Zugriff auf Lebensversicherung zur Sicherung des Kindesunterhalts

News  >  Familienrecht  >  Zugriff auf Lebensversicherung zur Sicherung des Kindesunterhalts

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Zugriffsmöglichkeiten auf Lebensversicherungen zur Sicherung des Kindesunterhalts

Im Kontext unterhaltsrechtlicher Fragestellungen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit Vermögenswerte eines Zahlungspflichtigen herangezogen werden können, um bestehende Kindesunterhaltsverpflichtungen zu erfüllen. Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich im Verfahren 103 F 1446/17 mit der Frage zu befassen, ob die Verwertung einer Lebensversicherung des Unterhaltsverpflichteten zulässig ist, um laufende Unterhaltspflichten gegenüber einem minderjährigen Kind abzusichern.

Hintergrund des Verfahrens

In dem entschiedenen Fall verfügte der Unterhaltsschuldner über keine ausreichenden laufenden Zahlungseingänge, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Ein nennenswerter Vermögenswert bestand jedoch in Form einer Lebensversicherung. Das minderjährige Kind machte daher geltend, der Unterhaltsverpflichtete müsse zur Deckung des Kindesunterhalts auf die angesparte Lebensversicherung zurückgreifen.

Gerichtliche Bewertung der Zumutbarkeit der Lebensversicherungsverwertung

Das Gericht nahm eine differenzierte Bewertung der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme der Lebensversicherung vor, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Versicherung sowie die Wertigkeit des Kindesunterhalts. Wesentlich war die Abwägung zwischen dem Interesse des Unterhaltsverpflichteten am Erhalt seiner Altersvorsorge und der Sicherstellung des existenziellen Bedarfs des minderjährigen Kindes.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Absicherung des laufenden Kindesunterhalts regelmäßig vorrangig vor dem Erhalt von Altersvorsorgekapital. Der Unterhaltsschuldner kann sich daher grundsätzlich nicht darauf berufen, Vermögenswerte in Form von Rückkaufswerten aus Lebensversicherungen zur Sicherung einer künftigen eigenen Altersversorgung zurückhalten zu dürfen, sofern andernfalls der minimale Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes nicht erfüllt werden kann.

Voraussetzungen für einen Zugriff auf Lebensversicherungen

Das Gericht stellte klar, dass die Verwertung einer Lebensversicherung zum Unterhaltseinsatz insbesondere dann in Betracht kommt, wenn keine vorrangigen schützenswerten Gründe gegen eine vorzeitige Inanspruchnahme sprechen und kein anderes einsetzbares Vermögen oder Einkommen vorhanden ist. Der konkrete Rückkaufswert der Versicherung ist in diesen Fällen als realisierbares Vermögen in die wirtschaftliche Gesamtschau einzubeziehen. Eine Ausnahme könnte dann vorliegen, wenn die Versicherung ausschließlich zur Deckung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung eingerichtet wurde und ein Zugriff mit unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen für den Schuldner behaftet wäre.

Destilliert aus dem Urteil ergibt sich, dass Lebensversicherungen zum Zwecke des Kindesunterhalts aufzulösen sind, wenn anderenfalls eine Kindeswohlgefährdung hinsichtlich der Unterhaltssicherung droht. Die fortdauernde Unterhaltspflicht ist als vorrangiges Schutzgut einzustufen.

Bedeutung für die Praxis

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg unterstreicht die hohe Stellung des Kindesunterhalts im Rahmen der Vermögensverwertung. Unterhaltsverpflichtete können sich nicht allein auf den Charakter der Lebensversicherung als Altersvorsorge berufen, um der Heranziehung dieses Vermögens zur Sicherstellung des Kindesunterhalts zu entgehen.

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Verwertung maßgeblicher Vermögenspositionen sind stets die jeweiligen Umstände im Einzelfall maßgebend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung künftig zu vergleichbaren Konstellationen entwickelt.

Sollten Mandanten Fragen zur Heranziehung von Vermögenswerten zur Unterhaltssicherung oder zu vergleichbaren Problemstellungen haben, empfiehlt sich eine fundierte und individuelle rechtliche Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Rechtsberatung im Familienrecht durch die MTR Legal Rechtsanwälte finden Sie unter: Rechtsberatung im Familienrecht.