Begriff und Definition des Werktags
Der Begriff „Werktage“ ist im deutschen Recht von zentraler Bedeutung und findet in zahlreichen gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Werktage bezeichnen die Tage der Woche, an denen nach allgemeiner Auffassung gearbeitet wird, wobei spezifische gesetzliche Bestimmungen und branchenspezifische Abweichungen zu berücksichtigen sind. Die genaue Definition und Reichweite des Begriffs variiert je nach rechtlichem Kontext.
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Im Bundesurlaubsgesetz wird der Begriff Werktage explizit definiert. Nach § 3 Abs. 2 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dies schließt den Samstag ausdrücklich als Werktag mit ein. Grundlage für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist daher die Sechs-Tage-Woche.
Zivilrecht und Fristenberechnung
Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) werden Werktage regelmäßig zur Fristenberechnung herangezogen. Ist im Zivilrecht eine Handlung „an einem Werktag“ vorzunehmen, gelten gemäß ständiger Rechtsprechung und Literatur alle Tage, außer Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage, als Werktage. Der Samstag zählt damit zum Werktag, selbst wenn an ihm keine reguläre Arbeit stattfindet.
Handelsgesetzbuch (HGB) und andere Rechtsgebiete
Im Handelsrecht und anderen Rechtsgebieten (wie etwa Arbeitsrecht, Mietrecht oder Insolvenzrecht) besitzt der Begriff Werktag zum Teil eine ähnliche, jedoch kontextspezifisch abweichende Bedeutung. Für die Abgabe von Willenserklärungen, Lieferfristen oder Zahlungsvorgänge sind jeweils gesonderte Definitionen oder Gerichtsentscheidungen maßgeblich.
Unterschied zu Arbeitstagen
Der Begriff Werktage ist von dem in vielen tariflichen und arbeitsvertraglichen Regelungen verwendeten Begriff „Arbeitstage“ zu unterscheiden. Während „Werktage“ alle Tage von Montag bis Samstag umfasst (ausgenommen gesetzliche Feiertage), sind „Arbeitstage“ individuell zu bestimmen und richten sich nach den tatsächlichen Arbeitstagen eines Beschäftigten. Arbeitstage können folglich in einem konkreten Arbeitsverhältnis weniger als Werktage sein.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Samstage im Arbeitsrecht
Obwohl der Samstag als Werktag gilt, wird im Arbeitsrecht, insbesondere bei Fristberechnungen und bei tarifvertraglichen Regelungen, zum Teil auf den Sonnabend verzichtet. Im Mietrecht etwa ist der Samstag nicht als Werktag im Sinne des § 193 BGB zur Fristberechnung anerkannt. Gleiches gilt für die Karenzzeit bei Mietzahlungen und Kündigungsfristen.
Gesetzliche Feiertage und regionale Unterschiede
Gesetzliche Feiertage sind bundes- oder landesgesetzlich geregelte Tage, die keine Werktage im Sinne des Gesetzes sind. Regionale Unterschiede sind hierbei zu beachten, da einige Feiertage nur in bestimmten Bundesländern gelten. Fallen mehrere Feiertage in eine Woche, verringert sich die Zahl der Werktage entsprechend.
Branchenbezogene Sonderregelungen
Für bestimmte Branchen existieren abweichende Regelungen und teilweise gesetzliche Arbeitsverbote für „Werktage“, insbesondere an Samstagen oder an Vorabenden gesetzlicher Feiertage (z. B. Ladenschlussgesetz, Arbeitszeitgesetz).
Werktage in der Fristenberechnung
Allgemeine Fristenregelungen
Bei Berechnung von Fristen, etwa für die Einlegung von Rechtsmitteln, Zustellungen oder Erfüllung von vertraglichen Pflichten, sind Werktage maßgeblich. Hierbei gilt nach § 193 BGB, dass der Fristablauf auf den nächsten Werktag verschoben wird, sofern das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Fristbeginn und Fristende
Der Beginn einer Frist, die nach Werktagen bemessen wird, fällt grundsätzlich auf den Tag der Auslösung des fristauslösenden Ereignisses, sofern dieser ein Werktag ist (§ 187 Abs. 1 BGB). Das Fristende liegt nach der durchgehenden Zählung der Werktage auf dem entsprechend letzten Werktag.
