Legal Lexikon

Xetra®

Begriff und Einordnung von Xetra®

Xetra® ist das vollelektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Über die Plattform werden insbesondere Aktien, Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Products (ETPs), Fonds und Anleihen gehandelt. Xetra® stellt die technische und organisatorische Infrastruktur bereit, über die Kauf- und Verkaufsaufträge zusammengeführt, Preise ermittelt und Geschäfte abgeschlossen werden. Der Betrieb erfolgt durch Unternehmen der Deutsche Börse Gruppe; rechtlich verankert ist der Handel in der Ordnung der jeweiligen Börsensegmente der Frankfurter Wertpapierbörse.

Abgrenzung: Handelsplattform und Börse

Xetra® ist keine eigenständige Börse im Sinne einer eigenen Rechtspersönlichkeit, sondern das Handelssystem und Marktsegment, auf dem der börsliche Kassamarkthandel der Frankfurter Wertpapierbörse stattfindet. Die rechtliche Ausgestaltung von Zulassung, Handel und Überwachung ergibt sich aus den für die Börse geltenden Regelwerken und behördlichen Aufsichtsstrukturen.

Betreiber und organisatorische Verankerung

Der Handel über Xetra® erfolgt unter Verantwortung der Börsengeschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse. Die technische Bereitstellung, Marktorganisation, Regelwerke sowie Gebührenordnungen werden durch die zuständigen Organe der Börse festgelegt und stehen unter Aufsicht der zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene sowie der europäischen Ebene.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Handel auf Xetra® unterliegt einem mehrschichtigen Ordnungsrahmen aus Börsenordnungen, Bedingungen für den Handel, Teilnahme- und Zulassungsregeln, Transparenzanforderungen sowie Überwachungs- und Sanktionsmechanismen. Diese Regelwerke setzen europäische und nationale Vorgaben für organisierte Märkte um.

Börsen- und Marktregeln

Die Börsenordnung und die Bedingungen für den Handel definieren unter anderem Handelszeiten, Handelsphasen, Preisermittlungsverfahren, Ordertypen, Aussetzungstatbestände, Volatilitätsunterbrechungen, Referenzpreislogiken und die Abwicklung. Sie legen fest, wann ein Geschäft zustande kommt, welche Pflichten Handelsteilnehmer treffen und in welchen Fällen die Börsengeschäftsführung eingreifen kann.

Zulassung von Finanzinstrumenten und Emittentenpflichten

Für die Aufnahme eines Finanzinstruments in den Handel auf Xetra® ist eine Zulassung zum jeweiligen Marktsegment erforderlich. Damit verbunden sind Publizitäts- und Folgepflichten des Emittenten, etwa zur regelmäßigen und anlassbezogenen Information der Öffentlichkeit. Prospektpflichten, laufende Berichterstattung und weitere Transparenzanforderungen dienen der Gleichbehandlung und informieren den Markt.

Teilnahmevoraussetzungen für Handelsteilnehmer

Zum Handel über Xetra® werden Unternehmen zugelassen, die die Anforderungen der Börse erfüllen, insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit, fachlicher Geeignetheit, technischer Anbindung, organisatorischer Vorkehrungen, Meldesysteme und finanzieller Leistungsfähigkeit. Sie handeln entweder im Kundenauftrag oder auf eigene Rechnung. Endanleger handeln nicht direkt auf Xetra®, sondern über zugelassene Institute.

Marktüberwachung, Compliance und Sanktionen

Der Handel unterliegt einer mehrstufigen Überwachung. Eine unabhängige Handelsüberwachungsstelle beobachtet die Marktaktivitäten in Echtzeit und wertet Daten nachträglich aus. Auffälligkeiten können ordnungsrechtliche Maßnahmen der Börse nach sich ziehen. Zusätzlich bestehen Melde- und Dokumentationspflichten der Teilnehmer. Bei Verstößen kommen disziplinarische Maßnahmen der Börse in Betracht; zuständige staatliche Behörden können darüber hinaus Maßnahmen ergreifen.

Handelsablauf und Marktstruktur

Xetra® bildet einen zentralen, elektronischen Orderbuchmarkt mit hoher Automatisierung. Orders werden nach festgelegten Prioritätsregeln zusammengeführt. Die Preisbildung folgt transparenten Mechanismen.

Ordertypen, Preisermittlung und Auktionen

Erlaubt sind zahlreiche Ordertypen (z. B. Limit-, Market-, Stop-Varianten) sowie Gültigkeits- und Ausführungsbedingungen. Die Preisermittlung erfolgt in Eröffnungs- und Schlussauktionen sowie in der fortlaufenden Auktion oder im fortlaufenden Handel mit Volatilitätsunterbrechungen. Offizielle Preise werden nach den Regelwerken bestimmt und veröffentlicht.

