Begriff und Entwicklung des Abgasskandals
Der Abgasskandal bezeichnet eine Vielzahl von Vorgängen, in denen überwiegend Automobilhersteller illegale Maßnahmen an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eingesetzt haben, um die Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden (NOx) und Kohlenstoffdioxid (CO₂) in behördlichen Prüfverfahren systematisch zu manipulieren. Im rechtlichen Kontext bezieht sich der Begriff dabei insbesondere auf die vorsätzliche Verwendung sogenannter Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass die vorgeschriebenen Umweltwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, im regulären Betrieb jedoch weit überschritten werden. Der Skandal, auch als „Dieselgate“ bekannt, nahm 2015 durch die Enthüllungen rund um Volkswagen seinen Ausgang, weitete sich aber schnell auf weitere Hersteller und Märkte aus. Seitdem werden die Geschehnisse rund um den Abgasskandal sowohl von Zivil-, Straf- als auch Verwaltungsgerichten sowie von Aufsichtsbehörden intensiv aufgearbeitet.
Rechtliche Grundlagen
Zulassung von Fahrzeugen und Emissionsrecht
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen in Europa unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zentrale Grundlage bildet dabei die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 („Euro-Normen“) sowie die entsprechende Durchführungsverordnung. Hersteller müssen bei der Erlangung der Typgenehmigung nachweisen, dass ihre Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte für zahlreiche Schadstoffe nicht überschreiten. Vorgeschrieben ist insbesondere die Verwendung von Abgasminderungseinrichtungen, deren Funktion auch im laufenden Betrieb aufrechterhalten werden muss.
Abschalteinrichtungen und die Rechtslage
Eine Abschalteinrichtung ist nach Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eine Vorrichtung, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringert, sofern die Fahrzeuge unter Bedingungen betrieben werden, die bei der normalen Fahrzeugnutzung zu erwarten sind. Solche Einrichtungen sind ausnahmslos verboten, es sei denn, sie sind nachweislich notwendig, um den Motor vor Beschädigung zu schützen oder für den sicheren Fahrzeugbetrieb (Art. 5 Abs. 2).
Täuschung und Betrug im Verbraucherrecht
Der Einsatz verbotener Abschalteinrichtungen erfüllt in vielen Fällen den Tatbestand der Täuschung. Im deutschen Recht ist hier insbesondere § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) („Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“) einschlägig. Die vorsätzliche Täuschung führt dazu, dass Käufer davon ausgehen, ein vertragsgerechtes, den Umweltauflagen entsprechendes Fahrzeug zu erwerben, was tatsächlich nicht der Fall ist.
Zivilrechtliche Aspekte
Ansprüche der Käufer
Betroffene Käufer haben verschiedene zivilrechtliche Ansprüche gegen Hersteller und Händler. Zunächst kommen Gewährleistungsrechte in Betracht, insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Der Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften und damit gegen sogenannte „Beschaffenheitsvereinbarungen“ berechtigt zur Rückabwicklung des Vertrages (§§ 434, 437 ff. BGB).
Weiterhin wurde vielfach eine deliktische Haftung auf Basis von § 826 BGB bejaht. Zahlreiche Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof (BGH), haben entschieden, dass die vorsätzliche Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt, die zum Anspruch auf Schadensersatz berechtigt.
Verjährungsfristen
Die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal unterliegt den üblichen Verjährungsfristen. Für Gewährleistungsansprüche beträgt diese in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Ansprüche aus sittenwidriger Schädigung können innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden, spätestens zehn Jahre nach dem schädigenden Ereignis (§ 199 BGB).
Strafrechtliche Aspekte
Strafbare Handlungen
Die Manipulation von Abgaswerten ist in mehrfacher Hinsicht strafbar. In Deutschland kommt insbesondere ein Betrug gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht, da Kunden, Behörden und Mitbewerber über die tatsächlichen Eigenschaften der Fahrzeuge getäuscht werden. Ferner kann eine strafbare Schädigung der Umwelt durch unerlaubte Emissionen vorliegen (§ 324a StGB – unerlaubtes Betreiben von Anlagen).
