers zu handeln und dessen Weisungen zu beachten.

Rechte und Pflichten des Abschlussvertreters

Pflichten gegenüber dem Unternehmer

Der Abschlussvertreter muss die Interessen seines Auftraggebers wahren sowie alle relevanten Informationen weitergeben. Er ist zur Sorgfalt verpflichtet und darf keine Geschäfte außerhalb seiner Vollmacht tätigen. Zudem unterliegt er in vielen Fällen einer Rechenschaftspflicht über seine Tätigkeit.

Vergütung des Abschlussvertreters

Für seine Tätigkeit erhält der Vertreter in der Regel eine Provision auf abgeschlossene Verträge oder Umsätze. Die genaue Vergütungsstruktur richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen ihm und dem Unternehmen.

Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten beendet werden – entweder durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung vereinbarter Fristen oder aus wichtigem Grund fristlos.
Im Falle einer Beendigung können Ansprüche auf Ausgleichszahlungen entstehen; dies hängt von verschiedenen Faktoren ab wie etwa Dauer der Zusammenarbeit sowie Umfang neu gewonnener Kundenbeziehungen während der Tätigkeit als Vertreter.

Haftung beim Handeln als Abschlussvertreter

Handelt ein Vertreter innerhalb seiner vertraglichen Befugnisse (Vollmacht), so werden die abgeschlossenen Verträge unmittelbar für das vertretene Unternehmen wirksam; dieses trägt dann auch das wirtschaftliche Risiko aus diesen Geschäften.
Überschreitet ein Vertreter jedoch seine Vollmachten („Handeln ohne Vertretungsmacht“), kann er persönlich haftbar gemacht werden – insbesondere wenn Dritte darauf vertraut haben, dass er berechtigt war.
Auch bei Pflichtverletzungen wie etwa fehlerhaften Angaben gegenüber Kunden kann eine Haftung entstehen; hier kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an.

Kunden- bzw. Verbraucherschutzaspekte beim Einsatz von Abschlussvertretern

Kunden profitieren davon, dass sie mit einem autorisierten Ansprechpartner kommunizieren: Der Vertrag kommt direkt mit dem eigentlichen Anbieter zustande.
Gleichzeitig bestehen Schutzmechanismen gegen unlautere Geschäftspraktiken: So müssen beispielsweise alle relevanten Informationen transparent offengelegt werden.
Verbraucherrechte bleiben auch bei Einschaltung eines Vertreters grundsätzlich erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abschlussvertreter“

Was unterscheidet einen Abschluss- vom Vermittlungsvertreter?

Ein Vermittlungsvertreter stellt lediglich Kontakte her beziehungsweise leitet Anfragen weiter; ein
Abschlussvertreteter schließt hingegen eigenständig Verträge im Namen seines Auftraggebers ab.

Darf jeder beliebige Mitarbeiter als
Abschlussvertreteter eingesetzt werden?
< p >Nicht jeder Mitarbeiter darf automatisch als solcher auftreten: Es bedarf einer ausdrücklichen Bevollmächtigung durch das jeweilige Unternehmen.

< h3 >Wie erfolgt die Vergütung eines
< span >Abschlussvertreteters?
< p >In aller Regel erhält dieser eine erfolgsabhängige Provision für vermittelte beziehungsweise abgeschlossene Geschäfte;
Details regelt meist ein individueller Vertrag.

< h3 >Welche Pflichten treffen einen
< span >Abschlussvertreteter?
< p >< strong >Er muss sorgfältig arbeiten,
Weisungen beachten,
Interessen seines Auftraggebers wahren sowie regelmäßig Bericht über seine Aktivitäten erstatten.

< h3 >Wer haftet bei Fehlern?
Das Unternehmen oder der Vertreter selbst?
< p >
Bei ordnungsgemäßem Handeln innerhalb seiner Vollmachten haftet grundsätzlich das vertretene Unternehmen;
überschreitete Befugnisse können jedoch zur persönlichen Haftung führen.

< h4 >
Kann ein Kunde erkennen,
ob jemand tatsächlich befugt ist,
ihn verbindlich zu vertreten?
< / h4 >
< p >
In vielen Fällen weisen entsprechende Unterlagen (z.B.Ausweise,
Bestätigungsschreiben) darauf hin;
letztlich entscheidet aber immer auch die interne Bevollmächtigungslage.

< h4 >
Welche Rechte haben Verbraucher beim Kontakt mit einem solchen Vertreter?
< / h4 >
< p >
Verbraucher genießen weiterhin sämtliche gesetzlichen Schutzrechte –
unabhängig davon,
ob sie direkt mit einem Anbieter sprechen oder über dessen bevollmächtigten Repräsentanten.