Transparenz vor und nach dem Handel

Vor dem Handel werden gemäß Marktsegment und Instrument Informationen zu handelbaren Instrumenten, Quotierungen und Orderbuchgrößen bereitgestellt. Nach dem Handel erfolgt zeitnahe Veröffentlichung von Preisen und Umsätzen. Ausnahmen und Aufschübe sind in eng umgrenzten Fällen möglich, etwa zum Schutz größerer Aufträge.

Rolle von Liquiditätsanbietern (Designated Sponsors)

Für ausgewählte Instrumente unterstützen benannte Liquiditätsanbieter die Marktqualität, indem sie verbindliche An- und Verkaufskurse stellen und Mindestanforderungen an Präsenz, Volumen und Spreads einhalten. Ihre Rechte und Pflichten sind vertraglich und in den Marktregeln festgelegt.

Abwicklung, Clearing und Verwahrung

Geschäfte, die über Xetra® zustande kommen, werden standardisiert abgewickelt. Dies umfasst die Schritte Clearing, Lieferung und Zahlung sowie die Verwahrung der Wertpapiere.

Zentrale Gegenpartei und Liefer-/Zahlungsprinzip

In der Regel tritt eine zentrale Gegenpartei zwischen Käufer und Verkäufer. Sie bündelt Risiken, führt Sicherheitenanforderungen und Risikomanagement durch und organisiert den Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Erfüllung erfolgt nach dem Prinzip Lieferung gegen Zahlung innerhalb eines festgelegten Abwicklungszyklus.

Zentralverwahrer und Kontenführung

Die Wertpapiere werden über einen Zentralverwahrer eingebucht und verwahrt. Die Kontenführung gegenüber Endanlegern erfolgt über die depotführenden Institute. Abwicklungsfehler, Verzögerungen und Teilausführungen sind durch Regelungen zu Ersatz- und Anpassungsmechanismen adressiert.

Corporate Actions und Stimmrechte

Kapitalmaßnahmen wie Dividenden, Bezugsrechte oder Splits werden über die Verwahrkette abgewickelt. Stimmrechte und weitere Mitgliedschaftsrechte folgen den in den Emissionsbedingungen verankerten Regeln. Der Handel ex- oder cum-Rechten ergibt sich aus den Marktregeln und Bekanntmachungen.

Anlegerschutz und Informationspflichten

Xetra® integriert Instrumente zur Marktintegrität und zum Schutz gleichmäßiger Information. Emittenten-, Teilnehmer- und Börsenpflichten zielen auf faire Preisbildung, verlässliche Publizität und die Verhinderung unzulässiger Verhaltensweisen.

Marktmissbrauch und Insiderinformationen

Das Verbot der unzulässigen Einflussnahme auf Kurse sowie der Nutzung nicht öffentlicher, kursrelevanter Informationen wird durch organisatorische Vorkehrungen, Melde-, Überwachungs- und Sanktionsmechanismen flankiert. Handelsteilnehmer müssen entsprechende Kontrollen, Aufzeichnungen und Meldungen vorhalten. Die Börse kann Handelsaussetzungen verfügen, wenn eine geordnete Preisbildung gefährdet ist.

Publizität von Emittenten

Emittenten veröffentlichen regelmäßige Finanzinformationen sowie anlassbezogene Mitteilungen, die für die Preisbildung wesentlich sein können. Bekanntmachungen und Unternehmensnachrichten werden über dafür vorgesehene Kanäle verbreitet und stehen dem Markt zur Verfügung.

Digitalisierung, algorithmischer Handel und Ausfallsicherheit

Als vollelektronische Plattform unterliegt Xetra® besonderen Anforderungen an Technik, Fairness, Kapazität und Stabilität.

Algorithmischer Handel und Hochfrequenzhandel

Der Einsatz automatisierter Strategien ist zulässig, sofern die technischen, organisatorischen und verhaltensbezogenen Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählen stabile Anbindungen, Notfallkonzepte, Risikokontrollen, Testverfahren und Kennzeichnungspflichten für algorithmische Orders.

IT-Sicherheit, Latenz und Notfallverfahren

Die Börse betreibt Systeme zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Datenintegrität und geordnetem Handel. Es bestehen Verfahren für Handelsunterbrechungen, Neustarts, Ausweichverarbeitung und Informationspflichten gegenüber Teilnehmern. Haftungs- und Gewährleistungsfragen sind in den Regelwerken und vertraglichen Vereinbarungen geregelt.

