Entscheidung des OLG Düsseldorf im Streit um ein Streifenmuster
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Streifenmuster markenrechtlichen Schutz beanspruchen kann und in welchem Umfang dieser Schutz im Kollisionsfall durchsetzbar ist. Gegenstand des Verfahrens war ein Konflikt zwischen Unternehmen, bei dem die Nutzung eines streifenförmigen Gestaltungselements als Kennzeichen im Raum stand. Grundlage der nachfolgenden Darstellung ist der Originalbericht von Juraforum (Quelle: https://www.juraforum.de/news/olg-duesseldorf-zu-markenstreit-um-streifenmuster_259732).
Gegenstand des Verfahrens
Streit um die kennzeichnende Verwendung eines Musters
Im Mittelpunkt stand ein Streifenmuster, das als Marke bzw. als kennzeichnendes Element im geschäftlichen Verkehr eingesetzt wurde. Ein Beteiligter berief sich dabei auf markenrechtliche Positionen und machte geltend, dass die angegriffene Verwendung durch einen Dritten Rechte verletze.
Abgrenzung: Dekorative Gestaltung oder Herkunftshinweis
Das Verfahren berührte die in der Praxis häufig entscheidende Abgrenzung, ob ein Muster lediglich als dekoratives Gestaltungsmittel wahrgenommen wird oder ob es aus Sicht des Verkehrs als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird. Gerade bei einfachen grafischen Formen kann diese Einordnung maßgeblich für Reichweite und Durchsetzbarkeit eines geltend gemachten Markenschutzes sein.
Kernaussagen der gerichtlichen Würdigung
Maßstab der Verwechslungsgefahr im konkreten Erscheinungsbild
Das OLG Düsseldorf setzte sich mit der Frage auseinander, ob zwischen den einander gegenüberstehenden Gestaltungen eine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Dabei kommt es regelmäßig auf den Gesamteindruck an, den das Zeichen im Zusammenhang mit den betroffenen Waren bzw. Produkten vermittelt, einschließlich der Ausgestaltung, Platzierung und Wahrnehmung durch den angesprochenen Verkehr.
Bedeutung von Eintragung und konkreter Benutzungsform
Soweit markenrechtliche Ansprüche auf eine Eintragung gestützt werden, ist im Streitfall entscheidend, in welcher Form die Marke geschützt ist und wie sie im Markt tatsächlich verwendet wird. Bei Muster- und Positionsmarken können insbesondere die konkrete Darstellung und der durch die Eintragung definierte Schutzgegenstand für die Beurteilung der Kollision ausschlaggebend sein.
Einordnung für die Praxis
Hohe Anforderungen bei einfachen Gestaltungselementen
Auseinandersetzungen um Streifen- oder Linienmuster zeigen, dass der Schutz einfacher grafischer Elemente regelmäßig eine präzise Betrachtung der Verkehrsauffassung und der konkreten Nutzung erfordert. Ob ein Muster als Marke durchgreift, hängt im Einzelfall maßgeblich davon ab, ob es sich als betrieblicher Herkunftshinweis durchgesetzt hat oder in der Wahrnehmung lediglich einen dekorativen Charakter hat.
Verfahrensstand und Hinweis zur Darstellung
Soweit ein Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, gilt: Aus der Berichterstattung über den Inhalt gerichtlicher Entscheidungen oder Verfahrensschritte folgt keine Vorwegnahme weiterer Instanzen; maßgeblich ist der jeweilige Stand des Verfahrens. Die vorliegende Zusammenfassung beruht auf der genannten Quelle.
Ansprechpartner bei Fragen zu Kennzeichenrechten und Musterzeichen
Streifenmuster und vergleichbare Gestaltungselemente können im IP-Recht erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen, zugleich sind Reichweite und Durchsetzung häufig von der konkreten Ausgestaltung und der Marktsituation abhängig. Wenn Sie hierzu rechtliche Fragen einordnen lassen möchten, finden Sie weiterführende Informationen zur Beratung durch MTR Legal unter: Rechtsberatung im IP-Recht.