Legal Lexikon

Zwischenzins

Begriff und Einordnung des Zwischenzinses

Zwischenzins bezeichnet Zinsen, die für einen Zeitraum zwischen zwei regulären Fälligkeiten, Abrechnungsterminen oder Vertragsmeilensteinen anfallen. Er dient dazu, Zinsansprüche oder -belastungen zeitanteilig zu verteilen, wenn Zahlungen, Auszahlungen, Teilauszahlungen oder Eigentumsübertragungen nicht exakt mit den vorgesehenen Zinsperioden zusammenfallen. Der Begriff wird in mehreren Bereichen verwendet, vor allem in der Kreditpraxis, bei Einlagen- und Sparprodukten, im Wertpapierhandel sowie in Kaufpreisregelungen privater und unternehmerischer Verträge.

Allgemeine Definition

Rechtlich beschreibt Zwischenzins eine vertraglich vorgesehene oder aus der Vertragsabwicklung abgeleitete Zinsberechnung für einen „Zwischenzeitraum“. Dieser Zeitraum liegt zwischen zwei regulären Zinsstichtagen (z. B. Monats- oder Jahresende) oder zwischen Ereignissen wie Vertragsabschluss, Auszahlung, Valutierung, Lieferung, Abnahme oder Eigentumsübergang. Der Zwischenzins ist Teil der vertraglichen Gegenleistung für die Laufzeitüberlassung von Kapital oder wirtschaftlichen Positionen während dieses Zwischenzeitraums.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • Bereitstellungszins: Vergütung für bereitgestellte, aber noch nicht abgerufene Kreditmittel nach Ablauf einer vereinbarten Bereitstellungsfrist. Er unterscheidet sich vom Zwischenzins, der auf bereits ausbezahlte Teilbeträge oder auf tatsächlich überlassene Werte entfällt.
  • Verzugszins: Zins wegen Zahlungsverzugs. Er ist eine Sanktion für verspätete Erfüllung, während der Zwischenzins eine planmäßige Zeitanteilsvergütung ohne Verzug darstellt.
  • Stückzinsen/aufsummierte Zwischenzinsen beim Anleihenhandel: Zeitanteilige Zinsen seit dem letzten Kupontermin bis zum Handelstag. Im Marktjargon wird hierfür teils ebenfalls Zwischenzins verwendet.

Anwendungsfelder des Zwischenzinses

Darlehens- und Immobilienfinanzierung

In der Kreditpraxis entsteht Zwischenzins typischerweise bei Teilvalutierungen. Erfolgt die Auszahlung eines Darlehens in mehreren Schritten, wird der Zins für die jeweilige Teilauszahlung ab dem jeweiligen Tag der Valuta bis zum nächsten regulären Zinsfälligkeitstermin zeitanteilig berechnet. Der Zwischenzins gleicht den Umstand aus, dass Zinsperioden und Auszahlungszeitpunkte nicht deckungsgleich sind.

Teilvalutierung und taggenaue Zinsberechnung

Bei Bauvorhaben werden Darlehen oft nach Baufortschritt ausgezahlt. Für jeden Teilbetrag fällt ab Abruf der vertraglich vereinbarte Sollzins bis zum periodischen Abrechnungstermin an. Der Zwischenzins ist dann der kumulierte Zins für diese Zwischenzeiträume. Er wird üblicherweise taggenau nach der im Vertrag festgelegten Zinstagekonvention berechnet.

Bau- und Zwischenfinanzierungen

Bei Zwischen- oder Baufinanzierungen dient der Zwischenzins der Verzinsung des überlassenen Überbrückungsbetrags bis zur Ablösung durch die Anschlussfinanzierung oder die Endauszahlung. Er wird von der jeweiligen Vertragsgrundlage getragen und in der periodischen Abrechnung ausgewiesen.

Kapitalmarkt und Wertpapiere

Beim Handel festverzinslicher Wertpapiere fallen für die Zeit seit dem letzten Kupontermin bis zum Abrechnungstag zeitanteilige Zinsen an. Marktüblich wird dieser Betrag als Stückzinsen bezeichnet; in der allgemeinen Sprachpraxis findet sich hierfür teils auch der Begriff Zwischenzins. Die Zinsberechnung folgt der emissions- oder marktüblichen Zinstagekonvention. Der Zwischenzins wird regelmäßig gesondert neben dem Kurs ausgewiesen.

Einlagen- und Sparprodukte

Werden Konten oder Sparprodukte unterjährig abgerechnet oder vor einem regulären Zinstermin aufgelöst, berechnet das Institut Zwischenzinsen für die seit dem letzten Abrechnungstag verstrichene Zeit. Der Zwischenzins erfasst dadurch die bis zum Auflösungs- oder Abrechnungstag entstandenen Erträge.