Internationale und europarechtliche Bezüge
Im internationalen und europäischen Rechtsverkehr gibt es keine einheitliche Definition von Werktagen. In englischsprachigen Verträgen entspricht beispielsweise die Bezeichnung „Business Day“ in der Regel den einfachen Werktagen, vielfach jedoch ohne den Samstag. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und internationale Verträge sollte daher stets eine eindeutige Definition vereinbart werden.
Werktage im Steuer- und Wirtschaftsrecht
Zahlreiche steuerliche und wirtschaftsrechtliche Vorschriften nehmen Bezug auf Werktage, etwa bei Zahlungsfristen (Abgabeschluss, Überweisungslaufzeiten) oder bei Veröffentlichungsfristen nach Handelsrecht.
Rechtsprechung und Auslegung
Die Auslegung des Begriffs Werktage obliegt häufig den Gerichten, die regelmäßig auf den allgemeinen Sprachgebrauch samt systematischer und teleologischer Auslegung der jeweiligen Vorschrift abstellen. Insbesondere die Einbeziehung des Samstags sorgt wiederholt für Rechtsstreitigkeiten, etwa bei Fristberechnung oder Regelungen zur Ladenöffnungszeit.
Zusammenfassung
Der Begriff Werktage erfasst im deutschen Recht grundsätzlich die Tage von Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die konkrete Ausgestaltung und etwaige Ausnahmen richten sich nach dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang und können im Einzelfall variieren. Eine sorgfältige Überprüfung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ist daher bei jeder Anwendung des Begriffs Werktage unerlässlich.
Weiterführende Stichworte: Fristberechnung, Arbeitstage, gesetzliche Feiertage, BGB, BUrlG, Samstagsregelung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tage gelten rechtlich als Werktage im deutschen Recht?
Im deutschen Recht gelten grundsätzlich alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage. Das bedeutet, Werktage sind von Montag bis Samstag, wobei der Samstag als voller Werktag zählt, es sei denn, eine spezifische Rechtsvorschrift schließt ihn aus. Der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage, die auf Landes- oder Bundesebene gelten, sind ausdrücklich keine Werktage gemäß § 3 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie gemäß § 193 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Es ist allerdings zu beachten, dass in manchen Gesetzen, wie z. B. im Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG), eine abweichende Terminologie besteht, sodass dort teils nur von Arbeitstagen oder Werktagen außer Samstagen die Rede ist. Deshalb ist es unerlässlich, bei Fristen und gesetzlichen Regelungen immer die exakte Definition des jeweils anzuwendenden Gesetzes zu prüfen, da branchenspezifische oder länderspezifische Vorschriften Abweichungen enthalten können.
Wie beeinflussen Werktage die Berechnung gesetzlicher Fristen?
Die Berechnung gesetzlicher Fristen, die in Werktagen angegeben sind, richtet sich nach den oben genannten Regelungen zu Werktagen. Beginnt eine Frist beispielsweise am Dienstag und beträgt drei Werktage, so zählt man die Tage Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Der Samstag wird grundsätzlich mitgezählt, sofern nicht ausdrücklich in einer Rechtsvorschrift ausgeschlossen. Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Bei der Fristberechnung im Zusammenhang mit Mietsachen, Kündigungen oder Zahlungsfristen ist daher besondere Sorgfalt hinsichtlich des Werktagbegriffs und der zutreffenden gesetzlichen Grundlage geboten, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Gibt es Ausnahmen, in denen der Samstag nicht als Werktag gilt?
Obwohl der Samstag im Regelfall als Werktag betrachtet wird, bestehen Ausnahmen in bestimmten gesetzlichen Regelungen. Beispielsweise sieht die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) oder das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) teils eine abweichende Definition vor, bei der Samstage nicht als Werktage zählen, insbesondere bei der Berechnung von Zustellungsfristen oder im Tarifvertragsrecht. Im Mietrecht wiederum ist explizit geregelt, dass der Samstag für die Berechnung des spätesten Termins zur Mietzahlung nicht als Werktag gilt (§ 556b Absatz 1 BGB). Es ist also stets auf die konkrete Gesetzesnorm zu achten, um sicherzustellen, ob der Samstag in die Werktagszählung einzubeziehen ist oder nicht.
