Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 19. August 2025 die Anordnung eines dinglichen Arrestes im Zusammenhang mit der Nichtlieferung von drei Ferrari und einem Mercedes-AMG One im Gesamtwert von über fünf Millionen Euro bestätigt (Az. 32 U 125/24). Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen in zivilrechtlichen Streitigkeiten bei hochpreisigen Vertragsobjekten.
Hintergrund des Verfahrens
Vertragliche Vereinbarungen und Streitpunkt
Dem Beschluss lag ein Fall aus dem Bereich des exklusiven Kraftfahrzeughandels zugrunde. Der Erwerber hatte mit einem Autohändler Verträge über die Lieferung dreier Ferrari-Fahrzeuge sowie eines Mercedes-AMG One mit einem zusammengerechneten erheblichen Wert abgeschlossen. Trotz Anzahlung und eindeutiger vertraglicher Absprachen kam es nicht zur Auslieferung der Fahrzeuge, woraufhin der Käufer die gezahlte Summe zurückforderte.
Antrag auf dinglichen Arrest
Um das Vermögen des Händlers im Hinblick auf die ausstehenden Beträge zu sichern, beantragte der Käufer einen dinglichen Arrest. Das Ziel dieser Maßnahme bestand darin, einen späteren Vollstreckungserfolg nicht zu gefährden, falls eine Rückzahlung nicht freiwillig erfolgen sollte.
Entscheidung des Oberlandesgerichts
Voraussetzungen für einen Arrest
Das Oberlandesgericht Frankfurt prüfte insbesondere, ob ein Arrestgrund und ein Arrestanspruch im Sinne der §§ 916 ff. ZPO vorlagen. Nach Auffassung des Gerichts bestand die begründete Gefahr, dass ohne die Anordnung des Arrestes die Vollstreckung des eventuellen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung der geleisteten Beträge vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.
Bestätigung der vorinstanzlichen Entscheidung
Das Gericht wies darauf hin, dass die Nichtlieferung der Fahrzeuge trotz erfolgter Teilzahlungen als Arrestanspruch einzuordnen sei. Mangels Nachweis über die Weiterleitung der Anzahlung an die Fahrzeughersteller oder anderweitige Sicherheiten sah das Oberlandesgericht einen Arrestgrund gegeben. Der Autohändler war somit verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens zu dulden.
Relevanz der Entscheidung
Bedeutung für den Unternehmer- und Investitionsbereich
Die Entscheidung unterstreicht die besondere Schutzfunktion des dinglichen Arrests in Fällen, in denen umfangreiche finanzielle Risiken bei der Abwicklung hochvolumiger Kaufverträge drohen. Vor allem für Unternehmen, Investoren sowie vermögende Privatpersonen ist es von erheblicher Bedeutung, sich gegen Vermögensverschiebungen des Vertragspartners abzusichern.
Laufende Verfahren und Quellenhinweis
Es ist zu beachten, dass das Verfahren in der Hauptsache noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Die Anordnung des Arrestes stellt eine vorläufige Maßnahme dar. Bis zum Abschluss des Hauptverfahrens gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.08.2025, Az. 32 U 125/24
Individuelle rechtliche Einschätzung bei Vertragsstreitigkeiten
Bei komplexen Vertragsverhältnissen und Streitigkeiten um Lieferung oder Gegenleistung können vorläufige Sicherungsmaßnahmen erhebliche Relevanz entfalten. Sollten im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Absicherung vertraglicher Ansprüche weitergehende Fragen bestehen, empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Würdigung. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Rechtsberatung im Vertragsrecht.