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Wechselkurs

Begriff und Bedeutung des Wechselkurses

Der Wechselkurs ist der Preis, zu dem eine Währung gegen eine andere getauscht werden kann. Er gibt an, wie viele Einheiten einer Währung benötigt werden, um eine Einheit einer anderen Währung zu erwerben. Wechselkurse spielen im internationalen Handel, bei Investitionen und im Reiseverkehr eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen die Kosten von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland sowie den Wert von Vermögenswerten in fremder Währung.

Arten von Wechselkursen

Fester Wechselkurs

Bei einem festen Wechselkurs wird der Wert einer Währung durch staatliche Maßnahmen oder internationale Vereinbarungen an den Wert einer anderen Währung oder eines Korbs aus mehreren Währungen gebunden. Die Zentralbank verpflichtet sich dabei, den Kurs innerhalb bestimmter Grenzen zu halten.

Flexibler (freier) Wechselkurs

Ein flexibler oder freier Wechselkurs entsteht durch Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt. Der Kurs schwankt je nach wirtschaftlicher Entwicklung, politischen Ereignissen oder Markterwartungen.

Kreuz- und Referenzkurse

Kreuzkurse ergeben sich aus der Umrechnung zweier Fremdwährungen über einen gemeinsamen Bezugspunkt (meist US-Dollar oder Euro). Referenzkurse sind amtlich festgestellte Kurse, die beispielsweise von Zentralbanken veröffentlicht werden.

Rechtliche Grundlagen des Wechselkurses im internationalen Zahlungsverkehr

Wechselkurse sind ein zentrales Element des internationalen Zahlungsverkehrs. Sie bestimmen die Umrechnung zwischen verschiedenen Landeswährungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Festlegung und Anwendung von Wechselkursen ergeben sich aus nationalem Recht sowie internationalen Abkommen zwischen Staaten und Finanzinstitutionen.

Im Geschäftsverkehr ist es üblich, dass Verträge mit Auslandsbezug Regelungen zur maßgeblichen Vertragswährung enthalten. Fehlt eine solche Regelung, kann es zu Unsicherheiten hinsichtlich des anzuwendenden Kurses kommen – insbesondere dann, wenn Zahlungsverpflichtungen in unterschiedlichen Ländern erfüllt werden müssen.

Banken veröffentlichen eigene Ankaufs- (Geld-) und Verkaufskurse (Brief), welche als Grundlage für Devisengeschäfte dienen können. Bei Überweisungen ins Ausland wird häufig ein tagesaktueller Kurs verwendet; dies sollte vertraglich klar geregelt sein.

Im Verbraucherschutzrecht bestehen Informationspflichten bezüglich angewandter Kurse bei Zahlungsvorgängen in Fremdwährungen – etwa beim Einsatz von Kreditkarten außerhalb des Euroraums oder beim Online-Shopping mit internationaler Rechnungsstellung.

Bedeutung des Wechselkurses für Unternehmen und Verbraucherinnen/Verbraucher

Für Unternehmen beeinflusst der aktuelle Kurs das Ergebnis internationaler Geschäfte: Einnahmen in Fremdwährungen können je nach Entwicklung günstiger oder ungünstiger umgerechnet werden.

Auch Privatpersonen betrifft der Kurs direkt: Beim Geldwechseln vor Reisen ins Ausland bestimmt er den Gegenwert; ebenso wirkt er sich auf Preise importierter Waren sowie auf Rückzahlungen fremdwährungsbasierter Kredite aus.

Rechtlich relevant ist hierbei stets die Frage nach dem Zeitpunkt der Umrechnung: Maßgeblich kann entweder das Datum des Vertragsschlusses sein – etwa bei Kaufverträgen -, das Lieferdatum oder aber das Datum der Zahlung selbst.

Unterschiede entstehen zudem durch Gebührenaufschläge einzelner Banken bzw. Zahlungsdienstleister auf den eigentlichen Marktpreis.

Kursfeststellung: Verfahren & Transparenzanforderungen

Kurse können am freien Markt entstehen („Marktkurs“) oder amtlich festgestellt („Referenzkurs“). Für bestimmte Transaktionen – etwa Steuerberechnungen – gelten oft spezielle Vorschriften zur Bestimmung eines offiziellen Kurses.

Zahlungsdienstleister müssen Kundinnen/Kunden transparent über verwendete Kurse informieren; dies gilt insbesondere für elektronische Zahlvorgänge mit automatischer Umrechnung.

Sanktionen & Beschränkungen im Zusammenhang mit Devisengeschäften

Nationale Gesetze können Einschränkungen beim Tausch bestimmter Währungen vorsehen – beispielsweise aufgrund außenwirtschaftlicher Beschränkungen wie Sanktionen gegen einzelne Länder.

Zudem unterliegen Finanzinstitute regulatorischen Vorgaben zur Vermeidung illegaler Geldströme („Geldwäscheprävention“), was auch Auswirkungen auf grenzüberschreitende Transfers haben kann.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Wechselkurs“ (rechtlicher Kontext)

Muss ein Vertrag immer einen bestimmten Stichtag für den anzuwendenden Wechselkurs nennen?

Nicht zwingend; fehlt jedoch eine ausdrückliche Vereinbarung dazu im Vertrag, kann es später zu Unklarheiten kommen. In solchen Fällen entscheiden allgemeine Auslegungsgrundsätze darüber, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist.

Darf jede Bank ihren eigenen Umrechnungskurs festlegen?

Banken dürfen grundsätzlich eigene Ankaufs- bzw. Verkaufskurse bestimmen. Allerdings müssen sie ihre Kundschaft transparent über diese Kurse informieren.

Sind Verbraucherinnen/Verbraucher verpflichtet zusätzliche Gebühren neben dem reinen Kurswert zu zahlen?

Neben dem eigentlichen Umtauschbetrag dürfen Banken weitere Entgelte verlangen – sofern diese klar ausgewiesen sind.

Können staatliche Maßnahmen Einfluss auf bestehende Verträge nehmen?

Staatliche Eingriffe wie Kapitalverkehrsbeschränkungen oder Sanktionen können Auswirkungen darauf haben,
ob bestimmte Transaktionen durchgeführt werden dürfen beziehungsweise welcher Kurs zugrunde gelegt wird.
Solche Maßnahmen wirken jedoch nicht rückwirkend ohne ausdrückliche gesetzgeberische Anordnung.

Müssen Online-Händler immer aktuelle Tageskurse verwenden?

Es besteht keine generelle Verpflichtung zur Nutzung tagesaktueller Kurse.
Entscheidend ist vielmehr die vertragliche Vereinbarung sowie transparente Information gegenüber Käuferinnen/Käufern.