Bundesarbeitsgericht schafft bessere Chancen für Equal Pay Klagen

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Aktuelle Entwicklung im Equal-Pay-Recht: Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Entgeltgleichheit

Die Frage der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern hat in den vergangenen Jahren erheblich an rechtlicher und gesellschaftlicher Relevanz gewonnen. Mit Urteil vom 16. Februar 2023 (Az.: 8 AZR 450/21, veröffentlicht am 24. Oktober 2023) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wegweisende Grundsätze für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit formuliert. Dies sorgt für erneuten Diskussionsbedarf bei Unternehmen, Investoren und allen, die im internationalen Wirtschaftsleben auf effektive Compliance achten müssen.

Historische und Gesetzliche Einordnung

Entwicklung der Rechtslage

Das Gebot der Entgeltgleichheit ist bereits seit 1957 originärer Bestandteil des Unionsrechts (Art. 157 AEUV) und wurde auf nationaler Ebene u. a. durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) konkretisiert. Dennoch bestehen auch im deutschen Wirtschaftsraum weiterhin zum Teil erhebliche Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern, die sogenannte „Gender Pay Gap”.

Bedeutung für Unternehmen und Beschäftigte

Mit den anwendbaren gesetzlichen Normen wurde insbesondere die Beweislastregelung zugunsten von Arbeitnehmerinnen gestärkt. Für Unternehmen bedeutet dies – unabhängig von der gewählten Vergütungsstruktur – eine verstärkte Darlegungs- und Nachweispflicht, sobald ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang zwischen Geschlecht und Entgeltdifferenz behauptet wird.

Analyse der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Kernaussagen des Urteils

Das BAG stellte klar, dass der Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sich unmittelbar aus § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG i. V. m. Art. 157 AEUV ableiten lässt. Besondere Brisanz erlangt das Urteil durch die Präzisierung der Darlegungslast bei Entgeltklagen: Es genügt für die klagende Person, wenn diese Tatsachen vorträgt, die eine objektive Entgeltdifferenz zwischen einem männlichen und einem weiblichen Beschäftigten auf vergleichbarer Position plausibel machen.

Praktische Konsequenzen

Insbesondere muss die Beklagtenseite im Prozess substantiiert vortragen und im Zweifel beweisen, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt oder etwaige Gehaltsunterschiede sachlich gerechtfertigt sind. Das BAG verlagert damit die prozessuale Verantwortung zu einem erheblichen Teil auf die Arbeitgeberseite und verringert die bisherigen gerichtlichen Hürden für Arbeitnehmerinnen, einen Anspruch auf Equal Pay erfolgreich durchzusetzen.

Chancen und Risiken im Unternehmenskontext

Compliance und Risikomanagement

Die aktualisierte Rechtsprechung verstärkt die Anforderungen an interne Vergütungsstrukturen und die Dokumentation der Differenzierungsmerkmale. Insbesondere internationale Unternehmen und Investoren, die in Deutschland tätig sind oder Tochtergesellschaften halten, sollten die sachliche Rechtfertigung von Entgeltunterschieden auf belastbaren, nicht-diskriminierenden Kriterien transparent dokumentieren können, um Haftungsrisiken und Imageverluste zu minimieren.

Auswirkung auf betriebliche Praxis

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines strukturierten Vergütungsmanagements und fördert eine offene Diskussion im Unternehmen über die meist vielschichtigen Ursachen von Gehaltsunterschieden. Arbeitgeber sind gefordert, bestehende Systeme regelmäßig zu evaluieren und Anpassungsbedarf zu erkennen, um den gesetzlichen und unionsrechtlichen Vorgaben nachhaltig zu entsprechen.

Ausblick und laufende Entwicklungen

Die Entscheidung des BAG markiert einen wichtigen Meilenstein und wird voraussichtlich Einfluss auf zukünftige Gesetzesinitiativen und weitere Rechtsprechung zur Entgelttransparenz nehmen. Ob und in welchem Umfang sich auch in anderen Konstellationen eine Beweislastumkehr durchsetzt, bleibt abzuwarten und hängt von weiteren gerichtlichen Verfahren und der Auslegung der Richtlinienvorgaben ab. Die Gerichte sind in den kommenden Jahren angehalten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unternehmerischer Freiheit und Diskriminierungsschutz herzustellen.

Quellenhinweis: Die Informationen basieren auf dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2023 (Az.: 8 AZR 450/21), abrufbar u. a. unter https://urteile.news/BAG_8-AZR-30024_Gleicher-Lohn-fuer-Frauen-Bundesarbeitsgericht-erleichtert-Klagen-fuer-Equal-Pay~N35505. Die dargestellten Inhalte dienen der Information über die aktuelle Rechtslage; es gilt die Unschuldsvermutung, solange gerichtliche Auseinandersetzungen nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.

Abschlussbemerkung

Die zunehmende Komplexität der gesetzlichen Anforderungen an Entgeltgleichheit erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse und fortlaufende Überprüfung der unternehmenseigenen Strukturen. Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen, die gezielte Lösungen für individuelle Herausforderungen suchen, finden weiterführende Informationen und individuelle Unterstützung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unter folgendem Link: Rechtsberatung im Arbeitsrecht.

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