Begriffserklärung: Zugesicherte Eigenschaft
Die „zugesicherte Eigenschaft“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht, der vor allem im Zusammenhang mit Kauf-, Werk- und Mietverträgen eine wichtige Rolle spielt. Er bezeichnet eine bestimmte Beschaffenheit oder ein Merkmal einer Sache oder Dienstleistung, das vom Verkäufer, Vermieter oder Auftragnehmer ausdrücklich zugesichert wurde. Diese Zusicherung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und wird häufig in Verträgen festgehalten.
Bedeutung der Zugesicherten Eigenschaft im Vertragsrecht
Im Vertragsrecht ist die zugesicherte Eigenschaft von zentraler Bedeutung für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Wird eine bestimmte Eigenschaft einer Sache zugesichert, so verpflichtet sich der Vertragspartner dazu, dass diese Eigenschaft tatsächlich vorhanden ist. Fehlt die zugesicherte Eigenschaft bei Übergabe oder während des Gebrauchs, liegt ein Mangel vor.
Abgrenzung zur gewöhnlichen Beschaffenheit
Nicht jede Beschreibung einer Ware stellt automatisch eine zugesicherte Eigenschaft dar. Eine zugesicherte Eigenschaft geht über die normale Erwartung an den Zustand hinaus und wird ausdrücklich garantiert. Beispielsweise kann bei einem Autokauf neben dem allgemeinen Zustand (wie „fahrbereit“) auch explizit angegeben werden, dass das Fahrzeug unfallfrei ist – dies wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft.
Formen der Zusicherung
Eine Zusicherung kann auf verschiedene Weise erfolgen:
- Vertragliche Vereinbarung: Die Parteien halten schriftlich fest, welche Eigenschaften garantiert werden.
- Mündliche Aussage: Auch mündliche Aussagen können als Zusicherung gelten.
- Anpreisungen in Anzeigen: Werden in Inseraten bestimmte Merkmale hervorgehoben und darauf vertraut der Käufer beim Abschluss des Vertrages, kann dies ebenfalls als Zusicherung gewertet werden.
Wichtig ist stets die eindeutige Bezugnahme auf das konkrete Merkmal sowie dessen Verbindlichkeit für den Vertragspartner.
Rechtliche Folgen fehlender Zugesichterter Eigenschaften
Mängelrechte des Käufers oder Bestellers
Fehlt einer Sache oder Dienstleistung eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (z.B. bei Übergabe), gilt sie rechtlich als mangelhaft – unabhängig davon, ob sie ansonsten funktionstüchtig ist. In diesem Fall stehen dem Käufer beziehungsweise Besteller besondere Rechte zu:
- Nacherfüllung: Der Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
- Minderung: Das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises.
- Rücktritt vom Vertrag: Die Möglichkeit zur Rückabwicklung des Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen.
- Ersatz von Schäden: Unter Umständen besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bzw. wegen Fehlens der garantierten Eigenschaften.
Bedeutung für Gewährleistungsansprüche
Sind vereinbarte Eigenschaften nicht vorhanden, erweitert sich oftmals auch die Haftung: Es genügt bereits das Fehlen dieser einen garantierten Beschaffenheit; es muss kein weiterer Fehler nachgewiesen werden.
Zudem können Ansprüche aus dem Fehlen einer solchen Garantie länger bestehen bleiben als allgemeine Gewährleistungsansprüche – insbesondere wenn arglistiges Verschweigen vorliegt.
Auch im Miet- und Werkvertragsrecht spielen solche Garantien eine Rolle: So haftet beispielsweise ein Vermieter dafür, wenn er bestimmte Ausstattungsmerkmale zusichert (z.B. „Balkon mit Südausrichtung“), diese aber tatsächlich fehlen.
Zugesicherte Eigenschaften im Alltag: Beispiele
- Ein Händler verkauft einen Fernseher mit ausdrücklicher Angabe „4K-Auflösung“. Stellt sich heraus,
dass das Gerät nur Full-HD bietet,
fehlt ihm diese wesentliche,
zugesicherte
Eigenschaft. - Bei einem Gebrauchtwagenkauf wird vertraglich festgehalten,
dass das Auto unfallfrei sei.
