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Vordatierter Wechsel

Vordatierter Wechsel – Begriff und rechtliche Grundlagen

Der vordatierte Wechsel ist ein Begriff aus dem Wechselrecht. Er bezeichnet einen Wechsel, der mit einem Ausstellungsdatum versehen ist, das in der Zukunft liegt. Das bedeutet, dass auf dem Papier des Wechsels ein Datum eingetragen wird, das später als der tatsächliche Tag der Ausstellung ist. Der vordatierte Wechsel unterscheidet sich damit von einem regulären Wechsel, bei dem das Ausstellungsdatum mit dem Tag übereinstimmt, an dem die Urkunde tatsächlich erstellt wurde.

Funktion und Zweck eines vordatierten Wechsels

Ein vordatierter Wechsel wird häufig genutzt, um eine spätere Fälligkeit oder Zahlungsfrist zu ermöglichen. Durch die Vordatierung kann zwischen den Beteiligten vereinbart werden, dass die Zahlung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt verlangt werden kann. Dies verschafft insbesondere dem Schuldner mehr Zeit zur Begleichung seiner Verbindlichkeit.

Unterschied zum nachdatierten und regulären Wechsel

Im Gegensatz zum nachdatierten (postdatieren) oder rückdatierten (antidatieren) Wechsel bezieht sich beim vordatierten Wechsel das eingetragene Datum auf einen zukünftigen Zeitpunkt im Vergleich zur tatsächlichen Ausstellung des Dokuments. Ein regulärer oder ordnungsgemäßer Wechsel trägt hingegen immer das aktuelle Ausstellungsdatum.

Rechtliche Behandlung des vordatierten Wechsels

Die rechtliche Wirksamkeit eines vordatierten Wechsels hängt davon ab, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für einen gültigen Wechsel erfüllt sind. Grundsätzlich bleibt ein solcher Scheinwechsel wirksam; er gilt jedoch als am Tag seiner tatsächlichen Ausstellung entstanden – nicht am eingetragenen Datum.

Zahlbarkeit und Fälligkeit beim vordatierten Wechsel

Obwohl auf einem vordatierten Wechsel ein zukünftiges Ausstellungsdatum steht, kann dieser bereits vor diesem Datum weitergegeben oder übertragen werden. Die Fälligkeit richtet sich jedoch nach den Angaben im Dokument selbst sowie nach den allgemeinen Regeln für die jeweiligen Arten von Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Wertpapieren wie etwa Sicht-, Nachsicht- oder Datowechseln.

Mögliche Risiken und Besonderheiten bei Verwendung eines vordatierten Wechsels

Die Nutzung eines solchen Wertpapiers birgt gewisse Risiken: Wird beispielsweise versucht, den Scheinwechsel vorzeitig einzulösen oder weiterzugeben (indossiert), können Unsicherheiten über dessen Gültigkeit entstehen – insbesondere dann, wenn Dritte nicht wissen können, wann der Schein tatsächlich ausgestellt wurde.
Zudem besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für Banken oder andere Zahlungsstellen zur Annahme eines noch nicht fälligen bzw. vorgedateten Papiers vor seinem offiziellen Ausstellungsdatum.
Auch steuerrechtlich können Besonderheiten auftreten: So könnte es zu Problemen kommen hinsichtlich Buchführungspflichten sowie steuerlicher Anerkennung von Forderungen aus solchen Papieren.

Bedeutung für Gläubiger und Schuldner

Für Gläubiger bietet ein vorgedateter Scheinwechsel unter Umständen eine Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung von Zahlungszielen; Schuldner erhalten durch diese Praxis gegebenenfalls mehr Zeit bis zur endgültigen Zahlungspflicht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Vordatierter Wechsel

Was versteht man unter einem vordatierten Wechsel?

Ein vordatierter Scheinwechsel ist eine Urkunde über eine Zahlungsverpflichtung mit einem künftigen Ausstellungsdatum statt des tatsächlichen Tages ihrer Erstellung.

Darf ein solcher Wertpapier-Schein verwendet werden?

Soweit alle sonstigen Anforderungen an einen gültigen Scheck- bzw. Wechsel erfüllt sind, kann auch ein vorgedateter Titel rechtswirksam sein.

Können Dritte Ansprüche aus einem vorgedateten Papier geltend machen?

Dritte Personen können Rechte daraus ableiten, jedoch gilt stets als maßgeblich jener Tag, an welchem die Urkunde tatsächlich erstellt wurde.

Kann man einen solchen Titel schon vor seinem angegebenen Datum übertragen?

Theoretisch ja; juristisch relevant bleibt aber immer nur das wirkliche Entstehungsdatum – nicht jenes aufgedruckte künftige Tagesangabe.

Muss eine Bank einen noch nicht fälligen,vorgedateten Titel akzeptieren?

Banken sind grundsätzlich nicht verpflichtet,einen noch nicht fällig gewordenen,vorgedatet ausgestellten Titel einzulösen.

Sind steuerrechtliche Besonderheiten bei Verwendung zu beachten?

Neben handelsrechtlichen Aspekten sollten auch mögliche Auswirkungen auf Buchführungspflichten sowie steuerlicher Anerkennung berücksichtigt werden,wenn solche Papiere eingesetzt werden.