Begriffserklärung: Zusammentreffen mehrerer Straftaten
Das Zusammentreffen mehrerer Straftaten beschreibt eine rechtliche Situation, in der eine Person durch ihr Verhalten mehrere verschiedene strafbare Handlungen begeht. Dies kann entweder durch mehrere einzelne Taten oder durch eine Handlung, die gegen verschiedene Strafgesetze verstößt, geschehen. Das Thema ist von großer Bedeutung für die Festlegung der Strafe und deren Bemessung im Strafverfahren.
Arten des Zusammentreffens mehrerer Straftaten
Tateinheit (Idealkonkurrenz)
Von Tateinheit spricht man, wenn mit einer einzigen Handlung mehrere Gesetze verletzt werden. Ein Beispiel hierfür wäre das gleichzeitige Begehen von Diebstahl und Sachbeschädigung an einem Gegenstand. In solchen Fällen wird geprüft, wie viele unterschiedliche Tatbestände erfüllt wurden und wie diese bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.
Tatmehrheit (Realkonkurrenz)
Tatmehrheit liegt vor, wenn jemand durch mehrere voneinander unabhängige Handlungen verschiedene Straftaten begeht. Beispielsweise könnte jemand an einem Tag einen Diebstahl begehen und am nächsten Tag einen Betrug verüben. Hierbei handelt es sich um selbstständige Taten, die jeweils einzeln bewertet werden.
Bedeutung für das Strafverfahren
Das Zusammentreffen mehrerer Straftaten hat erhebliche Auswirkungen auf das weitere Vorgehen im Strafprozess sowie auf die Höhe der verhängten Strafe. Es wird unterschieden zwischen Fällen mit nur einer Tat (Einzeltat) und solchen mit mehreren Taten oder Gesetzesverstößen (Konkurrenzen). Je nachdem, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, erfolgt die Berechnung der Gesamtstrafe nach unterschiedlichen Regeln.
Strafzumessung bei Tateinheit
Bei Tateinheit wird in aller Regel nur eine Strafe ausgesprochen; diese richtet sich nach dem schwersten verwirklichten Delikt innerhalb des begangenen Verhaltens. Allerdings kann sie unter Umständen erhöht werden – abhängig davon, wie viele Gesetze gleichzeitig verletzt wurden.
Strafzumessung bei Tatmehrheit
Im Fall von Tatmehrheiten werden zunächst für jede einzelne Tat eigene Strafen festgelegt. Anschließend erfolgt aus diesen Einzelstrafen eine sogenannte Gesamtstrafe – dabei wird meist ein Zuschlag zur höchsten Einzelstrafe gebildet.
Sonderfälle beim Zusammentreffen mehrerer Straftaten
Minder schwere Fälle und besonders schwere Fälle
In bestimmten Situationen können Umstände vorliegen, welche als minder schwerer oder besonders schwerer Fall gewertet werden können – dies beeinflusst wiederum den Rahmen der möglichen Strafen beim Zusammentreffen verschiedener Delikte.
Ausschluss des Konkurrenzverhältnisses
Es gibt Konstellationen im Rechtssystem, in denen trotz Vorliegens verschiedener Gesetzesverstöße kein Konkurrenzverhältnis angenommen wird – etwa dann, wenn ein Verhalten bereits vollständig von einem anderen Delikt „mitumfasst“ ist („Spezialität“, „Subsidiarität“).
Kumulative Berücksichtigung weiterer Rechtsfolgen
Neben den eigentlichen Hauptstrafen können auch Nebenfolgen wie Fahrverbote oder Berufsverbote relevant sein; diese müssen ebenfalls berücksichtigt werden und richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zum Zusammenwirken verschiedener Sanktionen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zusammentreffen mehrerer Straftaten
Was versteht man unter dem Begriff „Zusammentreffen mehrerer Straftaten“?
Damit ist gemeint, dass eine Person entweder durch mehrere Handlungen oder sogar schon mit einer einzigen Handlung gegen verschiedene strafrechtliche Vorschriften verstößt.
Wie unterscheidet sich Tateinheit von Tatmehrheit?
Bei Tateinheit liegt nur eine einzige Handlung vor, welche aber gleich mehrere Gesetze verletzt; bei Tatmehrheiten hingegen begeht dieselbe Person nacheinander unterschiedliche strafbare Handlungen. p >
< h 3 >Wie wirkt sich das Zusammentreffen auf die Höhe der Strafe aus? h 3 >
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ob es sich um Tateinheits – oder um
Tatmehrheitsfälle handelt,
wird entweder nur einmalig bestraft(bei Erhöhung)
oder es kommt zu einer Gesamtstrafe aus mehreren Einzelstrafen. p >
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h 3 >Kann man wegen derselben Sache mehrfach bestraft werden ?< / h 3 >
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p > Nein,
das Recht sieht grundsätzlich nicht vor,
dass jemand für denselben Lebenssachverhalt mehrfach bestraft wird;
die verschiedenen Verstöße fließen jedoch in die Bemessung ein. p >
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h 3 >Gibt es Ausnahmen vom Konkurrenzprinzip ?< / h 3 >
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p > Ja,
wenn bestimmte Vorschriften bereits andere vollständig erfassen(sogenannte Spezialität),
kommt keine zusätzliche Bestrafung hinzu. p >
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sie richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Zusammenwirken unterschiedlicher Sanktionen. p >
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wenn neue Taten während eines laufenden Verfahrens bekanntwerden ?< / h
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können diese noch ins Verfahren aufgenommen und gemeinsam beurteilt sowie sanktioniert werden. p >
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