Begriffserklärung: Zuweniglieferung
Die Zuweniglieferung bezeichnet einen Sachverhalt im Kaufrecht, bei dem der Verkäufer dem Käufer weniger Ware liefert als vertraglich vereinbart wurde. Es handelt sich dabei um eine Abweichung von der geschuldeten Menge, unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ansonsten den vereinbarten Eigenschaften entspricht. Die Zuweniglieferung kann sowohl bei Stückzahlen als auch bei Gewichts- oder Maßangaben auftreten.
Rechtliche Einordnung der Zuweniglieferung
Im rechtlichen Sinne stellt die Zuweniglieferung eine sogenannte Leistungsstörung dar. Der Verkäufer erfüllt seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht vollständig, da er nicht die gesamte geschuldete Menge liefert. Dies kann sowohl im unternehmerischen Geschäftsverkehr als auch beim privaten Kauf vorkommen.
Zuweniglieferung und ihre Abgrenzung zu anderen Leistungsstörungen
Die Zuweniglieferung ist von anderen Formen der Leistungsstörung abzugrenzen:
- Falschlieferung: Hier wird zwar die richtige Menge geliefert, aber es handelt sich um andere Waren als bestellt.
- Mangelhafte Lieferung: In diesem Fall wird zwar die richtige Ware in richtiger Menge geliefert, diese weist jedoch Mängel auf.
- Nichtlieferung: Es erfolgt überhaupt keine Lieferung.
Bei einer reinen Zuweniglieferung ist ausschließlich die gelieferte Menge geringer als vereinbart.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer
Für den Käufer bedeutet eine Zuweniglieferung grundsätzlich, dass er nicht das erhält, was ihm laut Vertrag zusteht. Der Verkäufer hat hingegen seine Leistungspflicht nur teilweise erfüllt. Beide Parteien haben in diesem Zusammenhang bestimmte Rechte und Pflichten.
Käuferrechte bei einer Zuweniglieferung
Dem Käufer stehen verschiedene Möglichkeiten offen: Er kann beispielsweise verlangen, dass ihm noch die fehlende Restmenge nachgeliefert wird (sogenannte Nacherfüllungsansprüche). Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Rechte wie Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bestehen.
Verkäuferpflichten im Falle einer Zuweniglieferung
Der Verkäufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass er dem Käufer genau jene Warenmenge liefert, wie sie vertraglich festgelegt wurde. Kommt es zu einer Minderlieferung (Zuwenig), muss er gegebenenfalls nachliefern oder andere Ansprüche des Käufers erfüllen.
Zuwendungen und Besonderheiten im Geschäftsverkehr sowie Verbraucherschutzaspekte
Zuwendungen zwischen Unternehmen (B2B)
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gelten häufig besondere Regelungen hinsichtlich Fristen zur Rüge von Liefermängeln sowie zur Nachbesserungsmöglichkeit des Verkäufers. Hierbei spielt insbesondere das beiderseitige Interesse an schneller Klärbarkeit etwaiger Differenzen eine Rolle.
Zuwendungen gegenüber Verbrauchern (B2C)
Beim Verkauf an Privatpersonen bestehen oftmals weitergehende Schutzvorschriften zugunsten des Käufers – etwa bezüglich Fristen für Reklamationen oder Beweislastfragen über den Umfang der gelieferten Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Mögliche Rechtsfolgen einer Zuweniglieferung
- Nacherfüllungsanspruch: Der Käufer kann verlangen, dass ihm noch die fehlende Restmenge geliefert wird.
- Rücktrittsrecht: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht das Recht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.
- Minderung: In einigen Fällen kommt auch eine Herabsetzung des Kaufpreises in Betracht.
- Schadensersatzanspruch: Wenn durch die Minderlieferung ein Schaden entsteht – etwa durch entgangenen Gewinn -, können Ansprüche auf Ersatz dieses Schadens entstehen.
- Zurückbehaltungsrecht: Der Käufer darf unter Umständen Zahlungen zurückhalten bis zur vollständigen Lieferung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Zuweniglieferung“
Was versteht man unter einer Zuweniglichiefering?
Eine Zuwnweniglichiefering liegt vor,wenn weniger Ware geliefert wird als ursprünglich vertraglich vereinbart war.Dabei spielt es keine Rolle ,ob Qualität und Art der gelieferten Produkte stimmen – entscheidend ist allein,dass zu wenig geliefert wurde .< / p >
< h3 >Welche Rechte hat ein Käufer bei einer Zuwnweniglichiefering? h3 >
< p >Dem Käufer stehen verschiedene Rechte zu.Er kann insbesondere verlangen,dass ihm noch fehlende Mengen nachgeliefert werden.Unter bestimmten Bedingungen kommen weitere Möglichkeiten wie Rücktritt vom Vertrag,Minderung des Preises oder Schadensersatz infrage.< / p >
< h3 >Wie unterscheidet sich eine Zuwnweniglichiefering von anderen Lieferproblemen? h3 >
< p >Im Unterschied zur Falschlieferng erhält man zwar grundsätzlich bestellte Produkte,jedoch in geringerer Anzahl.Auch mangelhafte Lieferng betrifft meist Qualität statt Quantität.Bei Nichtlieferng erfolgt gar keine Zustellung.< / p >
< h3 >Kann ein Verkäufer verpflichtet werden,nachzuliefern? h3 >
< p >Grundsätzlich besteht für den Verkäufer oft eine Pflicht,zur Nachliefrg.Der Umfang dieser Pflicht hängt jedoch vom jeweiligen Vertragsinhalt sowie weiteren Umständen ab.< / p >
< h3>Kann ich wegen Zuwnweniglichiefering sofort vom Vertrag zurücktreten? h3 >
Nicht immer berechtigt bereits jede Minderlieferrg unmittelbar zum Rücktritt.Voraussetzungen hierfür sind meist,dass entweder gar kein Interesse mehr an Teillieferrg besteht oder gesetzliche Vorgaben dies erlauben .< / p >
< h3>Muss ich einen Preisnachlass akzeptieren,wenn mir weniger geliefert wurde ? h ³
Einen Preisnachlass muss man nur dann akzeptieren,wenn beide Seiten dies ausdrücklich so vereinbaren.Oft steht zunächst das Recht auf vollständige Lieferung im Vordergrund .< / p >