EU prüft Übernahme von Porta durch XXXLutz vertieft

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

EU-Kommission eröffnet vertiefte Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die geplante Übernahme der Porta-Gruppe durch die XXXLutz-Gruppe einer eingehenden Prüfung nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu unterziehen. Das Verfahren wird unter der Fallnummer M.11895 – XXXLUTZ / PORTA geführt. Nach den veröffentlichten Angaben soll XXXLutz die Kontrolle über die gesamte Porta-Gruppe durch den Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten erlangen.

Die vertiefte Prüfung bedeutet nach der Mitteilung der Kommission noch keine abschließende Bewertung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt. Sie zeigt vielmehr, dass die Kommission nach ihrer vorläufigen Untersuchung wettbewerbliche Bedenken sieht, die innerhalb der ersten Prüfphase nicht ausgeräumt werden konnten.

Der Zusammenschluss war bereits am 7. Januar 2025 öffentlich bekanntgegeben worden. Förmlich bei der Kommission angemeldet wurde das Vorhaben nach deren Angaben am 7. September 2026. Die erste Prüfphase, für die regulär 25 Arbeitstage vorgesehen sind, endete damit nach rund fünf Wochen mit der Mitteilung der Kommission, die sogenannte Phase II einzuleiten.

Gegenstand der geplanten Transaktion

Zusammenführung großer Möbelhandelsgruppen

Die beabsichtigte Übernahme würde eine erhebliche Anzahl von Standorten und Vertriebslinien im europäischen Möbelhandel zusammenführen. Nach den öffentlich zugänglichen Angaben umfasst die Porta-Gruppe rund 140 Standorte in Deutschland, Tschechien und der Slowakei sowie rund 6.000 Beschäftigte. Zu den betroffenen Marken zählen unter anderem Porta, Boss und Asko.

Die XXXLutz-Gruppe betreibt demgegenüber mehr als 1.800 Geschäfte. Zu den genannten Vertriebslinien gehören unter anderem XXXLutz, Mömax, Möbelix, Home24, Roller und Poco. Ein Kaufpreis wurde öffentlich nicht genannt.

Relevanz für Handels- und Beschaffungsmärkte

Die Kommission betrachtet nicht nur die Auswirkungen im Einzelhandel. Nach den veröffentlichten Informationen betreffen die vorläufigen Bedenken auch Beschaffungsmärkte in Deutschland, Tschechien, Polen und der Slowakei. In diesen Märkten sieht die Kommission insbesondere die Möglichkeit, dass sich die Nachfragemacht der Erwerberseite gegenüber Möbelherstellern verstärken könnte.

XXXLutz bündelt Beschaffungsvorgänge über die 2015 gegründete Einkaufsgemeinschaft Giga International mit Sitz in Würzburg. Nach Medienangaben gehören dieser Einkaufsgemeinschaft auch Mömax, Roller und Poco an. Porta war zuvor mit einer anderen Einkaufsgemeinschaft verbunden; nach den veröffentlichten Angaben schied Porta zum Jahresende 2025 aus dieser aus und kann seitdem bestimmte Eigenmodelle dieser Einkaufsgemeinschaft nicht mehr beziehen oder verkaufen.

Vorläufige Bedenken der Kommission

Wettbewerbsdruck im Möbeleinzelhandel

Nach der vorläufigen Einschätzung der Kommission könnte die geplante Übernahme den Wettbewerbsdruck im Möbeleinzelhandel verringern. Die Bedenken betreffen nach den veröffentlichten Angaben insbesondere das Möbeldiscount- beziehungsweise Preiseinstiegssegment in Deutschland.

Die Kommission prüft, ob die Transaktion zu einer Verringerung wirksamen Wettbewerbs führen könnte. Maßgeblich ist dabei, ob der Zusammenschluss in den betroffenen Märkten eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs bewirken würde. Die Einleitung der vertieften Prüfung ist insoweit ein verfahrensrechtlicher Schritt und keine Feststellung eines Verstoßes.

Beschaffung gegenüber Möbelherstellern

Neben der Absatzseite richtet sich der Blick der Kommission auch auf die Beschaffungsseite. Nach den veröffentlichten Informationen bestehen Bedenken, dass die zusammengeführte Unternehmensgruppe gegenüber Lieferanten über eine verstärkte Nachfragemacht verfügen könnte. Dies betrifft nach den Angaben insbesondere Deutschland, Tschechien, Polen und die Slowakei.