Wie werden gesetzliche Feiertage im Zusammenhang mit Werktagen behandelt?
Gesetzliche Feiertage sind im deutschen Recht keine Werktage und bleiben bei der Berechnung von werktagsbezogenen Fristen unberücksichtigt. Welche Feiertage als gesetzlich gelten, richtet sich nach den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer, da es – mit Ausnahme von bundesweiten Feiertagen wie dem Tag der Deutschen Einheit – auch länderspezifische Feiertage gibt. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, so wird dieser Tag bei der Fristberechnung übersprungen, sodass die Frist, falls sie auf diesen Tag entfallen würde, erst am darauf folgenden Werktag endet (§ 193 BGB). Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen insbesondere bei der Urlaubsplanung, bei der Lohnabrechnung oder arbeitsrechtlichen Fristen auf den genauen Status von Feiertagen im jeweiligen Bundesland achten.
Welche Bedeutung haben Werktage bei Zustellungen und Postlaufzeiten?
Im Bereich des Rechtsverkehrs, insbesondere bei der Zustellung von Schriftstücken durch Gerichte oder Behörden, ist der Werktagsbegriff zentral. Einschlägige Postdienstleister arbeiten zumeist an Werktagen, wobei auch hier der Samstag als Werktag gilt. Zustellungen, die an Werktagen erfolgen müssen, können damit grundsätzlich auch samstags stattfinden. Für Fristen, die die Zustellung eines Dokuments an einem Werktag verlangen,, verlängert sich die Frist, wenn der letzte Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, bis zum nächsten Werktag. Bei Einwurf-Einschreiben oder anderen förmlichen Zustellungen ist für die Fristwahrung daher entscheidend, ob der fragliche Tag ein Werktag ist oder nicht. Dies kann beispielsweise bei Kündigungen im Miet- und Arbeitsrecht maßgeblich sein.
Gibt es Unterschiede bei der Definition von Werktagen im Handels- oder Arbeitsrecht?
Ja, Unterschiede bestehen zwischen verschiedenen Rechtsgebieten. Während das BGB und viele andere Gesetze den Samstag als Werktag zählen, kann im Handelsrecht, etwa bei Fälligkeit von Zahlungspflichten, oder im Arbeitsrecht abweichend geregelt werden, dass der Samstag nicht als Werktag gilt. Dies betrifft beispielsweise Tarifverträge im öffentlichen Dienst oder Dienstanweisungen von Unternehmen, in denen geregelt ist, dass Werktage nur die Zeit von Montag bis Freitag umfassen. Auch das Arbeitszeitgesetz grenzt explizit Sonntage und gesetzliche Feiertage als Ruhetage aus. Es empfiehlt sich daher, immer auch einschlägige tarifvertragliche oder unternehmensinterne Regelungen zu prüfen.
Wie wirken sich Werktage bei Zahlungsverpflichtungen, z.B. bei Miete oder Rechnungen, aus?
Bei Zahlungsverpflichtungen wie Miete oder Rechnungsbeträgen wird oft ein bestimmter Werktag (z.B. der dritte Werktag des Monats) als spätester Zahlungstermin festgelegt. Nach § 556b Abs. 1 BGB wird dabei der Samstag nicht als Werktag gezählt, während dies bei anderen Zahlungsverpflichtungen, wie Rechnungen im Handelsverkehr, anders gehandhabt werden kann. Kommt es bei der Berechnung zu Unsicherheiten, ist die genaue Formulierung der Zahlungsbedingungen sowie die entsprechende gesetzliche Grundlage maßgeblich. Fällt das Zahlungsziel auf einen Feiertag oder Sonntag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag. Zahlt der Schuldner nach Ablauf des letzten Werktages, kann dies verzugsbegründend wirken, sodass insbesondere im Mietrecht peinlichst genau auf den Begriff des Werktags zu achten ist.