Ermittlungen und Strafen
Staatsanwaltschaften haben gegen mehrere Personen aus dem Management betroffener Automobilhersteller Anklage wegen Betruges, unlauterem Wettbewerb, Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Umweltrecht erhoben. Es kam zu Durchsuchungen, Festnahmen und, insbesondere in den USA, auch zu Inhaftierungen maßgeblicher Beteiligter. In mehreren Fällen wurden Bußgelder in Milliardenhöhe gegen die Hersteller verhängt.
Verwaltungsrechtliche Aspekte
Rückrufe und Stilllegungen
Die Zulassungsbehörden können für Fahrzeuge, bei denen illegale Abschalteinrichtungen festgestellt wurden, Rückrufe anordnen und die Betriebserlaubnis entziehen. In der Praxis ist dies vielfach geschehen. Die betroffenen Fahrzeuge mussten nachgerüstet oder umgerüstet werden. Weigert sich der Halter, entsprechende Software-Updates aufspielen zu lassen, droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch die zuständige Behörde.
Marktüberwachung und Sanktionen
Seit Aufdeckung des Skandals sind die Marktüberwachung und Sanktionen durch staatliche Aufsichtsbehörden erheblich verschärft worden. Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nehmen seither ihre Überwachungsfunktion intensiver wahr. In der Europäischen Union wurden darüber hinaus die Regularien für die Typgenehmigung und Marktüberwachung verschärft (Verordnung (EU) 2018/858).
Internationale Dimension
USA
Die rechtliche Aufarbeitung begann in den Vereinigten Staaten, wo Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze besonders rigoros sind. Im Rahmen von Strafverfahren und Vergleichsvereinbarungen wurden hohe Bußgelder ausgesprochen. Einige Unternehmensvertreter wurden zu Haftstrafen verurteilt. Der Skandal hatte entscheidende Bedeutung für die Entwicklung von Umweltrecht und Produkthaftungsrecht in den USA.
Europa
In der Europäischen Union erfolgten wesentliche Änderungen der Typgenehmigungsverfahren. Zudem wurde die Haftung der Hersteller für festgestellte Manipulationen gestärkt. Zahlreiche Sammelklagen und Musterverfahren gegen Automobilhersteller wurden angestrengt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte maßgeblichen Einfluss auf die Auslegung der relevanten Vorschriften.
Bedeutung für das Umwelt- und Verbraucherrecht
Der Abgasskandal hat das Umweltrecht und das Recht der Verbraucher nachhaltig geprägt. Er führte zu einer nachträglichen Verschärfung der Vorschriften, einem Umdenken in der Nachweisführung für Schadstoffemissionen sowie zu einer nachhaltigen Stärkung der Rechte von Verbrauchern gegenüber mächtigen Industrieunternehmen. Gleichzeitig betonte der Skandal die Bedeutung wirksamer Rechtsdurchsetzung sowie der Integration von Umweltaspekten in die Produkthaftung.
Zusammenfassung
Der Abgasskandal ist ein komplexes, rechtlich vielschichtiges Phänomen, das durch die vorsätzliche Umgehung von Emissionsvorschriften durch Automobilhersteller ausgelöst wurde. Betroffen sind dabei individuelle Käufer genauso wie die Allgemeinheit, da Umwelt und Verbraucherschutz im Mittelpunkt des Geschehens stehen. Die rechtliche Aufarbeitung umfasst Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht sowie internationale Vorgaben und hat zu grundlegenden Veränderungen in der Rechtsdurchsetzung geführt. Seit Aufdeckung des Skandals wird das Thema in Gesetzgebung und Rechtsprechung dauerhaft weiterentwickelt, um vergleichbare Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern und den Schutz von Umwelt sowie Verbrauchern zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen
Welche Ansprüche haben betroffene Fahrzeughalter im Rahmen des Abgasskandals?