Nach Medienberichten vom August 2026 hatte die Kommission bereits vor der förmlichen Anmeldung Fragebögen an Möbelhersteller versandt, die nach diesen Berichten im Zusammenhang mit der Frage einer vorzeitigen Zusammenarbeit beider Unternehmen standen. Dabei soll unter anderem abgefragt worden sein, ob XXXLutz und Porta Lieferanten zu einer Angleichung von Konditionen aufgefordert oder gemeinsam verhandelt hätten. Beide Unternehmen haben entsprechende Vorwürfe nach den vorliegenden Berichten zurückgewiesen.

Separates Verfahren wegen möglicher Missachtung des Durchführungsverbots

Abgrenzung zur Fusionsprüfung

Von der vertieften Fusionsprüfung zu unterscheiden ist ein gesondertes Verfahren der Kommission wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot. Dieses Verfahren betrifft die Frage, ob vor der förmlichen Anmeldung oder vor der fusionskontrollrechtlichen Freigabe Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Änderung der Kontrolle beigetragen haben könnten.

Nach den veröffentlichten Angaben wurde dieses Verfahren mit Mitteilung der Kommission vom 10. Juli 2026 eingeleitet. Es richtet sich gegen die XXXLutz KG mit Sitz in Wels und die Porta-Gruppe mit Sitz in Porta Westfalica. Auch insoweit gilt, dass die Einleitung eines Verfahrens keine Feststellung eines Verstoßes darstellt.

Mögliche Folgen bei einem festgestellten Verstoß

Sollte die Kommission in einem solchen Verfahren einen Verstoß gegen das Durchführungsverbot feststellen, können nach den unionsrechtlichen Vorgaben empfindliche Geldbußen in Betracht kommen. Nach den veröffentlichten Angaben können diese bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes betragen.

Bis zu einer abschließenden behördlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Vorwürfe im Zusammenhang mit einem möglichen sogenannten Gun-Jumping sind daher als Gegenstand eines laufenden Verfahrens einzuordnen und nicht als feststehender Sachverhalt.

Zeitplan der vertieften Prüfung

Die Kommission muss in der Phase II innerhalb von 90 Arbeitstagen eine Entscheidung treffen. Nach den veröffentlichten Angaben endet diese Frist spätestens am 25. Februar 2027. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Kommission insbesondere weitergehende Informationen einholen, Marktbeteiligte befragen und die Auswirkungen des Zusammenschlusses vertieft bewerten.

Am Ende der Prüfung kommen unterschiedliche verfahrensrechtliche Ergebnisse in Betracht. Die Kommission kann den Zusammenschluss freigeben, ihn unter Bedingungen und Auflagen genehmigen oder untersagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Welche Entscheidung ergehen wird, ist nach dem derzeitigen Verfahrensstand offen.

XXXLutz hat nach Medienberichten angekündigt, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und den Austausch mit der Kommission fortzuführen. Ferner wurde berichtet, dass das Unternehmen trotz möglicher Auflagen mit einem Abschluss bis Ende März 2027 rechnet und weder Schließungen von Porta-Häusern noch den Wegfall der Marke in Aussicht stellt.

Reaktionen aus der Möbelbranche

Aus der deutschen Möbelindustrie wurden deutliche Bedenken gegen die geplante Übernahme geäußert. Die Verbände der deutschen Möbelindustrie bezeichneten das Vorhaben nach veröffentlichten Angaben als „dramatische Nachricht“ und warnten vor einer aus ihrer Sicht inakzeptablen Konzentration im deutschen Möbelhandel.

Solche Stellungnahmen von Marktteilnehmern und Verbänden können im Rahmen einer Fusionskontrollprüfung eine Rolle spielen, ersetzen jedoch nicht die eigenständige wettbewerbliche Bewertung durch die Kommission. Maßgeblich bleibt die Prüfung nach der EU-Fusionskontrollverordnung und den dort vorgesehenen Kriterien.

Bedeutung für Unternehmen bei Zusammenschlüssen

Das Verfahren verdeutlicht, dass Zusammenschlüsse mit grenzüberschreitender Marktbedeutung nicht nur unter Absatzgesichtspunkten geprüft werden. Auch Beschaffungsstrukturen, Einkaufsgemeinschaften und die Stellung gegenüber Lieferanten können für die fusionskontrollrechtliche Bewertung erheblich sein.

Für Unternehmen, Investoren und Gesellschafter kann eine solche Prüfung wirtschaftlich und zeitlich erhebliche Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere, wenn neben der eigentlichen Fusionskontrolle ein weiteres Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot geführt wird.

MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Unternehmen und Investoren bei Fragen zu Zusammenschlüssen, Marktverhalten und behördlichen Verfahren im Wettbewerbsrecht. Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit fusionskontrollrechtlichen Prüfungen und wettbewerbsrechtlichen Risiken finden Sie weitere Informationen unter Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht.