Zustandsnote beim Oldtimer-Kauf als vertragliche Vereinbarung

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Bedeutung der Zustandsnote beim Erwerb von Oldtimern – Die Rechtsprechung zu Beschaffenheitsvereinbarungen

Der Erwerb historischer Fahrzeuge stellt in vielfacher Hinsicht eine Besonderheit dar. Neben dem emotionalen Wert spielen auch rechtliche Fragestellungen eine entscheidende Rolle. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.07.2025 – VIII ZR 240/24) hat klargestellt, welche Bedeutung der sogenannten Zustandsnote im Rahmen eines Kaufvertrags über einen Oldtimer zukommt. Im Folgenden beleuchten wir die wesentlichen Inhalte und Auswirkungen des Urteils und ordnen diese für den Kreis von Unternehmern, Investoren und vermögenden Privatpersonen ein.

Die Zustandsnote – Mehr als ein bloßes Verkaufsargument

Hintergrund: Klassifizierung von Oldtimern

Im Oldtimerhandel finden sich in nahezu allen Marktsegmenten fest etablierte Bewertungsmethoden, die eine Zustandsnote als Orientierungsmaßstab für den Erhaltungsgrad eines Fahrzeugs heranziehen. Maßgeblich ist in Deutschland häufig die vom „Motor Klassik“ entwickelte Skala, die fünf Abstufungen von „Note 1″ (makelloser Zustand) bis „Note 5″ (restaurierungsbedürftig) kennt. Die Zustandsnote fließt nicht nur in die Wertermittlung ein, sondern wird vielfach auch als Verkaufsargument verwendet.

Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB

Das BGH-Urteil konkretisiert, wann die vereinbarte Zustandsnote nach § 434 BGB zur Beschaffenheitssvereinbarung wird und welche Folgen sich daraus ergeben. Erhält der Käufer im Kaufvertrag oder in einem verbindlichen Angebot eine eindeutige Zustandsangabe – etwa „Zustandsnote 2″ -, so ist diese Angabe für die Bewertung der Sachmängelfreiheit der Kaufsache maßgeblich. Diese Vereinbarung unterscheidet sich grundlegend von bloßen „Werbeaussagen“ oder Meinungsäußerungen. Die ausdrückliche Einbeziehung der Zustandsnote in den Vertrag signalisiert einen konkreten Willen der Parteien, diesen Zustand als Erwartungshorizont verbindlich vorauszusetzen.

Konsequenzen im Gewährleistungsrecht

Maßstab für Mängelansprüche

Ist eine bestimmte Zustandsnote vereinbart, definiert sie die Soll-Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB. Bei Abweichungen zu Ungunsten des Käufers – etwa, wenn ein Fahrzeug nach neutraler Begutachtung lediglich „Note 3″ statt „Note 2″ aufweist – liegt regelmäßig ein Sachmangel vor. Auch bei älteren Fahrzeugen ist dann nicht allein der allgemeine altersbedingte Zustand, sondern das konkret vereinbarte Bewertungsniveau maßgebend.

Rechte und Pflichten der Parteien

Für die Parteien eines solchen Kaufvertrags erwachsen aus der Beschaffenheitsvereinbarung umfassende Rechte bzw. Pflichten. Käufer können bei einer Abweichung finanzielle Ansprüche – etwa auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt – geltend machen, sofern die eingeschränkte Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkäufen (u.a. durch Individualvereinbarung) nicht wirksam greift. Verkäufer wiederum tragen die Verantwortung, dass der zugesicherte Zustand nach objektiven Bewertungsstandards tatsächlich besteht. Die Angabe einer höheren Zustandsnote als tatsächlich vorhanden ist, kann haftungsbegründend wirken, selbst wenn der Verkäufer der Einschätzung eines Vorbesitzers, Gutachters oder eines Dritten gefolgt ist.

Bedeutung für Käufer und Verkäufer – Präventive Maßnahmen

Vermeidung von Streitfällen durch präzise Vertragsgestaltung

Das Urteil betont die Notwendigkeit, im Kaufvertrag für Oldtimer klare Formulierungen zu treffen. Eine möglichst genaue und verbindliche Beschreibung aller wertbildenden Merkmale, insbesondere der Zustandsnote, schafft Rechtssicherheit. Unverbindliche Floskeln oder weiche Formulierungen („optisch sehr guter Zustand“, „im Angebotspapier genannte Note“) reichen hingegen nicht aus, um eine Beschaffenheit verbindlich zu vereinbaren. Bezugnahmen auf konkrete Prüfberichte, aktuelle Gutachten oder die Verwendung standardisierter Begrifflichkeiten erhöhen die Rechtssicherheit und können spätere Streitigkeiten vermeiden helfen.

Bedeutung für den gewerblichen Handel

Im gewerblichen Handel, gerade auf internationalen Märkten, gewinnt diese Thematik nochmals an Bedeutung. Unterschiedliche nationale Bewertungsmaßstäbe, Übersetzungsprobleme und das Auseinanderfallen mündlicher und schriftlicher Angaben verlangen von allen Beteiligten erhöhte Aufmerksamkeit bei Vertragsabschluss und -durchführung. Nicht zuletzt kann die genaue Dokumentation sämtlicher Zustandsmerkmale im Rahmen der Vertragshistorie eine entscheidende Rolle im späteren Streitfall spielen.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Mit seiner Entscheidung leistet der Bundesgerichtshof einen Beitrag zur Transparenz und Rechtssicherheit im immer wichtiger werdenden Markt für historische Kraftfahrzeuge. Die Vereinbarung einer bestimmten Zustandsnote erhält damit rechtsverbindlichen Charakter, sofern eine hinreichende Konkretisierung im Vertrag erfolgt ist. Für die Marktteilnehmer folgt daraus, dass der sorgfältige Umgang mit Bewertungsangaben und Vertragsformulierung obligatorisch bleibt, um rechtliche Nachteile oder gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Die fortlaufende Rechtsprechung bleibt zu beobachten, da sich die Anforderungen an Beweisführung, Begriffsauslegung und die Einbindung internationaler Standards ausdifferenzieren können. Sollten sich neue Leitlinien ergeben, wäre auch deren Einfluss auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse sorgfältig zu analysieren.

Neben der hier gewählten Darstellung finden sich weiterführende Informationen u.a. im veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 240/24, 28.07.2025; Quelle: www.urteile.news).


Für vertiefende Fragen zu dem Thema, insbesondere zur vertraglichen Gestaltung und Risikovermeidung beim Erwerb oder Verkauf von Oldtimern, stehen die Rechtsanwälte von MTR Legal Rechtsanwälte gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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