Daten, Marke und Nutzungsrechte

Mit Xetra® verbunden sind immaterielle Rechte an Zeichen, Systemen und Marktdaten. Nutzung und Verwertung richten sich nach den Bedingungen der Deutschen Börse und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu Kennzeichen- und Datenrecht.

Markenzeichen Xetra®

Xetra® ist ein eingetragenes Markenzeichen der Deutsche Börse AG. Die Nutzung des Zeichens unterliegt markenrechtlichen Regeln. Unbefugte Verwendung kann untersagt werden; lizenzierte Nutzung richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen.

Marktdaten und Lizenzen

Echtzeit- und historische Daten zu Preisen, Umsätzen und Orderbuchinformationen sind rechtlich geschützt. Abruf, Weitergabe und kommerzielle Verwertung bedürfen vertraglicher Lizenzen. Für verschiedene Datenklassen gelten differenzierte Nutzungsrechte und Entgeltmodelle. Pflichten zur korrekten Quellenangabe und zur Wahrung von Integrität und Vollständigkeit können Bestandteil der Vereinbarungen sein.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Bei Teilnahme am Handel werden personen- und unternehmensbezogene Daten verarbeitet, etwa zur Identifikation, Protokollierung und Überwachung. Verarbeitung, Aufbewahrung und Weitergabe folgen festgelegten Zwecken, Speicherfristen und Sicherheitsstandards. Einsichts- und Auskunftsprozesse sind geregelt.

Internationale Aspekte

Xetra® ist für in- und ausländische Teilnehmer zugänglich. Grenzüberschreitende Teilnahme erfordert die Einhaltung der Börsenregeln sowie der jeweils anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Der Handel erfolgt in Euro und orientiert sich an den bekanntgemachten Handels- und Abwicklungszeiten. Anerkennung von Zulassungen, Meldestandards und Compliance-Prozessen erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Marktarchitektur.

Historischer Überblick und Entwicklung

Xetra® hat den elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse schrittweise standardisiert und ausgebaut. Mit der Einführung moderner Matching-Engines, erweiterter Ordertypen, verbesserter Transparenz und internationaler Anbindung wurde die Plattform zu einem zentralen europäischen Handelsplatz für Kassamarktprodukte. Die Weiterentwicklung umfasst fortlaufende Anpassungen der Regelwerke an technologische und regulatorische Neuerungen.

Häufig gestellte Fragen (rechtlicher Kontext)

Ist Xetra® eine Börse oder ein Handelssystem?

Xetra® ist das elektronische Handelssystem und Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse. Rechtsträgerin ist die Börse; Xetra® bezeichnet die technische und organisatorische Plattform, auf der der Handel stattfindet.

Wer überwacht den Handel auf Xetra®?

Die Überwachung erfolgt mehrstufig: intern durch die Börsengeschäftsführung und eine Handelsüberwachungsstelle sowie extern durch zuständige Aufsichtsbehörden auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.

Wer darf auf Xetra® handeln?

Zugelassen werden Unternehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen der Börse erfüllen. Endanleger handeln nicht unmittelbar, sondern über zugelassene Institute, welche die Aufträge ins System geben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf Xetra®?

Erforderlich ist die Aufnahme in das jeweilige Marktsegment der Börse. Damit verbunden sind Anforderungen an Prospekte, laufende Publizität und anlassbezogene Transparenz, die in den Regelwerken näher beschrieben sind.

Wie wird Marktmanipulation und Insiderhandel im Umfeld von Xetra® adressiert?

Unzulässige Verhaltensweisen sind verboten. Die Handelsüberwachung, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Sanktionsmechanismen dienen der Vorbeugung, Aufdeckung und Ahndung entsprechender Verstöße.

Wie erfolgt die Abwicklung der auf Xetra® geschlossenen Geschäfte?

In der Regel tritt eine zentrale Gegenpartei zwischen Käufer und Verkäufer. Die Erfüllung erfolgt standardisiert nach dem Prinzip Lieferung gegen Zahlung über einen Zentralverwahrer und die depotführenden Institute.

Welche Transparenzpflichten bestehen für Preise und Umsätze auf Xetra®?

Es bestehen Vorgaben zur Veröffentlichung von Informationen vor und nach dem Handel. Preise, Umsätze und offizielle Notierungen werden zeitnah bekannt gemacht; Ausnahmen sind eng begrenzt.

Welche Rechte bestehen an der Bezeichnung Xetra® und an Marktdaten?

Xetra® ist ein eingetragenes Markenzeichen. Marktdaten unterliegen vertraglichen Lizenzen und dürfen nur im Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte verwendet und weitergegeben werden.