Betroffene Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge mit manipulierten Abgassoftware ausgestattet sind, können unterschiedliche rechtliche Ansprüche geltend machen. Kernpunkt ist dabei häufig die sogenannte „Dieselklage“, welche sich überwiegend auf vertragliche und deliktische Anspruchsgrundlagen stützt. Zum einen kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag aus Sachmängelhaftung geltend gemacht werden, sofern das Fahrzeug bei Übergabe nicht frei von Sachmängeln war (§§ 433, 434, 437 BGB). Das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung stellt hierbei nach ständiger Rechtsprechung einen erheblichen Mangel dar. Alternativ kommt auch die Geltendmachung von Schadensersatz in Betracht, sei es aus vertraglicher Pflichtverletzung (§ 280 BGB) oder aus unerlaubter Handlung, insbesondere nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung). Voraussetzung hierfür ist zumeist, dass der Hersteller Arglist oder vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen hat, wie es der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt hat. Im Rahmen des sogenannten „kleinen Schadensersatzes“ behalten Geschädigte das Fahrzeug und fordern den Minderwert ein, während beim „großen Schadensersatz“ das Fahrzeug zurückgegeben wird und der Kaufpreis unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer zu erstatten ist. Zusätzlich können Betroffene mitunter Ansprüche gegen den Händler oder Leasinggeber haben, abhängig von den vertraglichen Bedingungen und dem konkreten Einzelfall.
Welche Fristen sind bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Abgasskandal zu beachten?
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sind verschiedene Verjährungsfristen maßgeblich, deren genaue Berechnung sich nach den geltenden zivilrechtlichen Vorschriften richtet. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Lieferung des Fahrzeugs (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Gebrauchtwagen kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen (§§ 195, 199 BGB). Da der Abgasskandal je nach Fahrzeugtyp ab 2015/2016 publik wurde, kommt es in vielen Fällen auf die genaue Kenntniszeit und die individuelle Benachrichtigung an. Für eine Hemmung der Verjährung kann insbesondere das Einreichen eines Güteantrags, einer Klage oder die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage sorgen.
Wie wirkt sich ein Software-Update auf laufende oder mögliche Ansprüche aus?
Das Aufspielen eines Software-Updates als Maßnahme zur Mängelbeseitigung hat sowohl prozessuale als auch materielle Auswirkungen. Juristisch gesehen kann ein solches Update ein Nachbesserungsversuch sein, welcher im Rahmen der Sachmängelhaftung zu berücksichtigen ist. Willigt der Fahrzeughalter dem Update zu und wird dadurch der Mangel behoben, könnte ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag entfallen, sofern kein erheblicher Mangel mehr vorliegt. Dennoch bleibt dem Käufer das Recht, Schadensersatz zu verlangen, falls durch das Update Folgeschäden entstehen oder der Mangel nicht vollständig beseitigt wurde. Einigen Gerichten zufolge kann das Update jedoch negative Auswirkungen auf die Nutzbarkeit oder den Wert des Fahrzeugs haben (z.B. höherer Kraftstoffverbrauch, Verringerung der Motorleistung), sodass weiterhin Ansprüche, wie etwa der kleine Schadensersatz, bestehen können. Auch für deliktische Ansprüche gegen den Hersteller bleibt das Update ohne Einfluss, wenn die Täuschungshandlung bereits abgeschlossen war.
Welche Besonderheiten gelten für Leasingfahrzeuge im Abgasskandal?
Bei Leasingfahrzeugen unterscheidet sich die rechtliche Bewertung von derjenigen bei klassischen Kaufverträgen. Grundsätzlich ist der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Fahrzeugs und kann daher keine Ansprüche aus Sachmängelhaftung oder Rückabwicklung gegen den Hersteller geltend machen. Stattdessen stehen Ansprüche meist dem Leasinggeber als formellem Eigentümer zu. Allerdings kann der Leasingnehmer mitunter gegenüber dem Leasinggeber Rechte geltend machen, beispielsweise eine Anpassung der Leasingraten oder Rückabwicklung des Leasingvertrags bei erheblichen Mängeln (§ 535 ff. BGB). Zudem werden Leasingnehmer in einigen Vertragsmodellen berechtigt, im eigenen Namen gegen den Händler oder Hersteller vorzugehen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei der Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche besteht zumeist eine parallele Anspruchsberechtigung, insbesondere, wenn dem Leasingnehmer ein finanzieller Schaden entsteht oder das Fahrzeug nachweislich in der Nutzbarkeit eingeschränkt ist.
