Zugriffsregeln für Börsenhändler bei Heimarbeit am Handelssystem

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Zugriff auf Börsensysteme aus dem Homeoffice bedarf ausdrücklicher Genehmigung

Die Digitalisierung in der Finanzbranche ermöglicht es heute, dass viele Aufgaben flexibel und ortsunabhängig erledigt werden können. Doch gerade bei sicherheitssensiblen Systemen wie dem Zugang zu Börsenhandelsplattformen sind klare Regularien unerlässlich. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 9. Oktober 2008 (Az. 1 K 1458/08.F(2)) klargestellt, dass Händlerinnen und Händler nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis von ihrem privaten Umfeld aus auf das Börsensystem zugreifen dürfen. Diese gerichtliche Einschätzung wirft wichtige Fragen im Spannungsfeld zwischen technischer Entwicklung, regulatorischem Rahmen und berufsbezogenen Pflichten auf.

Sicherheit und Integrität der Börsensysteme

Kontrollmechanismen und Zugangsbeschränkungen

Börsen unterliegen einer Vielzahl von Pflichten, die darauf abzielen, die Integrität des Handels zu sichern und insbesondere unerlaubte Marktmanipulationen oder Datendiebstahl zu verhindern. Diese Schutzmechanismen erstrecken sich auch auf den Zugang zu den Börsensystemen. In der Praxis wird zwischen festen, überwachten Börsenarbeitsplätzen und flexibleren Arbeitsmodellen unterschieden. Das Gericht hat in dem genannten Fall betont, dass der Zugriff von außerhalb – etwa aus dem häuslichen Bereich – nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Gestattung durch die Börse zulässig ist. Die eigenmächtige Nutzung ohne entsprechende Genehmigung stelle einen Verstoß gegen die maßgeblichen Regularien dar.

Technische, organisatorische und rechtliche Risiken

Die Nutzung von privaten oder mobilen Endgeräten kann besondere Herausforderungen hinsichtlich der Informationssicherheit und des Zugriffsmanagements mit sich bringen. Insbesondere kann nicht sichergestellt werden, dass die zur Anwendung kommenden IT-Infrastrukturen denselben Standards entsprechen wie die kontrollierten Systeme der Börse. Unbefugte Zugriffe, etwa durch Dritte im privaten Umfeld, oder ungewollte Datenübertragungen lassen sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen. Die rechtlichen Vorgaben der Börsenordnung und ergänzender Vorschriften, wie beispielsweise § 33 BörsG (Börsengesetz), sind darauf ausgerichtet, diese Risiken zu minimieren.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen

Ordnungsrechtliche Sanktionen

Wird gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der Zugangsbedingungen verstoßen, können aufsichtsrechtliche Maßnahmen ausgelöst werden. Der Widerruf der Zulassung oder gar ein Ausschluss von der Börsenteilnahme sind dabei nicht ausgeschlossen. Die Börsenaufsicht verfügt über weitgehende Instrumentarien zur Durchsetzung der Regularien. In dem vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall wurde ein Börsenhändler, der ohne Genehmigung von zuhause aus eine Verbindung zum Börsensystem aufgebaut hatte, an der weiteren Nutzung gehindert.

Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und berufsrechtlicher Anforderungen

Darüber hinaus tangiert der ungenehmigte Zugriff aus dem privaten Umfeld auch datenschutz- und berufsrechtliche Normen. Sensible Kunden- und Transaktionsdaten unterliegen umfassenden Vorgaben zum Schutz. Die eigenmächtige Herstellung von Verbindungen aus einem weniger gesicherten Umfeld kann zugleich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und gegebenenfalls sogar straf- oder zivilrechtliche Haftungstatbestände auslösen.

Bedeutung für den Börsenhandel und seine Akteure

Entwicklungen durch technologische Innovationen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt setzt einen wichtigen rechtlichen Rahmen für moderne Arbeitsmodelle im Börsenhandel. Während digitale Arbeitsweisen grundsätzlich neue Möglichkeiten schaffen, bleibt die Verantwortung für die Einhaltung bestehender Schutzmechanismen zentral. Börsenteilnehmerinnen und -teilnehmer sind gehalten, sich rechtzeitig über die jeweils geltenden Zugangsbestimmungen zu informieren und etwaige Ausnahmegenehmigungen – etwa im Rahmen von Homeoffice-Regelungen – formal einzuholen.

Rolle der Compliance-Abteilungen

Insbesondere Compliance-Abteilungen von Finanzdienstleistern sollten die Vorgaben der Börse zur Nutzung externer Zugriffe in ihre internen Kontrollsysteme integrieren. Der sichere und regelkonforme Umgang mit teils hochsensiblen Systemen erfordert regelmäßige Überprüfungen und, sofern erforderlich, Anpassungen der internen Abläufe. Das gilt in besonderem Maße, wenn Unternehmen internationales Trading betreiben, verschiedene Börsenplätze nutzen oder eine Vielzahl von Mitarbeitenden im Einsatz haben.

Überprüfung und Anpassung der internen Vorgaben

Gleichzeitig bietet das Urteil Anlass für eine umfassende Überprüfung innerbetrieblicher Regelungen. Unternehmen sollten regelmäßig evaluieren, inwieweit ihre eigenen Richtlinien mit den externen Anforderungen der Börsen harmonieren. Dies betrifft technische Sicherheitsstandards genauso wie den Nachweis der Einhaltung der geltenden Zugangsbeschränkungen.


Sollten Sie im Zusammenhang mit den dargestellten Zugangsregelungen und deren Anwendung auf Ihr Unternehmen oder Ihre Tätigkeit im Börsenhandel vertiefenden Klärungsbedarf haben, stehen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei MTR Legal als Ansprechpartner zur Verfügung.

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