Vermehrte Abmahnungen im Zusammenhang mit Instagram-Tonspuren
Die Nutzung von Musikstücken als Akustikhinterlegung in eigenen Instagram-Beiträgen ist für viele Unternehmen und Organisationen mittlerweile ein gängiges Mittel der Reichweitensteigerung und Markenkommunikation. In jüngerer Zeit häufen sich jedoch Berichte, wonach Rechteinhaber durch leistungsrechtliche Interessenvertretungen gegenüber Unternehmensprofilen im geschäftlichen Kontext Abmahnungen wegen angeblich unlizenzierter Verwendung von Musikwerken veranlassen.
Hintergrund: Urheberrechtliche Anforderungen und Lizenzierung
Nutzungsbedingungen im B2B-Bereich
Bei Instagram steht eine Vielzahl von Musikstücken auch über die „Musik-Sticker“-Funktion zur Verfügung. Allerdings gilt zu beachten, dass die zugrundeliegenden Lizenzverträge regelmäßig lediglich eine nicht-kommerzielle, persönliche Nutzung der Musikstücke umfassen. Die kommerzielle Verwendung – etwa auf den Profilen von Unternehmen oder Freischaffenden, die Ihre Dienstleistung bewerben – bedarf hingegen in aller Regel einer gesonderten Lizenzierung. Mangels dieser Rechte kann das Hinzufügen von Musik zu eigenen Werbebeiträgen als Eingriff in die Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten bewertet werden.
Rechtliche Maßnahmen der Rechteinhaber
In letzter Zeit werden durch Rechteverfolgungsstellen vermehrt Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend gemacht, die mutmaßlich geschützte Musik in ihren Social-Media-Auftritten eingebettet haben. Die Abmahnschreiben umfassen zumeist Aufforderungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu Schadensersatzleistungen sowie zur Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten. Die Beweislage wird durch gespeicherte oder archivierte Beiträge dokumentiert.
Besonderheiten für Unternehmen und Dienstleister
Kein Schutz durch Standardlizenz
Die Annahme, durch die in der Instagram-App implementierten Auswahlmechanismen bestünde eine pauschale Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung, ist laut aktuellen Einschätzungen regelmäßig unzutreffend. Die Standardlizenz deckt nicht die Verwertung zu Werbe- und Marketingzwecken auf kommerziell betriebenen Accounts. Hieraus resultiert eine erhöhte Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die musikalische Inhalte ohne gesonderten Rechteerwerb verwenden.
Folgen von Abmahnungen und laufende Verfahren
Die Empfänger entsprechender Abmahnungen sehen sich häufig erheblichen Forderungen gegenüber. In Einzelfällen wehren sich die betroffenen Nutzer gerichtlich gegen die Ansprüche. Nach öffentlich zugänglichen Informationen (siehe etwa juraforum.de, Stand: Artikelveröffentlichung, Quelle) sind einzelne Verfahren noch nicht abgeschlossen; es gilt jeweils die Unschuldsvermutung für die betroffenen Parteien. Bis zum Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen besteht weiterhin Rechtsunsicherheit bezüglich der Reichweite bestehender Plattformlizenzen.
Präventive Überlegungen für Unternehmen im digitalen Umfeld
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage und der zunehmend restriktiv durchgesetzten Rechte auf Plattformen wie Instagram kommt der sorgfältigen Prüfung von Nutzungsrechten an eingebundenen Medieninhalten eine gesteigerte Bedeutung zu. Unternehmen und Organisationen sind gehalten, sich fortlaufend über relevante Rechtsentwicklungen zu informieren und entsprechende, rechtssichere Strukturen für den Social-Media-Auftritt einzurichten.
Wer mit vergleichbaren Sachverhalten oder Abmahnungen konfrontiert wird oder Unsicherheiten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten hat, sollte erwägen, bei komplexen Fragestellungen zur Absicherung der eigenen Interessen eine qualifizierte rechtliche Unterstützung einzuholen. Vertiefte Informationen und Unterstützung im Bereich Schutz von Musik- und Medieninhalten bieten wir Ihnen unter folgendem Link zur Rechtsberatung im IP-Recht bei MTR Legal Rechtsanwälte.