Klageeinreichung per Telefax durch Anwalt – Rechtliche Wirksamkeit prüfen

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Formvorgaben für Klagen seit dem 1. Januar 2022

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im finanzgerichtlichen Verfahren besondere Anforderungen an die Übermittlung bestimmender Schriftsätze. Dazu zählt insbesondere die Einreichung der Klage. Hintergrund ist die verpflichtende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, der die bisher verbreiteten Übermittlungswege – etwa Telefax – für professionell Einreichende in wesentlichen Bereichen verdrängt hat.

Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2023 (Az. 7 K 504/22 K)

Verfahrensgegenstand und Ausgangslage

Dem Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2023 (Az. 7 K 504/22 K) lag eine Klage zugrunde, die nach dem Stichtag 1. Januar 2022 durch einen Rechtsanwalt per Telefax an das Gericht übermittelt worden war. Entscheidend war damit nicht die materielle Streitfrage, sondern die formale Wirksamkeit der Klageerhebung.

Maßgebliche rechtliche Einordnung

Das Gericht stellte darauf ab, dass für Rechtsanwälte seit dem 1. Januar 2022 die Einreichung bestimmender verfahrenseinleitender Schriftsätze grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen hat. Eine Übermittlung per Telefax genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht. Vor diesem Hintergrund verneinte das Finanzgericht die Wirksamkeit der Klageeinreichung in der gewählten Form.

Telefaxübermittlung durch Rechtsanwälte nach dem Stichtag

Abgrenzung zwischen elektronischer Form und ersetzenden Übermittlungswegen

Die Entscheidung verdeutlicht die strikte Trennung zwischen der elektronischen Übermittlung im vorgesehenen technischen Format und Übermittlungswegen, die lediglich eine fernschriftliche Übertragung ermöglichen. Telefax kann die für Rechtsanwälte vorgesehene elektronische Einreichung nach der gesetzlichen Systematik nicht ohne Weiteres ersetzen.

Bedeutung formaler Anforderungen im finanzgerichtlichen Verfahren

Die Beschlusslage zeigt, dass die Formanforderungen nicht als bloße Ordnungsvorschriften behandelt werden, sondern unmittelbare Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer Klage haben können. Wird die Klage nicht in der vorgeschriebenen Form eingereicht, kann dies dazu führen, dass sie als nicht wirksam erhoben angesehen wird.

Einordnung und Hinweis zur Quellenlage

Der vorstehende Überblick gibt den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung wieder und dient der allgemeinen Information. Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2023, Az. 7 K 504/22 K, abrufbar u. a. über die Berichterstattung unter https://urteile.news/. Soweit Verfahren in anderen Konstellationen noch andauern sollten, ist jeweils zu berücksichtigen, dass eine abschließende Bewertung erst mit rechtskräftigem Abschluss möglich ist; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Einreichungsformen

Formfragen bei der Klageerhebung und der Übermittlung von Schriftsätzen können im Einzelfall erhebliche Auswirkungen auf den Verfahrensverlauf haben. Wer hierzu Klärungsbedarf im Kontext gerichtlicher Auseinandersetzungen hat, findet Informationen zu unserem Tätigkeitsbereich unter Prozessführung bei MTR Legal Rechtsanwälte.