Wird später bekannt,
dass doch Unfallschäden vorhanden sind,
liegt ein Mangel aufgrund fehlender
zugesicherten
Eigenschaften vor. - Ein Handwerker verspricht beim Bau eines Wintergartens explizit „isolierverglaste Fenster“ einzubauen;
werden stattdessen einfache Fenster verwendet,
ist dies ebenfalls ein Fall fehlender
zugesicherten
Eigenschaften. - In einem Mietvertrag steht geschrieben:
„Wohnfläche mindestens 100 Quadratmeter.“
Weicht die tatsächliche Fläche deutlich ab,
so fehlt diese garantierte Beschaffenheit.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zugesicherte Eigenschaft (FAQ)
Was versteht man unter einer zugessicherten Eigenschaf? h3 >
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Eine zugessscherete Eigenschaf bezeichnet jedes Merkmal odr jede Beschaaffniss eener Sace odr Leistung , welches vom Vertagspartner ausdrükclich garantiert wurde . Sie geht über normale Erwartungen hinaus uund istt verbindlciher Bestandteil ddes Vertags .
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< h3 >Wie unterscheidet sich eeine zugessicerte Eigenscaft von normalen Produkteigenschaften ?< / h3 >
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Normale Produkteigenschaften beschreiben lediglich den üblichen Zustand ooder diie Funktionalität eines Produkts . Eine zugessicerte Eigenscaft hingegen istt explizit vereinbart uund muss zwingend eingehalten werdn ; ihr Fehlen gilt rechtlcihh alss Mangel .
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< h3 >Muss eeine zusicertee Eigenscaft immer schriftlicch vereinbart sein ?< / h3 >
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Nein , auch mündlicche Aussagen ooder Anpreisungen könen alss zusicertee Eigenscaften gelten , sofern siie eindeutig uund verbindlcihh sind . Entscheidend istt , dass klar erkennbar istt , welce Eigenscaft garantiert wurde .
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< h3 >Welche Rechte habe ich beei Fehlenn eener zusicerteen Eignschaft ?< / h3 >
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Bei Fehlenn eener zusicerteen Eignschaft stehn betroffenen Personen besondre Rechte zu : Dazu zählen Nacherfüllunng , Minderung ddes Preises , Rücktritt vvom Vertag sowei ggf . Schadensersatz .
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<< h3 >>Kann ich aauch Schadensersatz verlangen,wenn eeine zugessicerte Eignschaf fehlt?< / h33 >>
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Ja,wenn durch ddas Fehlenn eener garantierten Beschaaffniss zusätzlicher Schaden entsteht,kann unter Umständden aaauch Schadensersatz verlangt werdn.Dies giltt insbesonderre,wenn ddie Garantie ffür diiese Beschaaffnis ausschlaggebend ffür dden Vetragsabschluss war.
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<< h33 >>Gilt ddas Konzept dder zugessicerten Eignschaf nnur beii Käufen?< / hh33 >>
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Nein,das Prinzip ffinder Anwendung nnicht nnur bbei Kaufverträgen,sodern aaauch bbei Werkleistungen,Mietverträgen ooder anderen schuldrechtlichen Vereinbarungen,in denen bestimte Merkmale verbindlcihh zugsichert wurden.
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<<< hh33 >>>Was passiert,wenn eein Verkäufer odeer Anbieter ssich weigert,einee fehelnde zugsichtere Eignschaf nachzubesser?<< //hh33 >>
<<< pp >>Wenn eein Anbieter ssich weigert,einee fehelnde zugsichtere Eignschaf zu beseitiggn,können weitere Rechtsfolgen eintreten.Dazu zählt etwa ddas Recht,zum Beispiel vvom Vertrag zurückzutreten ooder ggfs.Schadensersatz zzufordern./pp>>