Vertrags- und Kaufpreisregelungen

In Kaufverträgen, insbesondere bei größeren Transaktionen, wird häufig vereinbart, dass der Kaufpreis zwischen einem wirtschaftlichen Stichtag und dem Eigentumsübergang mit einem Zwischenzins verzinst wird. Dadurch wird die Nutzung des Gegenstands oder des Kapitals während des Zwischenzeitraums wertmäßig ausgeglichen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt vertraglich, einschließlich Zinssatz, Berechnungsmethode und Fälligkeit.

Rechtliche Einordnung und vertragliche Anforderungen

Vertragsgestaltung und Transparenz

Zinsabreden zum Zwischenzins müssen inhaltlich klar sein. Die vertragliche Grundlage umfasst insbesondere:

  • Zinssatzbezeichnung (z. B. nominaler Sollzins, Referenzzins plus Aufschlag).
  • Zinslaufbeginn und Zinsperiode (ab welchem Tag bis zu welchem Stichtag wird gerechnet).
  • Zinstagekonvention und Zinsbasis (z. B. actual/365, actual/360, 30/360).
  • Abrechnungsmodus und Fälligkeit (z. B. monatlich, quartalsweise, bei Auszahlung oder bei Periodenende).
  • Abgrenzung zu weiteren Preisbestandteilen (z. B. Bereitstellungszins, laufende Zinsen, Gebühren).

Eine eindeutige Regelung erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung und beugt Auslegungsstreitigkeiten vor.

Preisangaben bei Verbraucherdarlehen

Bei Verbraucherdarlehen ist eine umfassende Kostenangabe geschuldet. Der Zwischenzins ist als Bestandteil der Zinskosten zu berücksichtigen, soweit er aus der ordnungsgemäßen Durchführung des Darlehens resultiert. In der Gesamtkostenbetrachtung ist darzustellen, welche Zinskomponenten (inklusive zeitanteiliger Zinsen bis zum ersten regulären Fälligkeitstermin) anfallen.

Informations- und Abrechnungsfragen

Zwischenzinsen werden in Abrechnungen transparent ausgewiesen. Üblich sind Angaben zur Bemessungsgrundlage (Kapitalbetrag), zum relevanten Zeitraum, zur Methode der Tageszählung und zum angewandten Zinssatz. Eine nachvollziehbare Darstellung ermöglicht die Kontrolle der rechnerischen Richtigkeit.

Klauselkontrolle und Angemessenheit

Zinsklauseln unterliegen einer inhaltlichen Kontrolle auf Verständlichkeit und Angemessenheit im Rahmen allgemeiner Vertragsgrundsätze. Unklare, überraschende oder intransparente Regelungen zum Zwischenzins können problematisch sein. Maßgeblich ist, dass Regelungen verständlich formuliert, hinreichend bestimmt und im Gesamtgefüge des Vertrags ausgewogen sind.

Aufsichtsrechtliche Perspektive

Institute haben bei der Produktgestaltung und -information die Transparenz über Zinskomponenten sicherzustellen. Der Zwischenzins ist in vorvertraglichen Informationen und im laufenden Reporting so darzustellen, dass die Kostenstruktur verständlich bleibt.

Berechnung des Zwischenzinses

Zinstagekonventionen

Die Berechnung orientiert sich an vertraglich vereinbarten Konventionen. Üblich sind:

  • actual/actual: tatsächliche Tage im Zähler und Nenner.
  • actual/360: tatsächliche Tage im Zähler, 360 Tage im Nenner.
  • 30/360: Monate mit 30 Tagen, Jahr mit 360 Tagen.

Welche Konvention gilt, ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung oder aus den Produktbedingungen des jeweiligen Marktes.

Einfache Verzinsung und Zinseszins

Zwischenzinsen werden regelmäßig linear (ohne Zinseszins) über den Zwischenzeitraum berechnet. Zinseszins kommt insoweit in Betracht, wie der Vertrag periodische Verzinsung und Kapitalisierung vorsieht. Für reine Zwischenzeiträume bis zum nächsten regulären Zinstermin wird zumeist die einfache zeitanteilige Verzinsung angewendet.

Rechenprinzip

Grundprinzip: Zwischenzins = Kapitalbasis × nominaler Zinssatz × (Zwischentage / Zinsbasis). Die Kapitalbasis ist der tatsächlich überlassene Betrag im jeweiligen Zwischenzeitraum. Die Zwischentage werden nach der vereinbarten Konvention ermittelt; die Zinsbasis ist je nach Methode 360, 365 oder variiert bei actual/actual.

Abgrenzung zu anderen Zinsarten

Verzugszins

Verzugszinsen setzen einen Zahlungsverzug voraus und dienen als Ausgleich für verspätete Leistung. Der Zwischenzins ist dagegen Teil der regulären Gegenleistung für eine ordnungsgemäße Kapitalüberlassung im Zwischenzeitraum.