Was gilt für Fahrzeuge aus dem EU-Ausland bezüglich Ansprüche im Abgasskandal?
Bei Kraftfahrzeugen mit Manipulationssoftware, die innerhalb der EU, aber außerhalb Deutschlands erworben wurden, ist in erster Linie das jeweilige nationale Vertragsrecht maßgeblich. Je nach Einzelfall kann jedoch auch deutsches Recht Anwendung finden, etwa wenn der Händler oder Hersteller seinen Sitz in Deutschland hat oder explizit deutsches Recht vereinbart wurde. Die unionsrechtlichen Vorschriften, wie etwa die Verbraucherrechte-Richtlinie oder die Produkthaftungsrichtlinie, können zusätzliche Schutzmechanismen bieten. Ansprüche aus deliktischem Handeln (etwa § 826 BGB) gegen deutsche Hersteller können unabhängig vom Erwerbsland des Fahrzeugs bestehen, sofern eine Täuschung gegenüber deutschen Verbrauchern oder auf dem deutschen Markt stattfand. Maßgeblich für die prozessuale Durchsetzbarkeit ist zudem, ob Zuständigkeiten deutscher Gerichte gegeben sind (§ 32 ZPO, Art. 7 Brüssel-Ia-VO). In einigen Fällen kommt es zu einer Rechtswahl, sodass internationale Sachverhalte individuell geprüft werden müssen.
Welche Rolle spielt die Musterfeststellungsklage bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal?
Die Musterfeststellungsklage ist ein kollektives Klagemittel, das es Verbrauchern erleichtert, Ansprüche gegen Autohersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geltend zu machen. Nach § 606 ZPO kann eine qualifizierte Verbraucherzentrale gegen ein Unternehmen eine entsprechende Klage erheben, falls mindestens 50 Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Klageregisters ihre Ansprüche anmelden. Mit dem Urteil werden rechtskräftige Feststellungen über die Haftung des beklagten Unternehmens getroffen, die anschließend von den einzelnen Verbrauchern im Wege einer Leistungsklage umgesetzt werden können. Für den Verjährungsschutz ist der Beginn der Klage maßgeblich. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist kostenlos, bindet aber den einzelnen Verbraucher an das gefällte Urteil, mit Ausnahme einer expliziten Abmeldung vor Beendigung des Verfahrens. Auch für Leasingnehmer kann die Musterfeststellungsklage genutzt werden, sofern diese wirtschaftlich betroffen sind.
Wie wird der Nutzungsvorteil („Nutzungsentschädigung“) bei der Rückabwicklung eines Fahrzeugs berechnet?
Kommt es im Rahmen des Abgasskandals zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags, etwa weil das Fahrzeug zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet werden soll, hat der Käufer für die bereits erfolgte Nutzung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Berechnung der Nutzungsentschädigung erfolgt nach der Formel: „Kaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartbare Gesamtlaufleistung.“ Die zu erwartende Gesamtlaufleistung wird je nach Fahrzeugart, Motorisierung und Hersteller unterschiedlich angesetzt, üblicherweise zwischen 200.000 und 300.000 Kilometern. Im Einzelfall kann sie durch Sachverständigengutachten angepasst werden. Diese Regelung soll verhindern, dass der Käufer das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum kostenfrei nutzt, während der Hersteller den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. In Prozessen ist die Höhe dieser Nutzungsentschädigung häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das Ziel ist es, eine ausgewogene Risikoverteilung zwischen den Parteien im Sinne des berechtigten Ausgleichs zu erreichen.