EU-Vorgaben zur Vermögensabschöpfung umgesetzt

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Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten ist am 22. Oktober 2026 ausgefertigt und am 27. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es trägt die Fundstelle BGBl. 2026 I Nr. 320. Die europäische Richtlinie ist bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Vermögensabschöpfung

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf beschlossen, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1260 nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eins zu eins in das deutsche Recht zu übertragen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begründete das Vorhaben damit, der Organisierten Kriminalität ihre finanziellen Grundlagen zu entziehen.

Die Richtlinie betrifft die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die vorläufige Sicherung von Vermögenswerten.

Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften der Länder

Die Staatsanwaltschaften der Länder sollen künftig als justizielle Vermögensabschöpfungsstellen tätig werden. In dieser Funktion können sie Vermögenswerte grenzüberschreitend vorläufig sichern.

Die Regelung stärkt damit die Zusammenarbeit bei Sachverhalten, in denen Vermögenswerte oder zuständige Stellen in mehreren Mitgliedstaaten betroffen sind. Eine Beweislastumkehr ist nicht Bestandteil dieses Gesetzes.

Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Der Deutsche Bundestag befasste sich am 21. Mai 2026 erstmals mit dem Regierungsentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/5869. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Der Rechtsausschuss fasste seinen Beschluss am 23. September 2026. Die dabei vorgenommene Änderung bezog sich nicht auf die Vermögensabschöpfung als solche, sondern beseitigte einen Normenkonflikt im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz.

Die wesentlichen Schritte des Verfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie.
  • Der Bundestag führte am 21. Mai 2026 die erste Beratung durch und überwies den Entwurf an die Ausschüsse.
  • Der Rechtsausschuss befasste sich mit dem Regelungswerk und änderte eine Bestimmung zum Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz.
  • Der Bundestag beschloss das Gesetz am 24. September 2026.
  • Der Bundesrat behandelte den Gesetzesbeschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Abschöpfung von Vermögen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität“.
  • Nach der Ausfertigung am 22. Oktober 2026 wurde das Gesetz am 27. Oktober 2026 verkündet.

Finanzielle Auswirkungen der Neuregelung

Mehrausgaben des Bundes

Für den Bund sind jährliche Mehrausgaben von rund 339.000 Euro vorgesehen. Diese entfallen auf den Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern.

Kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Nach dem Regierungsentwurf entsteht der Wirtschaft durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Die unmittelbaren finanziellen Folgen betreffen damit nach der amtlichen Kostenberechnung den Bundeshaushalt, nicht dagegen die Wirtschaft.

Bedeutung für grenzüberschreitende Verfahren

Die Neuregelung schafft den innerstaatlichen Rahmen für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen können Fragen der Vermögenssicherung und Vermögenseinziehung insbesondere dann Bedeutung erlangen, wenn wirtschaftliche Aktivitäten oder Vermögenswerte Bezüge zu mehreren Mitgliedstaaten aufweisen.

MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei Fragen zu strafrechtlichen Risiken im wirtschaftlichen Umfeld und zu Maßnahmen der Vermögensabschöpfung. Weitere Informationen bietet die Rechtsberatung im Wirtschaftsstrafrecht.