Bereitstellungszins

Der Bereitstellungszins betrifft noch nicht abgerufene Kreditmittel nach Ablauf einer vertraglichen Freistellungsphase. Er fällt zusätzlich und unabhängig von einem Zwischenzins an, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine vertragliche Doppelbelastung ist durch klare Regelungen zu vermeiden, indem jeweils der Anwendungsbereich der Zinsarten beschrieben ist.

Negativzinsen

In bestimmten Marktkonstellationen kann die vereinbarte Zinsformel zu negativen Zwischenzinsen führen, insbesondere wenn ein Referenzzins unter null liegt und keine Untergrenze (Floor) vereinbart ist. Ob negative Zwischenzinsen entstehen, hängt von der vertraglichen Zinssystematik ab.

Typische Streitfragen im Zusammenhang mit Zwischenzinsen

  • Unklarer Zinslaufbeginn: Ab welchem Tag beginnt die Zwischenzinsberechnung (z. B. Valutatag, Abrufdatum, Abnahme, Übergabe)?
  • Methodenabweichung: Anwendung einer anderen Zinstagekonvention als vertraglich vereinbart.
  • Kumulation mit weiteren Entgelten: Abgrenzung zu Bereitstellungszinsen oder Gebühren, um Überschneidungen zu vermeiden.
  • Ausweis im Effektivzins: Einbeziehung zeitanteiliger Zinsen in Gesamt- und Effektivkosten bei Verbraucherdarlehen.
  • Transparenz der Abrechnung: Nachvollziehbarkeit des Berechnungswegs und der Zeiträume in Abrechnungen und Kontoauszügen.

Dokumentation und Nachweis

Für die Nachvollziehbarkeit sind vollständige Vertragsunterlagen, Auszahlungs- und Valutanachweise, Zinsabrechnungen und die Darstellung der angewandten Berechnungsmethode maßgeblich. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Überprüfung, ob Zwischenzinsen der vertraglichen Grundlage entsprechen und korrekt berechnet wurden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zwischenzins

Was bedeutet Zwischenzins im Kern?

Zwischenzins ist die zeitanteilige Verzinsung für einen Zeitraum zwischen zwei regulären Zinsterminen oder zwischen vertraglichen Meilensteinen, etwa zwischen Auszahlung und erstem Zinsfälligkeitstermin. Er stellt die Gegenleistung für die tatsächliche Kapitalüberlassung im Zwischenzeitraum dar.

Wann fällt Zwischenzins bei Immobilienkrediten an?

Zwischenzins fällt insbesondere an, wenn Darlehen in Teilbeträgen ausbezahlt werden. Jeder ausbezahlte Teilbetrag wird ab dem jeweiligen Valutatag bis zum nächsten regulären Zinstermin zeitanteilig verzinst. Der Zwischenzins ist von Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufene Darlehen zu unterscheiden.

Muss der Zwischenzins im effektiven Jahreszins berücksichtigt werden?

Soweit der Zwischenzins aus der ordnungsgemäßen Durchführung des Verbraucherdarlehens resultiert, ist er Teil der Gesamtkostenbetrachtung. Die Darstellung hat transparent zu erfolgen, sodass ersichtlich ist, welche Zinsbestandteile in die Berechnung einfließen.

Nach welcher Methode wird Zwischenzins berechnet?

Die Berechnung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Zinstagekonvention und Zinsbasis, etwa actual/360, actual/365 oder 30/360. Üblicherweise wird der Zwischenzins linear (ohne Zinseszins) für die Anzahl der Zwischentage berechnet.

Darf Zwischenzins rückwirkend verlangt werden?

Zwischenzins entsteht für die vertraglich vorgesehene Zeitspanne zwischen relevanten Ereignissen (z. B. Valuta und Zinstermin). Er wird bei der nächsten Abrechnung ausgewiesen. Maßgeblich ist die vertragliche Grundlage, aus der sich ergibt, ab welchem Zeitpunkt und für welche Zeiträume der Zins berechnet wird.

Wie wird Zwischenzins beim Handel mit Anleihen behandelt?

Beim Anleihenhandel werden seit dem letzten Kupontermin aufgelaufene zeitanteilige Zinsen gesondert ausgewiesen. Im Markt wird hierfür meist der Begriff Stückzinsen verwendet; gemeint ist ein Zwischenzins, der bis zum Abrechnungstag anfällt und neben dem Kurs verrechnet wird.

Kann Zwischenzins auch negativ sein?

Negativer Zwischenzins kann auftreten, wenn die vertragliche Zinssystematik an einen negativen Referenzzins anknüpft und keine Untergrenze vereinbart ist. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus der vertraglichen Zinsschablone und der jeweiligen Marktlage.