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Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrgenehmigungen

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Geopolitische Entwicklungen haben im Wirtschaftsrecht verstärkt dazu geführt, dass bei Exporten von Waren aus der Europäischen Union ggf. Ausfuhrbeschränkungen beachtet werden müssen.

Das Wirtschaftsrecht sieht gemäß § 4 Außenwirtschaftsrecht (AWG) vor, dass Rechtsgeschäfte eingeschränkt werden können, wenn dies für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen erforderlich ist. Bestehen solche Beschränkungen, ist für die Ausfuhr von Waren aus dem EU-Raum eine entsprechende Ausfuhrerlaubnis erforderlich. Bei einer unklaren Rechtslage sollte daher genau geprüft werden, ob Ausfuhrbeschränkungen bestehen und ggf. ein Nullbescheid beantragt werden kann, so Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht bei der Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte

Angesichts sich schnell wandelnder geopolitischer Verhältnisse ist es für Unternehmen nicht immer klar ersichtlich, ob Ausfuhren in ein bestimmtes Land problematisch sein könnten. Dann bietet es sich an, die Genehmigungslage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu klären. Je nach der Situation kann eine Ausfuhrgenehmigung oder ein sog. Nullbescheid beantragt werden. Mit dem Nullbescheid bestätigt das BAFA, dass es keine rechtliche Beschränkungen für die Ausfuhr gibt und keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind.

Dabei muss aber beachtet werden, dass der Nullbescheid nur für den konkreten Sachverhalt, für den er beantragt wurde, Wirkung entfaltet. Ändern sich die Parameter, weil bspw. der Empfänger wechselt oder eine andere Ware ausgeführt werden soll, ist es in der Regel notwendig, erneut einen Nullbescheid zu beantragen.

Damit das BAFA über den Antrag für einen Nullbescheid entscheiden kann, sind verschiedene Angaben, u.a. zur Ware und zum Empfänger notwendig. Ein weiteres Kriterium für das Bundesamt ist die Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass die Angaben vollständig und richtig sein müssen. Falsche Angaben können eine Straftat darstellen.

Daher sollten im Außenwirtschaftsrecht versierte Rechtsanwälte bei rechtlichen Unklarheiten und der Kommunikation und Antragstellung bei den Genehmigungsbehörden hinzugezogen werden.

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