Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft im Bundestag

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Antrag zur Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft im Bundestag

Die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte ihre Betriebe künftig leichter gemeinschaftlich übernehmen können. Grundlage ist ein Antrag mit der Drucksachennummer 21/8539 vom 13. Oktober 2026. Die dazugehörige Meldung des parlamentarischen Informationsdienstes hib erschien am 14. Oktober 2026 als hib 820/2026 im Bereich Recht und Verbraucherschutz.

Der Antrag trägt den Titel „Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen“. Die Fraktion fordert darin unter anderem, die Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft als besondere Ausgestaltung im Entwurf des Genossenschaftsgesetzes zu verankern. Damit soll nach dem Willen der Antragsteller Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet werden, einen Betrieb gemeinsam zu übernehmen, ohne selbst erhebliches Eigenkapital einbringen zu müssen.

Finanzierung über künftige Unternehmensgewinne

Nach dem Antrag soll die Übernahme über Kredite finanziert werden. Diese Darlehen sollen aus späteren Unternehmensgewinnen zurückgeführt werden. Die Linke knüpft damit an Modelle an, bei denen die Belegschaft nicht unmittelbar den vollständigen Kaufpreis aus eigenen Mitteln aufbringen muss.

Zur Begründung verweist die Fraktion auf Schwierigkeiten mittelständischer Unternehmen bei der Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger. Nach einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung, die von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages zitiert wird, stehen im Zeitraum 2026 bis 2030 deutschlandweit etwa 186.000 Unternehmen zur Übergabe an. Nach Angaben der Bundesregierung auf Grundlage von KfW-Zahlen haben in den Jahren 2024 und 2025 rund 215.000 Unternehmen eine Unternehmensnachfolge angestrebt.

Forderungen zu Steuerrecht, Förderung und Informationsrechten

Neben der gesetzlichen Verankerung einer Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft verlangt die Fraktion steuerliche Erleichterungen für entsprechende Übernahmen. Zudem soll der Zugang zu Förderkrediten verbessert werden.

Der Antrag befasst sich dabei auch mit bestehenden Förderstrukturen. Genossenschaften seien in den ERP-Förderprogrammen zwar grundsätzlich antragsberechtigt. Die Programme seien nach Darstellung der Antragsteller jedoch nicht auf die Finanzierung einer schrittweisen Übernahme durch eine Belegschaft zugeschnitten.

Informations- und Angebotsrecht für Beschäftigte

Beschäftigte sollen nach dem Antrag ein Informations- und Angebotsrecht erhalten, wenn ein Betrieb geschlossen oder verkauft werden soll. Damit würde die Belegschaft nach dem Konzept der Fraktion frühzeitig in eine mögliche Übernahmesituation einbezogen.

Die Antragsteller begründen ihr Vorhaben außerdem damit, dass genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen derzeit finanziell und organisatorisch komplexer seien als Übernahmen in anderen Gesellschaftsformen. Zur Begründung stützt sich die Fraktion unter anderem auf eine Stellungnahme des Instituts für Unternehmensdemokratie e. V. mit dem Titel „Belegschaftsübernahmen gegen die Nachfolgekrise – GenoESOP in GenG-Novelle berücksichtigen“ zum Regierungsentwurf.

Bezug zum Regierungsentwurf zur Stärkung der Genossenschaft

Der Antrag richtet sich unmittelbar auf den laufenden Regierungsentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ mit der Drucksachennummer 21/8410. Dieser Regierungsentwurf datiert vom 7. Oktober 2026, beruht auf dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode und knüpft an Gesetzgebungsarbeiten der 20. Legislaturperiode an.

Die Linke kritisiert, dass der Regierungsentwurf weder einen Typus der Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft schaffe noch bekannte steuerliche und finanzierungsseitige Hemmnisse aufgreife. Die Forderung, die Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft zu berücksichtigen, soll daher ausdrücklich im Entwurf des Genossenschaftsgesetzes umgesetzt werden.

Inhalte des Regierungsentwurfs

Der Regierungsentwurf sieht nach den parlamentarischen Unterlagen unter anderem mehrere Änderungen im Genossenschaftsrecht vor. Dazu zählen insbesondere:

  • eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände,
  • eine beschleunigte Prüfung des Förderungszwecks durch das Registergericht,
  • eine Regelfrist für Registereintragungen,
  • Neuregelungen zu investierenden Mitgliedern,
  • Regelungen zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit.

In einer früheren Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage wurde zudem darauf hingewiesen, dass für Genossenschaften im Gegensatz zur Satzungsfreiheit Satzungsstrenge gilt. Die Satzung einer Genossenschaft darf demnach nicht frei vom Gesetz abweichen.

Parlamentarische Beratung und weitere Anträge

Der Antrag der Linken wurde am Mittwoch, 14. Oktober 2026, im Plenum gemeinsam mit dem Regierungsentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform in einer 30-minütigen Debatte beraten. Anschließend wurde er an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

In derselben Debatte befasste sich der Bundestag auch mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürger-Baugenossenschaft verankern – Wohneigentum risikoarm möglich machen“ und der Drucksachennummer 21/8538. Dieser Antrag wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Vorangegangene Kleine Anfrage

Dem Antrag der Linken ging eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter vom 15. Juli 2026 voraus, die von der Bundesregierung am 6. August 2026 beantwortet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch auf internationale Modelle Bezug genommen.

Die Fragesteller führten an, dass das Vereinigte Königreich Employee Ownership Trusts seit 2014 steuerlich begünstige. Nach ihrer Darstellung entfielen inzwischen 20 Prozent aller Unternehmensverkäufe im britischen Privatsektor auf entsprechende EOT-Strukturen.

Steuerliche Einordnung und erbschaftsteuerliche Abgrenzung

Der neue Antrag der Linken lässt eine frühere Forderung der Fraktion zur Erbschaftsteuer ausdrücklich unberührt. Dabei handelt es sich um die Forderung aus dem Antrag 21/627, die Verschonungsregeln für große Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer abzuschaffen.

Damit bleibt die aktuelle Initiative auf die im Antrag beschriebenen Änderungen zur Belegschaftsübernahme, zur Förderung und zu steuerlichen Erleichterungen für solche Übernahmen bezogen. Eine weitergehende Änderung der genannten erbschaftsteuerlichen Position wird in diesem Antrag nach den vorliegenden Unterlagen nicht vorgenommen.

Zu den Unterzeichnern des Antrags zählen unter anderem Gregor Gysi, Bodo Ramelow, Christian Görke, Ferat Koçak und Sonja Lemke.

Bedeutung für Unternehmen und Gesellschafterstrukturen

Die parlamentarische Initiative betrifft Fragen an der Schnittstelle von Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, Finanzierung und steuerlicher Behandlung. Für Unternehmen, Investoren und Gesellschafter kann die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens insbesondere dann relevant sein, wenn Nachfolgeprozesse, Mitarbeiterbeteiligungen oder genossenschaftliche Strukturen in Betracht gezogen werden.

MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im nationalen und internationalen Wirtschaftsverkehr. Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolge, Beteiligungsmodellen und gesellschaftsrechtlichen Strukturen finden Sie weitere Informationen unter Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht.